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Alternative Unternehmens-finanzierungen ohne Banken und ohne BaFin-Bürokratie

Verehrte Anleger und Investoren!

Die klassische Bankkreditfinanzierung wird immer schwieriger, während alternative Unternehmensfinanzierungen auf dem Vormarsch sind, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Jede Neufinanzierung oder Umfinanzierung (bzw. Umschuldung), Kapitalzufuhr, Kapitalaufstockung, Kapitalerhöhung oder Kapitalbeschaffung bedarf der finanzwirtschaftlichen, der gesellschaftsrechtlichen, der bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegung bzw. Prüfung, wenn Fehler vermieden werden sollen. Als alternative Finanzierungsformen gelten außerhalb der Banken das Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, das private grundschuldbesichertes Darlehen, das partiarisches Darlehen, das Direktinvestment, das stille Gesellschaftskapital, das Genussrechtskapital, das qualifiziertes Nachrangkapital oder das Anleihekapital als Namensschuldverschreibung oder als offene Gesellschaftsbeteiligung. Es stellt sich deshalb stets die Frage, ob eine Fremdfinanzierung über eine aufzunehmende Verbindlichkeit ( z.B. Bankkredit ) oder eine Eigenkapitalfinanzierung mit Vermögensanlagen nach IdW-Institut, Düsseldorf ( auch über stimmrechtsloses Beteiligungskapital oder Nachrangkapital ohne Fremdeinfluss ) oder eine Mischfinanzierung erfolgen soll. Derartige Grundsatzentscheidungen haben erheblichen Einfluss auf die zukünftige Bonität und das Rating eines Unternehmens und damit auf die zukünftige Finanzierungs- und Investitionsfähigkeit des Unternehmens. Dabei spielen auch der Finanzierungsanlass ( z.B. Immobilienfinanzierung od. Marketingfinanzierung od. Auftragsvorfinanzierung etc. ) eine bedeutende Rolle. Wir ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erläutern mit unseren erfahrenen Finanzierungsspezialisten alle Möglichkeiten denkbarer Finanzierungsmodelle unverbindlich zur alternativen Entscheidungsauswahl. Auf Wunsch erhalten Sie von uns ein Finanzierungsgutachten.

Kompetenz und Erfahrungen in der Finanzierungsberatung, Kapitalbeschaffung und Bilanzoptimierung für Unternehmen wird gewährleistet. Die Dr. Werner Financial Service AG mit dem Gründungssenior Dr. jur. Horst Siegfried Werner als Wirtschafts- und Steuerspezialist berät seit mehr als drei Jahrzehnten mit ihren Netzwerkpartnern ihre Unternehmensklientel bei der Konzeption von (Beteiligungs-)Finanzierungen in allen Gestaltungsformen und zu allen unternehmerischen Finanzierungsanlässen. Gleichzeitig stellen wir Verbindungen zu Privatinvestoren und Kapitalgebern über unseren wöchentlichen Investorenbrief an ca. 10.000 Kapitalmarktteilnehmer ( http://www.investoren-briefe.de ) her. Wir schaffen Ihren Finanzierungserfolg auf Ihrem Bank-Konto mit einer nachhaltigen, strategischen Ausrichtung Ihrer Finanzierungs-Unabhängigkeit von (Mit-)Gesellschaftern und Banken.

Neue Formen der "Finanzierungen für Unternehmen" mit stimmrechtslosem Beteiligungskapital ( keine Stimmrechtsverwässerung )

Die Globalisierung der Wirtschaft bedeutet auch für kleine und mittelständische Betriebe eine wachsende Herausforderung im nationalen und internationalen Wettbewerb. Dieser Wettbewerb kann nur erfolgreich bestanden werden, wenn sich die Unternehmer neuen Formen der Unternehmensfinanzierung öffnen. Innovation und Wachstum bedingen eine Stärkung sowohl des Finanzkapitals als auch des Humankapitals. Eine optimale Kapitalausstattung erfordert alternative Finanzierungsformen.

Zur Befriedigung des ermittelten Kapitalbedarfs existieren zahlreiche Möglichkeiten, die wir Unternehmen anbieten. Bei einer Eigenkapitalfinanzierung spielen mehrere Elemente eine Rolle, die durch komplexe Berührungspunkte miteinander verknüpft sind. Als erfahrene Finanzberater ( seit über drei Jahrzehnten ) berücksichtigen die Capital Consultants unseres Hauses während der Konzeption der Beteiligungsfinanzierung alle wichtigen bilanziellen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte und kapitalmarktrechtliche Standards für Beteiligungsangebote bzw. für Kapitalmarktprospekte.

Im Rahmen einer kleinen Privatplatzierung oder Kapitalmarktemission zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung bietet die Dr. Werner Financial Service AG über ihre Netzwerkpartner eine umfassende Beratung auf allen Gebieten der Angebots-Platzierung, des Gesellschaftsrechts, Wertpapierrechts, Handelsrechts, Steuerrechts, Bilanzrechts und im Kapitalmarktrecht vor, während und nach einer Kapitalmarktemission sowie eine rechtliche und steuerliche Analyse des Emissionsunternehmens bei anderen Maßnahmen der Unternehmensfinanzierung / Mezzanine-Finanzierung. Die Capital-Consultants des Dr. Werner-Experten-Netzwerks beraten Unternehmen zudem in allen rechtlichen, bilanziellen und steuerlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang z.B. mit einer Nachfolgebeteiligung, Unternehmensverkaufs-Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligung etc. ergeben.

