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Nach Vermögensanlagengesetz bestehen immer folgende Pflichtangaben gegenüber potentiellen Anlegern

von Dr. Horst Werner

Verehrte Anleger und Investoren!

Wertpapierfreie Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen )  ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden. Grundschuldbesicherte Darlehen sind jedoch gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG bei richtiger Gestaltung gänzlich BaFin-frei und ohne Volumenbegrenzung BaFin-prosketfrei platzierbar. Die Prospektpflicht nach dem VermAnlG erstreckt sich dabei auf Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, sowie sonstige vergleichbare Anlageformen, welche nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ausgestaltet sind. Auch ohne Prospektpflicht bewegt sich ein Emittent nicht in einem gesetzesfreien Raum.  Somit bestehen auch ohne Prospektpflicht folgende Hinweispflichten gegenüber potentiellen Anlegern :

  1. Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz.
  2. Alle hier genannten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine rechtlichen Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Agio, Rateneinlagen, Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar. ( Dann ist es rechtlich kein „Öffentliches Angebot“ mehr und die BaFin lässt Sie in Ruhe ! )
  3. Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können ( Totalverlustrisiko ).

Alle Finanzinstrumente mit sogen. qualifizierten Rangrücktrittsklauseln ( z.B. Nachrangdarlehen, Namensschuldverschreibungen, partiariswche Darlehen etc. ) bedürfen bei den Vertragsinhalten  folgender Vertragsgrundlagen:

Der Nachrang-Geber gewährt als Anleger dem Unternehmen ein unbesichertes Nachrang-Beteiligungskapital. Das hingegebene Nachrangkapital bedeutet eine unternehmerische Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion für die Verbindlichkeiten des Unternehmens (das Nachrangkapital hat eine insolvenzverhindernde Haftungsfunktion = (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Der Nachrang-Geber nimmt also mit seinem eingezahlten Kapital an dem unternehmerischen Geschäftsrisiko der Gesellschaft bis hin zum möglichen Totalverlust seines Kapitals teil und trägt mit der Kapitalüberlassung Finanzierungsverantwortung für das Unternehmen.

 

 

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Horst Werner

Der Reiterhof „Noah´s Ranch“ in Florida wird mit Investorengeldern eine bezahlbare Therapie-Alternative für beeinträchtigte Personen

Das Unternehmen wurde von Nicole Schubert im August 2023 gegründet und arbeitet in Kooperation mit Subunternehmern. Aufgrund der guten Wirtschafts- und Auftragslage in den USA sucht das Unternehmen nun eine Möglichkeit, um das Kapital für die Verwirklichung eines Planes zu akquirieren.

Um dem sechsjährigen Noah, der Cowboy auf einer Ranch werden wollte, zu gedenken und um seinen Eltern ein Geschenk zu machen, wollen wir die Ranch „ Noah´s Ranch“ nennen. Nach langem Suchen haben wir ein wirklich schönes Grundstücksobjekt in Florida/USA gefunden. Die Daten des Objekts sind : -

Grundstücksgröße: 9,08 ha = 90.800 qm -
Gebäude : 1 Haupthaus - 14 Nebenhäuser - 1 Spa - 1 Tiki-Bar - 1 Fitnesshaus - 1 großer Pool
Die Gebäude und das große Gelände eignen sich hervorragend für eine normale
Das Investitionsvolumen beträgt Euro 4,5 MIO.

Dieses Anwesen besteht aus einem Hauptgebäude und 14 weiteren Nebengebäuden, die zum Verkauf standen. Es zeichnet sich durch eine Reihe von Highlights aus, wie eine Tiki-Bar, einen Spa-Bereich, ein großes Gewächshaus, eine Reitanlage und eine riesige Gäste-Scheune. Doch die Möglichkeit zum Reiten, das wir alle gleichermaßen lieben, steht für uns an erster Stelle. Wir planen, diese nicht nur der allgemeinen Öffentlichkeit anzubieten, sondern ganz besonders den Menschen, die Hilfe und Unterstützung bei ihrer Gesundung benötigen. Wir beabsichtigen Reitlehrer bzw. Reittherapeuten mit einzubeziehen, um das Reiten für körperlich oder intellektuell beeinträchtige Kinder und Menschen jeden Alters therapeutisch einzusetzen.

