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      Die anlegerbezogene Auslegung der BaFin erweitert die 20-iger-Regel des Vermögensanlagengesetzes für die Anlegerkreise – mehr Verträge möglich  Verehrte Anleger und Investoren! 
Im Wege der Rechtsfortbildung hat die BaFin mit der sogen. anlegerbezogene Auslegung die 20-Regel auf die Verschiedenartigkeit der Anlagen ausgeweitet, da dann auch unterschiedliche Anlerkreise angesprochen werden, so Dr. jur. Host Werner  Bei den Vermögensanlagen gilt nach der BaFin die sogen. „anlegerbezogene Auslegung“, so dass die Anzahl der Bereichsausnahmen des § 2 Vermögensanlagengesetz ( VermAnG ) von max. 20 Verträgen erweitert werden kann, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de. ; per Mail für Rückfragen ( dr.werner@finanzierung-ohn-bank.de ). 
 
Wann also liegen mehrere Vermögensanlagen vor, so dass Bereichsausnahmen bei der gleichen juristischen Vermögensanlage zwei- oder sogar dreifach in Anspruch genommen werden könnten ? Dann können anstatt 20 Nachrangdarlehen z.B. 60 Verträge mit deutlich unterschiedlichen individuellen Konditionen abgeschlossen werden.  Wenn z.B. Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Rechten ( Verschiedene Laufzeiten wie zwei Jahre und sieben Jahre sowie unterschiedliche Zinshöhen von z.B. 3% p.a. und 6 %p.a. ) ausgestaltet sind, handelt es sich dann um verschiedene Vermögensanlagen, so dass jeweils jedes Finanzinstrument mit 20 Verträgen ohne Prospektpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) abgeschlossen werden darf ? Mehrere Vermögensanlagen liegen u.a. dann vor - so die BaFin in einer aktualisierten, schriftlichen Stellungnahme vom 20. 10. 2021 ( BaFin - Prospekte für Vermögensanlagen - Häufig gestellte Fragen zu Prospekten für Vermögensanlagen und VIB ) - wenn durch Modifikationen in der Ausgestaltung den Anlegern wesentliche unterschiedliche Rechte und Pflichten gewährt und somit unterschiedliche Anlegergruppen angesprochen werden.
 
Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet qualifiziert nachrangige Darlehen an. Eine Tranche wird mit einer festen Verzinsung in Höhe von 8% p.a. verzinst, die andere Tranche wird mit einer verhältnismäßigen Beteiligung am Unternehmenserfolg verzinst.
 
Hier werden zwei unterschiedliche Arten von Vermögensanlagen angeboten. Bei der ersten Variante handelt es sich um Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG), bei der zweiten Variante handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG). Folglich liegen in diesem Fall zwei Vermögensanlagen vor. Was gilt aber, wenn es sich zivilrechtlich um gleichartige Nachrangdarlehen handelt, die jedoch nur von den Konditionen her unterschiedlich ausgestaltet sind.
 
Neben dem Angebot verschiedener Arten von Vermögensanlagen führt auch eine unterschiedliche Ausgestaltung der Gewinnbeteiligung dazu, dass mehrere Vermögensanlagen vorliegen.
 
Dazu ein Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Verzinsungen an. Der Anleger hat die Möglichkeit, zwischen Verzinsungen in Höhe von 2,5%, 5%, 7,5% und 10% p.a. zu wählen.  Auch hier werden den Anlegern unterschiedliche Rechte gewährt, sodass verschiedene Vermögensanlagen vorliegen, so die BaFin.
 
Darüber hinaus liegen mehrere Vermögensanlagen vor, wenn bei der Ausgestaltung der Laufzeit, den Erträgen und den Mindestbeteiligungen mehrere Modifikationen vorliegen.
 
Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet Nachrangdarlehen an, bei denen der Anleger zwischen einer Laufzeit von drei, fünf oder sieben Jahren wählen kann.
 
In diesem Fall werden drei unterschiedliche Laufzeiten angeboten. Den Anlegern steht es mithin frei, zwischen drei rechtlich unterschiedlich ausgestalteten Vermögensanlagen zu wählen, je nachdem wie lange sie sich binden möchten, sodass hier drei unterschiedliche Vermögensanlagen vorliegen. Neben den oben genannten Beispielen kann es noch weitere  Fallgestaltungen geben, bei denen den Anlegern wesentlich  unterschiedliche Rechte oder Pflichten eingeräumt werden und die somit  dazu führen, dass mehrere, unterschiedliche Vermögensanlagen vorliegen.  Nach der BaFin gilt die sogen. „anlegerbezogene Auslegung“, wonach  unterschiedliche Rechte und Konditionen der Finanzinstrumente zu den  Bereichsausnahmen gemäss dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlG führen.
 
Weitere Informationen erteilt kostenfrei die Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ! Mit freundlichen Grüßen 
 
