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Vermögensanlagen sind gesetzlich geregelte wertpapierfreie Beteiligungsformen an Unternehmen ohne Stimmrechte

Verehrte Anleger und Investoren!

Wertpapierfreie Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen Prospekt öffentlich zum Verkauf angeboten werden. Vermögensanlagen sind Finanzinstrumente nach dem Kreditwesengesetz ( KWG ) - so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) . Dazu zählen nicht die grundschuldbesicherten Darlehen; die sind jedoch gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG bei richtiger Gestaltung BaFin-frei und ohne Volumenbegrenzung BaFin-prosketfrei platzierbar. Die Prospektpflicht erstreckt sich dabei auf Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, sowie sonstige vergleichbare Anlageformen, welche nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ausgestaltet sind. Zu den Unternehmensanteilen gehören Unternehmensbeteiligungen an Personengesellschaften, GmbH-Anteile, GbR-Anteile sowie stille Beteiligungen an den genannten Gesellschaften oder an bestimmten Vermögensmassen solcher Gesellschaften und auch Beteiligungen an ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen. Der Prospekt für Vermögensanlagen ist nach dem Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) zu erstellen. Sein Inhalt und Aufbau ist in der Vermögensanlagen-Prospektverordnung geregelt.

Finanzierungen und Investitionen sind somit auch vollkommen ohne Bank über die ausserbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die Kapitalmarktregeln beachtet und die Zugangswege zu den Investoren kennt. Finanzierungen von Privat an Privat müssen immer eine gesellschaftsrechtliche oder eine wertpapierrechtliche Grundlage haben. Normale Darlehensverträge sind nach dem § 1 Kreditwesengesetz als sogen. Einlagengeschäfte der Banken den Privatunternehmen verboten und mit einer bis zu fünfjährigen Gefängnisstrafe gem. § 54 KWG bedroht. 

  • Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren,
  • Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in
    eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet
    (Treuhandvermögen),
  • partiarische Darlehen,
  • Nachrangdarlehen
  • Genussrechte
  • Namensschuldverschreibungen

sonstige Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen, und

Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld oder handelsüblichen Edelmetallen eine Verzinsung und Rückzahlung, eine Verzinsung und Herausgabe von handelsüblichen Edelmetallen, einen vermögenswerten Barausgleich oder einen vermögenswerten Ausgleich durch die Herausgabe von handelsüblichen Edelmetallen gewähren oder in Aussicht stellen,sofern die Annahme der Gelder jeweils nicht als Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes zu qualifizieren ist.

Zu den Unternehmensanteilen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG gehören beispielsweise Unternehmensbeteiligungen an Personengesellschaften, GmbH-Anteile, GbR-Anteile sowie stille Beteiligungen an den genannten Gesellschaften oder an bestimmten Vermögensmassen solcher Gesellschaften sowie Beteiligungen an ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen. Prospektpflichtig sind somit grundsätzlich auch sämtliche angebotenen GbR-Beteiligungen, insbesondere GbR-Beteiligungen zur Finanzierung von Bürgersolaranlagen und von Aktienclubs.

Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts sind in den §§ 2, 2a, 2b und 2c VermAnlG aufgeführt.

Grundsätzlich ist zwar für die öffentliche Kapitalbeschaffung eine Bankenaufsichtsgenehmigung der BaFin in Frankfurt/Main - Abteilung Wertpapieraufsicht - mit einem Kapitalmarktprospekt erforderlich. Diese Prospektpflicht wurde im Kleinanlegerschutzgesetz vom 10. Juli 2015 nochmals inhaltlich verschärft. Aber es gibt zahlreiche Ausnahme

Die Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen.

Weitere Auskünfte erteilt kostenfrei Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG bei entsprechender Mail-Anfrage unter Dr.Werner@finanzierung-ohne-bank.de .

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Horst Werner

Die CC Fashion GmbH bietet Anlegern zu vereinbarende gute Festzins-Renditen mit Nachrang-Abrede

Die CC Fashion GmbH ist aus der Einzelfirma „Domino Mode und mehr“ hervorgegangen.
Im Februar 2004 wurde die CC Fashion GmbH in das Handelsregister Steinfurt eingetragen. Gesellschafter der GmbH sind Waltraud Hagedorn und Ewald Hagedorn, der auch als geschäftsführender Gesellschafter agiert.

