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Fintech-Unternehmen erobern den Markt für innovative Finanzdienstleistungen durch digitale Technikvon Dr. Horst Werner Verehrte Anleger und Investoren!
Der Begriff "FinTech" steht für Unternehmen, die innovative, technologiebasierte und mit dem Thema „Finanzen“ in Zusammenhang stehende Anwendungssysteme anbieten, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der Markt für sogenannte innovative FinTechs erfordert, technische Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich einerseits nicht durch zu bürokratische Eingriffe im Keim zu ersticken, gleichzeitig aber zu verhindern, dass diese Innovationen Finanzmarkt-Aufsichtsgrundsätze verletzen. Aufsichtsrechtliche Relevanz hat ein Fintech-Unternehmen stets dann, wenn es – unabhängig von der verwendeten Technologie – erlaubnispflichtige KWG-Geschäfte betreibt. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 KWG, Finanzdienstleistungsgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1a KWG sowie Zahlungsdienste gemäß § 1 Abs. 2 ZAG bzw. das E-Geld-Geschäft nach § 1a Abs. 2 ZAG. Fintechs sollten die Aufsichtsbehörden kontaktieren, um vor Geschäftsaufnahme die Genehmigungspflichtigkeit ihrer Tätigkeit mit dem Erfordernis einer Antragstellung bei der BaFin abzuklären. Das Betreiben erlaubnispflichtiger Geschäfte ohne eine entsprechende Erlaubnis wird gem. § 54 KWG strafrechtlich verfolgt.
Beim Handel an den Kapitalmärkten erleichtern innovative elektronische Handelsplattformen ( z.B. Crowdinvesting-Portale oder Fintech-Factoring-Unternehmen oder Online-Wertpapierportale oder ETF-Vermögensverwalter ) den Online-Handel und oft auch die Echtzeit-Abwicklung von Finanzgeschäften. Über soziale Handelsnetzwerke können Anleger das Handelsverhalten ihrer Kollegen und erfahrener Händler beobachten und ihre Investmentstrategien an Devisen- und Kapitalmärkten verfolgen. Die Plattformen erfordern wenig oder kein Wissen über die Finanzmärkte und wurden vom World Economic Forum als Störer beschrieben, die „eine kostengünstige, hoch entwickelte Alternative zu traditionellen Vermögensverwaltern oder Wertpapierhändlern“ darstellen.
Dazu die BaFin: "Denn FinTechs arbeiten nicht im luftleeren Raum. Auch ihre Geschäftsmodelle müssen im Einklang mit regulatorischen Anforderungen und dem Verbraucherschutz stehen. Stellt sich heraus, dass ein FinTech im erlaubnispflichtigen Bereich agiert, hat es die gleichen aufsichtlichen Vorgaben einzuhalten wie die etablierten Institute. Diese klare Regel schafft Vertrauen – beim Verbraucher ebenso wie bei den anderen Marktteilnehmern.
Allerdings ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, ob bestimmte FinTechs für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis der BaFin benötigen oder ob sie der Gewerbeaufsicht unterliegen. Ähnlich erscheinende Geschäftsmodelle weichen bei näherer Betrachtung im Detail voneinander ab, was sich direkt darauf auswirkt, welche Pflichten die Unternehmen einzuhalten haben. Gleichzeitig können sich Fragen zum kollektiven Verbraucherschutz ergeben, denen die BaFin im Rahmen ihres neuen Mandats aus § 4 Absatz 1a FinDAG (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz) nachgeht.