Ihr
 
Dr. Horst Werner  
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      Die FA. BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG bietet Kapitalgebern Beteiligungen mit Grundschuldbesicherung Einleitung Die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG ist ein etabliertes außergewöhnlich innovatives Unternehmen im Sektor der erneuerbaren Energien mit klarem Fokus auf die Entwicklung und den Betrieb von Biogasanlagen und deren Gasverwertungen mittels Blockheizkraftwerken und Gaseinspeisungen ins öffentlich Erdgasnetz. Das Unternehmen bietet Kapitalgebern attraktive, grundschuldbesicherte Beteiligungsmöglichkeiten und positioniert sich als verlässlicher Partner für nachhaltige Investitionen.  
Geschäftstätigkeit und Expertise Der Kernbereich der BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG umfasst die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie kraftstoffähiges Biomethan, EEG Strom und Nahwärme.  
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hildesheim unter der Handelsregisternummer HRA 200854 eingetragen und operiert unter der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Bemerkenswert ist das etablierte Netzwerk im Biogassektor. Ein Beleg für die operative Kompetenz ist die Fähigkeit, bei Bedarf alle Belange im Biogasbereich abzudecken und Energie- und Wärmekonzepte gemeinsam mit Kommunen zu erstellen und umzusetzen.   
Stabilität und Struktur Seit der Gründung 2010 gibt es eine kontinuierliche Geschäftsentwicklung mit der Erhöhung der Biogasanlagenleistung, Erhöhung der Nahwärmekundendichte im Wärmenetz sowie einer kontinuierlichen Verfahrensweiterentwicklung z.B. in ein Strohaufschlussverfahren zur Biogaserzeugung, als erstes Unternehmen in Deutschland. Die Gesellschafterstruktur besteht aus sechs Parteien, davon fünf Kommanditisten und ein Komplementär. Das Unternehmen verfügt über eine langjährige Präsenz am selben Standort und besitzt eine der größten Biogasanlagen in Niedersachsen.  
Aktuelles Investitionsvorhaben und Kapitalbedarf Das aktuelle Projekt mit einem Kapitalbedarf von mindestens 2 Millionen Euro, hat zum Ziel die bestehende Gesellschaft bei den finanzierenden Banken vollständig schuldenfrei zu stellen. Damit wird eine solide Basis für die Modernisierung der Anlage geschaffen. Ziel ist es sich in einem wandelndem Markt sauber zu strukturieren um Investitionen für die kommunale Wärmeplanung anzugehen. Es wird geplant, die Energie Nachfrageoptimiert zu liefern. Dazu müssen unsere Blockheizkraftwerke auf eine flexible Fahrweise umgestellt werden. So wird die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gestärkt und die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens auf neue Beine gestellt.  
Investitionsangebot für Kapitalgeber  
Zur Stärkung der Liquidität für zukünftige Investitionen und zur Realisierung einer bankenunabhängigen Finanzierungsstruktur bietet die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG attraktive Konditionen für Kapitalgeber: - Grundschuldbesicherte Darlehensanlagen: Bereits ab einer Einlage von 10.000 Euro wird ein Festzins ab 3,5% pro Jahr angeboten. Diese Anlagen sind durch werthaltige deutsche Immobilien grundschuldbesichert und haben eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren.
 - Flexible Konditionen: Bei längeren Laufzeiten und/oder höheren Beteiligungsbeträgen können für Investoren noch attraktivere Zinssätze individuell verhandelt werden.
 - Weitere Beteiligungsformen: Neben den Darlehen sind auch gewinnorientierte stille Beteiligungen und/oder Genussrechtskapital verfügbar, die zusätzliche Flexibilität für unterschiedliche Investorenprofile bieten.
 - Jährliche Ausschüttungen: Die Gewinnausschüttungen erfolgen jährlich. Zudem profitieren Zeichner von weiteren Vorteilen, wie beispielsweise Buchungs-Rabatten.
 
 Rechtliche Rahmenbedingungen der Kapitalanlagen Die angebotenen grundschuldbesicherten Kapitalanlagen sind konform mit § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) gestaltet und durch Besicherung auf deutschen, werthaltigen Immobilien abgesichert. Sie können prospektfrei und ohne Volumenbegrenzung platziert werden.  
Für die dargestellten Vermögensanlagen (vermutlich stille Beteiligungen/Genussrechte) besteht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ebenfalls keine Prospektpflicht, da pro Angebot jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Für sämtliche Finanzinstrumente greift zudem die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG. Alle Vermögensanlagen sind hinsichtlich ihrer Laufzeiten und Konditionen frei und individuell verhandelbar, was ein hohes Maß an Flexibilität für Investoren bedeutet.  
Ansprechpartner und Beratung  
Für interessierte Anleger steht der geschäftsführende Gesellschafter, Herr Henrik Schmale, direkt per E-Mail unter henrik.Schmale@googlemail.com zur Verfügung. Alle Konditionen sind frei verhandelbar, was eine individuelle und partnerschaftliche Zusammenarbeit ermöglicht.  
 In Fragen der Beteiligungsstrukturierung und der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG von der renommierten Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de) betreut, was zusätzliche Professionalität und Expertise in den Finanzierungsprozess einbringt.  
  Kontakt:
 
BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Herr Jan Henrik Schmale  
Branche: erneuerbare Energie  
Hauptstrasse 15 38539 Müden/Aller  
Email:  henrik.Schmale@googlemail.com  
Tel.: +49 (0) 5375 9827081 Fax: +49 (0) 5375 9781  
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de 
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;  es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz 
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.   
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      Die Fa. Ralf Bos com4vision GmbH ist ein nachweisbar ertragreiches Software-Unternehmen welches sich für Investoren zwecks Markterweiterung öffnet Die Ralf Bos com4vision GmbH wurde im Jahr 2010 gegründet und kann somit auf über ein Jahrzehnt erfolgreicher Entwicklung und Implementierung branchenspezifischer Softwarelösungen zurückblicken. Von Beginn an lag der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit Betrieben aus dem Errichter Handwerkssektor, um deren besondere Anforderungen zu verstehen und passgenau abzubilden.   
Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der    HRB-Nr. 8580 PI eingetragen. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in D-25548 Wittenbergen. Es hat ein Stammkapital von € 25.000,- .    
Die com4vision GmbH ( www.com4vision.de ), ist ein Software Hersteller, der sich auf die Digitalisierung und Prozessoptimierung für Unternehmen in der Errichter- und Handwerksbranche spezialisiert hat. Unsere Lösungen haben bereits in anderen Bereichen wie Zeiterfassung und Projektmanagement zahlreiche Praxis-Erfahrungen gesammelt, die wir nun gebündelt in com4HR einfließen lassen. Unser Ziel ist es, moderne, digitale Lösungen zu entwickeln, die speziell an die Anforderungen im Handwerk und bei Errichter-Betrieben angepasst sind - praxisorientiert, benutzerfreundlich und effizient. Team, Historie und Kompetenzen:    
Das Führungsteam besteht aus Experten in den Bereichen Softwareentwicklung, HR-Consulting, Projektmanagement und Cloud-Architektur. Die 14 Mitarbeiter bringen langjährige Erfahrung in der Skalierung von Softwareprojekten mit und stehen in engem Austausch mit unseren Kunden, um Lösungen zu schaffen, die den praktischen Anforderungen im Arbeitsalltag gerecht werden.     
Das com4vision -Team Aktuell ist ein 14-köpfiges Team, das sich durch eine agile, interdisziplinäre Arbeitsweise auszeichnet. Darunter befinden sich 6 festangestellte Entwickler, die sich gezielt auf webbasierte Technologien (Front-End, Back-End, Cloud Infrastruktur) spezialisiert haben. Ergänzt wird das Entwicklerteam durch Fachkräfte aus den Bereichen User Experience, Qualitätssicherung, Support, Marketing und Projektmanagement, sodass alle wesentlichen Kompetenzen für eine erfolgreiche Produktentwicklung und Einführung abgedeckt sind.    
Größe und Wachstum des Zielmarktes- Errichter und Handwerk in der DACH-REGION besteht aus mehreren hunderttausend Unternehmen, darunter allein über 1.000 spezialisierte Errichter-Betriebe im Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik, von kleinen Fachbetrieben (1-9 Mitarbeitende) bis hin zu großen Unternehmensgruppen.- Digitalisierungsbedarf: Laut aktuellen Studien zur Bau- und Handwerksbranche herrscht teils großer Aufholbedarf in Sachen Software und IT-Infrastruktur.- Relevante Segmente: Elektro- und Sicherheitstechnik, SHK (Sanitär, Heizung, Klima). Maler, Dachdecker, Straßen- und Tiefbau, Brandmeldetechnik, Brandschutz, Sicherheitstechnik, Videotechnik.    
Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen angeboten. Neben dem gewinnorientierten Genussrecht können auch weitere nicht wertpapierverbriefte Kapitalanlagen und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen abgeschlossen werden. Kurz- und langfristige Anlagemodelle stehen ebenfalls zur Verfügung. Ein in Aussicht gestellter Ertrag darf gesetzlich, aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann daher variieren. Alle Vermögensanlagen werden mit oder ohne Agio angeboten. Für nähere Informationen steht Herr Geschäftsführer und Inhaber Ralf Bos unter der Mail-Adresse ralf.Bos@com4vision.de  zur Verfügung.      
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile angeboten werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.      
Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird auf die mit dieser Vermögensanlage verbundenen Risiken hingewiesen.   
  
  Kontakt:
 
Ralf Bos com4vision GmbH
Geschäftsführer: Ralf Bos  
Branche: IT-Software 
Mühlenstrasse 13b 25548 Wittenbergen  
Email:  info@com4vision.de  
Internet: com4vision.de  
Tel.: +49 (4822) 30 366 - 20 
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de 
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;  es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz 
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.   
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      Übernahme eines Hotels in Mühlhausen im Täle im Albvorland durch die BoKa Hotelbetriebs KG mit grundschuldbesicherten Kapitalanlagen von privaten Investoren Die BoKa Hotelbetriebs KG wurde am 19. November von dem Komplementär Herrn Dipl.-Ing. Klaus Bodenhöfer und dem Kommanditisten Herrn Prof. Christian Kandzia gegründet. Die Herren werden als Kommanditgesellschaft ein Hotel im badenwürttembergischen Mühlhausen im Täle“ von der Inhaberin aus Altersgründen übernehmen. Das Hotel bietet 47 Zimmer und 4 Apartments, zum Teil mit Balkon oder Terrassen sowie teilweise mit herrlichen Ausblicken in die Landschaft.   
Das Hauptgebäude und das Gästehaus bieten insgesamt 46 Gästezimmer mit 120 Betten, ein Restaurant, 7 Seminarräume, eine Kegelbahn und eine Sauna mit Ruhebereich. Vier ehemalige Gästezimmer werden nach entsprechenden baulichen Veränderungen derzeit als Ferienwohnungen genutzt. Außerdem gibt es 2 Ferienwohnungen. Die Räumlichkeiten dieser Anlage mit ihrer gemütlichen Atmosphäre sind nicht nur den Hotelgästen vorbehalten, sondern eignen sich auch hervorragend für große private oder geschäftliche Anlässe, wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Seminare oder Firmenfeiern. Sie bieten Platz für bis zu 170 Gäste.  
 
Im hinteren Bereich der Anlage befindet sich ein Wohngebäude, welches ebenfalls viel Platz bietet. Im Erdgeschoss ist eine große Wohnung gelegen. Zudem stehen im Dachgeschoss diverse Räume zur Verfügung, welche derzeit als Lager für das Hotel genutzt werden, 7 Garagen und ein überdachter Stellplatz runden das Platzangebot dieses Wohngebäudes ab. Alle Gebäude wurden regelmäßig modernisiert und Instand gehalten. Sie sind daher in einem sehr gepflegten Zustand und auch die Hotelzimmer sind modern ausgestattet und entsprechen hohen Standards. So verfügen alle Gästezimmer beispielsweise über kostenloses WLAN und Flachbildfernseher. Auch die Heizung entspricht modernen Standards. Sie erfolgt über ein Blockheizkraftwerk, eine sogenannte „Eigenerzeugungsanlage“. Auch Tesla-Ladestationen sind vorhanden. Das zum Hotelkomplex gehörende Grundstück umfasst 11.340 m² und es stehen ca. 70-80 PKW-Stellplätze zur Verfügung. Zum Angebot gehören Grundstücksflächen von 13.456 m², für das man sich problemlos weitere Wohnbebauung vorstellen könnte. Es liegt zudem ein aktuelles Wertgutachten über Euro 6,4 Mio. vor.  
 