Nach Übernahme der Einzelfirma wurden nach und nach immer mehr Filialen eröffnet. Wir haben immer auf eine Mischung aus Multi -und Mono Label Stores geachtet. Außerdem war uns wichtig, dass wir Filialen in den Fußgängerzonen und in Einkaufszentren haben. Bei den Marken achten wir auf einen gesunden Mix. Wir arbeiten u.a. mit den Marken Comma, Monari, Cecil, Street One, Mac, Gang, OPUS zusammen.

Zum jetzigen Zeitpunkt betreibt die CC Fashion GmbH 14 Stores. Wir konnten mit modischer Ware gegen den Trend agieren und haben dadurch nicht so starke Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Entdecken Sie aktuelle Damenmode unter www.stilwelt-fashion.de.
Unser großer Pluspunkt ist unser Personal. Wir haben eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen ( 68 ) , die teilweise schon über 10 Jahre bei uns sind. Viele sind als Verkäuferin gestartet und bekleiden heute Führungspositionen ( Filialleiterinnen oder Filialbetreuerin ). Zwei haben sich noch weiter entwickelt und sind im Einkauf tätig.

Herr Hagedorn hat seit Juni 2025 mit Herrn Frim einen ausgewiesenen Branchenexperten, der sich im modischen Bereich hervorragend auskennt. Herr Frim ist zertifizierter Bafa Berater und wird den Gesellschafter im Jahr 2027 als Geschäftsführer unterstützen. Mit dieser Expertise werden die Eheleute Hagedorn den Umsatz erhöhen und die Wirtschaftlichkeit steigern. Durch seine Kenntnisse und Verbindungen ist es gelungen, bereits jetzt verschiedene Lieferanten, die durch hohe Abverkaufs- zahlen glänzen, aufzunehmen.

Mit einem starken finanziellen Rückhalt und junger Power möchten die Eheleute Hagedorn diesen Weg weiter gehen und sind sich sicher, dass es ein erfolgreicher sein wird.

Zur Stärkung der Finanzierungskraft mit weiteren € 300.000,- für Investitionen und zur Bankenunabhängigkeit bietet die CC Fashion GmbH festzinsorientierte Nachrangdarlehen z.B. ab 15‘000.- € zu 6% Nachrangzins p.a mit einer kurzen Mindestlaufzeit von 2 Jahren und/oder Namensschuldverschreibungen ab 3 Jahren Mindestlaufzeit an. Festzins-Kapitalanlagen mit Nachrang und mit kürzeren Laufzeiten und geringeren Mindesteinlagen sind ebenfalls gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz möglich.

Die CC Fashion GmbH zahlt die Zinsen jährlich und bei höheren Beteiligungseinlagen je nach individuellen Verhandlungen auch vierteljährlich oder monatlich aus. Das Unternehmen gewährt für Kapitalanleger zusätzliche Einkaufs-Rabatte. So wird aus der Anlage tatsächlich echter Ertragsvorteil. Ansprechpartner für interessierte Anleger ist der allein geschäftsführende Gesellschafter, Herr Ewald Hagedorn über die Mail-Adresse EHagedorn@stilwelt-fashion.de.

Für die dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt stets die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Laufzeiten und Konditionen frei individuell verhandelbar.
In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

Kontakt:

CC Fashion GmbH

Geschäftsführer:
Ewald Hagedorn

Branche:
Mode

Oberer Markt 4
49477 Ibbenbüren

Email:
EHagedorn@stilwelt-fashion.de

Internet:
www.stilwelt-fashion.de

Tel.: 05451-74 59 00

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Actinium Consulting AG lädt Investoren in ein mitteleuropaweit tätiges Unterneh-men zur Beteiligung ein

Das Unternehmen Actinium Consulting AG wird als Herausgeber renditeträchtiger Vermögensanlagen vorgestellt. Es hat seinen Sitz in der Robert-Bosch-Straße 28,in  D-88131 Lindau (Bodensee) mit Niederlasungen und Beteiligungen in Österreich, Schweiz und Singapur

Das Unternehmen wurde im September 1999 gegründet und beim Amtsgericht Kempten (HRB 16651) ins Handelsregister eingetragen. Das Kerngeschäft der Actinium Consulting AG ist die Beratung im Bereich ERP, Business Intelligence, KI, Business Consulting sowie die Systemintegration. Schwerpunkte u. a.: Geschäftsprozessanalyse & -optimierung, IT-Strategieentwicklung, ERP/CRM Evaluierung/Bewertung/Implementierung.