Es ist vorgesehen, einige der im Gelände befindlichen Immobilien für unterschiedliche Laufzeiten weiterzuvermieten - z. B. an Urlaubsgäste oder durchreisende Trucker, für die auch eine bed-and-breakfast-Unterkunft eingerichtet werden kann. Selbstverständlich ist sich die Unternehmerin bewusst, dass wir diese umfangreichen Pläne nicht allein bewältigen können, sondern Hilfe von Einheimischen benötigen werden, für die wir Arbeitsplätze schaffen. Weil Pferde unsere Leidenschaft sind, möchten wir mit unserem Reiterhof „Noah´s Ranch“ eine bezahlbare Therapie-Alternative für viele Menschen anbieten, da andere Therapien oftmals sehr teuer sind und die Kosten dafür von den Krankenkassen kaum übernommen werden.

Für die Investitionen werden renditeträchtige und gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 10.000,- in Form von vinkulierten, nicht wertpapierverbrieften Genussrechten ( Mindestlaufzeit 7Jahre ) mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 6,25 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Details eines Beteiligungsvertragen können frei verhandelt werden.

Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé mit umfangreichem Bildmaterial steht auf Abruf zur Verfügung und kann bei der Inhaberin und Geschäftsführerin, Frau Nicole Schubert unter der Mail-Adresse: info@noahs-ranch.com angefordert werden. Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen können ebenfalls auf Anfrage erarbeitet werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im Vermögensanlagengesetz wird pflichtgemäß darauf hingewiesen, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.

Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.

Kontakt:

Noah´s Ranch

Geschäftsführerin:
Nicole Schubert

Branche:
Therapie Ranch

Öhlischerweg 9 a
D- 02984 Reichenbach / OL
OT Sohland am Rotstein

Email:
info@noahs-ranch.com

Internet:
noahs-ranch.com

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

 

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Praxis „PSYCHOGENETIK Maria v. Hardenberg“ in Remagen wächst stetig und sucht Beteiligungskapital zur Erweiterung

Die Praxis „PSYCHOGENETIK Maria v. Hardenberg“ besteht seit zwanzig Jahren und soll in eigenen Räumlichkeiten weiter ausgebaut werden. Hierfür besteht ein Investitions-Bedarf von Euro 750.000,- . Die Hauptmittelverwendung gilt der Erweiterung der Praxis an einem neuen Standort - d. h.: Kauf einer Immobilie mit einem Praxisteil sowie einem separatem Eingang, einem Seminarraum und einem abgetrennten Wohnbereich.

Die Praxisinhaberin Maria von Hardenberg ist Autorin zahlreicher Bücher, hat viele gute Arbeits-Bewertungen und ist Mutter von drei Kindern. Nach dem Kauf plant die Inhaberin auch eine evtl. notwendige Renovierung / Sanierung des Hauses ein. Weitere Mittel sollen für technisches Equipment und Werbung verwendet werden. Hier möchte die Unternehmerin neben dem normalen Praxisbetrieb - entweder persönlich oder via online - ihre bisherige Arbeit fortführen. Das neue Praxisdomizil soll die Möglichkeit eröffnen, Seminare zu den Themen „Psychogenetik und Beziehungen“, „Psychogenetik und Beruf und Berufung“ zu veranstalten, aber auch Gruppenausbildungen im Bereich der „Psychogenetischen Therapie und Beratung“ zu beginnen.

Das neue Praxisdomizil soll mir die Möglichkeit eröffnen, Seminare zu den Themen „Psychogenetik und Beziehungen“, „Psychogenetik und Beruf und Berufung“ zu veranstalten, aber auch Gruppenausbildungen im Bereich der „Psychogenetischen Therapie und Beratung“ zu beginnen. M. E. ist meine Überlegung realistisch, dass es mir möglich wäre an zehn Monaten im Jahr mit einer Anzahl von jeweils 10 - 12 Personen Seminare durchzuführen, wodurch sich mein Umsatz enorm erhöhen würde. Bei einem Durchschnittwert von 450 Euro für ein Wochenendseminar (Sa / So) und 10 Personen wären dies Euro 45.000 + / - p. a.

Die Mittelverwendung schließt darüber hinaus auch die mögliche Renovierung / Sanierung des Objektes ein. Weitere Mittel werden für die technische Ausstattung und die Werbung verwendet. Insgesamt betrifft mein Vorhaben ein Investitionsvolumen in Höhe von 750.000,00 Euro. Die Einzelheiten erläutere ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Ich bitte jedoch darum, von Anrufen und Anfragen aus dem europäischen Ausland abzusehen! Im Sinne des deutschen Kapitalmarktrechtes biete ich unseren Investoren e geprüftes Vertragswerk an. Die Beteiligungslaufzeit ( mindestens 5 Jahre ) gemäß den vinkulierten, nicht wertpapierverbrieften Genussrechts-Vertragsbedingungen wird vor Ort entschieden.

Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am wachsenden Erfolg der PSYCHOGENETIK Maria v. Hardenberg“ teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeiten ab 5 Jahren ) mit einer jährlichen Ausschüttung ab 5,5 % plus Übergewinnanteile. Die Detailkonditionen sind jeweils frei verhandelbar. Frau v. Hardenberg bietet ihren Investoren / Kapitalgebern neben der Geld-Dividende noch weitere Sachvorteile an, die sie im persönlichen Gespräch darlegen wird, in dem Sie hierzu weitere Informationen erhalten. Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz, da max. nur 20 Verträge abgeschlossen werden.

Ausführliche Informationen werden unter der genannten Mail-Adresse sara-maria-hardenberg@t-online.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartnerin zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist die Inhaberin, Maria v. Hardenberg“ aus Remagen. Frau v. Hardenberg liefert Ihnen per Mail auch gern ihr ausführliches Beteiligungsexposé.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die gesetzliche Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlagen auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

Kontakt:

PSYCHOGENETIK Maria v. Hardenberg

Geschäftsführerin:
Maria von Hardenberg

Branche:
psychogenetische Therapiepraxis

Am Hahnsberg 27
D-53424 Remagen

Email:
sara-maria-hardenberg@t-online.de

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

 

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Baumschule für klimawandel-robuste Ertragspflanzen, die Fa. Ackerbaum GmbH & Co. KG bietet Anlegern die Möglichkeit der renditeorientierten Beteiligung bei unterschiedlichen Laufzeiten

Die ackerbaum GmbH & Co. KG wurde als Baumschule für Pflanzen mit essbaren Früchten im Februar 2020 gegründet, sie ist ansässig in 67823 Obermoschel / Pfalz und im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter der HRA 30714 eingetragen. Sie befindet sich zu 100% im Besitz der Familie Raabe, welche diese nach ihrer Rückkehr aus den Niederlanden in Deutschland gründete, um ihr erfolgreiches Baumschulgeschäft hier fortzuführen.

Die Ursprünge der Baumschule ackerbaum ( https://www.ackerbaum.de/ ) gehen bis ins Jahr 2016 zurück, als die Gründer in den Niederlanden eine erste Modellpflanzung für zukunftsfähige, ertragreiche Nuss- und Obstkulturen auf einer Fläche von 1 ha angelegt haben. Anfangs wurden exklusiv nur eigene Beratungs-Kunden beliefert. Ab 2018 erfolgte dann die Marktöffnung und das erstmalige Beliefern von Gartenkunden, 2020 gefolgt vom ersten Webshop und einem b2b Katalog. 2021 wurde die Produktion am Standort Obermoschel stark ausgebaut.

Seit der Gründung erobert die Fa. ackerbaum den Pflanzenmarkt mit einem innovativen, einzigartigen Sortiment, mit kompetenter Beratung und höchster Qualität. Das Sortiment an Zukunftspflanzen umfasst über 250 Arten und 1000 Sorten der besten essbaren Pflanzen. Die Pflanzen werden europaweit an b2b und b2c Kunden geliefert. Der Fokus auf die besten, ertragreichen Gehölze für das europäische Klima in Zeiten von Klimawandel und großen Herausforderungen in Landwirtschaft und Gesellschaft sind eine große Stärke dieses Unternehmens.

Dank der spitzen Positionierung am Zahn der Zeit ist die ackerbaum GmbH & Co. KG aktuell auf dem Weg vom Nischenanbieter zum Marktführer für Pflanzen mit essbaren Früchten in Europa zu werden. Im Jahr 2023 wurde ein neuer, hochmoderner b2c Webshop gelauncht, bald gefolgt von einem ebenso innovativem b2b Webshop, die internationale Nachfrage, Messen und der Export nach Europa nehmen aktuell stark zu. Um der Nachfrage gerecht zu werden und das Potential auszuschöpfen steht in 2023 der Aufbau eines neuen Produktionsstandorts in der Südpfalz an.

