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Die erfolgreiche bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung nur mit Privatinvestoren

Verehrte Anleger und Investoren!

Die Durchführung und Abwicklung einer unternehmensgerechten, privaten stimmrechtslosen Mezzanine-Finanzierung und bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung verlangt in erster Linie spezifisches Know-how über die Beteiligungsmärkte. Die Erstellung von aussagekräftigen Beteiligungs-Exposés bzw. ergänzenden Verkaufsunterlagen ist dabei nur der erste Schritt. Die kapitalmarktorientierte Finanzierung ohne Stimmrechtsverwässerung ist aufgrund der gesetzlichen Bereichsausnahmen auch ohne BaFin-Prospekt möglich. Grundschuldbesicherte Darlehen sind gem. § 1 Abs. 1 KWG sogar vollkommen BaFin-prospektfrei zulässig.

Für die Privatplatzierung von Mezzanine-Finanzierungen wie z.B. stillen Beteiligungen und Genussrechten bzw. Genussscheinen und Anleihen bzw. Namensschuldverschreibungen ist eine spezielle Strategie erforderlich, die neben der Öffentlichkeitsarbeit, dem Finanzmarketing und der Finanzmarkt-kommunikation zur Etablierung eines Produktimages auch die Ansprache der richtigen Multiplikatoren (Finanzdienstleister) und Anlegerkreise beinhaltet. Es ist ein Platzierungsmanagement zu installieren und eine eventuell kleine Roadshow zur Präsentation vor Finanzdienstleistern und Investoren zu organisieren.

Die richtige Kapitalmarktstrategie zur Kapitalbeschaffung zu finden und gemeinsam mit dem Unternehmen zur Kapitalbeschaffung umzusetzen, bedarf langjähriger Erfahrung. Eine ergebnisorientierte Vorgehensweise und ein flexibles Handling der jeweiligen Unternehmensinteressen ist eine wichtige Aufgabe. Dafür sind professionelle Platzierungstätigkeiten und Verbindungen zu Kapitalmarktteilnehmern erforderlich, die zum Erfolg führen. Bei Hartnäckigkeit, Ausdauer und fleißiger Finanzmarketing-Arbeit steht am Ende die gewünschte Kapitalbeschaffung.

Die Kapitalmärkte und Beteiligungsmärkte sind klassische Eigenkapitalmärkte, auf denen sich von dritter Seite Eigenkapital gewinnen läßt. Die Banken andererseits haben ein Monopol auf die Kreditmärkte. Hier läßt sich kein Eigenkapital als Risikokapital akquirieren, sondern lediglich Kreditkapital über entsprechende Bankdarlehen. Eigenfinanzierungen und Eigenkapital dienen der Erhöhung der Eigenkapitalquote und sind für die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens unverzichtbar.

Für eine erfolgreiche Kapitalmarktemission sind eine gute Equity Story und die Umsetzung der Unternehmensinformationen durch eine kontinuierliche Finanzmarktkommunikation erforderlich. Für die Umsetzung der Platzierungsstrategien stehen die Dr. Werner Financial Service Group mit einem Full-Service zur Verfügung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Finanzierungsprobleme, Liquiditätsprobleme und Geldprobleme werden durch ein Private Placement, eine gute Kapitalmarkt-Emission und die richtige Emissionsstrategie mit einer kontinuierlichen Finanzmarktkommunikation auf Dauer beseitigt. Das Unternehmen erhält eine ständige Kapitalzufuhr aus den Beteiligungstranchen.

Investitionen für Unternehmen mit Kapital und Liquidität von privaten Investoren über die Finanzmärkte zur Kapitalerhöhung erfordert in Zeiten der Konjunkturkrisen einen praktischen und bankaufsichtsrechtlichen Ablauf, der nachfolgend erläutert wird. Auf diese Weise können mit einem Kapitalmarktprospekt oder nur einem WIB über Wertpapiere bzw. mit einem Beteiligungsverkaufsprospekt über Vermögensanlagen Finanzierungsmittel von ca. € 5 Mio. bis zu € 200 Mio. an den freien Kapitalmärkten eingeworben werden. Da die Bankensysteme weltweit unter Druck stehen, ist ein Ausweichen auf die privaten Risikokapitalmärkte oft die einzige Finanzierungsalternative. Für einen Beteiligungsverkaufsprospekt ( über nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen ) oder für einen Wertpapierprospekt sind jeweils eine kapitalmarktrechtliche Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) / Abteilung Wertpapieraufsicht in Frankfurt/Main erforderlich.

Dies gilt für ein öffentliches Beteiligungsangebot, welches sich an eine unbestimmte Anzahl von zu gewinnenden Investoren richtet und das die Geringfügigkeitsgrenzen der Prospektgesetze überschreitet. Für die Einwerbung von Beteiligungsgesellschaften, Mezzaninefonds oder großen institutionellen Investoren mit Einzelbeteiligungen über Euro 200.000,- und für grundschuldbesicherte Darlehen ( ohne Volumenbegrenzung und ohne Mindestbeteiligung ) ist keine Prospektpflicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Horst Werner

Die Fa. Novamed Pharma e.K. steht in einem sehr ertragreichen, wachsenden Markt für Investoren mit Grundschuldbesicherung zur Verfügung

Das Unternehmen Novamed Pharma e.K ist einzelkaufmännisch und beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRA-Nr. 87793 eingetragen. Die Unternehmensgründung erfolgte Anfang 2024. Der Vertrieb der Kapseln und Produkte startete ab dem Septermber.2024.