Darüber hinaus hat die Digitalisierung, die die FinTechs vorantreiben, auch deutlichen Einfluss auf die etablierten Finanzdienstleister, die unter der Aufsicht der BaFin stehen. Viele Banken, Versicherer und Wertpapierdienstleister widmen sich dem Thema bereits aktiv. Sie gehen Kooperationen mit FinTechs ein, lassen sich von deren Modellen inspirieren oder entwickeln eigene Ideen. Dies kann sich direkt auf Vertriebswege, Kommunikationskanäle oder interne Prozesse der etablierten Finanzdienstleister auswirken und muss seitens der BaFin aktiv begleitet werden. Somit ergeben sich aus dieser Entwicklung einige komplexe Fragestellungen für die BaFin. Die Projektgruppe beschäftigt sich bereits unter anderem mit der Frage, wie den jungen Unternehmen das weitreichende Feld der Aufsicht nahegebracht werden kann. Im Fokus der BaFin steht dabei eine verlässliche und zeitgemäße Aufsicht, die an den aktuellen Stand der Digitalisierung anzupassen ist. Ziel ist es, mit der notwendigen Gründlichkeit auch den Bedürfnissen der FinTechs gerecht zu werden. Um dies umzusetzen, steht die BaFin bereits im Dialog mit den Unternehmen. Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Horst Werner
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App der Finanzierung-ohne-Bank.de„Wenn Sie alle Marktinformationen über Vermögensanlagen, über Bilanzierungsfragen, BaFin-Angelegenheiten etc. und ausserbörsliche Wertpapieranlagen kostenfrei erhalten wollen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), dann werden Sie in den sozialen Netzwerken (https://www.facebook.com/horst.werner1 , LinkedIn, Twitter oder Xing etc. ) unser „Follower“ oder laden Sie sich unsere App von unserer Startseite ( rechte Spalte ) auf Ihr Smartphone:
Unsere App der Finanzierung-ohne-Bank.de kann sich jedes Unternehmen und jeder interessierte Investor mit einem QR-Reader auf sein Smart-Phone ziehen und wird dann stets kostenfrei von Dr. jur. Horst Werner über alle gesetzgeberischen Neuigkeiten, BaFin-Informationen und sonstige Nachrichten vom freien Kapitalmarkt und alle Beteiligungsangebote informiert.
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Fa. Common for Nature KG mit effizienter und kostengünstiger Pyrolysetechnik bringt mit Investoren-Kapital modernste Anlagentechnik an den Weltmarkt zum VerkaufWir, die Fa. Common for Nature, eingetragen unter der HRA-Nr. 20901 beim Amtsgericht Augsburg haben in Zusammenarbeit mit unserem technischen Vertrags-Partner, der Modul EOOD, die Pyrolysetechnik auf ein sehr hohes wirtschaftliches und effizientes Niveau weiterentwickelt. Wir suchen Investoren, um unsere Anlage in Eigenbetrieb zu führen. Dadurch können wir an den wachsenden Märkten partizipieren und verfügen über eine Referenzanlage für potenzielle Kunden. Wir haben den Standort Manchester nach intensiven Recherchen gewählt, da durch den BREXIT der Export von Altreifen erschwert ist und Manchester über eine ausgezeichnete industrielle und logistische Basis zu vernünftigen Kosten verfügt.
Die Anlage verarbeitet täglich 24 t Altreifen (oder 28 t Plastikmüll, PP/PET), die in die Produkte Pyrolyseöl, rCB (recovered Carbon Black), Syngas und Stahlschrott zerlegt bzw. umgewandelt werden. Der Carbonmarkt ist stark wachsend, Absatzmöglichkeiten für rCB gibt es genügend (Reifenindustrie, Chemische Industrie, Bauindustrie etc.). Das Pyrolyseöl ist unter anderem ein gefragter Rohstoff für die Herstellung von Wasserstoff im industriellen Maßstab. Das Syngas wird für den Betrieb der Anlage verwendet (diese arbeitet bis auf Anlaufstrom autark) und der Überschuss kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Unsere Partner haben durch Weiterentwicklung und Forschung das rCB mittlerweile in Aktivkohle umgewandelt was marktspezifisch einen erheblich höheren Ertrag erwirtschaften lässt als das normale rCB.
Wir wollen durch den Betrieb in Eigenregie, respektive den Verkauf der Anlage zum Umweltschutz beitragen da durch die Verarbeitung der Altreifen respektive des Plastikmülls die Umwelt erheblich entlastet wird und ferner werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Unser mittelfristiges Ziel ist es, jährlich 4 – 5 Anlagen zu produzieren und zu verkaufen als auch weitere Standorte (in den Regionen Asien / USA / Arabische Welt, entsprechende Recherchen sind bereits im Gange) selbst zu betreiben.
Die Anlage selbst erfüllt sämtliche in Europa geltenden Umweltrichtlinien sei es für Emissionen, Abwasserqualität etc. dies wurde durch die Niederlande attestiert. Durch unsere rCB-Produktion ersparen wir der Umwelt jährlich ca. 750.000 Tonnen CO2 gegenüber herkömmlichen Verarbeitungsprozessen. Die Anlage ist auch durch die ENGIE NL über 3500 Betriebsstunden überwacht worden und hat fehlerfrei gearbeitet.