Die Bioland Qualität, die nachhaltige Produktion, exklusive Sorten und Züchtungen sowie die tiefgehende Kompetenz in zukunftsweisenden Anbausystemen sind nur einige der Alleinstellungsmerkale dieses aufstrebenden Unternehmens. Der europaweite Vertrieb, innovatives Marketing und eine konsequente Digitalisierung sowie der Einsatz von künstlicher Intelligenz, gepaart mit der stark steigenden Nachfrage nach klimawandel-resilienten Gehölzen bringen die ackerbaum GmbH & Co. KG auf die Überholspur der grünen Branche.

Da es seit Jahren weniger Angebot als Nachfrage am europäischen Pflanzenmarkt gibt, speziell im Bereich ertragreicher und robuster Produktionsgehölze, geht die ackerbaum GmbH & Co. KG jetzt den nächsten Schritt und baut die nachhaltige Produktion einzigartiger Ertragsgehölze über die nächsten 10 Jahre konstant aus.

Zum Erwerb eines modernen, bestehenden Produktionsstandorts bietet die ackerbaum GmbH & Co. KG ein breites und attraktives Portfolio an Vermögensanlagen für Investoren. Es gibt grundschuldbesicherte Kapitalanlagen ab 20.000.- € zu 4% Festzins p.a. mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren, Namensschuldverschreibungs-Kapital mit einer Mindestbeteiligung ab 10.000,- € zu 4.5% Festzins p.a. und einer festen Laufzeit von 5 Jahren. Ebenso attraktive Genussrechtbeteiligungen ab 20.000.- € mit Festzins- und Genussrechten, zu einer Laufzeit von 5 Jahren, darüber hinaus bietet die ackerbaum GmbH & Co. KG Nachrangdarlehen ab 5.000.- € zu 4% Festzins p.a. bei einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren an. Ansprechpartner für interessierte Anleger ist der Gründer & Geschäftsführer Paul Raabe über die E-mail Adresse invest@ackerbaum.de

Für die dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Laufzeiten und Konditionen frei individuell verhandelbar. 

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut. 

 

 

Kontakt:

Ackerbaum GmbH & Co. KG

Geschäftsführer:
Janine Raabe & Paul Raabe

Branche:
Baumschule für Nutzpflanzen

Kahlforsterhof 1
67823 Obermoschel

Email:
invest@ackerbaum.de

Internet:
www.ackerbaum.de

Tel.: 06362 52999 01

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Sport Laschinski GmbH aus Cloppenburg dehnt sich in Norddeutschland mit der Hereinnahme von Anlegerkapital über Oldenburg weiter aus

Die Sport Laschinski GmbH hat sich als führender Sportanbieter in Cloppenburg positioniert www.intersport-cloppenburg.de . Durch den neuen Filialstandort in Oldenburg sollen neue Kunden und neue Umsätze erschlossen werden. Der Standort Oldenburg ist eine sehr große Umsatzchance und stärkt das Image des Unternehmens in der gesamten Region. So steht das Projekt unter dem Motto: „Lebensfreude“ und wird schon im Vorfeld der Filialeröffnung in Oldenburg propagiert. Die Vorbereitungszeit von einem Jahr war ideal, um alle Details zu klären. Der gemeinsame Einkauf für alle Filialen begann im Juni 2022 und wird günstigere Einkaufspreise bescheren. Das (leitende) junge Verkaufspersonal ist in Cloppenburg bereits im Einsatz und unterstützt seinen Geschäftsführer Oskar Laschinski mit großem Engagement.

Die Intersport Laschinski (Sport Laschinki GmbH) hat in dem neuen Gebäude in Oldenburg eine Verkaufsfläche von 1.190 Quardratmetern angemietet, die sich wie folgt aufteilt: Die Verkaufsfläche teilt sich auf wie folgt: - Sportfläche - 910 Quadratmeter - Sneaker-Store „Brandsohle“ - 220 Quadratmeter - Lager- und Sozialräume - 60 Quadratmeter Alle angemieteten Flächen liegen im Erdgeschoß.

Umsatzschätzungen bei geplanten Vorhaben werden unter Berücksichtigungen einer Vielzahl von Faktoren vorgenommen, wie z. B.: Standortqualität, Wettbewerbslage, Konzeption, der unternehmerischen Qualifikation, Branchenvergleichszahlen und langjährigen Erfahrungswerten aus Beratungen etc. Unter Berücksichtigung aller Faktoren hält der Inhaber ein Umsatzziel zwischen 2,96 Mio. bis 3,18 Mio. für die beiden Konzepte Sport- und Sneaker-Store in den ersten vier Jahren für durchaus realistisch. Die Lage in der Haarenstraße, einer der drei meistfrequentierten Einkaufsstraßen in Oldenburg, und unter der Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Kennzahlen der Stadt Oldenburg lässt sogar eine höhere Raumleistung als im Cloppenburger Stammhaus erwarten.