Herr Klau Hüttl, MBA ist Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, die ein eingezahltes Grundkapital von € 196.500;- ausweist. Interessenten können eine aktuelle, testierte Bilanz mit den Finanzzahlen anfordern. 

Die Geschäftstätigkeit besteht in Folgendem:

  • Beratung von Unternehmen zur digitalen Transformation: Analyse von Geschäftsprozessen, Integration von Organisations- und IT-Strukturen, System-Audits.
  • Spezialisierung auf BI/ERP/KI/CRM-Systeme, Migration, Release-Upgrades, Monitoring und Systemoptimierung.
  • Weiterer Fokus auf Software-Lösungen für die Datenintegration („Enterprise Application Integration“), Master Data Management.

Die Unternehmens-Strategie stellt sich wie folgt dar:

  • Anbieterübergreifend („vendor-neutral“) auftreten, um Unternehmen eine langfristige Investitions- und Nutzungssicherheit zu gewährleisten.
  • Kombination von Prozess-, Organisations- und IT-Beratung – nicht nur technische Umsetzung, sondern ganzheitliche Transformation.
  • Stärkung der Position im DACH-Raum mit Standorten in Lindau an der Grenze zu Österreich und Projektbüros (z. B. in Düsseldorf, Wien, Graz, Zürich, Singapur).
  • Aufbau von zusätzlichen Kompetenzen im Bereich ERP, Daten & Reporting (Data Analysis, KI, Reporting), und Budgetierung/Planung/Finanzkonsolidierung laut Website.
  • Entwicklung, Aufbau und Go2Market mit skalierbaren Standardlösungen wie:
    • actINFORCLOUD: ERP Cloud für produzierende Unternehmen, Maschinen-/Anlagenbau, Metall-/Plastikherstellung, Elektro/Elektronik, Medical Devices, Möbel, Verpackung, Bauprodukte, Engineering/Konstruktion.
    • actGUEST: Realtime Gästefeedback für Hotels mit patentierter Technologie.
    • actBUDGET: Budgetierung, Reporting, Liquiditätsplanung für KMU’s
    • actTOOLS: Assetverwaltung und Prozessoptimierung des Warenflusses für kleine Bauunternehmen inkl. Projektverwaltung (Stunden, Waren, Lagerorte).
    • Zusätzliches Investitionskapital erbeten:  – 1,5 Mio EUR

Stärken:

  • Klare Positionierung in einem nachgefragten Marktsegment (Digital-/IT-Transformation, BI/ERP/KI).
  • Hedging von Anbieterbindung durch neutralen Beratungsansatz („vendor-neutral“).
  • Standortvorteil Lindau (Bodensee) mit internationalem Gateway-Charakter, ergänzt durch Projektbüros.

Herausforderungen:

  • Wettbewerb in der Beratungsbranche ist intensiv, insbesondere im Bereich IT/Transformation.
  • Erzielung ausreichender Skalierung und Gewinnmargen bei Beratungsleistungen bleibt Aufgabe à eigene Produkte entwickeln!

Ausblick:

  • Wenn der Wachstumspfad gelingt, könnte Actinium Consulting AG durch Ausbau von Referenzprojekten (insbesondere im Mittelstand) und gezielte Branchen-/Technologieexpertise seine Marktposition stärken. Bereits jetzt vertrauen >200 internationale Unternehmen dem Know-How der Actinium.
  • Weiterer Ausbau der Dienstleistungen im Bereich Data Analytics, Smart Industries und ERP-Cloud-Migration, KI  würde zum aktuellen Marktentwicklungsziel passen.
  • Aufbau skalierbarer Standardsoftwarelösungen für die Optimierung des Leistungsportfolios.