Für die Errichtung der Anlage und deren Betrieb benötigt das Unternehmen Kapital in Höhe von 9,0 Mio. EUR, welches für den Kauf und den Erstbetrieb notwendig ist. Die Betriebskosten sind sehr niedrig, das Bruttoergebnis beträgt 84% bei einem Umsatz von rd. 4,8 – 5,2 Mio EUR, das Ergebnis vor Steuern schätzt das Management im Worst-Case mit 67 %. Die Preise für die gewonnen Produkte sind in der unteren Bandbreite angesiedelt, die potenziellen Kosten, z. B. Miete für Produktions- und Lagerflächen, Transport etc. hoch angesetzt. Die Auslastung der Kapazität ist mit lediglich 90 % veranschlagt, d. h. selbst im Worst-Case-Falle sind sehr hohe Puffer vorhanden.
Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments unterschiedliche Zinshöhen bzw. Ausschüttungen ab 4 % bis 6,5 % p.a. - individuell verhandelbar - angeboten. Es handelt sich um gewinnorientierte, nicht wertpapierverbriefte Kapitalanlagen und/oder um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte Vermögensanlagen. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus gesetzlichen Gründen nicht garantiert werden und kann deshalb auch niedriger ausfallen. Interessenten wenden sich an den geschäftsführenden Gesellschafter Herrn K. Munk unter der Mailadresse info@common-for-nature.com . - Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können.
Kontakt:
Common for Nature KG
Geschäftsführer: Herr Klaus Munk
Branche: Pyrolysetechnik-Anlagen
Nordstraße 3 86609 Donauwörth
Email: info@common-for-nature.com
Internet: common-for-nature.com
Tel.: +49 / (0) 906 7056 1693 Mobil: +49 / (0) 1573 71 71 528
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Die Grizzly KG ist mit ihren Unternehmen auf die Entwicklung, den Bau und die Sanierung von wohnwirtschaftlichen Objekten mit Anlegerkapital spezialisiertDie Grizzly KG ist ein bereits im Jahr 2007 gegründetes Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwicklung für eigene Immobilienobjekte. Komplementär und Kommanditist verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Segment Immobilien und Bank. Die Gesellschaft verfügt bereits über eine einwandfreie Leistungsbilanz. Mit den diversen Projektgesellschaften deckt das Unternehmen den Bedarf verschiedener Wohnformen, wie zum Beispiel furnished Apartment (Wohnen auf Zeit), Betreutes Wohnen und sozialverträgliches Wohnen ab. Die Beteiligung an einem Planungs- und Architektenbüro, sowie Kooperationen mit erfahrenen Modul und Elementbauten, gewährleisten eine einwandfreie Bauabsicherung.
Die Grizzly KG investiert ausschließlich in ökologisch sinnvolle Projekte, und leistet ihren Beitrag zum bezahlbaren Wohnen. Unsere eigene Generalübernahmegesellschaft ACONDO legt hohe Maßstäbe in Bauqualität und Energieeffizienz fest. Die Objekte werden alle in der Effizienzklasse 55/40 EE erstellt, beziehungsweise saniert. Ebenso hat ACONDO im letzten Jahrzehnt eine Expertise in Modul-/ Elementbau entwickelt, die den künftigen Herausforderungen des Wohnungsbaus sehr gut Rechnung tragen. Solventen Privatinvestoren bieten wir gerne die Möglichkeit der Co-Investition.
Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments unterschiedliche Zinshöhen bzw. Ausschüttungen ab 4 % bis 6,5 % p.a. - individuell verhandelbar - angeboten. Es handelt sich um gewinnorientierte, nicht wertpapierverbriefte Kapitalanlagen ( z.B. stille Beteiligungen, vinkulierte Genussrechte und/oder um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte Vermögensanlagen. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus gesetzlichen Gründen nicht garantiert werden und kann deshalb auch niedriger ausfallen. Interessenten wenden sich an den geschäftsführenden Komplementär, Herrn Michael Kratky, unter der Mailadresse m.kratky@grizzlykg.com .
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können.