Finanztipps, Finanzierungshinweise und Bilanzierungslösungen sowie Steueroptimierungs-Gestaltungen finden Sie durch unsere gutachterliche Stellungnahmen. Finanzierungen und Investitionen sind somit auch vollkommen ohne Bank über die außerbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die Kapitalmarktregeln beachtet und die Zugangswege zu den Investoren kennt. Finanzierungen von Privat an Privat mit BaFin-prospektfreien Vermögensanlagen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG. Normale Darlehensverträge sind nach dem § 1 Kreditwesengesetz als sogen. Einlagengeschäfte der Banken den Privatunternehmen verboten und mit einer bis zu fünfjährigen Gefängnisstrafe bedroht. Dies ist deshalb ernst zu nehmen, da die Kapitalmarkt-Aufsichtsbehörde BaFin jährlich etwa 3.500 Missbrauchsverfahren mit empfindlichen Bußgeldern ab Euro 10.000,- an aufwärts und Strafverfahren sogar mit mehrjährigem Gefängnis gem. § 54 KWG  durchführt.

Interessenten erhalten weitere kostenfreie Informationen von Dr. jur. Horst Werner über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

Interessenten erhalten weitere kostenfreie Informationen von Dr. jur. Horst Werner über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

Weitere Informationen erteilt kostenfrei die Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de !

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Horst Werner

WEILO DESIGN von Markus Weikinnis ist ein Dienstleistungsunternehmen u.a. für die moderne Altbau-Fassadentechnik und Innenausbau-Tätigkeit

Das Unternehmen WEILO DESIGN wurde von Herrn Markus Weikinnis Mitte 2025 gegründet und steht für absolut perfekte Dienstleistungen. Wir sind der Partner für beeindruckende Fassadengestaltung! Ihre Fassade ist mehr als nur eine Außenhülle Ihres Gebäudes - sie ist ihre Visitenkarte. Ob Neu- oder Altbau. Wir verleihen Ihrer Immobilie neuen Glanz und Charakter.

Unsere Innenausbau-Tätigkeit : Egal ob Farbe, Tapetenwechsel oder bauliche Veränderungen. WEILO DESIGN ist für Sie da. Ihr Zuhause, Ihr Stil! Ob frische Wandfarben, kreative Akzente oder professionelles Renovieren. Wir bringen Ihre Räume zum Strahlen. (Qualität die bleibt) Nur einmal zur Übersicht warum man uns gern bucht: Anstrich inkl. Farbe & Schutzmaßnahmen: € 7 pro qm (ab 50qm) Tapezieren inkl. Kleber: € 7,60 pro qm + Tapete nach Wunsch Spachteln vollflächig qm inkl. Material 6 Schleifen: € 7,50 pro qm (ab 60 qm) Trockenbau inkl. Material (Decke oder Wand) einfach beplankt: € 55,00 pro qm.

Unsere Leistungen auf einen Blick:-

Professionelle Fassadenmalerei: Individuell, langlebig und witterungsbeständig. € 15 pro qm pro Anstrich.- Kreative Gestaltung: Von klassischen Designs bis zu modernen Akzenten - wir setzen Ihre Wünsche um.- Fassadenschutz: Farben und Materialien, die ihr Gebäude schützen und lange strahlen lassen.- Sanierung und Instandsetzung: Wir lassen Ihre Fassade wie neu aussehen.- Dachkastenanstrich inkl. Material pro qm € 18. Vertrauen Sie auf unser Know-how und unsere Leidenschaft für perfekte Ergebnisse. Gemeinsam schaffen wir eine Fassade, die beeindruckt ! Schauen Sie dazu das Bildmaterial in unserem Exposé, welches Sie sich herunter laden können.

Wir sind der Meinung das alles weitere in einem persönlichen Gespräch besser und verständlicher wirken kann.

Sicherlich haben Sie durch unser Exposé einige Fragen, die wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch erläutern werden, damit Sie erkennen können, was für eine Chance sich hier bietet

Im Sinne des deutschen Kapitalmarktrechts bieten wir unseren Investoren ein geprüftes, professionelles Vertragswerk an. Die Beteiligungs-Laufzeit ( 5 Jahre ) gemäß den Genussrechts-Vertragsbedingungen kann vor Ort individuell anders vereinbart (entschieden) werden. Es können auch weitere Sachvorteile angeboten werden, die wir unseren Investoren / Kapitalgebern ebenfalls gern im persönlichen Gespräch darlegen werden. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir hier keine weiteren Informationen geben werden, denn wir denken, dass das persönliche Gespräch schon immer interessant und von Vorteil gewesen ist. Lassen Sie sich doch einfach überraschen! Wichtiges zur Investition: Die Platzierung unserer Genussrechte findet im Rahmen einer prospektfreien Small-Capital-Finanzierung statt und gewährt.