Zur Ausdehnung in Norddeutschland und für weitere Investitionen werden renditeträchtige und gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 25.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeit 5 Jahre ) mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 5,75 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé steht auf Abruf zur Verfügung und kann bei dem Geschäftsführer Herrn Oskar Laschinski per Mail ( info@intersport-cloppenburg.de ) angefordert werden. Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen können ebenfalls auf Anfrage angeboten werden. -

Es kann prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teil- oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können. Dieser Risikohinweis wird gesetzlich unabhängig davon vorgeschrieben, ob das Risiko im Einzelfall tatsächlich besteht.

Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.

 

 

Kontakt:

Sport Laschinski GmbH

Geschäftsführer:
Oskar Laschinski

Branche:
Sporthandel

Lange Strasse 55
49661 Cloppenburg

Email:
info@intersport-cloppenburg.de

Internet:
www.intersport-cloppenburg.de

Tel.: +49 (0)4471 - 701 14 14

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

 

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Börse Inside: 30 jährige Tradition unter dem Dach einer stark wachsenden Mediengruppe der GTN Group AG

Die B-Inside International Media GmbH ist eines der größten und erfolgreichsten Finanzinformationsunternehmen Deutschlands mit der Marke „Börse Inside“. Das Unternehmen wurde vor 23 Jahren als GmbH gegründet und ist beim Amtsgericht Freiburg/Br. HRB 270560 ins Handelsregister eingetragen. Die B-Inside International Media GmbH ist Herausgeber mehrerer exklusiver Börsenbriefe, die mehrfach ausgezeichnet wurden. Seit knapp 30 Jahren verlassen sich Tausende von Anlegern bei ihren Anlageentscheidungen auf die Empfehlungen der Experten von Börse Inside, die bundesweit aus Funk und Fernsehen bekannt sind. Für Schlagzeilen sorgte Börse Inside beispielsweise mit dem Sieg im 3sat-Börsenspiel mit einer Depotperformance von 198 % in nur 6 Monaten – weder zuvor noch danach wurde in diesem renommierten Börsenwettbewerb im deutschen Fernsehen ein ähnliches Ergebnis erzielt. Basis dieses Erfolgs ist ein globales Netz an Analysten und Redakteuren, die auch künftig für die Kunden von Börse Inside (https://boerse-inside.de) die besten Investmentmöglichkeiten der Welt recherchiert.

Die B-Inside International Media GmbH ist Teil der GTN Group AG, einer Mediengruppe, die sich auf Beteiligungen konzentriert, die in ihren Bereichen zu den Marktführern zählen. Seit Jahren verzeichnet die GTN Group ein beständiges Wachstum bei Umsatz und Ertrag: So hat sich allein in den vergangenen vier Jahren der Umsatz verdreifacht und das Ergebnis vervierfacht. Die konsolidierte Konzernbilanz wies in 2021 ein Eigenkapital von € 6.347.621,00 aus und erzielte in 2021 einen Umsatz von € 11.810.807,00. Der Konzernbilanzgewinn konnte sich mit € 1.560.198,86 im Vergleich zum Vorjahr knapp verdoppeln. Mit seinen gut 120 Mitarbeitern wird die GTN Group AG ihr starkes Wachstum auch in Zukunft weiter fortsetzen.

Inflation, Börsencrash und Wirtschaftskrise haben die B-Inside International Media GmbH veranlasst, renditeorientierte Kapitalanlagen für ihre Kunden heraus zu geben. Es gibt nach negativen Verwahrgeldern bei den Banken wieder positive Zinsen! Auf vielfachen Wunsch hat Börse Inside u. a. ein attraktives Genussrechts- Programm aufgelegt, mit denen Interessenten und Kunden ihr Anlagekapital in diesen unsicheren Zeiten vor Inflation und Kursverlusten schützen können! Es stehen mehrere Tranchen mit Basisausschüttungen zwischen z. B. 5,75 und 6,75 Prozent und mit Laufzeiten von zwei bzw. fünf Jahren oder länger zur Verfügung. Dazu gibt’s einen Nachschlag in Form einer Gewinnbeteiligung an einem der führenden Anbieter für Finanzinformationen in Deutschland oder eine nachrangige Festverzinsung. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag ist aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht garantiert und kann auch niedriger ausfallen.