Kontakt:
Grizzly KG
Geschäftsführender Komplementär: Herr Michael M.R. Krátký
Branche: Immobilien
Konrad-Adenauer-Allee 1-11 61118 Bad Vilbel
Email: m.kratky@grizzlykg.com
Tel.: +49 6101 9979-720 Fax: +49 6101 9979-777
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Die Campus Vitalis GmbH & Co KG in Saarbrücken beabsichtigt mit Investorengeldern ein innovatives Zentrum zur ganzheitlichen Gesunderhaltung und Vorbeugung zu errichten.Philosophie des Unternehmens : „Die Zeit ist reif für Campus vitalis“
Mit dem Immobilienobjekt „Campus vitalis“ entsteht ein Zentrum mit wegweisenden Räumen, in denen ein 120-köpfiges Team aus empathischen Therapeuten, Sportlehrern, Ärzten, Köchen, Referenten sowie vielen fleißigen Gastgebern wertvolle Impulse für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gäste geben werden. Gerade in dieser Zeit des Umbruchs in allen Lebensbereichen wird Campus vitalis ein Ort der Orientierung und der Besinnung auf die zeitlosen Werte für jeden Einzelnen und für die Gemeinschaft sein und somit Zukunft weisen. „Campus vitalis hilft heilen.“
Energiekonzept „Sinnvolle Verbindung natürlicher Energieträger.“
In Campus vitalis sind die derzeit zur Verfügung stehenden Technologien zur Erzeugung und Wiederverwendung von Energie in einem ganzheitlichen Zusammenspiel verbunden. Durch optimierten Einsatz von Großwärmepumpen, Photovoltaik und Solarthermie wird Energie aus Wasser, Abwasser, Erde, Luft und Sonne gewonnen und der Bedarf an Heizen, Kühlen und Lüften der knapp 10.000 m² hochwertigen Nutzflächen vollständig kostenlos gedeckt.
Wirtschaftlichkeit „Campus vitalis schafft Werte für alle Beteiligten.“
Im Mittelpunkt aller Planungen, dem Bau und dem Betrieb von Campus vitalis stehen die Menschen; die Gäste, die Mitwirkenden im Team, die Unternehmenspartner und die Gesellschafter. Die Businessplanung beruht auf den Grundsätzen eines ausgewogenen und angemessenen Miteinander, in das alle mit Freude Energie investieren, um aus dem Ganzen wiederum vielfältige materielle und immaterielle Mehrwerte zu erhalten.
„Mit ihrer bewussten Beteiligung an Campus vitalis schaffen empathiefähige Interessenten Werte für sich und andere.“
Die geplanten Objektdaten :
Grundstück: rd. 30.000 m² (AAA-Lage in Saarbrücken)
Nutzfläche: rd. 10.000 m² (750 m² Medical Therapie, 1440 m² Medical Sport, 2.700 m² Medical SPA, 800 m² Restaurant, 400 m² Seminarräume und 160 Betten in 4 Sterne superior Comfort Suiten und Zimmern.)
Tiefgarage: 200 Parkplätze
Geplanter Baubeginn: I/2022 - Geplante Eröffnung: III/2023
Interessenten für die gewinnorientierten oder festzinsorientierten Beteiligungs-Einlagen ab Euro 5.000,- wenden sich an den geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Rüdiger Renno ( www.campusvitalis.info post@campusvitalis.info )
Kontakt:
Campus Vitalis GmbH & Co KG
Geschäftsführer: Rüdiger Renno
Branche: Immobilien
Bertha-von-Suttner-Straße 5 66123 Saarbrücken
Email: post@campusvitalis.info
Internet: campusvitalis.info
Tel.: +49 681 2106 9 917 Fax:
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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SanTerris World bietet eine Beteiligungsmöglichkeit an der Technologie für die neue ZeitSanTerris World ist ein globales Projekt, um den Planeten lebenswerter zu machen. Wir wollen dazu beitragen, dass Menschen gesünder und besser leben, Klima und Natur zu schützen sowie das Leid der Tiere zu stoppen. Dafür stellen wir Plattformen bereit, die die Kraft großer Gruppen nutzen und somit die Energien bündeln, um den dringend benötigten Wechsel herbeizuführen.
SanTerris GmbH ( gegründet im Oktober 2010 ) verbindet dazu die besten Geschäftsmodelle der letzten zwei Jahrzehnte mit der am schnellsten wachsenden Community – Menschen und Unternehmen, die einen positiven Beitrag für die Welt leisten wollen: - SanTerris Community (Go Live Herbst 2021) – Social Media Plattform wie Facebook – zum Austausch und zur Vernetzung, zur Inspiration und Motivation.