Wichtiges zur Investition für Anleger:

Die Platzierung unserer Genussrechte findet im Rahmen einer prospektfreien Small-Capital-Finanzierung statt und gewährt einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme am Jahresergebnis unserer modernen: „WEILO DESIGN - Markus Weikinnis“ „Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gemäss § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht.“

Für die Investitionen werden renditeträchtige und gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 20.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeit 5 Jahre ) mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 5,25 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Weitere Vertragskonditionen können erfragt werden. Alle Vertragsdetails sind individuell verhandelbar.

Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen können ebenfalls auf Anfrage angeboten werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im § 12 Vermögensanlagengesetz muss darauf hingewiesen werden, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.

Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.

 

 

 

Kontakt:

Weilo Design

Geschäftsführer:
Markus Weikinnis

Branche:
Innenausbau

Eisenbahnstraße 3
D- 15748 Märkisch Buchholz

Email:
weilo.design@icloud.com

Internet:
www.weilodesign.de

Tel.: 0152 - 0251 79 22

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Ein starker, fleißiger Partner mit vermieteten Wohnimmobilien auf großem Grundstück

Zu unseren Dienstleistungen ( Unternehmen bei D- 26283 Wardenburg )  ist ein Finanzetat zu bewerkstelligen, den wir ohne Banken erwirken möchten. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt € 350.000,-. Es handelt sich hier um eine sicherheitsorientierte und lukrative Investititon. Schauen Sie selbst, was bisher so entstanden ist.

Horst Martens Dienstleistungen bietet einen umfassenden Service auf einem Resthof in der Gemeinde Wardenburg. Als alleiniger Eigentümer werden drei Mehrfamilienhäuser auf einem über 15.000 qm großen Grundstück zur Miete angeboten. Die Gesamtwohnfläche umfasst 839 qm aufgeteilt in sechs Wohneinheiten.

Drei Wohnungen sind fest vermietet, eine wird vom Eigentümer selbst bewohnt.

Da es personell bei den Dienstleistungsunternehmen immer weniger Personal/Fachkräfte gibt, und wenn man dann mal Kontakt hat, dann muss man lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Wir möchten gern unsere Wohneinheiten in Eigenregie modernisieren und suchen Investoren um das ohne Banken bewerkstelligen zu können. Unsere Grundbücher und unsere Schufas sind 1 A, aber wir möchten nicht mit Banken kooperieren, da wir gern mit Anlegern/Investoren zusammenarbeiten wollen, die uns im Wege des Genussrechtes behilflich sind und nicht 300 % an Sicherheiten und Bürgen von uns haben möchten.  

Über Sicherheiten verfügen wir, aber wir lassen uns nicht durch Banken die Butter vom Brot nehmen. Einige unserer Wohnungen sind renovierungsbedürftig und es stehen weitere Wohnungen an, die ebenfalls eine gute Miete/Pacht einbringen können. Wir werden Ihnen auf den nachfolgenden Seiten ein paar Fotos reichen und denken das es im persönlichen Gespräch und auch bei gewünschter Besichtigung eine stimmige Kooperation mit Investoren geben wird. Aufgrund der guten Wirtschafts- und Auftragslage sehen wir eine Riesenchance auch noch mehr Immobilien zu erwerben und zu verpachten, bzw. zu veräußern. 

Wichtiges zur Investition:

Die Platzierung unserer Genussrechte findet im Rahmen einer prospektfreien Small-Capital-Finanzierung statt und gewährt einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme ( Mindestbeteiligungssumme € 20.000,- ) am Jahresergebnis unserer modernen: „Horst Martens Dienstleistungen“ „Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gemäss § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht.“

Die Platzierung unserer Genussrechte findet im Rahmen einer prospektfreien Small-Capital-Finanzierung statt und gewährt einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine interessante Teilnahme am Jahresergebnis des Unternehmens. Der Inhaber und Geschäftsführer Herr Horst Martens ist unter der Mail hausmartens@gmx.net zu erreichen. Gesprächsanfragen werden beantwortet, damit Interessenten erkennen können, was für eine Chance sich hier bietet. Alles was das Herz begehrt: 5,25 % Grunddividende p. a. mit weiteren Übergewinnanteilen von 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss.. Das Unternehmen bietet einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme am Jahresergebnis unseres Unternehmens. Alle Konditionen sind variabel und frei aushandelbar bei einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren. . Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gemäss Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht.“.   

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. 

Alle hier möglichen Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine rechtlichen Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

Kontakt:

Horst Martens Dienstleistungen

Geschäftsführer:
Horst Martens

Branche:
Hausmeister

Saarländer Weg 380
D- 26203 Wardenburg

Email:
hausmartens@gmx.net

Mobil: 0170 - 716 34 49

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Actinium Consulting AG lädt Investoren in ein mitteleuropaweit tätiges Unterneh-men zur Beteiligung ein

Das Unternehmen Actinium Consulting AG wird als Herausgeber renditeträchtiger Vermögensanlagen vorgestellt. Es hat seinen Sitz in der Robert-Bosch-Straße 28,in  D-88131 Lindau (Bodensee) mit Niederlasungen und Beteiligungen in Österreich, Schweiz und Singapur

Das Unternehmen wurde im September 1999 gegründet und beim Amtsgericht Kempten (HRB 16651) ins Handelsregister eingetragen. Das Kerngeschäft der Actinium Consulting AG ist die Beratung im Bereich ERP, Business Intelligence, KI, Business Consulting sowie die Systemintegration. Schwerpunkte u. a.: Geschäftsprozessanalyse & -optimierung, IT-Strategieentwicklung, ERP/CRM Evaluierung/Bewertung/Implementierung.