Und noch ein Schmankerl gibt’s: Die Ausschüttungen bzw. Verzinsungen werden halbjährlich ausbezahlt. Damit landet alle sechs Monate Geld auf dem Konto der Anleger. Die Vermögensanlagen werden nicht börsengehandelt, sondern im normalen, geplanten Verlauf bei Fälligkeit zum Ausgabepreis von 100 % zurückbezahlt. Das spart Nerven! Apropos „sparen“: Gebühren werden keine fällig – weder bei Erwerb, noch bei der Verwahrung oder der späteren Rückzahlung. Und die Mindestanlage liegt bei anlegerfreundlichen € 10.000 bzw. € 25.000.

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils pro Vermögensanlage nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Konditionen auch individuell verhandelbar.

Bei Interesse nehmen Sie bitte einen ersten Kontakt auf zu dem Ansprechpartner, Herrn geschäftsführenden Mitgesellschafter A. Ruesch.

Beispiele:

 

Kontakt:

B-Inside International Media GmbH

Geschäftsführer:
Arno Ruesch

Branche:
Finanzinformationsunternehmen

Christaweg 42
D-79114 Freiburg

Email:
info@b-inside-international.com

Internet:
boerse-inside.de

Tel.: 0761 / 45 62 62 122
Fax:0761 / 45 62 62 188

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

 

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Werdin Textileinzelhandel GmbH aus Lübeck bietet gewinnorientierte Vermögensanlagen zur Stärkung der Investitionen in eine bundesweite Ausdehnung

Die WERDIN-Geschichte begann 1972 mit einem Ladengeschäft in Lübeck, wuchs über 25 Jahre im Textilsegment auf über 60 Einzelhandelsgeschäfte im Jahr 1992. Im Anschluss wurde WERDIN durch internationale Mode- und Textilkonzerne übernommen. Seit 2009 ist WERDIN wieder inhabergeführt und garantiert mithilfe langjähriger Gesellschafter und Mitarbeiter die vollständige und konsequente Konzentration auf das Kerngeschäft. Alleingeschäftsführender Gesellschafter ist Herr Stefan Mahnke. Das Unternehmen ist eingetragen beim Amtsgericht Lübeck HRB 18880 HL .

Gegenstand des Unternehmens ist der Textileinzelhandel, der An- und Verkauf von Textilien, Lederwaren sowie sonstiger Kleidung und Accessoires sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten .

Die WERDIN Textileinzelhandel GmbH ( www.werdin.weebly.com ) plant das Unternehmen zu dem führenden analogen und digitalen Jeanshändler mit einem breiten und tiefen Portfolio  - auch mit starken Eigenmarken - aufzubauen und mittelfristig zu einem deutschlandweiten Franchisesystem mit neuartigen Einkaufserlebniswelten auszubauen. Dafür definiert das Unternehmen folgende Milestones:

  • Änderung der Rechtsform in eine GmbH & Co. KG
  • Veränderung des WERDIN Stores verkaufsfördernden Erlebniswelten mittels variabel nutzbarer Flächenaufteilung
  • Erschließung neuer und ergänzender Erlösgruppen, komplementär zum Kerngeschäft Jeans (Casualwear und Accessoires)
  • Konfiguration einer Multi-Channel Plattform für den eigenen Webshop
  • Aufbau von Kooperationen mit Amazon Web und eBay Webshop
  • Einbindung sozialer Netzwerke und Influencer
  • Realisierung von Modepräsentationen mit lokalem Kolorit bezogen auf die Hansetradition, sowie saisonale Events
  • Installation des WERDIN Franchisesystems
  • Steigerung der Markenbekanntheit
  • Forcierung von Umsatz und Ertrag
  • Einführung weiterer neuer WERDIN Markenprodukte mit Alleinstellungsmerkmalen
  • Zertifizierung des WERDIN Qualitäts- und Risikomanagement-Systems
  • Umsetzung des WERDIN Kreislaufsystems
  • Schaffung weiterer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze

Zur Stärkung des Eigenkapitals für Investitionen und zur bankenunabhängigen Finanzierung bietet die WERDIN Textileinzelhandel GmbH gewinnorientierte stille Beteiligungen z.B. ab 50‘000.- € zu 5% Grunddividende p.a mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren und/oder Genussrechtskapital ab 7 Jahren Mindestlaufzeit an. Festzins-Kapitalanlagen mit kürzeren Laufzeiten und geringeren Mindesteinlagen sind ebenfalls gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz möglich.

