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Der AIF-Fondsbegriff des Kapitalanlagegesetzbuches durch die BaFin-Anwendungshandhabungen Verehrte Anleger und Investoren!
Fonds beürfen der Billigung durch die BaFin oder bei geringem Kapitalvolumen bis € 100 Mio. der Registrierung (Anmeldung) bei der BaFin.
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB ) über Investmentfonds wurde vom Bundesrat schon 2013 als neues einheitliches "Fondsgesetzbuch" zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in letzter Lesung verabschiedet, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und ist 2013 in Kraft getreten. Dadurch erhält die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem Sondervermögen ( früher bezeichnet als Kapitalanlagegesellschaften ) und für die bisherigen freien Fonds ein einheitlich geltendes Fondsgesetz als Ersatz für das alte Investmentgesetz. Der Fondsbegriff des KAGB wird durch das sogen. "Investmentvermögen" im § 1 KAGB materiell bestimmt. Unter dem Fondsbegriff ist nunmehr „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger anzulegen bzw. zu investieren". Operativ tätige Unternehmen mit einer offenen Investitionsstrategie außerhalb des Finanzsektors, deren Hauptzweck nicht das Geldeinsammeln am Kapitalmarkt ist, sind somit keine Fonds im Sinne des KAGB und bilden deshalb auch kein Fonds- bzw. Investmentvermögen. Sie sind vom KAGB ausgenommen und bedürfen keiner BaFin-Erlaubnis.
Durch die Neuregelung werden nun alle Fonds, ob Publikumsfonds oder Spezialfonds, Wertpapierfonds oder Privatfonds einem einheitlichen Regelwerk unterstellt. Vor der letzten Lesung im Bundestag hatte der Finanzausschuss noch mehrere Änderungen am Entwurf des KAGB vorgenommen. Die Novellierung der Kapitalanlage-Vorschriften geht zurück auf die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie – der sogen. AIFM-Richtlinie - zur europäischen Vereinheitlichung des gesamten Fonds- und Vertriebswesens. Ferner wurden die Regelungen des Europäischen Parlaments und des EU-Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – die sogen. OGAW-Richtlinie – in das neue Kapitalanlagegesetzbuch integriert.Unter dem Fondsbegriff des § 1 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) ist „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger anzulegen bzw. zu investieren“. Als „gemeinsame Anlagen“ gelten alle gewinnorientierten Beteiligungsformen; dazu gehören nicht die festzinsorientierten Anlagen an einem Unternehmen, so Dr. jur. Horst Werner. Operativ tätige Unternehmen mit einer offenen Investitionsstrategie außerhalb des Finanzsektors, deren Hauptzweck nicht das Geldeinsammeln am Kapitalmarkt ist, sind somit auch keine Fonds im Sinne des KAGB und bilden deshalb auch kein Fonds- bzw. Investmentvermögen. Sie sind vom KAGB ausgenommen und bedürfen keiner BaFin-Erlaubnis und auch keiner BaFin-Registrierung. Die BaFin hinterfragt die Unternehmen zur ersten Beurteilung nach dem Unternehmensgegenstand in ihrem Gesellschaftsvertrag, der über das Handelsregister im Internet veröffentlicht ist.
Ein BaFin-zulassungsfreies Unternehmen, welches vom KAGB ausgenommen ist bzw. sein soll, muss mit seinem Unternehmensgegenstand auf eine aktive, operative Geschäftstätigkeit ausgerichtet sein und darf nicht in dem passiven Halten von Vermögenswerten – gepoolt durch gewinnbeteiligte Anlegergelder – bestehen. Ein auf Umsatztätigkeit – durch Dienstleistungen, Produktion oder Handel durch An- und Verkauf ( Warenumschlag ) – angelegtes Unternehmen unterfällt nicht dem Fondsgesetzbuch KAGB. Dementsprechend kann ein Immobilien-Bestandsunternehmen, wenn es sich überwiegend über gewinnorientiertes Anlegerkapital ( z.B. stille Beteiligungen, Genussrechtsbeteiligungen etc. ) refinanziert, einen zulassungsbedürftigen AIF-Fonds darstellen, auch wenn keine KG-Anteile ausgegeben werden.