Herr Klau Hüttl, MBA ist Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, die ein eingezahltes Grundkapital von € 196.500;- ausweist. Interessenten können eine aktuelle, testierte Bilanz mit den Finanzzahlen anfordern. 

Die Geschäftstätigkeit besteht in Folgendem:

  • Beratung von Unternehmen zur digitalen Transformation: Analyse von Geschäftsprozessen, Integration von Organisations- und IT-Strukturen, System-Audits.
  • Spezialisierung auf BI/ERP/KI/CRM-Systeme, Migration, Release-Upgrades, Monitoring und Systemoptimierung.
  • Weiterer Fokus auf Software-Lösungen für die Datenintegration („Enterprise Application Integration“), Master Data Management.

Die Unternehmens-Strategie stellt sich wie folgt dar:

  • Anbieterübergreifend („vendor-neutral“) auftreten, um Unternehmen eine langfristige Investitions- und Nutzungssicherheit zu gewährleisten.
  • Kombination von Prozess-, Organisations- und IT-Beratung – nicht nur technische Umsetzung, sondern ganzheitliche Transformation.
  • Stärkung der Position im DACH-Raum mit Standorten in Lindau an der Grenze zu Österreich und Projektbüros (z. B. in Düsseldorf, Wien, Graz, Zürich, Singapur).
  • Aufbau von zusätzlichen Kompetenzen im Bereich ERP, Daten & Reporting (Data Analysis, KI, Reporting), und Budgetierung/Planung/Finanzkonsolidierung laut Website.
  • Entwicklung, Aufbau und Go2Market mit skalierbaren Standardlösungen wie:
    • actINFORCLOUD: ERP Cloud für produzierende Unternehmen, Maschinen-/Anlagenbau, Metall-/Plastikherstellung, Elektro/Elektronik, Medical Devices, Möbel, Verpackung, Bauprodukte, Engineering/Konstruktion.
    • actGUEST: Realtime Gästefeedback für Hotels mit patentierter Technologie.
    • actBUDGET: Budgetierung, Reporting, Liquiditätsplanung für KMU’s
    • actTOOLS: Assetverwaltung und Prozessoptimierung des Warenflusses für kleine Bauunternehmen inkl. Projektverwaltung (Stunden, Waren, Lagerorte).
    • Zusätzliches Investitionskapital erbeten:  – 1,5 Mio EUR

Stärken:

  • Klare Positionierung in einem nachgefragten Marktsegment (Digital-/IT-Transformation, BI/ERP/KI).
  • Hedging von Anbieterbindung durch neutralen Beratungsansatz („vendor-neutral“).
  • Standortvorteil Lindau (Bodensee) mit internationalem Gateway-Charakter, ergänzt durch Projektbüros.

Herausforderungen:

  • Wettbewerb in der Beratungsbranche ist intensiv, insbesondere im Bereich IT/Transformation.
  • Erzielung ausreichender Skalierung und Gewinnmargen bei Beratungsleistungen bleibt Aufgabe à eigene Produkte entwickeln!

Ausblick:

  • Wenn der Wachstumspfad gelingt, könnte Actinium Consulting AG durch Ausbau von Referenzprojekten (insbesondere im Mittelstand) und gezielte Branchen-/Technologieexpertise seine Marktposition stärken. Bereits jetzt vertrauen >200 internationale Unternehmen dem Know-How der Actinium.
  • Weiterer Ausbau der Dienstleistungen im Bereich Data Analytics, Smart Industries und ERP-Cloud-Migration, KI  würde zum aktuellen Marktentwicklungsziel passen.
  • Aufbau skalierbarer Standardsoftwarelösungen für die Optimierung des Leistungsportfolios.

Der Investitionsbedarf beträgt ca. € 1,5 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz- und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger bis zu 5,5% denkbar

Interessierten Investoren werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen nach individueller Verhandlung ermöglicht. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen mit Gewinnbeteiligung oder Namensschuldverschreibungen möglich. Kurz- und/oder langfristige Anlagemodelle können ebenfalls individuell verhandelt werden. Der in Aussicht gestellte Ertrag darf aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann auch variieren. Alle Vermögensanlagen können ohne Agio angeboten werden. Für nähere Informationen steht der Vorstandsvorsitzende, Herr Klaus Hüttl, MBA unter der E-Mail-Adresse k.huettl@actinium.de  zur Verfügung.  

Für die angebotenen wertpapierfreien Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar. 

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird entsprechend gesetzlicher Pflicht auf die mit diesen Vermögensanlagen verbundenen Risiken hingewiesen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. 