Der Investitionsbedarf beträgt ca. € 1,5 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz- und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger bis zu 5,5% denkbar

Interessierten Investoren werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen nach individueller Verhandlung ermöglicht. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen mit Gewinnbeteiligung oder Namensschuldverschreibungen möglich. Kurz- und/oder langfristige Anlagemodelle können ebenfalls individuell verhandelt werden. Der in Aussicht gestellte Ertrag darf aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann auch variieren. Alle Vermögensanlagen können ohne Agio angeboten werden. Für nähere Informationen steht der Vorstandsvorsitzende, Herr Klaus Hüttl, MBA unter der E-Mail-Adresse k.huettl@actinium.de  zur Verfügung.  

Für die angebotenen wertpapierfreien Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar. 

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird entsprechend gesetzlicher Pflicht auf die mit diesen Vermögensanlagen verbundenen Risiken hingewiesen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. 

 

Kontakt:

Actinium Consulting AG

Vorstandsvorsitzender:
Klaus Hüttl, MBA

Branche:
Software, Beratung, IT

Robert-Bosch-Str. 28
D-88131 Lindau

Email: 
k.huettl@actinium.de

Internet:
www.actinium.de

Tel.: +49 (0)8382 277 278-0
Mobil: +43 (0)676 933 7500

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die FA. BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG bietet Kapitalgebern Beteiligungen mit Grundschuldbesicherung

Einleitung
Die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG ist ein etabliertes außergewöhnlich innovatives Unternehmen im Sektor der erneuerbaren Energien mit klarem Fokus auf die Entwicklung und den Betrieb von Biogasanlagen und deren Gasverwertungen mittels Blockheizkraftwerken und Gaseinspeisungen ins öffentlich Erdgasnetz. Das Unternehmen bietet Kapitalgebern attraktive, grundschuldbesicherte Beteiligungsmöglichkeiten und positioniert sich als verlässlicher Partner für nachhaltige Investitionen.

Geschäftstätigkeit und Expertise
Der Kernbereich der BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG umfasst die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie kraftstoffähiges Biomethan, EEG Strom und Nahwärme.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hildesheim unter der Handelsregisternummer HRA 200854 eingetragen und operiert unter der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Bemerkenswert ist das etablierte Netzwerk im Biogassektor. Ein Beleg für die operative Kompetenz ist die Fähigkeit, bei Bedarf alle Belange im Biogasbereich abzudecken und Energie- und Wärmekonzepte gemeinsam mit Kommunen zu erstellen und umzusetzen. 

Stabilität und Struktur
Seit der Gründung 2010 gibt es eine kontinuierliche Geschäftsentwicklung mit der Erhöhung der Biogasanlagenleistung, Erhöhung der Nahwärmekundendichte im Wärmenetz sowie einer kontinuierlichen Verfahrensweiterentwicklung z.B. in ein Strohaufschlussverfahren zur Biogaserzeugung, als erstes Unternehmen in Deutschland. Die Gesellschafterstruktur besteht aus sechs Parteien, davon fünf Kommanditisten und ein Komplementär. Das Unternehmen verfügt über eine langjährige Präsenz am selben Standort und besitzt eine der größten Biogasanlagen in Niedersachsen.

Aktuelles Investitionsvorhaben und Kapitalbedarf
Das aktuelle Projekt mit einem Kapitalbedarf von mindestens 2 Millionen Euro, hat zum Ziel die bestehende Gesellschaft bei den finanzierenden Banken vollständig schuldenfrei zu stellen. Damit wird eine solide Basis für die Modernisierung der Anlage geschaffen. Ziel ist es sich in einem wandelndem Markt sauber zu strukturieren um Investitionen für die kommunale Wärmeplanung anzugehen. Es wird geplant, die Energie Nachfrageoptimiert zu liefern. Dazu müssen unsere Blockheizkraftwerke auf eine flexible Fahrweise umgestellt werden. So wird die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gestärkt und die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens auf neue Beine gestellt.