- SanTerris Market (ab Ende 2021) – Marktplatz wie Amazon und Ebay – für Produkte und Dienstleistungen, die ökologisch, sozial und unter Beachtung des Tierwohls hergestellt werden und einen positiven Beitrag für den Planeten leisten.
- SanTerris Search (ab Mitte 2022) – Suche wie Google – auf der nur Produkte und Dienste vorgestellt werden, die unseren oben formulierten Kriterien entsprechen.
- Weitere folgen im Laufe der Zeit.
Das bedeutet, dass wir – ausgerichtet auf unsere zwar spezielle, aber sehr dynamisch wachsende Zielgruppe – die besten Dienste, Leistungen und Plattformen zur Verfügung stellen. Als Grundlage für deren Handlung zum Wohle der Menschen, des Planeten und der Tiere.
Jetzt in die Zukunft mit den besten Geschäftsmodellen der letzten 20 Jahre investieren.
Wie gut diese Geschäftsmodelle von Facebook, Amazon und Google funktionieren ist hinlänglich bekannt. Jetzt besteht die Möglichkeit, - in alle drei Modelle gleichzeitig zu investieren,
- an der dynamischen Entwicklung einer schnell wachsenden Zielgruppe zu partizipieren
- und dabei einen essentiellen Beitrag zur Rettung des Planeten zu leisten.
Starkes Fundament- SanTerris ist seit 2010 mit Gesundheitsdienstleistungen (Schmerztherapie, Bewegungslehre etc.) erfolgreich am Markt.
- Sehr erfahrenes und professionelles Team.
- Die Marke SanTerris sowie weitere Namen sind europaweit geschützt.
- Plattformen sind das Geschäftsmodell der Zukunft.
- Neben den internetbasierten Anwendungen werden die Lösungen auch als App bereitgestellt (ab 2022).
- Einzigartige Positionierung.
- Wir leben unsere Philosophie und lieben unsere Mission. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, das SanTerris World Project zum Erfolg zu führen.
Und so sehen die Beteiligungsmöglichkeiten aus
Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments unterschiedliche Zinshöhen bzw. Ausschüttungen ab 4 % bis 6,0 % p.a. - individuell verhandelbar - angeboten. Es handelt sich um gewinnorientierte, nicht wertpapierverbriefte Kapitalanlagen und/oder um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte Vermögensanlagen mit einem Nachrang. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus gesetzlichen Gründen nicht garantiert werden und kann deshalb auch niedriger ausfallen. Interessenten wenden sich an den Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Claus-Jürgen Fischer, invest@santerris.world . Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
Die Beteiligungspräsentation wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Kontakt:
SanTerris GmbH
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Claus-Jürgen Fischer
Branche: Klimaschutz
Saalburgstrasse 3 61138 Niederdorfelden
Email: invest@santerris.world
Internet: www.santerris.world/de/
Tel.: 06101 / 33888 Fax: 06101 / 33747
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Die Fa. ecoTec Energy AG, Inc. will in der Zusammenarbeit mit Kommunen nachhaltige Pflege chronisch Erkrankter unter Beachtung ökologischer Herausforderungen ermöglichenDie ecoTec Energy AG, Inc. mit Sitz im österreichischen A-4881 Straß hat es sich zum Ziel gesetzt, für chronisch erkrankte, speziell demenziell erkrankte und andere pflegebedürftige Menschen ein beschütztes Zuhause im vertrauten Umfeld zu schaffen. Dafür will sie in Gemeinden, die entsprechende Grundstücke zur Verfügung stellen, vollständig ausgestattete und durch Fachpersonal betreute Wohngemeinschaften für jeweils acht bis zwölf Bewohner errichten. Die Gemeinschaften sollen älteren Menschen auch eine regelmäßige Aufgabe und Tätigkeit für ein sinnerfülltes Leben bieten.
Zu diesem Zweck werden alle Wohngemeinschaften mit einer dazugehörigen Gartenanlage ausgestattet, an deren Pflege und Bewirtschaftung die Bewohner beteiligt sind. Hier werden in einem innovativen Verfahren ausgesuchte Lebensmittel auch für den Eigenbedarf neben der Gemeindeversorgung produziert. Zusammen mit dem Einsatz modernster Technologien zur Energiegewinnung und -nutzung entstehen auf diese Weise autarke Einheiten, die sowohl Defizite in der Versorgung von Demenzerkrankten kompensieren, als auch dem drängenden Problem eines die Biokapazität unserer Erde übersteigenden Verbrauchs natürlicher Ressourcen begegnen.