Das Hotel befindet sich in Baden-Württemberg in exponierte Lage in einem der landschaftlich reizvollsten Orte und einer der besten Wirtschaftsregionen Deutschlands. Mühlhausen hat ca. 1000 Einwohner, eine Gesamtfläche von 633 ha und liegt auf einer Höhe von 545 m NHN. Eingebunden zwischen Albvorland und Albhochfläche bietet Mühlhausen den idealen Ausgangspunkt für Freizeitaktivitäten aller Art.  
 
Das Hotel ist eine seit über 40 Jahren etablierte, sehr beliebte Reise-Herberge mit einer hohen Auslastung von 90 bis 100 %. Das Teammagement und das Personal des Hotels werden im Wesentlichen Übernommen. Es bestehen keine Investitionsrückstände. Die Nettogewinne liegen in den kommenden Jahren bei der anhaltend hohen Belegung bei knapp unter einer Million Euro.  
 
Ansprechpartner für interessierte Investoren ist der Komplementär und Geschäftsführer Herr Dipl.-Ing. Klaus Bodenhöfer über die Mail-Adresse kbodenhoefer-ib@web.de oder über die Telefonverbindung   ( siehe auf www.anleger-beteiligungen.de ). Interessenten und Anleger können auf Wunsch ständig über Neuigkeiten informiert werden.   
 
Für die verhandelbaren Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gelten stets die Bereichsausnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Die grundschuldbesicherten Darlehen sind ohnehin BaFin-prospektfrei. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Laufzeiten und Konditionen frei und individuell verhandelbar.
 
 In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.
 
  
  Kontakt:
 
BoKa Hotelbetriebs KG
Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing. Klaus Bodenhöfer  
Branche: Hotel  
Landolinsteige 1 D-73728 Esslingen am Neckar  
Email: kbodenhoefer-ib@web.de  
Telefon: jeden Tag ( auch am Wochenende ) ab 16:30 Uhr unter der Tel.Nr. 0160-1821980 
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de 
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;  es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz 
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.   
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      Investieren in Innovation und Wachstum: Die DMS GmbH, führender Anbieter im POS-Markt, bietet Zugang zu einem dynamischen Markt mit bewährter Erfolgsbilanz  
 
 
Investieren in Innovation und Wachstum: Die DMS GmbH, führender Anbieter im POS-Markt, bietet Zugang zu einem dynamischen Markt mit bewährter Erfolgsbilanz
 
Die DMS GmbH, seit 2015 im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen (HRB 14843) eingetragen, zählt zu den führenden Anbietern im Bereich Point-of-Sale-Materialien und Ladenbau. Mit einem stabilen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro und durchweg profitablen Bilanzen mit Gewinnen im sechsstelligen Bereich bietet das Unternehmen eine solide Basis für Investitionen. Die DMS GmbH entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für renommierte Kunden wie Aldi, Pandora, Tchibo und Jägermeister und ist ideal positioniert, um von den dynamischen Wachstumschancen des europäischen Marktes für Point-of-Sale-Displays zu profitieren.
 
Der europäische Markt für Point-of-Sale-Displays wächst stark und wird bis 2031 voraussichtlich mit einer jährlichen Rate von 12,5 % expandieren. Um dieses Potenzial zu nutzen, plant die DMS GmbH umfangreiche Investitionen in den Ausbau der Produktionskapazitäten und die Modernisierung ihrer Infrastruktur. Dazu gehört der Bau einer neuen Produktionshalle und die Installation einer Solaranlage, um sowohl Effizienz als auch Nachhaltigkeit zu steigern.
 
Investoren bietet sich die Möglichkeit, sich durch eine stille Gesellschaftsbeteiligung an der DMS GmbH zu beteiligen und von einer Gesamtrendite zwischen 10,5 % und 15 % zu profitieren. Diese setzt sich aus einer Grunddividende von 5,5 % bis 7,5 % p.a., abhängig von der Höhe und Laufzeit des Investments, sowie einer zusätzlichen Über-Gewinnbeteiligung von 5 % bis 7,5 %, ebenfalls in Abhängigkeit von Investitionshöhe und Laufzeit, zusammen. Die Mindestbeteiligung beträgt 25.000 €. Dank der bewährten Zusammenarbeit mit führenden Marken und der starken Marktposition bietet die DMS GmbH ein attraktives Investitionsumfeld in einem wachstumsstarken Markt.
 
Ein zusätzlicher Vorteil für Investoren liegt in der Unternehmensstruktur: Die DMS GmbH besitzt eine eigene Firmenimmobilie, die nur noch mit etwa 40 % des Immobilienwerts belastet ist. Sämtliche getätigten Investitionen werden vollständig in das Anlagevermögen der DMS GmbH einfließen, was zusätzliche Sicherheit für Investoren bietet.
 
Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen angeboten. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen möglich. Kurz- und langfristige Anlagemodelle stehen ebenfalls zur Verfügung. Der in Aussicht gestellte Ertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann daher variieren. Alle Vermögensanlagen werden ohne Agio angeboten. Für nähere Informationen steht Herr Andreas Braun (Chief Visionary Officer) unter der E-Mail-Adresse ab@druck-media-service.com zur Verfügung.
 
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile angeboten werden. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.
 
Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird auf die mit dieser Vermögensanlage verbundenen Risiken hingewiesen.
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  Kontakt:
 
DMS GmbH
Geschäftsführerin: Andreas Braun  
Branche: Point of Sale  
Zur Porta 15 32457 Porta Westfalica  
Email:  ab@druck-media-service.com   
Internet: www.druck-media-service.com   
Tel.: 0571 - 388 839 0  
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de 
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;  es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz 
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.   
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      Landhotel Bohrerhof mit neuen Bauprojekten und neuen Pflanzprojekten steht weiterhin für Anleger mit grundschuldbesichertem Darlehenskapital offen Das in 2023 neu erbaute Landhotel der Familie Bohrer verfügt über 64 geräumige Zimmer, die alle mit Balkon oder Terrasse ausgestattet sind und einen herrlichen Park- bzw. Schwarzwaldblick bieten. Die Deluxe und Superior Doppelzimmer haben alle 34 qm und die Familien-Zimmer 68 qm. Im Erdgeschoß haben die Zimmer eine Außen-Terrasse und in den beiden oberen Stockwerken jeweils große Balkone nach Süden und Südwesten. Das Hotel erfreut sich einer kontinuierlich steigenden Gästebelegung und ebenso einer permanent steigenden Seminarraumbelegung.  
Die 64 geräumigen Zimmer mit Parkblick laden zum entspannten Schnuppern der Landluft ein und sind Ausgangspunkt für Ausflüge ins Markgräflerland, in den Schwarzwald und nach Frankreich. Die Seminarräume bieten viel Raum für geschäftliche, wie auch genuss-orientierte Veranstaltungen im Grünen. Beim Spaziergang durch den vom Hof abgeschiedenen Hotelpark kann der Blick in die Ferne schweifen und die Lobby-Bar ist der abendliche Treffpunkt für Kamingespräche.  
Beim Hotel ist die Erweiterung des Parkplatzes mit zusätzlich10 Wohnmobilstellplätzen in der Fertigstellung.  
Aktuell läuft die Bebauungsplanänderung für das künftige Projekt   „Außenschwimmbad mit Badehaus und Sauna“  
Eine Parkanlage mit einem Teich als Erholungsoase für die Gäste ist auf 1 ha Gelände in der Fertigstellung. Zudem gibt es ein abschließbares Fahrradhaus mit Ladestationen für E-Bikes.  
Als landwirtschaftlicher Gemüse-Betrieb mit über 200 Hektar Fläche ist die Bohrerhof-Gruppe ein alteingesessenes Familienunternehmen ( www.bohrerhof.de ) im Südwesten Deutschlands südlich von Freiburg und hat sich als Frischwaren- und Gemüseproduzent einen hohen regionalen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Die Bohrerhof GmbH ist mit ihren landwirtschaftlichen Produkten unter eigener Marke, sowie der Marke „Unsere Heimat“ langjähriger Partner der EDEKA Südwest. Den Anbau im Gemüsebaubetrieb hat der Bohrerhof mit der Kultur „Erdbeeren“ ergänzt.  
Über die Jahre ist der Bohrerhof zu einem Magneten für den regionalen Tourismus, bewusste Genießer und Business- und Ausflugsgäste von Basel und Zürich über Offenburg und den Schwarzwald bis Mulhouse und Freiburg geworden. Das Wachstum der letzten 10 Jahre hin zur heutigen Betriebsgröße fand dabei zum überwiegenden Teil ohne Kredite von Banken über private Investoren und Anleger als Freunde und Gäste des Hauses statt.     Der Bohrerhof hat jahresdurchschnittlich 50 Angestellte + saisonale Erntemitarbeiter – insbesondere für die Spargel- und Erdbeerkulturen. Der Bohrerhof ist bekannt für seinen gläsernen Betrieb und den Landmarkt mit eigenen, sowie regionalen Produkten. Das hofeigene Restaurant „Bohrers“ schräg gegenüber vom Landmarkt bringt diese Köstlichkeiten als feine Landküche für die Gäste – die auch zu einem Großteil aus der Schweiz kommen - auf den Teller. Jeweils in den Wochen vor dem Jahresende veranstaltet die Familie Bohrer ihre legendären, stets gut gebuchten „Dinner-Shows“ mit internationalen Künstlern, welche nach den überstandenen Corona-Zeiten wieder stattfinden.    “Für den Bohrerhof ist Landwirtschaft gerade in Zeiten weltweit grassierender Hungersnöte eine verantwortungsvolle Aufgabe und wir als Inhaber lieben mit unseren Kindern, was wir dort tun. Deshalb laden wir schon von Anbeginn die Menschen auf den Hof ein, um sich selbst von unserer Arbeit zu überzeugen und dafür zu begeistern, dass ihre Nahrungsmittel unmittelbar aus der Region kommen.” sagt Frau Petra Bohrer.    Finanziert wird das - in puncto Nachhaltigkeit beispielgebende Hotelprojekt - übrigens nicht etwa von einer ortsansässigen Hausbank, sondern von über 550 privaten Investoren, die im Durchschnitt 25.000 Euro bei einem Festzins von fünf Prozent anlegen, und durch einen Eintrag ins Grundbuch zusätzlich abgesichert sind. Denn Familie Bohrer - zwei Kinder und deren Ehepartner sind bereits fest im Familienbetrieb integriert - setzt seit 13 Jahren auf die so genannte Gruppenfinanzierung. Seit 2009 finanzieren die Bohrers ihre Hof-Erweiterung ausschließlich mit privaten Investoren. Somit erfolgte der Ausbau der Gemüseproduktion, der Neubau des Restaurants 2015 sowie die Erweiterung des Landmarktes über diesen alternativen Weg der Kapitalbeschaffung. Die Zielmarke für ihr beispielhaftes Hotelprojekt lag bei gut 13,5 Millionen Euro. Der Spatenstich erfolgte im Januar 2020. Keine 2,5 Jahre sollte es dauern, bis das neue Landhotel "Bohrerhof" mit seinen 64 Zimmern, im September 2022 eröffnete. Investieren konnte jeder ab einer Mindestsumme von 10.000 Euro.  
Noch heute können sich Interessenten mit grundschuldbesichertem Darlehenskapital bei 5 % Zinsen p.a. an der Bohrerhof GmbH beteiligen. Individuelle Verhandlungen und Vereinbarungen sind möglich. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).  
  