Neuerdings achtet die BaFin darauf, ob durch den tatsächlich ausgeübten Unternehmensgegenstand vornehmlich ( bzw. mehrheitlich ) das Investmentvermögen zur Umsatz- und Gewinnerzielung im Vordergrund steht – dann AIF-Fonds ( z.B. An- und Verkauf sowie Vermietung von Immobilien, was nach BaFin-Lesart nicht als operative Tätigkeit gilt ) oder ob der Umsatz vornehmlich durch operative Tätigkeiten ( z.B. bauen, planen, projektieren etc. ) erzielt wird. Bei Zweifeln sollten Unternehmen nur festzinsorientierte Finanzinstrumente ( z.B. Anleihen, Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen etc. ) ausgeben, so dass in jedem Falle die Anwendung des KAGB ausgeschlossen ist.
Somit stellt ein Immobilienunternehmen, in dem geplant, projektiert, gebaut und als Bauträger der An- und Verkauf von Immobilien betrieben wird, auch dann ein BaFin-zulassungsfreies „operativ tätiges Unternehmen“ dar, selbst wenn es sich in der Rechtsform einer GmbH & Co KG befindet und Kommanditanteile am Kapitalmarkt zur Finanzierung der Investitionen platziert. Die BaFin-Registrierungspflicht entfällt auch immer dann, wenn von dem Unternehmen keine gewinnorientierten Beteiligungen, sondern nur Festzinsanlagen ( z.B. Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen, Anleihen ) angeboten bzw. ausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Horst Werner
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Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş., Türkei – Tanklager für Diesel- und Flugkraftstoffe – Beteiligungsmöglichkeiten für Investoren Die Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş., ansässig in der Türkei, entwickelt ein hochmodernes Tanklager für Diesel- und Flugkraftstoffe und bietet interessierten Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten.
Das Tanklager entsteht am Marmara-Meer, etwa 87 Kilometer von Istanbul entfernt. Es befindet sich aktuell in der Planungsphase und wird nach seiner Fertigstellung höchsten internationalen Standards entsprechen. Der beauftragte Generalunternehmer garantiert die Planung und den Bau durch eine Fertigstellungsbürgschaft mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
Die Gesellschaftsform A.Ş. (Anonim Şirket) entspricht einer türkischen Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung für die Aktionäre. Die Aktien sind – ähnlich wie in Deutschland – frei handelbar und börsenfähig. Die Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş.
(www.atlantis-energystorage.com) wird bis Ende April ein eingezahltes Grundkapital in Höhe von 50 Millionen USD vorweisen. Derzeit befinden sich die Anteile zu jeweils 50 % im Besitz zweier Gesellschafter.
Beteiligungsmöglichkeiten für Investoren:
Unternehmen und institutionelle Investoren können sich ab einer Beteiligungssumme von 20 Millionen USD engagieren. Die Beteiligung kann in unterschiedlichen Rechtsformen erfolgen. Bestandteil des Unternehmens ist das gesamte Werksgelände, dessen Wert in der späteren Gesamtkalkulation berücksichtigt ist. Der aktuelle Gesamtwert der Gesellschaft beträgt 250 Millionen USD. Ab einer Beteiligung von 50 Millionen USD besteht zudem die Möglichkeit, eine Grundschuldbesicherung im Grundbuch eintragen zu lassen.
Das Grundstück verfügt über eine Lagerkapazität von 400.000 Kubikmetern. Mit mehreren potenziellen Mietern des Tanklagers wurden bereits Verhandlungen geführt. Ein langfristiger Mietvertrag mit der niederländischen VOPAK oder KINDER MORGAN gilt als wahrscheinlich. Geplant ist eine Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren mit Verlängerungsoptionen.
Auch operativ tätige Unternehmen können sich ab einer Investitionssumme von 20 Millionen USD beteiligen. Es stehen sowohl stimmberechtigte Beteiligungsformen als auch Vorzugsaktien ohne Stimmrechte zur Verfügung.
Beteiligungsinteressenten können umfangreiche Unterlagen und einen Businessplan über den CEO erhalten. CEO ist Herr Dipl.-Ing. Erwin Schulze, der auch gleichzeitig 50% der Anteile an der
Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş. hält. Kontakt über die Mailadresse
contact@atlantis-energystorage.com.
