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Betrug durch Identitätstäuschungen bzw. Identitätsdiebstahl bei im Finanzbereich tätigen Unternehmen

von Dr. Horst Werner

Verehrte Anleger und Investoren!

Immer häufiger bekommen im Finanzbereich tätige Unternehmen Spam-Mails mit falschem Namen unter Missbrauch der Identität eines Dritten. Unseriöse Internetnutzer versuchen über ein sogen. „fishing“ mit gestohlenen Identitäten andere, unwissende  Unternehmer abzuzocken.

 

Identitätsmissbrauch und Identitätsdiebstahl stellen eine wachsende Bedrohung im Internet durch digitale Betrüger dar. Allzu leicht können Mail-Adressen oder ganze Internetauftritte ausgetauscht werden und unrichtige Telefon-Nummern einprogrammiert werden. Solche Identitätstäuschungen erhalten insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich tätige Personen jeden Tag und müssen dann anderen nachfragenden Teilnehmern erklären, dass sie es gar nicht sind, die die Mail mit falscher Absenderkennung geschrieben haben. Identitätsmissbrauch (auch Identitätsdiebstahl genannt) bezeichnet die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten durch Dritte. Ziel ist es oft, in betrügerischer Absicht einen Vermögensvorteil zu erlangen oder den rechtmäßigen Namensträger in Misskredit zu bringen. Wer durch Identitätsmissbrauch zu Schaden kommt, sollte bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten, ob es nun um Geld geht oder um eine Wettbewerbsschädigung gegenüber einem Konkurrenten. Zwar gibt es zum Identitätsmissbrauch keine spezielle Gesetzgebung, allerdings sind die derzeit bekannten Formen des Identitätsdiebstahls und der Identitätstäuschung dennoch strafbar. Betrugsmuster können digital erkannt werden und geben Möglichkeiten zum Handeln: Daten plausibilisieren und Schäden vorbeugen. Der Onlinebetrug mit Identitätstäuschung ist auf dem Vormarsch

 

Der Identitätsdiebstahl ist Datenklau für unterschiedlichste Formen von Onlinebetrug. Im Strafrecht gibt es den Tatbestand Identitätsdiebstahl derzeit nicht. Hier ist dann je nach Ausprägung des Betrugs zum Beispiel von Ausspähen und Abfangen von Daten, von Warenkreditbetrug, Mobbing oder Urkundenfälschung die Rede.

 

Wenn Betrüger oder Cyber-Kriminelle personenbezogene Daten erlangen und missbrauchen, werden Gesetze übertreten, etwa das Verbot des Ausspähens und Abfangens von Daten, der Urkundenfälschung, der Urheberrechtsverletzung und des Computerbetrugs.

 

Mit freundlichen Grüßen und ein frohes Osterfest

Ihr

Dr. Horst Werner

Unternehmen Branche Rendite
Campus Vitalis GmbH & Co KG Energie 6,5%
SanTerris GmbH Klimaschutz 6,5%
Semotis Ltd Medizintechnik 6,5%
Agriversa Pro Boves Verwaltung GmbH Landwirtschaft 5,5%
Immotausch GmbH Immobilien 5,5%
SIMACON Engineers GmbH Immobilien, Bau- und Industrieberatung 6%
Ralf Müller Schaf-Farm Immobilien 6,5%
Financial Service VS GmbH Vermittlung von Kapitalanlagen 6,5%
Grizzly KG Immobilien 6,5%
Wing Solutions GmbH IT Informationstechnologie 5,5% (frei verhandelbar)
Glastechnik Schneeberg GmbH glastechnische Produktion 3,75%
Auxilium Invest GmbH Immobilien 6,5%
Jabez Medical GmbH& Co. KG Medizintechnik 6,5%
SYMAK SWISS AG erneuerbare Energien verhandelbarer Zinssatz
clean& green holdings GmbH   Investment Holding 7,5%
HEART & SOUL - FASHION GMBH i. G. Fashion 4,75%
A&C Immo KG Immobilien 6%
Panemparts GmbH Landmaschinen 5,5%
Buses4Future GmbH Brennstoffzellen 6,5%
NRG-EE GmbH Erneuerbare Energien 5%
Bürger-speichern-Energie eG Energie 6,5%
1a Immobilien Werkmeister GmbH Immobilien 8%
Z.E.M. Project International GmbH Finanzholding 4%
IPC BUSINESS GmbH Projektmanagement 6,5%
WS Wärme+Strom Beteiligungsgesellschaft mbH Energie 5,5%
BestStay24 GmbH & Co. KG BestStay24 GmbH & Co. KG 5%
Patzschke Schwebel Invest GmbH Immmobilien 6,5%
PM Lifedesign Immobilien GmbH Immobilien 5,5%
HARRLEX GmbH Management-Holding 5%
InNaTec GmbH Rohstoffe 5,5%
ecoTec Energy AG, Inc. Energie 5%
Blank Roast AG Kaffeemanufaktur 5,5 %
BLACK PEARL MIDDLE EAST ( BPME ) Bernd H. Koehler Ölhandel 5,5%
SPORK Green Service GmbH Handel mit Pflanzen und Gesundheitsbedarfsartikel 5,5%

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Börsentag 2022, Frankfurt am Main
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Zutritt: Publikumsmesse
05. März 2022