  Kontakt:
 
Bohrerhof GmbH
Bachstraße 6 D-79258 Hartheim-Feldkirch  
Branche: landwirtschaftliche Produkte  
Geschäftsführer: Petra Bohrer  
Tel: +49 (0) 76 33 / 923320 Fax: +49 (0) 76 33 / 92332180  
Email: info@bohrerhof.de  
Internet: www.bohrerhof.de  
Video zur Projektbeschreibung des neuen Landhotel: www.bohrerhof.de/projektbeschreibung-landhotel/ 
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de 
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;  es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz 
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.  
   
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      aktuelle Börsenkurse und Indizes von
  
  
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      Anlegermessen, Finanzmessen bzw. Investorentreffs in Deutschland
 
 
 
 
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 Die bargeldlose Sachkapitaleinlage durch Einbringung von Wirtschaftsgütern zur Kapitalerhöhung von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen   Dr. Horst Werner
 Das Bargeld ist in Zeiten der Wirtschaftsflaute knapp. Da ist es gut, auch andere Wege zur Kapitalerhöhung für eine gute Bonität zu wissen. Das Stammkapital oder Grundkapital eines Unternehmens kann bargeldlos durch die Einbringung eines Wirtschaftsguts gegen die Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile erhöht werden, so Dr. jur. H. Werner ( siehe auch www.finanzierung-ohne-bank.de . Neben der Bareinlage in ein Unternehmen zwecks Finanzierung gibt es also auch die bargeldlose Sacheinlage. Die Sacheinlage wird häufig bereits zur Gesellschaftsgründung oder zur späteren Kapitalerhöhung (des Eigen- und Haftkapitals) genutzt. . Die Sachkapital-Erhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch steuerneutrale Einbringung von Wirtschaftsgütern zur Finanzierung von Unternehmen ohne jegliches Barkapital und ohne jede Steuerbelastung erfolgen. Durch die Übertragung ( Übereignung ) eines Wertgegenstandes als Sacheinlage wird die Eigenkapitalquote eines Unternehmens ( teilweise erheblich ) verbessert und damit die Bonität und das Rating gestärkt.
 
Wirtschaftsgüter und Gegenstände als Einbringungswerte, Wirtschaftsgüter können auch ganze Unternehmen sein.
 
Als Einbringungs-Sachwerte kommen alle Gegenstände ( Wirtschaftsgüter ) in Betracht, die einen Verkehrswert ( Marktpreis ) haben und als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft dienlich sein können. Dies können materielle Wirtschaftsgüter wie Immobilien oder mobile Vermögensgegenstände sein. Es kommen aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Lizenzen, Franchise-Rechte etc. in Betracht. Die Durchführung der Sacheinlage mit Vermögensgegenständen, also z.B. mit Kfz, Maschinen etc. und mit Rechten erfolgt durch Eigentums-Übertragung auf das Unternehmen nach Erstellung eines sachverständigen Bewertungsgutachtens zur Vorlage beim Handelsregister. In Betracht kommen alle Gegenstände für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, ein Fuhrpark oder Immobilien als Betriebs- und Produktionsstätten oder auch Wohn- und Geschäftshäuser mit Verkaufsläden oder andere dem Unternehmen dienliche Sachgegenstände. Soweit die Vermögensgegenstände aus dem Privatvermögen stammen ist die Einbringung zum Verkehrswert unproblematisch möglich. Sollen Vermögenswerte von einem Betriebsvermögen in ein anderes transferiert werden, ist auch das möglich, hat aber steuerliche Folgen, die bedacht sein müssen.
 
Einbringung von Unternehmen oder von Unternehmensteilen
 
Ferner können auch ganze Unternehmen ( z.B. durch Verschmelzung ) oder einzelne Unternehmensanteile ( z.B. 50%-GmbH-Geschäftsanteile ) durch Sacheinlage in eine andere ( zweite ) Gesellschaft nach gutachterlich festgestelltem Verkehrswert zur Sachkapitalerhöhung Kapitalerhöhung eingebracht werden. Bei bisher nicht gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen bietet sich an, die Gesellschaftsanteile einer Gesellschaft in eine andere, neu gegründete Gesellschaft zu überführen, wenn dadurch ein höherer Eigenkapitalwert erzielt werden kann. So kann das einzubringende Unternehmen unter Aufdeckung der stillen Reserven und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Unternehmenswertes (bei dem auch die zukünftigen Ertragsperspektiven des Unternehmens Berücksichtigung finden) in die übernehmende Gesellschaft bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung und Aufstockung des Eigenkapitals eingebracht werden. Auf diese Weise können auch die Werte, die nach HGB-Bilanzrecht in der zu übertragenden Gesellschaft nicht bilanzierungsfähig sind, mit einem Bewertungs- und Übertragungsvorgang bilanzrechtlich zu aktuellen Verkehrswerten im Eigenkapital der neuen Gesellschaft erfasst werden. Dieses gilt uneingeschränkt für das Handelsrecht. In vielen Fällen ist die Einbringung sogar steuerlich neutral möglich, wenn nämlich die Werte der Steuerbilanz fortgeführt werden dürfen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und sollten bei bedeutenderen Transfers durch eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt abgesichert werden.
 