Investitionsangebot für Kapitalgeber

Zur Stärkung der Liquidität für zukünftige Investitionen und zur Realisierung einer bankenunabhängigen Finanzierungsstruktur bietet die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG attraktive Konditionen für Kapitalgeber:

  • Grundschuldbesicherte Darlehensanlagen: Bereits ab einer Einlage von 10.000 Euro wird ein Festzins ab 3,5% pro Jahr angeboten. Diese Anlagen sind durch werthaltige deutsche Immobilien grundschuldbesichert und haben eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren.
  • Flexible Konditionen: Bei längeren Laufzeiten und/oder höheren Beteiligungsbeträgen können für Investoren noch attraktivere Zinssätze individuell verhandelt werden.
  • Weitere Beteiligungsformen: Neben den Darlehen sind auch gewinnorientierte stille Beteiligungen und/oder Genussrechtskapital verfügbar, die zusätzliche Flexibilität für unterschiedliche Investorenprofile bieten.
  • Jährliche Ausschüttungen: Die Gewinnausschüttungen erfolgen jährlich. Zudem profitieren Zeichner von weiteren Vorteilen, wie beispielsweise Buchungs-Rabatten.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Kapitalanlagen
Die angebotenen grundschuldbesicherten Kapitalanlagen sind konform mit § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) gestaltet und durch Besicherung auf deutschen, werthaltigen Immobilien abgesichert. Sie können prospektfrei und ohne Volumenbegrenzung platziert werden.

Für die dargestellten Vermögensanlagen (vermutlich stille Beteiligungen/Genussrechte) besteht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ebenfalls keine Prospektpflicht, da pro Angebot jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Für sämtliche Finanzinstrumente greift zudem die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG. Alle Vermögensanlagen sind hinsichtlich ihrer Laufzeiten und Konditionen frei und individuell verhandelbar, was ein hohes Maß an Flexibilität für Investoren bedeutet.

Ansprechpartner und Beratung

Für interessierte Anleger steht der geschäftsführende Gesellschafter, Herr Henrik Schmale, direkt per E-Mail unter henrik.Schmale@googlemail.com zur Verfügung. Alle Konditionen sind frei verhandelbar, was eine individuelle und partnerschaftliche Zusammenarbeit ermöglicht.

In Fragen der Beteiligungsstrukturierung und der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG von der renommierten Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de) betreut, was zusätzliche Professionalität und Expertise in den Finanzierungsprozess einbringt.

 

Kontakt:

BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG

Geschäftsführer:
Herr Jan Henrik Schmale

Branche:
erneuerbare Energie

Hauptstrasse 15
38539 Müden/Aller

Email:
henrik.Schmale@googlemail.com

Tel.: +49 (0) 5375 9827081
Fax: +49 (0) 5375 9781

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Investieren in Innovation und Wachstum: Die DMS GmbH, führender Anbieter im POS-Markt, bietet Zugang zu einem dynamischen Markt mit bewährter Erfolgsbilanz

Investieren in Innovation und Wachstum: Die DMS GmbH, führender Anbieter im POS-Markt, bietet Zugang zu einem dynamischen Markt mit bewährter Erfolgsbilanz

Die DMS GmbH, seit 2015 im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen (HRB 14843) eingetragen, zählt zu den führenden Anbietern im Bereich Point-of-Sale-Materialien und Ladenbau. Mit einem stabilen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro und durchweg profitablen Bilanzen mit Gewinnen im sechsstelligen Bereich bietet das Unternehmen eine solide Basis für Investitionen. Die DMS GmbH entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für renommierte Kunden wie Aldi, Pandora, Tchibo und Jägermeister und ist ideal positioniert, um von den dynamischen Wachstumschancen des europäischen Marktes für Point-of-Sale-Displays zu profitieren.

Der europäische Markt für Point-of-Sale-Displays wächst stark und wird bis 2031 voraussichtlich mit einer jährlichen Rate von 12,5 % expandieren. Um dieses Potenzial zu nutzen, plant die DMS GmbH umfangreiche Investitionen in den Ausbau der Produktionskapazitäten und die Modernisierung ihrer Infrastruktur. Dazu gehört der Bau einer neuen Produktionshalle und die Installation einer Solaranlage, um sowohl Effizienz als auch Nachhaltigkeit zu steigern.