Novamedic Healthcare e.K. zielt darauf ab, den Gesundheitsmarkt mit spezialisierten Infusionslösungen und Präparaten zu revolutionieren. Diese Produkte, basierend auf Vitaminen, Aminosäuren, Mineralien und Spurenelementen, sind speziell für die Regeneration und Versorgung von Patienten nach intensiver medizinischer Behandlung wie Chemotherapie, Strahlentherapie und Covid-19 Erkrankung konzipiert. Die Gründerin Tanja S. Bonin, mit tiefgreifenden Kenntnissen und Erfahrungen im medizinischen Bereich, wurde durch persönliche Erfahrungen motiviert. Ihre umfassende Ausbildung und Berufserfahrung qualifizieren sie eindeutig für die Umsetzung dieses innovativen Projekts.

Das Unternehmen mit Sitz in D-64546 Mörfelden-Walldorf bei Frankfurt/Main vertreibt u.a. Pharmaspezialitäten. Dazu gehört auch eine neue Art der Versorgung mit Mikronährstoffen als Infusionslösung. In Deutschland werden jährlich 50 Millionen Infusionslösungen in verschiedenen medizinischen Fachrichtungen verabreicht. Die neuen Produkte bieten einen erheblicheren Mehrwert als die bisher üblichen, in Pulver, als Tablette oder Kapsel eingenommene Ergänzungsmittel. Unser Produkt ist nahezu in jeder medizinischen Fachrichtung einsetzbar und anpassbar, das eröffnet weiter sehr große Erfolgschancen in ganz Europa und dem Weltmarkt.

Um dem Fachpublikum die neuen Produkte näher zu bringen, ist umfangreiche Werbung in den Fachmedien, Ärztezeitungen usw. erforderlich. Interessierte Investoren werden gebeten, sich unter der Tel. Nr. +49 174 – 879 78 50 mit der Geschäftsführerin in Verbindung zu setzen, um die Details zu besprechen, die hier nicht veröffentlicht werden können.

Der Investitionsbedarf beträgt incl. baulicher und maschineller Ausrüstung zur Fertigung der Produkte ca. € 2,5 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz-und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Gewinn- oder Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger individuell bis in den zweistelligen Bereich verhandelbar.

Für nähere Informationen steht die Inhaberin Frau Bonin unter der E-Mail-Adresse investoren@novamedic-healthcare.de  zur Verfügung. Ein ausführlicher, sehr qualifizierter Geschäftsplan steht auf Anfrage zur Verfügung.

Für die im Detail verhandelbaren Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Die Grunddividende beträgt 4,75 % p.a. Es gelten stets die Bereichsausnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wurde durch Fachleute eingehend geprüft.. 

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei mit der Emittentin aushandelbar . 

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die gesetzliche Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

Kontakt:

Novamed Pharma e.K.

Geschäftsführerin:
Tanja Sabine Bonin

Branche:
Pharma

Schulgasse 14
D-64546 Mörfelden-Walldorf

Email:
investoren@novamedic-healthcare.de

Tel.: +49 174 - 879 78 50

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die SPM GmbH als Dienstleistungsunternehmen für Marketing, Vertrieb und Geschäftsaufbau öffnet  sich für Investoren zur Beteiligung

Das Unternehmen wurde im Januar 2025 gegründet und ist nunmehr im Firmenbuch (Österreich) Hauptbuch Nr. 1 des Landgerichts Linz mit einem Stammkapital von € 10.000,- eingetragen. Sitz des Unternehmens ist die Gemeinde Ottensheim.  

Der Geschäftszweck besteht vor allem darin, Schulungs-Kurse im Bereich Marketing, Vertrieb die zur Gänze von der Agentur für Arbeit bezahlt werden, sowie gesetzlich verpflichtende Kurse lt. Dem AI Act der EU der Unternehmen, die KI einsetzen verpflichtet die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Damit entfällt die finanzielle Hemmschwelle bei potentiellen Kursteilnehmern. Zudem finden die Kurse während der Arbeitszeit statt, was für die Kursteilnehmer ebenfalls eine weitere Hemmschwelle ausschaltet. Zu guter Letzt finden die Schulungen online statt, das heißt, die Kunden machen das bequem von zu Hause oder von ihrem Arbeitsplatz aus, haben somit keine Reisen und Ortsabwesenheiten, sondern bearbeiten das alles im gewohnten zeitlichen und örtlichen Rahmen wie auf ihrer Arbeitsstelle.     

Aktuell wird der Fokus auf Kurse gelegt, die vor allem durch Angestellte in Anspruch genommen werden, und bei denen die Arbeitgeber für die Zeit der Kurse bis zu 75%, in bestimmten Fällen sogar bis zu 100%  Rückerstattung der Lohn- und Lohnnebenkosten erhalten. Kurse orientieren sich vor allem an Themen wie künstliche Intelligenz, Online-Marketing etc. also moderne Themen, die auch in den heutigen Unternehmen immer weiter in den Vordergrund rücken und tlw. sogar verpflichtend sind.   

Dadurch besteht bei der Kundengewinnung der Vorteil, dass sämtliche Weiterbildung für die Mitarbeiter und auch für die Arbeitgeber weitestgehend kostenneutral ist sowie der Nutzen für die Mitarbeiter und Arbeitgeber auch extrem hoch ausfällt (bspw. hohe signifikante  Einkommenssteigerungen für die Mitarbeiter und deutlich mehr Vertriebspotential für die Firmen, zudem großes Einsparpotential, denn so können auch neu anzustellende Mitarbeiter während des Förderzeitraumes eingearbeitet werden.   