Kontakt:
Unternehmen
Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing. Erwin Schulze
Branche: Energie
Tekirdag Marmara
Email: contact@atlantis-energystorage.com
Internet: atlantis-energystorage.com
Tel.: + 90 282 613 19 90 Fax: +90 282 613 28 76 Mobil: +49 1726030955
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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„Sachsenhousing & Virtuelle Arena zur Freizeitgestaltung“ der Kleeberg Immobilien steht für Genussrechtskapital von Anlegern offen Die Familie Kleeberg ist im August 2021 in die Immobilie in D- 09575 Eppendorf eingezogen. Auch die nebenberufliche Tätigkeit hat Herr Kleeberg aufgegeben und hat auf volle Tätigkeit als Immobilien-Vermarkter umgestellt. Den Beruf als LKW Fahrer hat Herr Kleeberg dann nicht mehr ausgeübt. Zum 01. Mai 2023 hat Herr Kleeberg in Eppendorf die „Virtual Arena Eppendorf“ eröffnet und sich die Lizenz für ganz Sachsen gesichert. Somit hat er hier keinen unmittelbaren Wettbewerb und konnte ein Konzept mit einem Event-Raum für die Arena aufbauen und sich das Monopol sichern. Schon jetzt liegt der Umsatz bei gut € 50.000,00. Tendenz steigend und das ist nur hier in Eppendorf. Herr Kleeberg benötigt € 250.000,00 zusätzliches Investitionskapital, um weitere Arenen in Sachsen zu eröffnen. Die Überlegung ist, weitere Gebäude anzuschaffen / anzumieten, da der Wohnungsbedarf hier in dem Bundesland Sachsen enorm ist und auch Monteurs-Wohnungen knapp sind.
In dem Beteiligungsexposé, was jeder Interessent kostenfrei anfordern kann, ist sehr viel Bildmaterial vorhanden, so dass man von den „Arenen zur Freizeitgestaltung“ einen umfassenden Eindruck gewinnen kann.
Beteiligungsbeispiel: Investitionsvolumen: 250.000,00 Euro Mindestzeichnungssumme: 5.000,00 Euro Mindestlaufzeit: 5 Jahre Grunddividende: 5,75 % p. a. nur bei Gewinn, nachrangig hinter anderen Gläubiger Ansprüchen auszahlbar. Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss Agio: 3 % Alle Konditionen sind - außer der Mindestlaufzeit - frei aushandelbar.
Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen können ebenfalls auf Anfrage angeboten werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im § 12 Vermögensanlagengesetz muss darauf hingewiesen werden, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.
Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.
Kontakt:
Kleeberg Immobilien
Geschäftsführer: Herr Sven Kleeberg
Branche: Immobilien
Borstendorfer Str. 60 09575 Eppendorf Deutschland
Email: sk-buero@gmx.de
Mobil: 0151 - 587 949 08
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Die RK-Immo-Resort Ltd & Co. KG erwirbt mit zusätzlichen Anleger-Geldern Hotelobjekte auf Sri Lanka am Südzipfel Indiens Herr Kandler ist begeisterter Urlauber und hat Sri Lanka - gelegen in der Südprovinz -kennen-lernen dürfen. Interessenten können Herrn Kandler glauben: Er hat schon viel von der Welt gesehen, aber das ist sein absoluter Traum, an dem er viele Menschen teilhaben lassen möchte. In der Umgebung von Tissamaharama liegen wunderschöne Resort´s...
Hotelobjekt 1
Das Resort liegt vom Colombo International Airport ca. 180 km entfernt. Mit dem Auto benötigt man ca. 6 Stunden über die Autobahn. Allerdings kann man eine Alternative wählen. Mit Cinnamon Air kann man innerhalb von 40 min, den südöstlich gelegenen Flughafen der Insel anfliegen. Anschließend sind es von dort aus nur noch 15 km bis zur Hotelanlage. Um in den Yala-Nationalpark von der Hotelanlage zu gelangen, benötigt man nur ca. 15 min. 2 weitere Nationalparks um die man aufgrund der Größe herumfahren muss, sind binnen 30 bis 45 min. zu erreichen. Die religiöse Hauptattraktion - Kataragama - ist in nur 10 min. vom Hotel entfernt zu erreichen. Hier befindet sich ein Felsen für Taucher-Exkursionen zu dem Grat und Little Reef mit seiner außergewöhnlichen Korallen- und Fischwelt. In der Tissamharama Dagoba kann man den Stirnknochen von Buddha besichtigen. Die Gegend um Tissamharamam gehört zu dem kulturellen Buddhistischen Kulturerbe Sri Lankas. Direkte Informationen zu den jeweiligen folgenden Objekten gibt Herr Kandler bis zum Kauf nicht, da er vermeiden möchte, das ihm jemand das Geschäft vor der Nase wegschnappt. Des Weiteren sehen Interessenten zum Ende dieses Genussrechtexposés Fotomaterial, woraus auch kein Adresswerk hervorgeht. Ich bitte um Verständnis!