Kongresshaus Kap Europa
Frankfurt am Main, Deutschland
Rechtsgrundlagen für Kapitalmarkt-Prospekte über Wertpapiere und wertpapier-freie Vermögensanlagen

von Dr. Horst Werner, Göttingen

Dr. Horst Werner

Das Wertpapierprospektgesetz regelt die Grundlagen für die Ausgabe von Wertpapieren in- und außerhalb der Börse und das Vermögensanlagengesetz beschreibt die Erlaubnisse für alle wertpapierfreien Finanzinstrumente. Um erfolgreiche Kapitalanlagen tätigen zu können, müssen die Kapitalgeber unabhängig von einer Propspektpflicht umfangreich und verlässlich über das Emissionsunternehmen und das emittierte Wertpapier oder die betreffende nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere seit 2018 bis zu einem Gesamtgegenwert von Euro 8 Mio. BaFin-prospektfrei mit einem von der BaFin gebilligten 3-seitigen Wertpapier-Informationsblatt ausgegeben werden. Die Bereichsausnahmen für Vermögensanlagen befinden sich in § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ).

Bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren, deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weniger als 8 Millionen Euro beträgt, ist ab Mitte Juli 2018 kein Wertpapierprospekt mehr notwendig. Stattdessen genügt es, ein – wesentlich kürzeres – max. 3-seitiges Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu erstellen, bei der BaFin zu hinterlegen und nach BaFin-Billigung zu veröffentlichen. Der Gesetzgeber hat damit im Wertpapierprospektgesetz erweiterte Bereichsausnahmen für prospektfreie und BaFin-freie Wertpapieremissionen ( siehe bisher § 3 Abs. 2 WpPG ) geschaffen.

Die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien stellen sogen. "offenen Beteiligungen" dar. Diese Gesellschaften erhalten ihr Grundkapital durch die Ausgabe von (wertpapierverbrieften) Aktien. Die Aktie verkörpert das Anteilsrecht und ist grundsätzlich frei übertragbar. Es gibt börsennotierte ( ca. 1.300 Deutschland ) und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften ( insgesamt ca. 13.800 in Deutschland ). Die Aktionäre erhalten als Anteilseigner ihre Gewinnanteile in Form von Dividenden. Darüber hinaus haben Aktionäre weitere Rechte, z. B. die Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimm- und Auskunftsrechte und Einspruchsrechte gegen Hauptversammlungsbeschlüsse.

Der neue § 3 Nr. 2 WpPG mit der € 8-Mio.-Grenze ist jeweils gleichzeitig auf die Angebote verschiedener Wertpapiere (Aktien; festverzinsliche Anleihen = Inhaberschuldverschreibungen) desselben Emittenten anwendbar. Sofern Emittenten verschiedene Wertpapiere ausgeben, können sie innerhalb eines Jahres auf jedes Wertpapier 8 Mio. Euro in jeder Klasse prospektfrei einsammeln ( so auch Rödl & Partner, Nürnberg ).

Bei den Aktien kann sich um Inhaberaktien oder Namensaktien, die ins Aktienbuch einzutragen sind, handeln. Namensaktien werden regelmäßig mit einer Vinkulierung versehen, wodurch die Übertragbarkeit der Aktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig ist. Die Aktien können als vollstimmberechtigte Stammaktien oder als eingeschränkt stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben werden. Aktien werden regelmäßig als Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,- ausgegeben; sie können jedoch auch mit einem festen Nennwert von Euro 1,- ( = Nennwert-Aktien ) oder höher versehen werden.

Die BaFin-Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ) oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr emittiert oder eine Mindestbeteiligung pro Anleger von Euro 200.000,- vorgesehen ist. .

Der bafin-gebilligte Prospekt muss spätestens einen Werktag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlicht werden, um dem Investor Gelegenheit zu geben, sich über die angebotenen Kapitalanlagen und deren Emittenten zu informieren. Der Prospekt darf jedoch erst veröffentlicht werden, wenn er zuvor von der BaFin gebilligt wurde.

Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt in sich keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.

Die BaFin überprüft jedoch weder die Seriosität des Emittenten noch kontrolliert sie das Produkt. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten sogar ausdrücklich hinweisen.

Über den Umfang der Prüfung durch die BaFin darf in Werbung nicht getäuscht werden. Gelegentlich werben Anbieter mit Aussagen wie „Prospekt bei der BaFin hinterlegt". Die BaFin missbilligt diese Art der Werbung ausdrücklich, denn sie gibt keinerlei Aufschluss über die Qualität des Angebotes bzw. des Anbieters, sondern erweckt den Eindruck, die BaFin habe die Emission mit einem Gütesiegel versehen. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Die BaFin gibt Auskunft darüber, ob bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder Vermögensanlagen ein Prospekt bei ihr hinterlegt worden ist.  -  Weitere Auskünfte erteilt kostenfrei der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

 

 

 

 

 

> Erfahren Sie mehr

Wertpapierhandelsrecht

Assmann/Uwe H. Schneider/Mülbert

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6. Zu Ihren Rechten als Betroffener

Sie haben das Recht:

· gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

· gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

· gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

· gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

· gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;

· gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und

· gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

7. Ihr Recht auf Widerspruch gegen die Datenspeicherung und auf Löschung

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@investoren-brief.de

8. Zum Stand der DSGVO und zur Änderung unserer Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand vom 25. Mai 2018.

Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter http://investoren-brief.de/Investorenbrief.php#imprint von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden


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