Im Laufe der Zeit wird das Kursangebot entsprechend ausgeweitet, doch zu Beginn der Tätigkeit werden es max. 2-3 hoch spezialisierte Kurse sein, die sich speziell an die Kundenschicht (als Angestellte) wenden.   

Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Beteiligungs-Konditionen ermöglicht. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen oder Namensschuldverschreibungen mit festen Zinsen bei nachrangiger Zahlungsweise möglich. Kurze und/oder langfristige Anlagemodelle können bei Genussrechten oder stillen Beteiligungen ebenfalls individuell aushandelt werden. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann auch variieren. Alle Vermögensanlagen dürfen ohne Agio angeboten werden. Für nähere Informationen und Verhandlungsgespräche steht der entscheidungsberechtigte Vertreter, Herr Lukas Pesold  unter der E-Mail-Adresse info@gratis-unternehmergeld.de  zur Verfügung.     

Das Betriebsergebnis wird mit ca. € 530.000,- p.a. bei anfänglich lediglich mit 6 Kursus-Teilnehmern zurückhaltend kalkuliert. Beim Aufwand für bezogene Leistungen sind die Vertriebskosten und vor allem auch die Kosten für die Schulungsleiter und Dozenten enthalten, die freiberuflich engagiert werden.  

Für die angebotenen wertpapierfreien Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die gesetzliche Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente ( = Beteiligungs-Arten ) sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.     

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird entsprechend gesetzlicher Pflicht auf die mit diesen Vermögensanlagen verbundenen Risiken hingewiesen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.   

 

 

Kontakt:

SPM Dienstleistungs GmbH

Geschäftsführer:
Lukas Pesold

Branche:
Branche

Linzer Straße 17
4100 Ottensheim

Email:
info@gratis-unternehmergeld.de

Internet:

Tel.:
Fax:

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Am „Schloss Baar“ nahe Rostock können sich Ruhe und innere Glückseligkeit suchende Anleger gewinnorientiert beteiligen

Mein Name ist Julia Theresia Baar und ich wohne in Rostock. Meine Absicht ist es Sie für ein ungewöhnliches Vorhaben zu begeistern. Die Leidenschaft, dem sinnlichen & schönen, geprägt durch hunderte Erfahrungen im Bereich Hochzeit- und Eventmanagement, möchte ich eine kulturelle Oase im Ensemble eines familiären Verbundes mit historischem Hintergrund zum Land Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Das Zusammenkommen verschiedener Bereiche, welche zur Schnittstelle werden, um anderen Menschen Momente des Glücks, der Ruhe und inneren Glückseligkeit zu verschaffen.  

Schloss Baar ist ein Ort, an dem man zu sich und anderen finden kann. Ein Ort an dem das Lächeln und die Freude herrscht. Das Helfen, das Dasein, das im Hier & Jetzt gelebt wird. Ziel neben der Wirtschaftlichkeit ist es eine Verbindung zu schaffen, welche Fremde zu Freunden macht. Haupteinnahmequelle werden die Hochzeit - und Feierlichkeiten sowie die Vermietung von Ferienwohnungen im Stil des ländlichen 19. Jahrhunderts sein. Zudem werden Wohnungen dauervermietet, um auch einen Teil zur Wohnraumförderung in Mecklenburg - Vorpommern beizutragen. 

Sinn des Vorhabens, ist es einen Ort in einer alten Zeit wieder zu beleben. Ein ganzes Dorf wartet auf die Wiederbelebung des Gutshauses. Es werden Hochzeiten, Familienfeiern, Weihnachtsfeiern gefeiert. Es werden in einem ruhigen Ambiente, fernab der hektischen Zivilisation, Seminare, Therapien, sowie Workshops und Kurse gehalten. Inbegriffen soll eine Übernachtungsmöglichkeit sein. Zudem biete ich Ferienwohnungen für Erholung, aus einer anderen Zeit an, ohne die technischen Errungenschaften des 21. Jahrhunderts. In einer prächtigen und deutschlandweit einmaligen Orangerie werden Trauungen und Jugendweihen abgehalten, sowie für Film - und Werbezwecke genutzt. Verbunden werden mehrere Lebensabschnitte, den Jahreszeiten angepasst Feste gelebt und das alles für Kinder - und Tierfreundlich. Ich möchte meine Gäste in andere Zeiten führen, in denen der Moment gelebt wird. Herausragend für die Erweckung der Glückseligkeit aus vergangenen Tagen. 