Das Objekt 2
Das Resort 2 liegt in einer 35 Hektar großen Waldanlage, die unter Naturschutz steht. Umgeben ist die Anlage von einem großen See, der ein Ausläufer der umliegenden Nationalparks ist. Im See befindet sich eine kleine künstlich angelegte Insel, die mit kleinen Bäumen und Büschen des angrenzenden Nationalparks bepflanzt wurde.
Diese kleine Insel ist durch eine Brücke mit der Hotelanlage verbunden worden. Das Resort hat eine große Gartenanlage, die auf einer Seite des Sees entlang-führt. Die Anlage an sich ist von Wald und dem See umschlossen. Ein Swimmingpool befindet sich ebenfalls in der Gartenanlage. Da die Anlage sehr weiträumig angelegt ist, kann man gemütlich und sehr entspannt auf eigenen Entdeckungstouren gehen und somit die Vögel und Pflanzenwelt der Anlage erkunden. Ebenfalls befindet sich ein Grillplatz auf der Anlage mit Blick auf den See. Das Resort verfügt derzeit über 22 Doppelzimmer und 15 Cottages. Wie bei allen Objekten die man kaufen möchte sind immer Veränderungswünsche vorhanden, ob Renovierung, Erweiterung oder Umbau. Aktuell sind 11 Doppelzimmer verfügbar, Die anderen werden derzeit renoviert. Selbst in den Cottages sind Renovierungsmaßnahmen erwünscht aber auch hier sind schon sofort 8 nutzbar. Alle Zimmer und die Cottages sind mit Klimaanlagen und teilweise im „OpenAir“-Styl ausgestattet.
Die Restaurants sind mit Blick auf den Garten und den See ausgerichtet. Die Rezeption ist Tempelartig ausgerichtet. Das Resort ist im Familienbesitz seit vielen Jahren und leider aus Altergründen ist der Besitz an den Sohn übergeben worden. 4 / 5 Sterne waren schon vorhanden und auf dem aufsteigenden Ast, bis Sohnemann es übernahm. Aktuell ist es eine 2 / 3 Sterne Anlage. Unwissenheit und Desinteresse, seitens des Sohnes hatten dazu geführt. Aufgrund meiner guten Kontakte habe ich dort ebenfalls einen Stein im Brett und freue mich schon auf die Übernahme. Die Region ist ein Traum für jeden Urlauber und lädt zum echten Entspannen und Verweilen ein. Meine Jahrzehnte lange Bekanntschaft hat mir einen guten Namen gemacht und es entstanden über all die Jahre erstklassige Geschäftsverbindungen. Es ist hier binnen kurzer Zeit „Machbar“ das Objekt wieder auf die 4 / 5 Sterne hochfahren zu können. Die diversen Reisebüros freuen sich schon jetzt auf unsere gute Zusammenarbeit. Gern zeige ich Ihnen im privaten Gespräch ausreichendes und begeisterndes Foto- und Videomaterial.
Sicherlich haben Interessenten einige Fragen, die Herr Kandler gern im persönlichen Gespräch beantworten wird, damit Sie erkennen können, was für eine Chance sich hier bietet. Im Sinne des deutschen Kapitalmarktrechtes biete ich meinen Investoren ein geprüftes Vertragswerk an. Die Beteiligungslaufzeit gemäß den Genussrechts-Vertragsbedingungen wird vor Ort vereinbart. Es werden auch weitere Sachvorteile angeboten, die der Inhaber seinen Investoren / Kapitalgebern ebenfalls gern im persönlichen Gespräch darlegen wird.
Für die Investitionen werden renditeträchtige und gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 5.000,- in Form von vinkulierten, nicht wertpapierverbrieften Genussrechten ( Mindestlaufzeit 5Jahre ) mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 5,75 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Details eines Beteiligungsvertragen können frei verhandelt werden.
Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé mit umfangreichem Bildmaterial steht auf Abruf zur Verfügung und kann bei dem Inhaber und Geschäftsführer, Herrn Kandler unter der Mail-Adresse: info@rk-immo-resort.de angefordert werden. Alle Beteiligungskonditionen können mit dem Inhaber frei verhandelt werden.
Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen können ebenfalls auf Anfrage erarbeitet werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im Vermögensanlagengesetz wird pflichtgemäß darauf hingewiesen, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.
Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.