Das erste Projekt dieser Art entsteht in der österreichischen Gemeinde Schleedorf. Weitere Wohngemeinschaften, auch international, sollen folgen. Für alle übernimmt die ecoTec Energy AG, Inc. Planung und Betrieb von Einrichtung und Anlagen, aber auch die Entwicklung und Produktion der gesamten Energie- und Versorgungstechnik.
Die AGL – Idee (Aquaponische gesunde Lebensenergieversorgung – AGL) basiert auf dem Gartenbaukonzept der Hydroponik. Das bereits seit dem 17. Jahrhundert bekannte Verfahren findet aktuell vor allem im Urban Gardening Anwendung, um sich auf kleinen Flächen, wie Balkonen oder Terrassen, klimafreundlich mit unbelastetem Gemüse und anderen Lebensmitteln zu versorgen. Die ecoTec Energy AG, Inc. ( www.ecotec-energy.com ) bietet kooperationswilligen Gemeinden, die Grundstücke bereitstellen und Anlegern, die bei der Finanzierung der zu errichtenden Gebäuden und Einrichtungen mitwirken, eine langfristige Zusammenarbeit an.
Auf diese Weise generieren die ethischen Vorhaben regelmäßige Erträge, mit denen nicht zuletzt die Renditeerwartungen von Investoren bedient werden, die gemeinsam mit dem Unternehmen Verantwortung für Mensch und Umwelt übernehmen.
Anleger können sich an dem zukünftigen Erfolg der Fa. ecoTec Energy AG, Inc. rein gewinnorientiert oder mit Festverzinsung beteiligen und an ihrem Wachstum partizipieren. Die jährliche Verzinsung für Kapitalanleger ist bei den festverzinslichen Namensanleihen ab Euro 10.000,- (5 Jahre Laufzeit) mit 5 % und bei den Nachrangdarlehen als Einmalanlage ab Euro 5.000,- je nach Laufzeit und Beteiligungshöhe mit einem Zins von bis zu 4,5 % p.a. vorgesehen. Auch sind gewinnorientierte Kapitalanlagen als stille Beteiligungen und als Genussrechte möglich. Die Mindest-Beteiligungsdauer bei den gewinnorientierten Beteiligungen beträgt fünf Jahre bzw. wahlweise sieben Jahre.
Interessenten können detaillierte Auskünfte direkt von dem Vorstand, Herrn Johann Söllinger ( johann.soellinger@ecotec-energy.com ) erhalten und dort ein Beteiligungs-Exposé anfordern. Einzelheiten des Beteiligungsangebots finden interessierte Kapitalgeber in dem genannten Unternehmens-Exposé, welches auch per Mail als PDF übersandt werden kann. In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird die Fa. ecoTec Energy AG, Inc. von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut. Kontakt:
ecoTec Energy AG, Inc.
Vorstand: Herr Johann Söllinger
Branche: Energy
Straß im Attergau 34 4881 Straß im Attergau
Email: office@ecotec-energy.com
Internet: ecotec-energy.com
Tel.: +43 (0) 7667 7205-0 Fax: +43 (0) 76 67 7205 14
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Geschäftsprofil der A.B.E. Akademie Ltd. & Co. KGHerr Jens Hopf ( 51 Jahre alt und verheiratet ) macht sich mit seiner A.B.E. Akademie Ltd. & Co. KG i. G. selbständig und befindet sich in der Gründungsphase, weil er einen dringenden Bedarf an Ausbildung im Bereich des Arbeits- und Brandschutzes sowie der Ersten Hilfe erkennt. Seine bisherige Ausbildung, sein Ehrenamt bei der Feuerwehr und seine praktischen Erfahrungen bieten eine gute Grundlage für den geschäftlichen Erfolg. In seinen jungen Jahren hatte er bei der DLRG mit der Wasserrettung begonnen und wurde schnell selbst ein Lehrer, dem die Rettungsschwimmer-Ausbildung immer viel Freude bereitet hat. Schon während der Lehrzeit erkannte sein Meister sehr schnell seine Führungsqualitäten und betreute ihn mit weiteren Aufgaben. Während seines gesamten Arbeitslebens bildete sich Herr Hopf ständig weiter und arbeitete in den Bereichen, die den Kern seines zukünftigen Geschäfts bilden sollen.