Kunden für Trauungen sind Brautpaare, welche meinen Erfahrungen nach immer mehr den Stil des ländlichen suchen. Sie wollen das elegant ländliche All inklusiv Paket ohne Gedöns. Sprich sie möchten entspannt im familiären Rahmen doch exklusiv & natürlich heiraten. Dies beinhaltet eine in der Natur magisch eingebettete Trauung , natürlich mit Speisen, bei entspannter Livemusik im Vintage Nordischen Arrangement. In meiner Orangerie zu heiraten ist etwas ganz Besonderes und in Deutschland Einmaliges, daher kommen meine Brautpaare nicht nur aus Mecklenburg- Vorpommern, sondern aus Hamburg, Berlin, ganz Deutschland sowie aus dem Ausland. Auch ein Fahrdienst (Kooperation mit einem Taxiunternehmen und einem privaten Fahrdienst sowie einer eventuellen Aushilfe für den Heimweg meiner Gäste) begleitet die nicht übernachtenden Gäste ins nahegelegene Zuhause. Meine Gäste, welche gern und wiederkehrend meine Ferienwohnungen buchen, sind Gäste, welche eine Auszeit suchen. Das Genießen unerreichbar zu sein, ohne Handy und Internet. Abschalten zu können ohne den Druck, den die Digitalisierung mit sich bringt. Das Leben zu kosten wie vor 200 Jahren mit den magischen Elementen der Natur. Aufgrund der immer größer werdenden Gemeinschaft der Selbstversorger gerade aus der Stadt, biete ich Koch- und Backkurse sowie Einmach- und Grillkurse an. Zum Teil auch ohne die heutige Technik. Einen großen Bedarf sehe ich nicht nur im Entschleunigen der Zeit, sondern auch im familiären heilpädagogischen Bereich des Zusammenlebens. Immer mehr Familien sind durch ihren Alltag entrissen und kennen kaum noch alte Handwerksfähigkeiten wie Kochen, Backen, Holz hacken, Bogenschießen oder die Kenntnisse bezüglich der Baumbestimmung, den Kontakt mit Landtieren wie Hunde, Katzen, Hühner oder Enten etc..Ohne die technische Anbindung und Erreichbarkeit kann der Mensch zur Ruhe kommen und den Moment des Selbst in der Natur wieder empfinden und genießen. In allen Bereichen wird Entschleunigung ganz groß geschrieben. 

Das Investitionsvolumen beträgt: 3.250.000,00 Euro  
Die Mindestzeichnungssumme pro Anleger: 20.000,00 Euro  
Mindestlaufzeit: 5 Jahre  
Grunddividende: 4,25 % p. a. , zahlbar nur bei Gewinn, nachrangig hinter anderen Gläubiger-Ansprüchen auszahlbar.  
Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss 

Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am wachsenden Erfolg des „Schloss Baar“  teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 20.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeiten ab 5 Jahren ) mit einer jährlichen Ausschüttung ab 4,75 % plus Übergewinnanteile. Die Detailkonditionen sind jeweils frei verhandelbar. Frau Baar als Inhaberin und Geschäftsführerin  ( erreichbar unter schlossbaar@gmx.de ) bietet ihren Investoren / Kapitalgebern neben der Geld-Dividende noch weitere Vorteile an, die sie im persönlichen Gespräch darlegen wird, in dem die Interessenten hierzu weitere Informationen erhalten.    

Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz, da max. nur 20 Verträge abgeschlossen werden.  

Alle hier möglichen Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine rechtlichen Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

Kontakt:

Schloss Baar

Geschäftsführer:
Julia Theresia Baar

Branche:
Immobilien

Kunkeldanweg 47
D-18055 Rostock

Email:
schlossbaar@gmx.de

Tel.: 0171 - 622 61 41

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Der „HausmeisterService Jörg Zautner“ versorgt seine eigenen Immobilien und bietet Anlegern gewinnträchtige Genussrechtsanlagen

Der Hausmeisterservice liegt in unserer eigenen Hand. Er steht für unsere eigenen Immobilien zur Verfügung und erspart uns dadurch eine Menge Geld. Wir das sind: Jörg Zautner, geb. 1964 und meine Ehefrau Andrea Zautner, geb.1966. Uns gehören als Inhaber einige Immobilien, die wir auch vermieten. Mit unserem eigenen Hausmeisterservice erledigen wir die Schönheitsreparaturen in eigener Regie und ersparen uns lange Liefer- und Wartezeiten. Bei uns gilt der Satz : „HANDWERKER MACHEN KEINE PAUSEN; SIE GEBEN DEM WERKZEUG NUR ZEIT SICH ZU ERHOLEN...“. Es geht um die Privatplatzierung ( capital raising ) von stimmrechtslosem Kapital von bis zu € 370.000,- von privaten Anlegern bzw. Investoren   

Da es personell bei den Fachhandelsunternehmen immer weniger Personal/Fachkräfte gibt, und wenn man dann mal Kontakt hat, dann muss man lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Wir möchten gern unsere Wohneinheiten in Eigenregie modernisieren und suchen Investoren um das ohne Banken bewerkstelligen zu können. Unsere Grundbücher und unsere Schufas sind 1 A, aber wir möchten nicht mit Banken kooperieren, da wir gern mit Anlegern/Investoren zusammenarbeiten wollen, die uns im Wege des Genussrechtes behilflich sind und nicht 300 % an Sicherheiten und Bürgen von uns haben möchten.  

Über Sicherheiten verfügen wir, aber wir lassen uns nicht durch Banken die Butter vom Brot nehmen. Einige unserer Wohnungen sind renovierungsbedürftig und es stehen weitere Wohnungen an, die ebenfalls eine gute Miete/Pacht einbringen können. Wir werden Ihnen auf den nachfolgenden Seiten ein paar Fotos reichen und denken das es im persönlichen Gespräch und auch bei gewünschter Besichtigung eine stimmige Kooperation mit Investoren geben wird. Aufgrund der guten Wirtschafts- und Auftragslage sehen wir eine Riesenchance auch noch mehr Immobilien zu erwerben und zu verpachten, bzw. zu veräußern. 