Kontakt:
RK-Immo-Resort Ltd & Co. KG
Geschäftsführer: Herr Richard Kandler
Branche: Immobilien
Lahmert Strasse 2 D-12527 Berlin
Email: info@rk-immo-resort.de
Internet: rk-immo-resort.de
Mobil: 0151 58501184
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Der Film „BIG BUZZ“ ist konzipiert für weltweites Publikum & finanziellen Erfolg Der weltweite Film- und Unterhaltungsmarkt wurde im Jahr 2021 auf 90,92 Milliarden US-Dollar geschätzt und dürfte von 2022 bis 2030, mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 7,2 %, auf 169,68 Milliarden US-Dollar ansteigen. Das Bruttobudgets des Films „BIG BUZZ“ beträgt 6.100.000 US Dollar.
Die Filmstory des Films „BIG BUZZ“ ist kurz zusammengefasst: Jimmy King, der berühmteste Filmregisseur der Welt, wird auf dem roten Teppich der Premiere seines neuesten Films erschossen. Während er um sein Leben kämpft, wird er plötzlich von alten Filmfiguren heimgesucht, die er in der Vergangenheit erfunden, aber nie in einem seiner Filme umgesetzt hat. Sie drängen ihn, nur noch einen letzten Film mit ihnen zu drehen, bevor er stirbt.
Die Produktions- und Filmfinanzierungsgesellschaft in Luxemburg ist die OOL-Production Sarl: Sie arbeitet mit einem Team von Filmfinanzierungsprofis und externen Brokern auf Seiten der Executive Producers und Senior Equity. Wir bieten Investoren eine Vielzahl von Formaten, wie z.B. steuerbegünstigte Programme, Umsatzbeteiligungen oder eine innovative Möglichkeit für Produktplatzierungen, um in die Kinobranche zu investieren.
Das Nettobudget beträgt 4.300.000 US-Dollar und mulipliziert sich auf das Bruttobudget durch staatliche gewährte Steuerrückzahlungen, den sogenannten Tax-Credits. Für uns ist das Nettobudget von 4.300.000 US-Dollar interessant, weil das die Summe ist, die wir dann letzlich von den Umsätzen als Kosten abziehen.
Wir arbeiten daran, einen bedeutenden, bankfähigen Schauspieler für die Hauptrolle des Films zu bekommen. Wir arbeiten zur Zeit mit Casting-Direktoren aus Los Angeles und London zusammen.
Eine Reihe von europäischen Ländern gewähren zur Förderung Steuergutschriften, z. B. die italienische Steuergutschrift: Italienische Service-Produzenten können 40 % der italienischen Steuergutschrift für alle in Italien ausgegebenen Gelder gewähren. Aufgrund ihres großen Produktionsvolumens pro Jahr können sie die Steuergutschriften aus vorangegangenen Produktionen einbringen. Spanische Steuergutschrift: Die kanarische Steuergutschrift beträgt 54 % für die erste Million Euro. Aufgrund des Drehbuchs und der Handlung besteht die Möglichkeit, einen Teil des Films in einem abgelegenen Leuchtturm zu drehen. Diese Szenen könnten auch im spanischen Baskenland gedreht werden, wo es die gleiche Steuergutschrift von 54 % für die erste Million Euro gibt.
Der einfache Grund für den Erfolg, die renommiertesten Partner und Filmexperten in Hollywood und weltweit für diesen Film zusammenzubringen, ist das brillante Drehbuch von BIG BUZZ, welches als ein Meisterwerk gehandelt wird.
„...das ist wahrscheinlich das schönste Drehbuch, das ich in den gesamten 40 Jahren meiner Karriere je gelesen habe!“
Bewertungen wie diese von Ronnie Yeskel, die seit Generationen zu den angesehensten und erfolgreichsten Casting-Direktoren Hollywoods gehört, ermöglichen es, eine herausragende Qualität an Schauspielern zu erreichen.
Für interessierte Kapitalanleger werden wahlweise mehrere Beteiligungs-Möglichkeiten mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsen bzw. Gewinnbeteiligungen angeboten: Es werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 4 Jahre bei einem angemessenen Zinssatz p.a. angeboten oder können nachverhandelt werden. Die Stille Gesellschaftsbeteiligung kann ab Euro 10.000,- Einlage , Mindestlaufzeit: 5 Jahre, Grunddividende: 5 % zzgl. Überschussdividende anteilig aus 10% des Jahresüberschusses vereinbart werden und die Genussrechtsbeteiligung ist ab Euro 20.000,- Zeichnungssumme, Mindestlaufzeit: 7 Jahre mit einer höheren Grunddividende p.a. zzgl. Überschussdividende anteilig aus 10% des Jahresüberschusses erhältlich. Auch eine Anleihe als Namensschuldverschreibung kann ab Euro 10.000,- mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit einer Festverzinsung gezeichnet werden. Alles ist verhandelbar.