In seinem Geschäft soll es einen Ansprechpartner für alle angebotenen Ausbildungseinrichtungen geben, z. B. für den Ausbildungsbereich Arbeitsschutz, der sich nach den Vorgaben der FaSi, Vorschrift 2, richtet, die die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und den Fachkräften für Arbeitssicherheit / FaSi regelt. Die FaSi-Mitarbeiter sind Berater und beraten Arbeitgeber nach den neuesten Vorgaben der Arbeitsschutzgesetze. Das Ziel der Ausbildung im Unternehmen von Herrn Hopf ist es im sehr umfangreichen Bereich der Arbeitssicherheit alle möglichen Tätigkeiten abzudecken, die hier nicht alle aufgelistet werden können.
Herr Hopf erfüllt mit seinen langjährigen Erfahrungen alle Ausbildungsanforderungen und setzt sich das Ziel, das erste Unternehmen zu werden, das über seine eigene Belastungsstrecke verfügt, was eigentlich nur der Feuerwehr vorbehalten ist und ihre Einrichtung privaten Anbietern verwehrt bleibt, aber für die Ausbildung der 112 - 190 von Nöten ist.
Den Ausbildungsbereich Erste Hilfe kennen die meisten von ihrem Führerscheinerwerb her. In der Arbeitswelt wird von vielen Führungskräften verlangt, in Erster Hilfe ausgebildet zu sein. Infolge seiner langen Berufserfahrung und als ausgebildeter Rettungsassistent kann sich Herr Hopf sehr gut in die Situation eines Ersthelfers hineinversetzen und weiß, was ihm abverlangt wird.
Im Wesentlichen betrifft die Zukunftsplanung der A.B.E. Akademie ein Investitionsvolumen in Höhe von Euro 3.000.000,00. Die Einzelheiten wird Herr Hopf als geschäftsführender Gesellschafter allen Interessenten in einem persönlichen Gespräch erläutern.
Die Platzierung der Genussrechte der A.B.E. Akademie findet im Rahmen einer BaFin-prospektfreien Small-Capital-Finanzierung statt und gewährt einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme an ihrem Jahresergebnis.
Für Investitionen werden renditeträchtige und gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeit 5 Jahre ) mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 3,75 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé steht auf Abruf zur Verfügung und kann bei dem Geschäftsführer Herrn Jens Hopf per Mail j.hopf@abe-akademie.de angefordert werden. Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen können ebenfalls auf Anfrage angeboten werden. - Es kann prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.
Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.
Kontakt:
A.B.E. Akademie Ltd. & Co. KG
Geschäftsführer: Jens Hopf
Branche: Arbeits- und Feuerschutz
Potsdamer Weg 24 D- 68309 Mannheim
Email: j.hopf@abe-akademie.de
Internet: abe-akademie.de
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Anlegermessen, Finanzmessen bzw. Investorentreffs in Deutschland
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Keine Zweckbindung, keine Bonitätsprüfung und keine bestimmte Eigenkapitalquote bei grundschuldbesicherten Darlehensgeldern von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen Dr. Horst Werner Bei grundschuldbesicherten Bankdarlehen besteht bei der Verwendung von Darlehensgeldern stets eine bestimmte, vertraglich vereinbarte Zweckbindung. Das Geld darf nur für die vertraglich festgeschriebenen Zwecke verwandt werden. Am Kapitalmarkt bestehen keine Eigenkapitalanforderungen, keine Immobilien-Zweckbindung und kein bestimmtes Rating: Grundbuchbesicherte Kapitalanlagen bzw. Darlehensgelder von Privatanlegern bedürfen kapitalmarktrechtlich, darauf weist der Kapitalmarktjurist Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hin, anders als bei Immobilien-Fonds ( AIF-Fonds nach dem KAGB ) eingezahlte Anleger-Gelder oder anders als bei Bankkrediten keiner Zweckbindung, keiner bestimmten Eigenkapitalquote des Initiators und keiner Bonitätsprüfung. Die Gelder sind im Rahmen des Unternehmensgegenstandes des Emissionsunternehmens frei verfügbar. Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzen kapitalmarktrechtlich also keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung des Grundstückseigentümers voraus, sondern erfordern lediglich die Einhaltung der Wertgrenzen des Immobilienobjekts. Kapitalmarktrechtlich muss sich die Grundschuldbesicherung mit Brief zugunsten der Kapitalgeber im Rahmen der nachzuweisenden Bewertung des Grundstücksobjekts bewegen. Der Wert-Nachweis kann gegenüber der BaFin durch einen zeitnahen Kaufvertrag über die Immobilie oder durch ein Sachverständigengutachten geführt werden. Die Qualitätsgüte der Kapitalanlage wird also durch den Wert der Immobilie, aber nicht durch eine Bonitätsprüfung des Immobilieneigentümers selbst oder durch eine Bonitätsprüfung des Eigentümer-Unternehmens nachgewiesen.