Das Investitionsvolumen beträgt: 370.000,00 Euro  
Mindestzeichnungssumme pro Anleger : 10.000,00 Euro  
Mindestlaufzeit: 5 Jahr 
Grunddividende: 4,75 % p. a.  zahlbar nur bei Gewinn, nachrangig hinter anderen Gläubiger- Ansprüchen auszahlbar.  
Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss 

Die Platzierung unserer Genussrechte findet im Rahmen einer prospektfreien Small-Capital-Finanzierung statt und gewährt einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme am Jahresergebnis unseres Unternehmens. Der Inhaber und Geschäftsführer Herr Jörg Zautner ist unter der Mail-Adresse joerg_zautnerr@gmx.de erreichbar. Sicherlich haben die Interessenten nun einige Fragen, die gern im persönlichen Gespräch beantwortet werden, damit Sie erkennen können, was für eine Chance sich hier bietet. Alles was das Herz begehrt : 4,75 % Grunddividende p. a. mit weiteren Übergewinnanteilen. Das Unternehmen bietet einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme am Jahresergebnis unseres Unternehmens. Alle Konditionen sind variabel und verhandelbar. Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gemäss Bereichsausnahme nach  § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht.“.   

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. 

Alle hier möglichen Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine rechtlichen Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

Kontakt:

Hausmeisterservice Jörg Zautner

Geschäftsführer:
Jörg Zautner

Branche:
Hausmeister

Adolf-Kolping-Strasse 3
D-47589 Uedem

Email:
joerg_zautner@gmx.de

Tel.: 0178 - 918 79 32

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Naturliebhaber können sich an dem Unternehmen: „Ravensbeet“ der Frau Petra Erath mit einer Einlage als Genussrechtsinhaber beteiligen

„Ravensbeet  
Der Weg zu meinem Gärtle“ 

 
Petra Erath liebt die Natur! Sie möchte Menschen und Tieren etwas Gutes tun. So kam Sie auf die fantastische Idee einen Teil Ihrer Ackerfläche in Berg zu verpachten. Auf rund 50 Quadratmeter großen Parzellen können die Pächter dort ihr eigenes Obst, Gemüse oder Blumen anpflanzen und obendrein eine eigene Wellnessoase genießen. Es gibt eine große Auswahl an Plätzen, die man sich noch aussuchen kann. 

Man bekommt während eines Gesprächs mit Petra Erath geradezu Lust, gleich eine Parzelle, oder sofort mehrere zu pachten. Es ist ideal für einen kleinen Schrebergarten, oder eine reizvolle Wellnessoase , um sich eine Auszeit zu gönnen, oder auch beides kombiniert zu gestalten. 

Die Interessenten können auf der gepachteten Parzelle Blumen, Obst, Gemüse anbauen, oder auch einen Kartoffelacker bestellen. Es ist jedem selbst überlassen, was gepflanzt wird. Da im Moment vieles teurer wird, ist auch das finanzielle ein Aspekt. Es ist wohl günstiger, wenn man selbst pflanzt und erntet.  

Und die Ernte des selbst Gepflanzten gibt auch ein Stück Sicherheit. denn das was man gehegt und gepflegt hat, gehört einem am Ende auch. Ein Pachtvertrag wird für 3 Jahre geschlossen. Darin enthalten sind die Aufbereitung der Ackerfläche, regelmäßige Wasserversorgung, ein Gießservice für die Urlaubszeit, der Abtransport von Grüngut und vieles mehr. Eine Rundumpflege also. Sogar eine Toilette ist vorhanden. 

Es geht nicht nur ums Anbauen. Die Pächter sollen sich auch wohlfühlen. „Natur Pur erleben in ...“  Sie können sich eine Wellnessoase schaffen mit eigenen kreativen Ideen. Zwar dürfen keine Gewächshäuser auf den Parzellen aufgestellt werden. Doch es gibt viele gestalterische Möglichkeiten auch ohne baurechtliche Maßnahmen, schwärmt Petra Erath. Hier, in frischer Luft und reizvoller Umgebung , können Sie eine erholsame Auszeit nehmen, den Alltag hinter sich lassen und die Ruhe, oder die Gesellschaft mit anderen genießen. Man kann auch einen Grill mitbringen und mit Freunden, oder der Familie etwas leckeres brutzeln. 
 
Investitionsvolumen gesamt: 480.000,00 Euro  
Mindestzeichnungssumme pro Anleger: 10.000,00 Euro  
Mindestlaufzeit: 5 Jahre  
Grunddividende: 5,25 % p. a. nur bei Gewinn, nachrangig hinter anderen Gläubiger-Ansprüchen auszahlbar.  
Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss 
Agio: 3 %  
 
Alle Konditionen - außer der Mindestlaufzeit – sind frei aushandelbar und können individuell abgestimmt werden. 

Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé mit umfangreichem Bildmaterial steht auf Abruf zur Verfügung und kann bei der Inhaberin und Geschäftsführerin, Frau Petra Erath unter der Mail-Adresse petra.erath@outlook.depetra.erath@outlook.de angefordert werden. Alle Beteiligungskonditionen können mit der Inhaberin frei ausgehandelt werden.    

Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen können ebenfalls auf Anfrage erarbeitet werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im Vermögensanlagengesetz wird pflichtgemäß darauf hingewiesen, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.    

Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da gesetzlich nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.    

 
 
Kontakt: 
„Ravensbeet - Der Weg zu meinem Gärtle“ Petra Erath- Inhaberin & Geschäftsführerin Siegelweg 7,  
D-88276 Berg 
 
E-Mail: petra.erath@outlook.de  Online: www.ravensbeet.de  
Mobil: 0170 - 416 98 29 „Natur Pur - Sie werden es Lieben“ 5,25 % Grunddividende p. a. „Natur Pur erleben in ...“  Sie können sich eine Wellnessoase schaffen mit eigenen kreativen Ideen. Zwar dürfen keine Gewächshäuser auf den Parzellen aufgestellt werden, doch es gibt auch andere gestalterische Möglichkeitne.  