Potentielle Kapitalanleger nehmen bitte einen ersten Kontakt zu dem Ansprechpartner und Geschäftsführer, Herrn Aurelio Agliata unter der Mailadresse aurelio@agliata.com auf.
Kontakt:
Out of Limbo Production
Geschäftsführer: Aurelio Agliata
Branche: Film
9, Esplanade L-5533 Remich
Email: aurelio@agliata.com
Internet: ool-production.com
Tel.: 00352621717996
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Investieren in Innovation und Wachstum: Die DMS GmbH, führender Anbieter im POS-Markt, bietet Zugang zu einem dynamischen Markt mit bewährter Erfolgsbilanz
Investieren in Innovation und Wachstum: Die DMS GmbH, führender Anbieter im POS-Markt, bietet Zugang zu einem dynamischen Markt mit bewährter Erfolgsbilanz
Die DMS GmbH, seit 2015 im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen (HRB 14843) eingetragen, zählt zu den führenden Anbietern im Bereich Point-of-Sale-Materialien und Ladenbau. Mit einem stabilen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro und durchweg profitablen Bilanzen mit Gewinnen im sechsstelligen Bereich bietet das Unternehmen eine solide Basis für Investitionen. Die DMS GmbH entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für renommierte Kunden wie Aldi, Pandora, Tchibo und Jägermeister und ist ideal positioniert, um von den dynamischen Wachstumschancen des europäischen Marktes für Point-of-Sale-Displays zu profitieren.
Der europäische Markt für Point-of-Sale-Displays wächst stark und wird bis 2031 voraussichtlich mit einer jährlichen Rate von 12,5 % expandieren. Um dieses Potenzial zu nutzen, plant die DMS GmbH umfangreiche Investitionen in den Ausbau der Produktionskapazitäten und die Modernisierung ihrer Infrastruktur. Dazu gehört der Bau einer neuen Produktionshalle und die Installation einer Solaranlage, um sowohl Effizienz als auch Nachhaltigkeit zu steigern.
Investoren bietet sich die Möglichkeit, sich durch eine stille Gesellschaftsbeteiligung an der DMS GmbH zu beteiligen und von einer Gesamtrendite zwischen 10,5 % und 15 % zu profitieren. Diese setzt sich aus einer Grunddividende von 5,5 % bis 7,5 % p.a., abhängig von der Höhe und Laufzeit des Investments, sowie einer zusätzlichen Über-Gewinnbeteiligung von 5 % bis 7,5 %, ebenfalls in Abhängigkeit von Investitionshöhe und Laufzeit, zusammen. Die Mindestbeteiligung beträgt 25.000 €. Dank der bewährten Zusammenarbeit mit führenden Marken und der starken Marktposition bietet die DMS GmbH ein attraktives Investitionsumfeld in einem wachstumsstarken Markt.
Ein zusätzlicher Vorteil für Investoren liegt in der Unternehmensstruktur: Die DMS GmbH besitzt eine eigene Firmenimmobilie, die nur noch mit etwa 40 % des Immobilienwerts belastet ist. Sämtliche getätigten Investitionen werden vollständig in das Anlagevermögen der DMS GmbH einfließen, was zusätzliche Sicherheit für Investoren bietet.
Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen angeboten. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen möglich. Kurz- und langfristige Anlagemodelle stehen ebenfalls zur Verfügung. Der in Aussicht gestellte Ertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann daher variieren. Alle Vermögensanlagen werden ohne Agio angeboten. Für nähere Informationen steht Herr Andreas Braun (Chief Visionary Officer) unter der E-Mail-Adresse ab@druck-media-service.com zur Verfügung.
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile angeboten werden. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.
Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird auf die mit dieser Vermögensanlage verbundenen Risiken hingewiesen.