 

Kontakt:

Actinium Consulting AG

Vorstandsvorsitzender:
Klaus Hüttl, MBA

Branche:
Software, Beratung, IT

Robert-Bosch-Str. 28
D-88131 Lindau

Email: 
k.huettl@actinium.de

Internet:
www.actinium.de

Tel.: +49 (0)8382 277 278-0
Mobil: +43 (0)676 933 7500

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Dreifert Biogasanlagen platziert mit Grundschuldbesicherung ein Investitionsvolumen von ca. € 5,5 Millionen

Das hier vorgestellte Vorhaben besteht darin, in gutlaufende Biogasanlagen zu Investieren. Die Biogasanlagen, die in Aussicht stehen, werfen monatlich zwischen
€ 86000 und € 120.000 ab. Es sind bisher 3 Biogasanlagen, die zur Übernahme geeignet sind. Es käme eine Investitionssumme von ca. € 5,5 Millionen in Betracht, die als Platzierungsvolumen erforderlich wäre.

Ich werde  Ihnen mehrere E-Mails mit den gesichteten Objekten und Bilder zusenden inklusive ein paar Monatsabrechnungen von der Vergütung des elektrischen Stroms und Einspeisung, was die Einzelnen Anlagen erwirtschaften.

Die erste Anlage, die im Anhang mit detaillierten Daten beigefügt werden kann, befindet sich in Wunstorf bei Hannover.

In Biogasanlagen wird pflanzliches oder tierisches Material mit Hilfe von Bakterien unter Ausschluss von Sauerstoff (anaerob) abgebaut, wobei Biogas entsteht. Je nach eingesetzten Material produzieren die Bakterien Biogas mit einem Methangehalt von 50 bis 75 %. Aus diesem kann direkt vor Ort in einem Blockheizkraftwerk elektr. Strom und Wärme gewonnen werden oder es kann auf Erdgasqualität aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist werden. Die beim Abbau entstehenden Gärreste können in der Regel als Dünger in der Landwirtschaft verwertet werden. 

Die Stromerzeugung aus Biogas, wird durch das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) gefördert. Dadurch kam es zwischen 2007 und 2014 zu einem starken Zubau. Mit dem EEG 2014 wurde die Förderung für Biogasanlagen gesenkt; seitdem hat sich der Zubau deutlich verlangsamt. Derzeit werden in Deutschland mehr als 9.000 Biogasanlagen betrieben. Im Jahr 2017 haben die in Deutschland betriebenen Biogasanlagen etwa 32 Terawattstunden (⁠TWh⁠) Strom erzeugt und haben damit 5,4 % des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt (Quelle: Erneuerbare Energien in Zahlen 2017, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (⁠BMWi⁠), September 2018). Den aktuellen Stand zur Rolle von Biogas bei der Stromerzeugung in Deutschland finden Sie im Internet .

Es kann mit den ausgesuchten Objekten eine gute Rendite / ein ansehnlicher Ertrag erzielt und erwirtschaftet werden. Wir senden Ihnen ausgefertigte Vertragsunterlagen von vier Vertragsunterlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz und von grundschuldbesicherten Darlehnsunterlagen für Ihre BaFin-genehmigungsfreie und prospektfreie Kapitalbeschaffung als Musterverträge an Ihren Wohnort und als Entwürfe mit gutachterlicher Beschreibung.

Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Beteiligungs-Konditionen ermöglicht. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen oder Namensschuldverschreibungen mit festen Zinsen bei nachrangiger Zahlungsweise möglich. Kurze und/oder langfristige Anlagemodelle können bei Genussrechten oder stillen Beteiligungen ebenfalls individuell aushandelt werden. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann auch variieren. Alle Vermögensanlagen dürfen mit oder ohne Agio angeboten werden. Für nähere Informationen und Verhandlungsgespräche steht der entscheidungsberechtigte Vertreter, Herr Hendrik Dreifert   unter der E-Mail-Adresse Landwirt2020@gmx.net zur Verfügung.     

Das Betriebsergebnis wird mit ca. € 80 bis 100.000 pro Biogasanlage p.a. bei anfänglich lediglich mit nur einer Biogasanlage zurückhaltend kalkuliert. Beim Aufwand für bezogene Leistungen sind die Unterhaltungs- und Vertriebskosten enthalten.  

Für die angebotenen wertpapierfreien Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die gesetzliche Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente ( = Beteiligungs-Arten ) sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei mit dem Initiator verhandelbar.     

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird entsprechend gesetzlicher Pflicht auf die mit diesen Vermögensanlagen verbundenen Risiken hingewiesen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.   

Wenn Rückfagen bestehen, können sich Interessenten gerne bei Herrn Dreifert melden, so dass alles weitere besprochen werden kann und sämtliche Informationen gegeben werden können.