Die Kapitalerhöhung per Sacheinlage oder Verschmelzung lässt sich auch über eine weitere, neue Gesellschaft ( z.B. eine neue GmbH oder AG ) konstruieren und vollziehen. Auf diese Weise können stille Reserven in einer Gesellschaft gehoben und bilanzrechtlich in der übernehmenden, neuen Gesellschaft bilanzwirksam gemacht werden. Jeder Unternehmer hat also auch als Einmann-Gesellschafter mit nur einem einzigen Unternehmen die Möglichkeit, sein Unternehmen per Sacheinlage in eine von ihm selbst gegründete zweite Gesellschaft einzubringen und damit das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote in der neuen, zweiten Gesellschaft nicht unwesentlich zu erhöhen. Die zweite Gesellschaft ( z.B. GmbH-1 und GmbH-2 ) führt dann die Geschäfte der GmbH-1 mit erhöhter Stammkapitalausstattung fort. Damit hat die GmbH-2 zwar keine Liquidität erhalten, hat aber mit dem erhöhten Stammkapital eine bessere Eigenkapitalquote; . Auf diese Weise können eine Unterbilanz beseitigt und insbesondere das Rating und damit die Kreditwürdigkeit verbessert werden.
 
Anteilseinbringung in eine GmbH oder Aktiengesellschaft
 
Bei einer ( übernehmenden ) Aktiengesellschaft muss eine Sacheinlagen-Bewertung aktienrechtlich zwingend durch einen Wirtschaftsprüfer mit Bewertungs-Testat erfolgen. Der Wirtschaftsprüfer wird als Bewertungsgutachter auf Vorschlag des Unternehmens amtlich vom Handelsregister als Sachverständiger bestellt. Erst nach amtlicher Bestellung kann das Bewertungsgutachten erstellt werden. Das ausgefertigte Bewertungsgutachten ist mit dem Kapitalerhöhung-Beschluss und dem Eigentumsübertragungs-Vollzug ( dem nachgewiesenem Einbringungsvorgang als schriftliche Übertragungs-Urkunde ) dem Handelsregister einzureichen. Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen ihr Gegenstand und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals festgesetzt werden (vergl. § 56 GmbHG ).
 
Einbringungs-Besonderheiten bei Immobilien
 
Bei Immobilien (auch wenn diese im Betriebsvermögen einer Gesellschaft liegen) ist darauf zu achten, dass bei unmittelbarer Einbringung die Grunderwerbsteuer anfallen kann. Sofern die Immobilie im Eigentum einer Handelsgesellschaft steht, kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn die Gesellschaftsanteile dieser "Immobiliengesellschaft" lediglich zu 94,5% übertragen werden. In Höhe der aufgelösten stillen Reserve ( Wertdifferenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert = Einbringungswert ) kann allerdings mit einer Ertragsbesteuerung zu rechnen sein, die jedoch wiederum auf den hälftigen Steuersatz reduziert sein kann.
 
Wird eine Immobilie in eine Personengesellschaft eingebracht, so löst die Grundstückseinbringung grundsätzlich eine entsprechende Grunderwerbsteuer aus. Der Vorgang ist jedoch dann steuerbefreit, wenn der das Grundstück einbringende Mitgesellschafter am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft (zivilrechtlich eine Gesamthandsgemeinschaft; steuerlich eine Mitunternehmerschaft ) bereits beteiligt ist. So greift dann eine Steuerbefreiung in Höhe des prozentualen Anteils, mit dem der Übertragende am Vermögen der Personengesellschaft beteiligt ist. Der darüber hinausgehende Wert unterliegt sodann dem geltenden Grunderwerbsteuersatz. Ist der Einbringende zu 50% beteiligt, so ist die Grunderwerbsteuer auch nur zu 50% zu entrichten.
 
Grundsätzlich hat der Bundesfinanzhof ( BFH ) in einem Urteil aus 2009 u.a. entschieden, dass die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine Kommanditgesellschaft einkommensteuerrechtlich auch dann als Veräußerungsgeschäft einzuordnen ist, wenn ein Teil des Einbringungswertes nicht ins Kommanditgesellschaftskapital, sondern bilanziell nur der Kapitalrücklage zugeführt wird. Mit dem weiteren BFH-Urteil vom 7.4.2010 (I R 55/09) wurde entschieden: "Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (§ 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995). Der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile".
 
Zum Steuerrecht bei der Sacheinlage
 
Die zuvor beschriebenen positiven Wirkungen zeigen sich in der Handelsbilanz. Sofern das Aufdecken stiller Reserven eine Steuerlast zur Folge hat, ist dieser Schritt häufig uninteressant; sofern die liquiden Mittel fehlen, um dann die fälligen Steuern zu zahlen.
 
Die Einbringung zur Sachkapitalerhöhung kann in vielen Fällen aber steuerneutral und ohne Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbelastung vollzogen werden, soweit Firmenwert und/oder Good-will durch Übertragung eingebracht werden. Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Unternehmensanteil in eine Kapitalgesellschaft durch Einbringung übertragen und erhält der Übertragende dafür neue Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft, darf die Kapitalgesellschaft im Rahmen einer solchen Sacheinlage das eingebrachte Betriebsvermögen gemäß § 20 ff. UmwStG mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen. Der angesetzte Wert gilt in gleicher Höhe einerseits als Übertragungspreis für das eingebrachte Betriebsvermögen und andererseits als Anschaffungswert der neuen Gesellschaftsanteile.
 
Steuerliche Sonderregelungen befreien prinzipiell alle die Einbringungen, bei denen die Kapitalgesellschaft, auf die Sacheinlagen übertragen werden, eine Gesellschaft aus Deutschland oder der EU ist und derjenige, der die Sacheinlage zu Kapitalerhöhungszwecken leistet, ebenfalls eine deutsche oder EU-Gesellschaft ist und bezüglich der deutschen Besteuerung bei der Veräußerung von Anteilen nicht eingeschränkt ist ( §1 UmwStG ).
 