Kontakt:
DMS GmbH
Geschäftsführerin: Andreas Braun
Branche: Point of Sale
Zur Porta 15 32457 Porta Westfalica
Email: ab@druck-media-service.com
Internet: www.druck-media-service.com
Tel.: 0571 - 388 839 0
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Anlegermessen, Finanzmessen bzw. Investorentreffs in Deutschland
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Grundschuldbesicherte Kapitalanlagen von Immobilien-Unternehmen für Anleger mit abgetretener Eigentümergrundschuld von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen Dr. Horst Werner
Darlehen als Kapitalanlagen, deren Kapital und Erträge sowie Renditen aus Immobilien mit angemessenen Mieten generiert werden und deren Geldeinlagen ( z.B. in Immobilienunternehmen oder Fonds ) durch Grundschulden besichert sind - so Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) -, bieten eine große Nachhaltigkeit im Rahmen der Werthaltigkeit und beim Zinsertrag. Auf diese Weise werden die laufenden Zinserträge bestmöglich gewährleistet und das in deutsche Wohnungs-Immobilien eingelegte Kapital in seiner Werthaltigkeit durch Grundbuchbesicherung über eine anteilig abgetretene Eigentümergrundschuld kann mit einem höheren Betrag als dem aktuellen Wert ins Grundbuch eingetragen werden und Im Rahmen der Werthaltigkeit der Immobilie abgesichert werden. Die Werthaltigkeit der Immobilie kann über die Zeit wachsen. Die Eigentümergrundschuld ist ein variables Besicherungsinstrument
Weder der amtierende Notar noch das Unternehmen haben bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger und bei der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens Zurückweisungsrechte. Der Anleger kann also stets selbst und autonom seine Rechte unmittelbar und unverzüglich wahrnehmen. Als Kapitalgeber muss er seinen Ansprüchen bei dem Anlageunternehmen nicht hinterherlaufen. Er kann sofort seine Anlegerrechte in der Zwangsvollstreckung durchsetzen und braucht nicht in teuren, nervenaufreibenden und zeitraubenden Anlegerschutz-Prozessen um die Rückführung seines Kapitals kämpfen. Der Anleger braucht keine Beweisnöte und keine langwierigen Streitereien befürchten. Einige Unternehmen bieten sogar einen abgesicherten Wertsteigerungsschutz. Im Übrigen ist bekannt, dass Immobilienwerte bei guten Vermietungslagen stetig steigen. Der Werterhalt des Kapitals ( = Wertstabilität des Anlegerkapitals ) ist also nach menschlichem Ermessen gegeben. Die Eigentümergrundschuld kann zur Kostenersparnis nur einmal mit einem höheren Betrag als der aktuelle Wert der Immobilie eingetragen werden. Mit dem Wertwachstum der Immobilie kann die Besicherung dann durch anteilige Abtretung in den folgenden Jahren erhöht werden.
Hier weisen wir insbesondere auf die grundschuldbesicherten Darlehensverträge ( über eine Eigentümergrundschuld auf werthaltigen bundesdeutschen Immobilien ) hin, die stets nach Einhaltung der Kapitalmarktrichtlinien BaFin-genehmigungsfrei und BaFin-Prospekt-frei ohne Volumenbegrenzung platziert werden können. Eine abtretbare Eigentümergrundschuld verhindert, dass alle Anleger ins Grundbuch eingetragen werden müssen und viele fremde Investoren das Grundbuch verschandeln. Zur Besicherung gemäss § 1 KWG ist eine notariell anteilig abgetretene Eigentümergrundschuld ausreichend.
Selbst wenn das Anlageunternehmen in die Insolvenz ginge, wäre der Anleger unabhängig von dieser Zahlungsunfähigkeit noch durch die Grundschuldeintragung im Grundbuch durch sein Aussonderungsrecht abgesichert. Ein potentieller Anleger kann also auf seine Frage: „Ja, wie sicher ist denn mein Geld ?“ bestmögliche und überzeugende Antworten bekommen. So lassen sich Kapitalanleger schnell zur Beteiligung mit Kapital ( Verzinsung zwischen 3,5 % - bis 5,5 % p.a. ) gewinnen, denn bei deren Hausbank bekommen sie auf ihrem Guthabenkonto gar nichts = 0% Zinsen und müssen zunehmend sogar noch die Belastung mit Minuszinsen fürchten. Mit allen diesen schlagenden Argumenten wird daraus ein Ertragserfolg für Anleger und ein Vertriebserfolg für Immobilien- und Bauträgerunternehmen oder auch für solche Unternehmen, die ihre Kapitalbeschaffung am Beteiligungsmarkt mit Grundschulden auf ihrem Betriebsgrundstück im Rahmen der Werthaltigkeit ihrer Immobilie besichern können.