Zur Besicherung der Kapitalanleger wird - wenn die Anleger aus Kostengründen nicht alle selbst ins Grundbuch eingetragen werden - die Mitbesitzeinräumung z.B. am Eigentümer-(Grundschuld-) Stammbrief - zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft aller beteiligten Anleger - und eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen voraussetzt. Dies bedingt zunächst, dass bei einer Eigentümergrundschuld überhaupt ein Grundschuldbrief ( als sogen. Stammbrief ) ausgestellt wurde und dem amtierenden Notar zur Mitbesitzeinräumung vorliegt. Der Grundschuldbrief gilt als sogen. Stammbrief, der dem amtierenden Notar als unparteiischem Dritten zur wirksamen Verwahrung zur Verfügung stehen muss. Ein wirksamer Verwahrauftrag des Grundschuldbriefs als Orderschuldverschreibung ( siehe § 1 Abs. S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ) setzt wiederum gem. den §§ 57 BeurkG eine schriftliche Verwahranweisung an den amtierenden Notar als Verwahrer voraus, worauf die BaFin noch kürzlich hingewiesen hat. Das Unternehmen darf den Grundschuldbrief als Stammbrief, der ein Wertpapier darstellt, nicht selbst verwahren, da es damit das Depotgeschäft ( als unzulässiges Bankgeschäft ) betreiben würde. Verwahren muss ( und darf nur ) derjenige amtierende Notar, der auch die Eigentümergrundschuld beurkundet und beim Grundbuchamt beantragt hat.
Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Geschieht die Besicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur eine Anspruchsabtretung und nur der Mitbesitz am Stammbrief durch einen Notar eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus den §§ 1155, 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird. Weder der verwahrende Notar noch das Unternehmen dürfen bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger Zurückweisungsrechte haben. Weitere Informationen erteilt der Kapitalmarktpraktiker Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
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Assmann/Uwe H. Schneider/Mülbert
ISBN 978-3-504-40089-7
7. grundlegend neu bearbeitete und erweiterte Auflage, 2019, 3456 Seiten, gebunden, 170x240
Wegweisende Lösungen, hochkarätige Aufarbeitung der Rechtsmaterie und ausführliche Kommentierungen zum WpHG. Dieses große Standardwerk sorgt für Klarheit, Orientierung und Sicherheit in der praktischen Rechtsanwendung des WpHG, das auch gerne das Grundgesetz des Kapitalmarktrechts genannt wird.
Online erhältlich in diesen Modulen: Beratermodul Kapitalmarktrecht juris PartnerModul Bank- und Kapitalmarktrecht juris PartnerModul Bank- und Kapitalmarktrecht premium - Ein echtes Highlight für alle Kapitalmarktrechtler
- Wertpapierhandelsrecht komplett: WpHG und fünf Europäische Verordnungen
- Pionierarbeit der Extraklasse: Einzigartige inhaltliche Zusammenstellung, kombiniert mit dem bekannten Tiefgang und dem erprobten Praxisblick eines herausragenden Autorenteams
Auf einen Blick Der Assmann/Uwe H. Schneider gilt als eines der ganz großen Standardwerke im Kapitalmarktrecht. Die Neuauflage erscheint nun – den weitreichenden Änderungen geschuldet – als Kommentar zum Wertpapierhandelsrecht. Unter der Mitherausgeberschaft von Mülbert werden darin neben dem WpHG alle einschlägigen Europäischen Verordnungen erläutert: MAR, PRIIP, MiFIR, Leerverkaufs-VO, EMIR. Mit dieser topaktuellen Zusammenstellung des deutsch-europäischen Kapitalmarktrechts in seiner neuen komplexen Gestalt leistet der Kommentar und sein fachlich herausragendes Autorenteam wieder Pionierarbeit der Extraklasse – und das in einem Band!
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