Kontakt:

Dreifert Biogasanlagen,
Landwirtschaft

Geschäftsführer:
Hendrik DREIFERT

Branche:
Energie

Grubenwiese 4
57078 Siegen

Email:
Landwirt2020@gmx.net

Tel.: 01709026509

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Fa. Novamed Pharma e.K. steht in einem sehr ertragreichen, wachsenden Markt für Investoren mit Grundschuldbesicherung zur Verfügung

Das Unternehmen Novamed Pharma e.K ist einzelkaufmännisch und beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRA-Nr. 87793 eingetragen. Die Unternehmensgründung erfolgte Anfang 2024. Der Vertrieb der Kapseln und Produkte startete ab dem Septermber.2024.

Novamedic Healthcare e.K. zielt darauf ab, den Gesundheitsmarkt mit spezialisierten Infusionslösungen und Präparaten zu revolutionieren. Diese Produkte, basierend auf Vitaminen, Aminosäuren, Mineralien und Spurenelementen, sind speziell für die Regeneration und Versorgung von Patienten nach intensiver medizinischer Behandlung wie Chemotherapie, Strahlentherapie und Covid-19 Erkrankung konzipiert. Die Gründerin Tanja S. Bonin, mit tiefgreifenden Kenntnissen und Erfahrungen im medizinischen Bereich, wurde durch persönliche Erfahrungen motiviert. Ihre umfassende Ausbildung und Berufserfahrung qualifizieren sie eindeutig für die Umsetzung dieses innovativen Projekts.

Das Unternehmen mit Sitz in D-64546 Mörfelden-Walldorf bei Frankfurt/Main vertreibt u.a. Pharmaspezialitäten. Dazu gehört auch eine neue Art der Versorgung mit Mikronährstoffen als Infusionslösung. In Deutschland werden jährlich 50 Millionen Infusionslösungen in verschiedenen medizinischen Fachrichtungen verabreicht. Die neuen Produkte bieten einen erheblicheren Mehrwert als die bisher üblichen, in Pulver, als Tablette oder Kapsel eingenommene Ergänzungsmittel. Unser Produkt ist nahezu in jeder medizinischen Fachrichtung einsetzbar und anpassbar, das eröffnet weiter sehr große Erfolgschancen in ganz Europa und dem Weltmarkt.

Um dem Fachpublikum die neuen Produkte näher zu bringen, ist umfangreiche Werbung in den Fachmedien, Ärztezeitungen usw. erforderlich. Interessierte Investoren werden gebeten, sich unter der Tel. Nr. +49 174 – 879 78 50 mit der Geschäftsführerin in Verbindung zu setzen, um die Details zu besprechen, die hier nicht veröffentlicht werden können.

Der Investitionsbedarf beträgt incl. baulicher und maschineller Ausrüstung zur Fertigung der Produkte ca. € 2,5 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz-und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Gewinn- oder Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger individuell bis in den zweistelligen Bereich verhandelbar.

Für nähere Informationen steht die Inhaberin Frau Bonin unter der E-Mail-Adresse investoren@novamedic-healthcare.de  zur Verfügung. Ein ausführlicher, sehr qualifizierter Geschäftsplan steht auf Anfrage zur Verfügung.

Für die im Detail verhandelbaren Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Die Grunddividende beträgt 4,75 % p.a. Es gelten stets die Bereichsausnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wurde durch Fachleute eingehend geprüft.. 

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei mit der Emittentin aushandelbar . 

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die gesetzliche Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

Kontakt:

Novamed Pharma e.K.

Geschäftsführerin:
Tanja Sabine Bonin

Branche:
Pharma

Schulgasse 14
D-64546 Mörfelden-Walldorf

Email:
investoren@novamedic-healthcare.de

Tel.: +49 174 - 879 78 50

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Fa. Karl Günther als Getränkespezialist bietet innovativen Flüssigtee auf einem europäischen Milliardenmarkt zum Verkauf und gewährt Beteiligungen für Investoren

Die Fa. Karl Günther in D-09648 Mittweida vertreibt u.a. Getränkespezialitäten. Dazu gehört auch eine neuartige Art der Teezubereitung. In Deutschland werden jährlich 50 Milliarden Tassen Tee in verschiedenen Geschmacksrichtungen getrunken. Das neue Produkt ersetzt komplett den bisher eingesetzten Teebeutel. Unser Produkt ist auch als innovativer Artikel im Kaffeebereich einsetzbar, das eröffnet weiter sehr große Erfolgschancen in ganz Europa.  

Um den deutschen Verbrauchern das bisher unbekannte Flüssigteeprodukt näher zu bringen, ist umfangreiche TV-Werbung erforderlich. Interessierte Investoren werden gebeten, sich unter der Tel. Nr. +49 176 18181311 mit dem Inhaber, Herrn Günther In Verbindung zu setzen, um die Details zu besprechen, die hier nicht veröffentlicht werden können. Es steht ein kurzes Anschauungsvideo zur Verfügung. 

Der Investitionsbedarf beträgt incl. baulicher und maschineller Ausrüstung zur Fertigung der Produkte ca. € 4 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz-und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger bis zu 6,75 % möglich 

Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen ermöglicht. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen mit Gewinnbeteiligung oder Namensschuldverschreibungen möglich. Kurz- und/oder langfristige Anlagemodelle können ebenfalls individuell verhandelt werden. Der in Aussicht gestellte Ertrag darf aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann auch variieren. Alle Vermögensanlagen können ohne Agio angeboten werden. Für nähere Informationen steht der Inhaber, Herr Karl Günther unter der E-Mail-Adresse karlgünther303@gmail.com zur Verfügung.  