Die WERDIN Textileinzelhandel GmbH zahlt die Zins- oder Gewinnausschüttungen jährlich und bei höheren Beteiligungseinlagen auch vierteljährlich aus. Das Unternehmen gewährt für Kapitalanleger zusätzliche Einkaufs-Rabatte. So wird aus der Anlage tatsächlich echter Ertragsvorteil. Ansprechpartner für interessierte Anleger ist der allein geschäftsführende Gesellschafter, Herr Stefan Mahnke über die Mail-Adresse s.mahnke@werdin.net .

Für die dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagen-gesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Laufzeiten und Konditionen frei individuell verhandelbar.

In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

 

Kontakt:

Werdin Textileinzelhandel GmbH

Geschäftsführer:
Stefan Mahnke

Branche:
Einzelhandel

Königstraße 79
23552 Lübeck

Email:
s.mahnke@werdin.net

Internet:
werdin.weebly.com

Tel.: 0451 29274012
Fax:

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

aktuelle Börsenkurse und Indizes von

Anlegermessen, Finanzmessen bzw. Investorentreffs in Deutschland

Hauptstadtmesse, Berlin
Fachmesse für Finanzdienstleister
Zutritt: für Fachbesucher
08. September 2023

Estrel Convention Center
Berlin, Deutschland

Anlegertag Düsseldorf, München
Die Privatanlagermesse
Zutritt: für Fachbesucher und Privatbesucher
16. September 2023

Classic Remise
Düsseldorf, Deutschland

Best of Blockchain, Berlin
Blockchain-Messe mit den Themenbereichen Bitcoin, Krypto, NFT
Zutritt: für Fachbesucher und Privatbesucher
05. - 07. Oktober 2023

Station-Berlin
Berlin, Deutschland

Börsentag kompakt, Nürnberg
Messe und Vortragsveranstaltung für Privatanleger
Zutritt: für Fachbesucher und Privatbesucher
14. Oktober 2023

Meistersingerhalle
Nürnberg, Deutschland

DKM, Dortmund Versicherung
Internationale Fachmesse für die Finanz- und Versicherungswirtschaft
Zutritt: für Fachbesucher
24. - 26. Oktober 2023

Kongresszentrum West
Dortmund, Deutschland
Ohne teure BaFin-Prospekte können Unternehmensfinanzierungen mit Mezzaninekapital am Kapitalmarkt getätigt werden

von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Dr. Horst Werner

Kapitalmarktorientierte Finanzierungen bedürfen keineswegs eines BaFin-Prospekts, der nur unnötig teuer und bürokratisch ist. Ohne Prospekt muss kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Gesetz über Vermögensanlagen ( VermAnlG ) bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so der Kapitalmarktfachmann.

BaFin-Prospekte erfordern einen Umfang von einhundert (100) Seiten und mehr mit Erstellungskosten von bis zu über Einhunderttausend Euro. Zudem entstehen mit dem BaFin-Prospekt nicht unerhebliche Folgekosten.  Allein die Prospektbilligung durch die BaFin kostet deshalb zwischen 10.000 bis 20.000,- Euro und erfahrungsgemäß dauert die BaFin-Prüfung des bei der Kapitalmarktaufsicht eingereichten Prospekts zwischen 6 bis 12 Monaten - das ist die bürokratische Langsamkeit. Die Prospektpflicht zur öffentlichen Platzierung von Beteiligungsangeboten ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen ( auch Bagatellgrenzen genannt ) des Vermögensanlagengesetzes stellen u.a. dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, nicht wertpapierverbriefte Genussrechtsanteile, 20 stille Gesellschaftsanteile, 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen , 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen. Insoweit ist darauf zu achten, dass jeder Anleger jeweils nur "einen Anteil" - in welcher Volumengröße auch immer - zeichnet. Soweit z.B. mehrere Kommanditanteile bestehen, sind diese zuvor zu einem KG-Anteil zusammen zu fassen und als ein Anteil zu zeichnen. Wird auf diese Weise verfahren, entsprechen 20 Anteile immer 20 Anlegern. Damit kann bei geschickter Gestaltung ein Volumen von bis zu ca. Euro 10 Mio. Beteiligungskapital prospektfrei platziert werden.