 

Kontakt:

Ravensbeet

Geschäftsführerin:
Petra Erath

Branche:
Schrebergärten

Siegelweg 7
D-88276 Berg

Email:
petra.erath@outlook.de

Internet:
www.ravensbeet.de

Tel.: 0170 - 416 98 29

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die FA. BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG bietet Kapitalgebern Beteiligungen mit Grundschuldbesicherung

Einleitung
Die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG ist ein etabliertes außergewöhnlich innovatives Unternehmen im Sektor der erneuerbaren Energien mit klarem Fokus auf die Entwicklung und den Betrieb von Biogasanlagen und deren Gasverwertungen mittels Blockheizkraftwerken und Gaseinspeisungen ins öffentlich Erdgasnetz. Das Unternehmen bietet Kapitalgebern attraktive, grundschuldbesicherte Beteiligungsmöglichkeiten und positioniert sich als verlässlicher Partner für nachhaltige Investitionen.

Geschäftstätigkeit und Expertise
Der Kernbereich der BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG umfasst die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie kraftstoffähiges Biomethan, EEG Strom und Nahwärme.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hildesheim unter der Handelsregisternummer HRA 200854 eingetragen und operiert unter der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Bemerkenswert ist das etablierte Netzwerk im Biogassektor. Ein Beleg für die operative Kompetenz ist die Fähigkeit, bei Bedarf alle Belange im Biogasbereich abzudecken und Energie- und Wärmekonzepte gemeinsam mit Kommunen zu erstellen und umzusetzen. 

Stabilität und Struktur
Seit der Gründung 2010 gibt es eine kontinuierliche Geschäftsentwicklung mit der Erhöhung der Biogasanlagenleistung, Erhöhung der Nahwärmekundendichte im Wärmenetz sowie einer kontinuierlichen Verfahrensweiterentwicklung z.B. in ein Strohaufschlussverfahren zur Biogaserzeugung, als erstes Unternehmen in Deutschland. Die Gesellschafterstruktur besteht aus sechs Parteien, davon fünf Kommanditisten und ein Komplementär. Das Unternehmen verfügt über eine langjährige Präsenz am selben Standort und besitzt eine der größten Biogasanlagen in Niedersachsen.

Aktuelles Investitionsvorhaben und Kapitalbedarf
Das aktuelle Projekt mit einem Kapitalbedarf von mindestens 2 Millionen Euro, hat zum Ziel die bestehende Gesellschaft bei den finanzierenden Banken vollständig schuldenfrei zu stellen. Damit wird eine solide Basis für die Modernisierung der Anlage geschaffen. Ziel ist es sich in einem wandelndem Markt sauber zu strukturieren um Investitionen für die kommunale Wärmeplanung anzugehen. Es wird geplant, die Energie Nachfrageoptimiert zu liefern. Dazu müssen unsere Blockheizkraftwerke auf eine flexible Fahrweise umgestellt werden. So wird die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gestärkt und die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens auf neue Beine gestellt.

Investitionsangebot für Kapitalgeber

Zur Stärkung der Liquidität für zukünftige Investitionen und zur Realisierung einer bankenunabhängigen Finanzierungsstruktur bietet die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG attraktive Konditionen für Kapitalgeber:

  • Grundschuldbesicherte Darlehensanlagen: Bereits ab einer Einlage von 10.000 Euro wird ein Festzins ab 3,5% pro Jahr angeboten. Diese Anlagen sind durch werthaltige deutsche Immobilien grundschuldbesichert und haben eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren.
  • Flexible Konditionen: Bei längeren Laufzeiten und/oder höheren Beteiligungsbeträgen können für Investoren noch attraktivere Zinssätze individuell verhandelt werden.
  • Weitere Beteiligungsformen: Neben den Darlehen sind auch gewinnorientierte stille Beteiligungen und/oder Genussrechtskapital verfügbar, die zusätzliche Flexibilität für unterschiedliche Investorenprofile bieten.
  • Jährliche Ausschüttungen: Die Gewinnausschüttungen erfolgen jährlich. Zudem profitieren Zeichner von weiteren Vorteilen, wie beispielsweise Buchungs-Rabatten.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Kapitalanlagen
Die angebotenen grundschuldbesicherten Kapitalanlagen sind konform mit § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) gestaltet und durch Besicherung auf deutschen, werthaltigen Immobilien abgesichert. Sie können prospektfrei und ohne Volumenbegrenzung platziert werden.

Für die dargestellten Vermögensanlagen (vermutlich stille Beteiligungen/Genussrechte) besteht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ebenfalls keine Prospektpflicht, da pro Angebot jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Für sämtliche Finanzinstrumente greift zudem die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG. Alle Vermögensanlagen sind hinsichtlich ihrer Laufzeiten und Konditionen frei und individuell verhandelbar, was ein hohes Maß an Flexibilität für Investoren bedeutet.

Ansprechpartner und Beratung

Für interessierte Anleger steht der geschäftsführende Gesellschafter, Herr Henrik Schmale, direkt per E-Mail unter henrik.Schmale@googlemail.com zur Verfügung. Alle Konditionen sind frei verhandelbar, was eine individuelle und partnerschaftliche Zusammenarbeit ermöglicht.