Für die angebotenen wertpapierfreien Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.  

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird entsprechend gesetzlicher Pflicht auf die mit diesen Vermögensanlagen verbundenen Risiken hingewiesen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. 

 

 

Kontakt:

Fa. Karl Günther

Geschäftsführer:
Karl Günther

Branche:
Spezialgetränke

Schillerstraße 46
09648 Mittweida

Email:
karlgünther303@gmail.com

Internet:

Tel.: +49 176 18181311

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

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Grundschuldbesicherte Darlehen sind zur Finanzierung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG nur ohne BaFin- Prospekt

von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Dr. Horst Werner

Mit deutschen, werthaltigen Immobilien besicherte Darlehen sind das einzige Instrument, das ohne Volumenbegrenzung am freien Kapitalmarkt prospektfrei platziert werden darf. Zur Kapitalaufnahme mit grundschuldbesicherten Darlehen ist kein BaFin-Prospekt möglich, so Dr. jur. Horst Werner ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ).? Die BaFin hat einen eingereichten Prospekt abgelehnt, zu genehmigen. Die BaFin teilte mit, dass grundschuldbesicherte Darlehen nicht prospektpflichtig seien und überhaupt nicht genehmigungsfähig sind. Die BaFin schrieb deshalb schon im April 2016 wörtlich :

„grundschuldbesicherte Darlehen sind keine
Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 VermAnlG“ und
somit keine Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesen-
gesetzes (KWG) .

Dies schließt auch die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG aus, da in Nr. 7 „sonstige Anlagen“, aber keine Darlehen erfasst sind. Darlehen sind nur in Nr. 3 ( partiarische Darlehen ) und in Nr. 4 ( Nachrangdarlehen ) genannt. Das besagte Schreiben beinhaltet eine Grundsatzentscheidung der BaFin, da dieses BaFin-Schreiben auf die Einreichung eines grundschuldbesicherten Darlehensprospektes mit dem Antrag der Billigung erfolgt ist. Der Prospekt wurde als nicht prüfungspflichtig zurückgesandt und damit als nicht billigungsfähig zurückgewiesen. Die BaFin stellte klar, (wörtlich):

„dass Darlehen, die kein partiarisches Element enthalten
oder nicht qualifiziert nachrangig ausgestaltet sind, nicht in
den Anwendungsbereich des VermAnlG fallen“

( also ist auch die Anwendung der Nr. 7 VermAnlG ausgeschlossen). Somit sind die Grundschulddarlehen die einzige BaFin-prospektfreie Kapitalanlage gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz . Das Kreditwesengesetz hat zudem als spezialgesetzliche Regelung Vorrang vor dem Vermögensanlagengesetz und der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Mit der Grundschuldbesicherung liegt also kein Verstoß gegen das KWG und keine Verletzung einer Prospektpflicht vor.

Dr. jur. Horst Werner macht jedoch darauf aufmerksam, dass nur dann kein BaFin-Prospekt erforderlich ist, soweit die von der BaFin aufgestellten Richtlinien eingehalten werden. Die grundschuldbesicherten Darlehen sind zwar nach schriftlicher Auskunft der BaFin keine Vermögensanlagen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 - Nr. 7 VermAnlG und deshalb nicht prospektpflichtig. Zu den BaFin-Richtlinien gehören u.a., dass dem Kapitalanleger bei grundschuldbesicherten Darlehen im Rahmen der Werthaltigkeit einer in Deutschland belegenen Immobilie der Mitbesitz am Grundschuld-Stammbrief ( zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft ) eingeräumt wird und eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen an die Anleger erfolgt sowie ferner dem amtierenden Notar der Grundschuld-Stammbrief zur Verwahrung überlassen wird. Der Einfachheit halber wird eine Eigentümer-Grundschuld mit Brief zur notariellen Teilabtretung an die Anleger bestellt, damit nicht hunderte von Kapitalgebern das Grundbuch "verunstalten". Der Eigentümer steht mit der Grundschuld allein im Grundbuch. Die Werthaltigkeit der zur Besicherung herangezogenen Immobilie ist im Zweifel durch einen aktuellen Kaufvertrag oder durch ein Sachverständigen-Gutachten nachzuweisen.

Die Besicherung bedingt zunächst, dass überhaupt ein Grundschuldbrief ( als sogen. Stammbrief ) ausgestellt wurde und dem amtierenden Notar zur Mitbesitzeinräumung vorliegt ( eine Buchgrundschuld ist nicht ausreichend ). Der Grundschuldbrief gilt als sogen. Stammbrief, der dem Notar als unparteiischem Dritten zur wirksamen Verwahrung zur Verfügung stehen muss. Ein wirksamer Verwahrauftrag des Grundschuldbriefs als Orderschuldverschreibung ( siehe § 1 Abs. S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ) setzt wiederum gem. den §§ 57 ff BeurkG einen schriftlichen Verwahrauftrag an den amtierenden Notar als Verwahrer voraus, worauf die Kapitalmarktaufsicht BaFin ausdrücklich ( Dezember 2018 ) hingewiesen hat. Das Unternehmen darf den Grundschuldbrief als Stammbrief, der ein Wertpapier darstellt, nicht selbst verwahren, da es damit das Depotgeschäft ( als unzulässiges Bankgeschäft ) betreiben würde.