Investoren bietet sich die Möglichkeit, sich durch eine stille Gesellschaftsbeteiligung an der DMS GmbH zu beteiligen und von einer Gesamtrendite zwischen 10,5 % und 15 % zu profitieren. Diese setzt sich aus einer Grunddividende von 5,5 % bis 7,5 % p.a., abhängig von der Höhe und Laufzeit des Investments, sowie einer zusätzlichen Über-Gewinnbeteiligung von 5 % bis 7,5 %, ebenfalls in Abhängigkeit von Investitionshöhe und Laufzeit, zusammen. Die Mindestbeteiligung beträgt 25.000 €. Dank der bewährten Zusammenarbeit mit führenden Marken und der starken Marktposition bietet die DMS GmbH ein attraktives Investitionsumfeld in einem wachstumsstarken Markt.

Ein zusätzlicher Vorteil für Investoren liegt in der Unternehmensstruktur: Die DMS GmbH besitzt eine eigene Firmenimmobilie, die nur noch mit etwa 40 % des Immobilienwerts belastet ist. Sämtliche getätigten Investitionen werden vollständig in das Anlagevermögen der DMS GmbH einfließen, was zusätzliche Sicherheit für Investoren bietet.

Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen angeboten. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen möglich. Kurz- und langfristige Anlagemodelle stehen ebenfalls zur Verfügung. Der in Aussicht gestellte Ertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann daher variieren. Alle Vermögensanlagen werden ohne Agio angeboten. Für nähere Informationen steht Herr Andreas Braun (Chief Visionary Officer) unter der E-Mail-Adresse ab@druck-media-service.com zur Verfügung.

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile angeboten werden. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird auf die mit dieser Vermögensanlage verbundenen Risiken hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt:

DMS GmbH

Geschäftsführerin:
Andreas Braun

Branche:
Point of Sale

Zur Porta 15
32457 Porta Westfalica

Email:
ab@druck-media-service.com

Internet:
www.druck-media-service.com

Tel.: 0571 - 388 839 0

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Waldhotel am Notschreipass (Südschwarzwald unterhalb des Feldbergs)

 

 

Kontakt:

Waldhotel am Notschreipass (Südschwarzwald unterhalb des Feldbergs)

Geschäftsführer:
Benjamin Albiez

Branche:
Hotel

Notschrei Passhöhe 2
79674 Todtnau

Email:
ba@albiez-team.de

Internet:
www.schwarzwald-waldhotel.de

Tel.: 07602-94200

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Beteiligungsexposé

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

aktuelle Börsenkurse und Indizes von

Anlegermessen, Finanzmessen bzw. Investorentreffs in Deutschland

Börsentag Dresden
Messe für Privatanleger und Profis
Zutritt: Publikumsmesse
31. Januar 2026

Internationales Congress Center
Dresden, Deutschland

Börsentag Frankfurt am Main
Messe für Privatanleger und Profis
Zutritt: Publikumsmesse
21. Februar 2026

Kongresshaus Kap Europa
Frankfurt, Deutschland

Anlegertag München
Messe und Vortragsveranstaltung für Privatanleger
Zutritt: für Fachbesucher und Privatbesucher
28. März 2026

Motorworld
München, Deutschland

Invest Stuttgart
Leitmesse und Kongress für Finanzen und Geldanlage
Zutritt: Publikumsmesse
17. - 18. April 2026

Messe Stuttgart
Stuttgart, Deutschland

Börsentag kompakt Köln
Messe- und Vortragsveranstaltung für Privatanleger
Zutritt: für Fachbesucher und Privatbesucher
30. Mai 2026

Hotel Pullman Cologne
Köln, Deutschland
Trading-Geschäfte von Investoren sind als mehrheitliches Unternehmensprofil gem. § 1 KWG genehmigungspflichtig