Die Steuerneutralität setzt also die Übertragung von Unternehmen zu Unternehmen voraus, die beide dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen müssen. Der übertragende Unternehmer muss dann anschließend nur die steuerlichen Haltefristen der neuen Gesellschaftsanteile beachten und darf diese nicht innerhalb der Haltefristen - gesetzlich nach § 22 UmwStG sperrfristbehaftet - ( sieben Jahre – sonst anteilige Nachtragsbesteuerung ) weiterveräußern. Der einbringende Gesellschafter muss innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist dem Finanzamt gem. § 22 Abs. 3 UmwStG jedes Jahr bis zum 31. Mai nachweisen, dass die betreffenden Anteile noch immer ihm bzw. der übernehmenden Gesellschaft gehören. Die Frist kann nicht verlängert werden. Bei Fristversäumnis gelten die Anteile als veräußert.
 
Werden Vermögenswerte von natürlichen Personen auf Unternehmen oder Kapitalgesellschaften übertragen, besteht die Gefahr der Einkommensbesteuerung aus Veräußerungsgewinnen. Wird Privatvermögen (nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren) in Betriebsvermögen eingelegt, erfolgt das steuerneutral. Inzwischen ist auch der Übertrag von einem Betriebsvermögen in ein anderes desselben Unternehmers steuerlich neutral möglich, seit die Handelsbilanz nicht mehr mit der Steuerbilanz verknüpft ist. Die Übertragung von Kapitalgesellschaft zu Kapitalgesellschaft bleibt dagegen in den meisten Fällen (körperschafts-)steuerfrei. Bei richtiger Konstruktion lässt sich also bargeldlos und steuerfrei das Eigenkapital eines Unternehmens erhöhen. Die richtigen steuerlichen Voraussetzungen können meist im Vorfeld einer Sachkapital-Einbringung durch Rechtsgestaltung geschaffen werden. Um das gewünschte Ziel zu erreichen, ist eine gesonderte Beratung unbedingt erforderlich, denn mit einem solchen Konzept sind Erklärungspflichten verbunden, an denen der gewünschte Erfolg hängen kann. In manchen Fällen sollte durch eine (allerdings auch beim Finanzamt kostenpflichtige) verbindliche Auskunft Klarheit für alle Beteiligten geschaffen werden. 
 
Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .                | 
         
    
 
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			Der Fortschrittskompass 
 Hardcover gebunden  Erscheinungstermin: 04.09.2024  ISBN 9783593519135 
 
 262 Seiten
 
 Dana Giesecke, taz futurzwei, 10.09.2024 
 Dieses Buch [sei] allen Politiker*innen von morgen (die von heute haben ja keine Zeit) und allen Bürger*innen sehr empfohlen, die in die Zukunft investieren und ihr mehr politisches Gewicht verleihen wollen. 
 
 BUNDmagazin, 15.11.2024 
 [Das] Buch ist ein wertvoller Leitfaden für all jene, die verantwortungsvoll konsumieren und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen möchten. Es regt dazu an, Gewohnheiten zu hinterfragen und die eigene Rolle in der Gesellschaft neu zu betrachten. Für alle, die neue Ideen brauchen und sich engagieren wollen, privat, gesellschaftlich oder auch politisch. 
 
 Human Resources Manager, 09.12.2024 
 Journalistin Pinzler weist den Weg in eine Zukunft, in der wir unsere Rolle in der Gesellschaft neu betrachten können. 
 
 Über das Buch 
Was ist heute Fortschritt? Brauchen wir mehr oder weniger Wachstum? Niedrigere Steuern oder bessere Umverteilung? Mehr Freizeit? Rettet uns die Technologie vor der Klimakrise oder ein anderes Verhalten? Die Journalistin Petra Pinzler sortiert die Fäden: Wo sind die Ideen, die uns ein gutes Leben bringen, und wer will uns dagegen Rückschritt als Fortschritt verkaufen? Ihr Buch beantwortet große Fragen mit lebensnahen Antworten und misst die kursierenden Fortschrittskonzepte an den gegenwärtigen Herausforderungen. Zukunftsweisendes Aufräumen in unsicheren Zeiten.
 
»Als Arzt habe ich gelernt: erst Diagnose stellen, dann über Therapie sprechen. Petra Pinzlers politisch versierte Diagnose ist allen zu empfehlen, die verstehen wollen, wie unsere Demokratie wieder fähig wird, die großen Krisen zu lösen.« Dr. Eckart v. Hirschhausen, Arzt, Wissenschaftsjournalist und Gründer der Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen
 
»In Zeiten der Zumutung können wir Schuldige suchen oder den Mut finden, Ressourcen zu bündeln, um neue Strukturen zu schaffen. Wer Lust auf Letzteres hat, wird mit diesem Buch belohnt.« Prof. Dr. Maja Göpel, Politökonomin und Nachhaltigkeitswissenschaftlerin
 
»Petra Pinzler ist eine kluge Beobachterin des politischen Berlin, die auch nicht vor den großen Fragen jenseits der Tagespolitik zurückschreckt.« Prof. Dr. Achim Truger, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft und Professor für Sozialökonomie
 
  
		
			  
		
			 
	
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·         gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; 
·         gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; 
·         gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; 
·         gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen; 
·         gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und 
·         gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden. 
 7.  Ihr Recht auf Widerspruch gegen die Datenspeicherung und auf Löschung 
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird. 
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@investoren-brief.de 
8.  Zum Stand der DSGVO und zur Änderung unserer Datenschutzerklärung 
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand vom 25. Mai 2018. 
Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter http://investoren-brief.de/Investorenbrief.php#imprint von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden 
            
            
            
               
               
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