In Fragen der Beteiligungsstrukturierung und der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG von der renommierten Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de) betreut, was zusätzliche Professionalität und Expertise in den Finanzierungsprozess einbringt.

 

Kontakt:

BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG

Geschäftsführer:
Herr Jan Henrik Schmale

Branche:
erneuerbare Energie

Hauptstrasse 15
38539 Müden/Aller

Email:
henrik.Schmale@googlemail.com

Tel.: +49 (0) 5375 9827081
Fax: +49 (0) 5375 9781

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

aktuelle Börsenkurse und Indizes von

Anlegermessen, Finanzmessen bzw. Investorentreffs in Deutschland

Anlegertag
Die Privatanlagermesse
Zutritt: Publikumsmesse
06. September 2025

Classic Remise
Düsseldorf, Deutschland

Rohstoffmesse
Internationale Edelmetall- und Rohstoffmesse
Zutritt: für Fachbesucher und Privatbesucher
03. - 04. Oktober 2025

Kleine Olympiahalle München
München, Deutschland

Börsentag Berlin
Messe für Privatanleger und Profis
Zutritt: Publikumsmesse
18. Oktober 2025

Ludwig-Erhard-Haus
Berlin, Deutschland

Invest Stuttgart
Leitmesse der Finanz- und Versicherungsbranche
Zutritt: für Fachbesucher
28. - 29. Oktober 2025

Messe Dortmund
Dortmund, Deutschland

World of Trading
Anleger und Tradingmesse
Zutritt: für Fachbesucher und Privatbesucher
07. - 08. November 2025

MesseTurm Frankfurt am Main
Frankfurt, Deutschland
Die Gewerbeordnung (GewO ) regelt die Platzierungserlaubnisse von Finanzinstrumenten

von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Dr. Horst Werner

Eine Gewerbeerlaubnis benötigt nach den §§ 34c ff Gewerbeordnung ( GewO ) jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen und Finanzinstrumenten für Dritte vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen möchte, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG. Vermittler ist nicht das Emissionsunternehmen selbst mit seinen abhängig Beschäftigten Mitarbeitern. Sie verkaufen bzw. vermitteln keine Kapitalanlagen für Dritte, sondern eigene Geldanlagen. Das Emissionsunternehmen genießt das sogen. Emittenten-Privileg und benötigt am Kapitalmarkt keiner zusätzlichen Platzierungserlaubnis.

Darlehensvermittler im Sinne der Gewerbeordnung ist, wer dauerhaft gegen Entgelt den Abschluss von Verträgen über Darlehen von Dritten vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will ( § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ). Der Status des Darlehensvermittlers tritt bereits bei der Vermittlung des ersten Darlehensvertrages ein. Die Absicht die Darlehensvermittlungs-Tätigkeit dauerhaft auszuüben, reicht bereits für die Genehmigungspflicht aus. Ob der § 34 c oder der § 34 f GewO bei der Vermittlung von Darlehen einschlägig ist, hängt davon ab, ob Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG vermittelt werden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen. Seit dem Jahr 2015 gilt der "neue" § 34 f GewO und seit dem 21. März 2016 für die Vermittlung von Immobiliendarlehen an Verbraucher der neue § 34 i GewO mit jeweils besonderen Genehmigungs-Voraussetzungen.

Grundschuldbesicherte Darlehen sind gemäss § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) keine Finanzinstrumente im Sinne der Prospektgesetze und fallen auch nach Auskünften der BaFin nicht unter die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz und ebenso nicht unter die Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ). Sie sind deshalb auch keine Finanzinstrumente im Sinne des § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ). Somit ist die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten auch nicht erlaubnispflichtig nach § 34 f GewO. Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34 f GewO ist nach Abs. 1 Ziff. 3 nur derjenige, der Vermögensanlagen ( als Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz ) im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermittelt. Nach der ausdrücklichen Verwaltungspraxis der BaFin gehören die öffentlichen Angebote von grundschuldbesicherten Darlehen nicht dazu. Deshalb bedarf der Darlehensvermittler von grundschuldbesicherten Darlehen nur der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Die Emissionsunternehmen ( = die Anbieter von grundschuldbesicherten Darlehen ) selbst genießen das sogen. Emittenten-Privileg und bedürfen nach der Gewerbeordnung überhaupt keiner Erlaubnis.

Der Bundesrat hat im April 2016 auf seiner Sitzung die ergänzende Ausführungs-„Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ beschlossen. Damit steht endgültig die Arbeitsgrundlage der Darlehensvermittler für Immobiliardarlehen für Verbraucher fest, die eine Erlaubnis gemäß § 34 i Gewerbeordnung (GewO) benötigen, nachdem das grundlegende Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie bereits einen Monat zuvor in Kraft getreten war.

Die Vermittlung und Beratung über partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen als kapitalmarktrechtliche Finanzinstrumente sowie über bestimmte Arten von Direktinvestments als Beteiligungsanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes fallen unter die Erlaubnispflicht als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz). Für die Vermittlung derartiger Finanzanlagen ist eine gesonderte Sachkunde mit Befähigungsnachweis bei der jeweils zuständigen IHK nachzuweisen. Zuständig für die Erlaubniserteilung sind die Ordnungsämter der Kreis- oder Stadtverwaltungen. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Ist der Antragsteller eine juristische Person, müssen alle vertretungsberechtigten Personen diese Voraussetzungen erfüllen.