von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Dr. Horst Werner

Tradinggeschäfte sind Handelsgeschäfte mit Finanzinstrumenten im Sinne des Kreditwesengesetzes ( KWG ). Wenn die Mehrzahl der Handelsgeschäfte in einem Unternehmen aus Finanzinstrumenten besteht, ist die Genehmigung der BaFin erforderlich.  Trading-Geschäfte als Hauptgeschäfte eines Unternehmens sind somit bei der Kapitalmarktaufsicht zulassungspflichtig. Trading-Geschäfte an den Börsen mit Anlegergeldern als Massenhebel ist ein stark wachsendes Geschäftsmodell, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Entsprechende Unternehmens-Neugründungen schießen wie Pilze aus dem Boden, ohne die bankaufsichtsrechtlichen Genehmigungsvorbehalte des § 1 KWG über Einlagengeschäfte der Banken zu kennen. Die BaFin hat deshalb mit entsprechenden Verfügungen häufig Unternehmen untersagt, das Trading mit Anlegergeldern ( soweit diese stimmrechtslose "Fremdgelder" darstellen ) als Hauptgeschäftsfeld zu betreiben und somit im Fachjargon "ein Finanzkommissionsgeschäft als Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG gewerbsmäßig dadurch zu betreiben, dass die Unternehmen auf der Grundlage von Verträgen über sog. treuhänderische Beteiligungen Gelder von Anlegern entgegen nehmen, um hiermit Finanzinstrumente in eigenem Namen, aber letztendlich für fremde Rechnung anzuschaffen und zu veräußern". Das bedeutet ein Spekulationsverbot mit "Fremdgeldern" von Anlegern ohne Einflussrechte. Der § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz ? KWG) definiert das Finanzkommissionsgeschäft als die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung ( = spekulieren auf das Risiko und die Kosten von Dritten ).

Der Begriff der Finanzinstrumente umfasst nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 11 KWG Aktien, Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes, Schuldtitel, sonstige Rechte, Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Geldmarktinstrumente, Devisen und Rechnungseinheiten sowie Derivate.

Zur Begründung wird von der BaFin regelmäßig im Wesentlichen ausgeführt, dass die Unternehmen mit den Anlegergeldern gewerbsmäßig das Finanzkommissionsgeschäft betreiben, ohne zuvor die Erlaubnis bei der BaFin gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG eingeholt zu haben, da es sich um ein Einlagengeschäft handele. Die Unternehmen betreiben durch die Entgegennahme von stimmrechtslosen Anlegergeldern zur Investition in verschiedenen börsennotierten Finanzmarktinstrumenten und Portfolios das Finanzkommissionsgeschäft durch die Anschaffung und Veräußerung derartiger Finanzinstrumente und Derivate in eigenem Namen und für fremde Rechnung.

1. Anschaffung und Veräußerung : Unerheblich für die Beurteilung der Geschäftstätigkeit ist, ob die Unternehmen die Anschaffung, die Veräußerung und das Halten der Finanzinstrumente nicht unmittelbar selbst durchführen, sondern gegebenenfalls im Rahmen von Treuhandverträgen durch einen für das Finanzkommissions- und Depotgeschäft zugelassenes Wertpapierhandels- oder Kreditinstitut als Zwischenkommissionär durchführen lassen.

2. Fremde Rechnung : Die Anschaffung und der Verkauf der Finanzinstrumente erfolgt bei der anzustellenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise, so die BaFin, auch für fremde Rechnung, nämlich zum wirtschaftlichen Vorteil bzw. meist zum Nachteil ( = Verlustrisiko ) der Anleger. Eine Anschaffung für eigene Rechnung wäre nach der BaFin nur gegeben, wenn die Anleger stimmberechtigt als Eigentümer und Mitgesellschafter an dem Unternehmen beteiligt wären und entsprechenden Einfluss auf die Anschaffung und den Verkauf der Finanzinstrumente hätten. Das ist jedoch bei stillen Gesellschaftern, Genussrechtsbeteiligten, Nachrangdarlehensgebern, Anleihebeteiligten etc. nicht der Fall. Deren Beteiligungskapital geht zwar ins Eigentum des jeweiligen Unternehmens über und wäre somit formalrechtlich vom Unternehmen angelegtes Kapital auf eigene Rechnung. Hier gilt jedoch die rein wirtschaftliche Betrachtungsweise, wonach die Anlage fremdwirtschaftlich zum Vorteil, aber auch zum unbeeinflussbaren Nachteil bzw. Risiko der Anleger erfolgt; also im wirtschaftlichen Ergebnis auf fremd-(wirtschaftliche) Rechnung Dritter geschieht.