Der Beteiligungsanlagen-Konzeptionär Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hat in den vergangenen Jahren für zahlreiche Unternehmen dieses grundschuldbesicherte Anlagenmodell in Abstimmung mit der BaFin erarbeitet und/oder begleitet diese am Kapitalmarkt. Es wird für alle Beteiligten am Anlagemarkt mit Erfolg umgesetzt: So haben die von Dr. Horst Werner allein in den letzten Jahren an den Kapitalmarkt gebrachten und betreuten Unternehmen SNI Immoreal GmbH (www.sni-immoreal.de ); Bohrerhof GmbH ( www.bohrerhof.de ), die RIVAG-Unternehmensgruppe ( https://rivag-sachwerte.de/ ), die Paulus Wohnbau GmbH ( www.paulus-wohnbau.de ), die WBG Immopark-Haar e.G. ( www.immopark-haar.com ), die Immo-Pro-Invest GmbH ( www.immo-pro-invest.com ) und viele weitere Unternehmen ( siehe das Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de ) entsprechende grundbuchbesicherte Kapitalanlagen im Angebot.
Die RIVAG AG hat in den letzten Jahren über 150 Immobilien privat über den Kapitalmarkt mit der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) finanziert.
Grundbuchbesicherte Darlehen sind gemäss § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) keine Finanzinstrumente im Sinne der Prospektgesetze und fallen auch nach Auskünften der BaFin nicht unter die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz und ebenso nicht unter die Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ). Sie sind deshalb auch keine Finanzinstrumente im Sinne des § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ). Somit ist die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten auch nicht erlaubnispflichtig nach § 34 f GewO. Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34 f GewO ist nach Abs. 1 Ziff. 3 nur derjenige, der Vermögensanlagen ( als Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz ) im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermittelt. Nach der ausdrücklichen Verwaltungspraxis der BaFin gehören die öffentlichen Angebote von grundschuldbesicherten Darlehen nicht dazu. Deshalb bedarf der Darlehensvermittler von grundschuldbesicherten Darlehen nur der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Die Emissionsunternehmen ( = die Anbieter von grundschuldbesicherten Darlehen ) selbst genießen das sogen. Emittenten-Privileg und bedürfen nach der Gewerbeordnung überhaupt keiner Erlaubnis
Der Bundesrat hat im April 2016 auf seiner Sitzung die ergänzende Ausführungs-„Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ beschlossen. Damit steht endgültig die Arbeitsgrundlage der Darlehensvermittler für Immobiliardarlehen für Verbraucher fest, die eine Erlaubnis gemäß § 34 i Gewerbeordnung (GewO) benötigen, nachdem das grundlegende Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie bereits einen Monat zuvor in Kraft getreten war.  |
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Eine unvollendete Geschichte
Hardcover gebunden Erscheinungstermin: 20.02.2025 ISBN 9783593519715
Bastian Matteo Scianna, H-Soz-Kult, 04.12.2020
Loth legt mit diesen Erweiterungen einen sehr konzisen Überblick der zurückliegenden Jahre vor. Die Ergänzung der seit 2014 publizierten Fachliteratur rundet diese sehr nützliche Gesamtdarstellung ab, die auch in der erweiterten Auflage ein unverzichtbarer Begleiter der Geschichte der europäischen Integration bleibt.
Ulrich Lappenküper
Wer sich fortan mit der ›unvollendeten Geschichte‹ der Einigung Europas beschäftigen möchte, kommt an diesem Opus magnum nicht vorbei
Ludger Kühnhardt, Politische Vierteljahrsschrift
Mit der respektgebietenden Kombination von aufgeklärter Sachlichkeit und nie versiegender Empathie begleitet Wilfried Loth Weg und Werk der europäischen Einigungsgeschichte. … Wilfried Loths neues Buch gehört in jede anständige Bibliothek.
Über das Buch
Wie ist die Europäische Union entstanden? Was hält sie zusammen? Und wie kann sie den aktuellen Herausforderungen gerecht werden? Wilfried Loth, einer der führenden Europa-Historiker, zeichnet in diesem Standardwerk die Entwicklung der europäischen Einigung nach – von den Anfängen nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und die aktuellen Angriffe auf die westliche Demokratie. Die 3., aktualisierte und erweiterte Auflage führt die Leserinnen und Leser erneut bis zur unmittelbaren Gegenwart und ermöglicht ihnen damit ein historisch begründetes Urteil über die Zukunft der EU: Wieso hat Angela Merkel eine gemeinsame Schuldenaufnahme zur Bewältigung der Corona-Krise akzeptiert? Warum ist der deutsch-französische Motor des Einigungswerks ins Stottern geraten? Wieso kam nach Putins Angriff dennoch eine umfassende Hilfe für die Ukraine zustande? Wie konnte sich Ursula von der Leyen eine zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission sichern? Wie sieht die Bilanz der Europapolitik der »Ampel«-Regierung aus?
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