Die für das Durchlaufen des Erlaubnisverfahrens notwendigen Antragsformulare sind (seit 2016) bei den IHK´s abrufbar. Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:

Das Antragsformular kann sowohl bei erster Erteilung als auch bei Erweiterung einer Erlaubnis genutzt werden.
Für natürliche Personen nicht in das Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende, eingetragene Kaufleute (e. K.), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und juristische Personen (GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG) sind unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Eine GbR oder Personenhandelsgesellschaft selbst kann nicht Inhaber einer Erlaubnis sein. Bitte verwenden Sie hierfür das Antragsformular für die natürliche Person.
Bei Gesellschaften mit der Rechtsform GmbH & Co. KG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH oder -UG (haftungsbeschränkt) erlaubnispflichtig, nicht Geschäftsführer oder Kommanditist. In diesem Fall ist das Antragsformular für die juristische Person zu verwenden.
Für die Bearbeitung des Erlaubnisantrages wird eine Gebühr erhoben. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.

Inwieweit auch die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen an Unternehmen dazugehören, ist mit den zuständigen IHK´s zu verneinen. Danach kommt § 34 i GewO nur in Betracht, wenn der Unternehmer ( z.B. die Bank ) der Darlehensgeber und der Verbraucher der Darlehensnehmer ist. Bei den grundschuldbesicherten Darlehen ist es jedoch umgekehrt: der Anleger ist der Darlehensgeber und ein operativ tätiges Unternehmen ist der Kapitalnehmer, so dass hier kein zu schützender, privater Verbraucher Vertragspartner ist.

 

 

 

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Mobilität für alle

... auf Knopfdruck

von Andreas Herrmann, Johann Jungwirth, Frank Huber.

Stimmen zum Buch
Management-Journal, 01.04.2022

Ein flott geschriebenes Sachbuch, das einen umfassenden Überblick über die Zukunft der Mobilität via Serviceangeboten und Apps liefert. Für jeden, der einen vertiefenden Einblick in dieses Zukunftsthema sucht, klare Lese- und Kaufempfehlung.

Über das Buch

Für klimagerechte Mobilität

Der Zugang zu Mobilität hat maßgeblichen Einfluss auf den individuellen wirtschaftlichen Erfolg: Wer mobil ist, findet leichter einen Arbeitsplatz, verdient mehr und ist zufriedener. Unser aktuelles Mobilitätsverhalten führt allerdings zu großen Belastungen von Umwelt und Infrastruktur mit negativen Auswirkungen auf unser aller Lebensqualität und Gesundheit.

Andreas Herrmann, Johann Jungwirth und Frank Huber zeigen, dass Mobilität sehr wohl klimagerecht und barrierefrei sein kann. An Beispielen aus aller Welt illustrieren sie, wie neue Player auf dem Mobilitätsmarkt mit revolutionären Geschäftsmodellen bereits heute die Mobilität der Zukunft gestalten. Autonomes Fahren zu fördern und Mobilität als bedarfsweise buchbaren Service zu begreifen, sind nur zwei der vorgestellten Bausteine auf dem Weg zu einer nachhaltigen Verkehrswende.

»In den vergangenen 150 Jahren haben wir alles dafür getan, um die Schwächen des Fahrers auszugleichen. Wir haben Airbags und Sicherheitsgurte eingebaut, haben das Chassis verbessert und vieles mehr. Im vergangenen Jahrzehnt haben wir das Fahrzeug intelligenter gemacht, um die Fahrer zu unterstützen, damit sie besser sehen und reagieren können. In dieser Dekade werden wir den aufregenden Schritt machen, die Technologie bereitzustellen, welche die Sicherheit im Straßenverkehr wirklich transformieren wird.«

Chris Urmson, Mitgründer und CEO von Aurora Innovation, Pittsburgh

»Es gibt einen Plan der israelischen Regierung für die neue Mobilität. Das Land soll bis 2030 zu einem weltweit führenden Standort rund um das autonome und vernetzte Fahren und natürlich um Mobility-as-a-Service entwickelt werden.«

Anat Bonshtien, Chairman and Director of the Fuel Choices and Smart Mobility Initiative at Israel Prime Minister`s Office, Jerusalem

»Mobility-as-a-Service kann entscheidend dazu beitragen, die Verkehrssituation in vielen Megacities zu verbessern. In zahlreichen chinesischen Städten sind bereits Mobility-as-a-Service-Konzepte im Test. Wir befinden uns an der Schwelle zur Umsetzung. Dieses Buch zeigt sehr anschaulich die Idee, Konzepte und Auswirkungen und liefert damit einen wichtigen Beitrag für eine bessere Mobilität – für die Städte, für die Menschen, für die Umwelt.«

Prof. Dr. Zheng Han, Chair of Innovation and Entrepreneurship, Sino-German School for Postgraduate Studies (CDHK), School of Economics and Management, Tongji University, Shanghai

»Mobility-as-a-Service ist die Chance, unsere Städte neu zu entwerfen. Straßen und Parkplatzflächen können zurückgebaut und anderweitig genutzt werden; etwa für Sport- und Spielareale, für Cafés und Restaurants. Dieses Buch beschreibt zahlreiche Ansätze, um die Städte zukünftig nicht mehr um die Autos, sondern um die Menschen zu bauen.«

Gabe Klein ist Mitgründer von Cityfi und ehemaliger Commissioner of the Chicago and Washington, D.C., Departments of Transportation

 

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· gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

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7. Ihr Recht auf Widerspruch gegen die Datenspeicherung und auf Löschung

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@investoren-brief.de

8. Zum Stand der DSGVO und zur Änderung unserer Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand vom 25. Mai 2018.

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