3. Bereichsausnahmen : Das Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts ist grundsätzlich nur in den in § 2 Abs. 1 KWG genannten Fällen nicht erlaubnispflichtig. Insbesondere kommt die Ausnahme des § 2 Abs. 1 Nr. 8 KWG in Betracht. Danach gelten Unternehmen nicht als Kreditinstitut, die das Finanzkommissionsgeschäft ausschließlich an einer Börse, an der ausschließlich Derivate gehandelt werden, für andere Mitglieder dieser Börse betreiben und deren Verbindlichkeiten durch ein System zur Sicherung der Erfüllung der Geschäfte an dieser Börse abgedeckt sind.

Eine weitere Ausnahme besteht nach § 2 Abs. 1 KWG für Unternehmen, die das Finanzkommissionsgeschäft nur als Hilfs- und Nebengeschäft betreiben. Dementsprechend greift die BaFin z.B. dann nicht ein, wenn das Unternehmen weniger als die Hälfte des Anlegerkapitals in Finanzinstrumente anlegt.

Der § 2 Abs. 1 Nr. 10 KWG regelt zudem eine Ausnahme für Unternehmen, die das Finanzkommissionsgeschäft ausschließlich als Dienstleistung für Anbieter oder Emittenten von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes oder von geschlossenen AIF-Fonds im Sinne des § 1 Abs. 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs betreiben.

Soweit die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG erfüllt sind, untersagt die BaFin den Unternehmen die Werbung für diese BaFin-genehmigungspflichtigen Finanzkommissionsgeschäfte und ordnet die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte an. Bei Untersagung durch die BaFin ist eine Rückabwicklungsverfügung und die Bestellung eines Abwicklers immer deshalb erforderlich, um die abschließende und unverzügliche Beendigung und Abwicklung der unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte zu erreichen.

Die BaFin bestellt sodann regelmäßig einen Rechtsanwalt zum Abwickler und überträgt diesem zur Durchführung der geordneten Abwicklung die Befugnisse eines Geschäftsführers des kapitalmarktrechtswidrig handelnden Unternehmens mit der alleinigen Berechtigung zur Vornahme der erforderlichen Maßnahmen. Die Verfügung enthält meist weitere Anordnungen für den Fall der nicht fristgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen aus der Verfügung. Ferner droht die BaFin den Trading-Unternehmen Zwangsgelder von mindestens 50.000,-- Euro an. Die sofortige Vollziehung der Zwangsgeldandrohungen wird regelmäßig angeordnet.

 

 

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Krieg der Medien

Dark Tech und Populisten übernehmen die Macht

von Martin Andree.

Hardcover gebunden
Erscheinungstermin: 21.08.2025
ISBN 9783593520988

ZDF

Martin Andree will Social Media als funktionierende Kraft in der Demokratie sehen, nicht als deren Totengräber – dafür kämpft er.

Michael Seidel, Nordkurier

Nach diesem Buch sind Sie erst mal platt. […] Dieses Buch ist eine Zumutung. Und eine Herausforderung. Und eine furiose Kampfschrift, die jedoch Hofnung stiften kann. Wer also wissen will was überhaupt passiert, muss dieses Buch lesen.

Hektor Haarkötter, FAZ, 02.10.2025

Andree hat die Spielregeln der Social-Media-Plattformen selbst sehr gut verstanden. Das zeigt er darin, dass er sie in seinem eigenen Buch souverän einsetzt. […] Wenn man der Wissenschaft sonst vorwirft, im Elfenbeinturm zu sitzen, erhält man bei Andree das andere Extrem: Ersteht auf der Burgmauer der „third mission“ und philosophiert mit dem Hammergegen die Techkonzerne und ihre Verbündeten.

Über das Buch

GAME OVER, DEMOCRACY?

Wir können ihn täglich beobachten – den immer härteren und schrilleren Krieg um Macht und Vorherrschaft in den digitalen

Medien. Doch wer kämpft eigentlich gegen wen?

Der international renommierte Medienwissenschaftler Martin Andree zeigt, wie eine Koalition aus Dark Tech, Trump und

Rechtspopulisten offen nach autokratischer Macht greift. Über digitale Monopole kontrolliert sie zunehmend die Öffentlichkeit.

Mit jedem Tag wird es schwerer, unsere freie Welt noch zu retten. Werden wir das Ruder noch herumreißen? Oder wird die

westliche Welt in Spaltung, Chaos oder gar Bürgerkrieg enden?

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