Vermögensanlagen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 200.000,- sind sogar stets in Gänze prospektfrei bzw. BaFin-frei.

Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen folgende Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung.

Nach den Richtlinien der BaFin gilt zudem die sogen. "personenbezogene Auslegung": Bereichsausnahmen bei der gleichen Vermögensanlage können zwei- oder sogar dreifach in Anspruch genommen werden, sofern sich die Beteiligungskonditionen deutlich unterscheiden. Wenn z.B. Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Rechten ( Verschiedene Laufzeiten wie zwei Jahre und sieben Jahre sowie unterschiedliche Zinshöhen von z.B.  3% p.a. und 6 %p.a. ) ausgestaltet sind, handelt es sich dann nach der "personenbezogenen Auslegung" der BaFin um verschiedene Vermögensanlagen, so dass jeweils jedes Finanzinstrument mit 20 Verträgen ohne Prospektpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) abgeschlossen werden darf. Mehrere Vermögensanlagen liegen u.a. dann vor - so die BaFin in einer aktualisierten, schriftlichen Stellungnahme vom 20. 10. 2021  ( BaFin - Prospekte für Vermögensanlagen - Häufig gestellte Fragen zu Prospekten für Vermögensanlagen und VIB ) -  wenn durch Modifikationen in der Ausgestaltung den Anlegern wesentliche unterschiedliche Rechte und Pflichten gewährt und somit unterschiedliche Anlegergruppen angesprochen werden.

Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet qualifiziert nachrangige Darlehen an. Eine Tranche wird mit einer festen Verzinsung in Höhe von 8% p.a. verzinst, die andere Tranche wird mit einer verhältnismäßigen Beteiligung am Unternehmenserfolg verzinst.

Hier werden zwei unterschiedliche Arten von Vermögensanlagen angeboten. Bei der ersten Variante handelt es sich um Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG), bei der zweiten Variante handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG). Folglich liegen in diesem Fall zwei Vermögensanlagen vor. Das gilt aber auch, wenn es sich zivilrechtlich um gleichartige Nachrangdarlehen handelt, die jedoch nur von den Konditionen her unterschiedlich ausgestaltet sind.  

Die grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei ohne Prospekt und ohne Volumenbegrenzung unter Einhaltung der Richtlinien der BaFin platzierbar.

Aktien bzw. Anleihen als Wertpapiere können bis zu einer Gesamtsumme von Euro 8 Mio. prospektfrei mit einem von der BaFin gebilligten WIB ( = Wertpapier Informations-Blatt ) öffentlich angeboten, platziert und gezeichnet werden.

Mit den verschiedenen Finanzinstrumenten können somit auch unter dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht unerhebliche Volumina platziert und der Kapitalbedarf von mittelständischen Unternehmen in Millionenhöhe prospekt- und BaFin-frei gedeckt werden. Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen die nachstehenden Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung. Dies gilt ohne Geringfügigkeitsgrenze vollkommen ohne Einschränkung für die grundschuldbesicherte Darlehen.

Beteiligungskapital-Beschaffung ohne BaFin-Prospekt: Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 - 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Es dürfen parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen.

 

 

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KI 2041

Zehn Zukunftsvisionen. Ausgezeichnet mit dem Deutschen Wirtschaftsbuchpreis 2022!

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Erscheinungstermin: 09.02.2022
ISBN 9783593515496

534 Seiten
Lesebändchen

Stimmen zum Buch
Financial Times

KI 2041 ist ein Manifest, das uns auffordert, das Beste aus dieser Technologie herauszuholen.

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Chens Geschichten sind fesselnd, eindringlich und bewegend.

Forbes

Wenn man sagt, dass KI 2041 aufschlussreich und wertvoll ist, unterschätzt man die Bedeutung dieses Buches.

Über das Buch

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In KI 2041 haben sich der international bekannteste KI-Experte und ein führender Science-Fiction-Autor zusammengetan, um eine zwingende Frage zu beantworten: Wie wird künstliche Intelligenz unser Leben in zwanzig Jahren verändert haben? Zehn Geschichten führen uns um die Welt und in einen neuen KI-geprägten Alltag, jeweils gefolgt von einem Realitätscheck durch Kai-Fu Lee. Ein Muss für alle, die das Potenzial künstlicher Intelligenz erleben und verstehen wollen.

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