In einer weiteren Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) von Anfang April 2017 – so berichtet Dr. Horst Werner – hat diese zur erlaubnisfreien Zahlungsabwicklung von grundschuldbesicherten Darlehensbeträgen der Anleger Stellung genommen. Es geht dabei um eine Abgrenzung zur möglichen Erlaubnispflicht für Finanztransfergeschäfte gemäß den §§ 8 Abs. 1, 1 Abs. 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ( ZAG ) durch die BaFin. Die BaFin schreibt dazu: „Soweit Sie in Ihrem Geschäftsvorhaben vorsehen, dass das Investitionskapital ( also die Darlehensbeträge ) durch den Investor an den Notar auf Notaranderkonto (Treuhandkonto, dessen Fokus auf der Kontrolle der Mittelverwendung liegt) zu überweisen ist, bitte ich im Hinblick auf das mögliche erlaubnispflichtige Erbringen von Zahlungsdiensten nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) durch den Notar um Mitteilung, ob dieser in diesem Zusammenhang auch den Kaufvertrag über die zu erwerbende Immobile oder die Grundschuldurkunde beurkundet. Sollte dies der Fall sein, teile ich Ihnen bereits jetzt mit, dass ich dann davon ausginge, dass die Weiterleitung des Investitionskapitals Bestandteil des anwaltlichen Beratungs- bzw. Mandatsverhältnisses des Notars im Rahmen der Abwicklung des Immobilienerwerbs oder der Grundschuldbesicherung wäre und keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste erbracht würden.

Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Eine Grundschuldverbriefung kann also die BaFin-Prospektpflicht ausschließen, wenn die hier dargestellten Bedingungen der BaFin bzw. die erforderlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Dann kommt auch nicht das Vermögensanlagengesetz zur Anwendung, da es sich bei den grundschuldbesicherten Darlehen nicht um prospektpflichtige Finanzinstrumente handelt. Für Vermittler dieser besicherten Kapitalanlagen ist deshalb auch keine Erlaubnis nach § 34 f GewO erforderlich; § 34 c GewO ist zur Vermittlung ausreichend.

Geschieht die Besicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur eine kostengünstigere Anspruchsabtretung und nur der Mitbesitz am Stammbrief durch den amtierenden Notar eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus den §§ 1155, 1160 BGB ( Verzicht auf die Vorlage des Grundschuldbriefs bei Vollstreckungsmaßnahmen ) verzichtet und nur der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird. Die Abtretung an die Anleger wird nicht ins Grundbuch eingetragen, so dass der Grundstückseigentümer allein mit seiner Eigentümergrundschuld im Grundbuch steht. Es werden also auch keine Teilgrundschuldbriefe ausgestellt ( was Kosten erspart ). Die §§ 1155, 1160 BGB kommen zur Anwendung.

Schließlich darf weder der verwahrende Notar noch das Unternehmen dürfen bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger Zurückweisungsrechte haben.

Weitere Informationen mit allen schriftlichen BaFin-Bestätigungen erteilt Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de auf entsprechende Anfrage.

 

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Daten sind Macht

von Katharina Schüller.

Kompetentes Entscheiden im Zeitalter von KI 

Hardcover gebunden
Erscheinungstermin: 16.10.2025
ISBN 9783593520339 

Über das Buch

Kluge Entscheidungen verlangen Datenkompetenz!

In der heutigen Wirtschaftswelt stehen Führungskräfte vor einer Datenflut, die zahlreiche strategische Herausforderungen mit sich bringt. Ein souveräner Umgang mit der stetig steigenden Zahl an erhobenen, analysierten und KI-generierten Daten erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern Haltung und klare Zielorientierung.

Katharina Schüller, Expertin für KI- und Datenkompetenz, stellt in ihrem Buch ein praxisnahes Tool- und Skillset vor. Sie verbindet persönliche Erfahrungen mit Beispielen aus der Arbeitswelt und lässt weitere Fachleute zu Wort kommen, die zeigen, wie datenkompetentes Handeln im

Arbeits- und Führungsalltag gelingt. Zudem macht sie deutlich, welches Mindset nötig ist, um die Macht der Daten im Einklang mit menschlichen Werten zu nutzen.

»Dieses Buch ist ein Kompass. Es lehrt uns nicht nur, mit Zahlen umzugehen, sondern auch mit der Verantwortung, die daraus erwächst. Es befähigt uns, unsere Urteilskraft zu schärfen, ohne uns in der Komplexität der Welt zu verlieren.« Florence Gaub

 

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Dr. Werner Financial Service AG
Abt. Anleger-Beteiligungen.de
Vorstand: Dr. Horst Werner

Fliederweg 14
37079 Göttingen


Email: info@finanzierung-ohne-bank.de
Telefon: 0551 / 20549-215
Fax: 0551 / 20549217

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