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Sanierungsfinanzierungen für Unternehmen zwecks Unternehmenssanierung und Wiederherstellung eines positiven Ratings bei Credit-Reform

Verehrte Anleger und Investoren!

Die weltweite Wirtschafts-Krise und die Unterbrechung von Lieferketten bringt immer mehr Auswirkungen in der Realwirtschaft. Die Kreditvergabepraxis der Banken wird durch die Umsatzrückgänge wegen Materialmangels erheblich erschwert und wird mitunter von Darlehenskündigungen begleitet ( siehe dazu www.finanzierung-ohne-bank.de ). Banken- und Konjunkturkrisen ( z.B. in der Corona-Krise ) oder die Mißachtung des Ablaufs von Produktzyklen bzw. nicht mehr markt- und wettbewerbsfähigen Produkten ( z.B. die KfZ mit Benzinmotoren oder Elektromotoren ) bzw. Leistungen oder US-Zölle können Unternehmen und die sie tragenden Eigentümer und Mitarbeiter an den Rand der Existenzgefährdung führen. Lieferengpässe bremsen zudem das Unternehmenswachstum. Die Bankensysteme und die Börsenmärkte als Eigenkapitalmärkte befinden sich wegen der europäischen Konjunkturschwäche in labilen Verfassungen. Dies stürzt insbesondere mittelständische Unternehmen nicht selten in eine Krise, so daß Handlungs- und Sanierungsbedarf entstehen kann. Selbst die Großindustrie vermeldet Finanzierungsprobleme. Die Kreditevergabe an mittelständische Unternehmen ist z.B. auch im Jahr 2021 gegenüber den Vorjahren zurückgegegangen. Zudem steht Basel IV mit verschärften Eigenkapitalregeln an.

Neue Formen der Unternehmens-Sanierungsfinanzierung sind mit Mezzaninekapital erforderlich und umsetzbar :

Die Überwindung und Abkoppelung von der Finanz- und Bankenkrise ist aktuelles Denk- und Handlungsszenario in vielen mittelständischen Betrieben. Eine Umorientierung bei der Finanzierungssuche und eventuellen Sanierung von Unternehmen in der Krise entscheidet über Wachstum, Arbeitsplätze und persönliche Schicksale von Unternehmern und Arbeitnehmern gleicher Maßen.

In heutiger Kapitalmarkt- und Liquiditätskrise sind wirksame Massnahmen zur Unternehmenssanierung und Beschaffung von Sanierungskapital zur Sanierungsfinanzierung erforderlich, um eine Zerschlagung des Unternehmens, einen Stillstand im Unternehmen, eine Arbeitsplatzvernichtung, einen Investitionsstau oder eine drohende Insolvenz zu vermeiden bzw. abzuwenden (www.finanzierung-ohne-bank.de). Vergleichsgespräche mit Gläubigern ( = Sanierungsvergleich ), Zahlungsstundungen, eine Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital ( Debt-Equity-Swap ), Kostenreduzierungen und eine Konzentration auf das erfolgreiche Kerngeschäft sind die ersten, wichtigen Massnahmen. Diese Massnahmen kosten kein Geld, sondern nur ein wenig konzentrierte Arbeit.

Ein möglicher Überschuldungstatbestand kann oft bei einer Neustrukturierung der Bilanz durch bilanzpolitische Maßnahmen ( Bilanzoptimierung ) vermieden bzw. beseitigt werden. Es können gesetzliche vorgesehene Bilanzierungshilfen in Anspruch genommen werden oder steuerneutral stille Reserven durch Sacheinlagen gehoben bzw. aufgedeckt werden. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit läßt sich wegen der Kreditklemme der Banken nicht mit neuen Krediten, sondern nur mit einer bankenunabhängigen Finanzierung beseitigen. Hierfür stehen beteiligungsorientierte Finanzierungswege zur Verfügung.

Verbesserung der Finanzierungsstruktur durch Umwandlung von Verbindlichkeiten ( Debt-Equity-Swap ) und Finanzierungen zur Beseitigung der Überschuldung :

Die Verbesserung der Kapitalisierungsstruktur des Unternehmens ist durch begleitende Maßnahmen zunächst auch ohne die Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Vertragsänderungen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur eines Unternehmens in der Krise erreichen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals und damit die Beseitigung einer Finanzierungskrise ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap“ möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung. Durch entsprechende Vereinbarungen werden bilanzrechtliche Schulden zu Eigenkapital. Verbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden.

Umwandlung von Schulden in Eigenkapital: z.B. Gesellschafterdarlehen umwandeln mit einem Debt-Equity-Swap.

Die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital eignet sich z.B. für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten ( z.B. die Umwandlung von Lieferanten-Verbindlichkeiten ). Bei noch kritischeren Finanzierungsengpässen läßt sich eventuell ein Sanierungs-Vergleich mit teilweisem Forderungsverzicht der Gläubiger herbeiführen.

Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen erhöhen zwecks Sanierung ihr Eigenkapital und ihre Liquidität mit mezzaninen Finanzierungsformen (z.B. mit  Genussrechtskapital und mit stillem Beteiligungskapital als bilanzrechtliches Eigenkapital). Auf diese Weise können u.a. Überschuldungsgefahren abgewendet werden. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten

                                        „Debt-Equity-Swap“

möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung.

Auch in einer solchen unternehmerischen Krisensituation ist Sanierungskapital von privaten Geldgebern und darauf spezialisierte Investoren erhältlich, sofern eine Umstrukturierung und eine zukunftsträchtige Ausrichtung des Geschäftsmodells in die Wege geleitet wird. Es gibt institutionelle Investoren und Beteiligungsgesellschaften, die sich auf die Beteiligung von sanierungsbedürftigen Unternehmen fokussiert haben und stehen mit entsprechendem Sanierungskapital bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Horst Werner

Die Fa. Karl Günther als Getränkespezialist bietet innovativen Flüssigtee auf einem europäischen Milliardenmarkt zum Verkauf und gewährt Beteiligungen für Investoren

Die Fa. Karl Günther in D-09648 Mittweida vertreibt u.a. Getränkespezialitäten. Dazu gehört auch eine neuartige Art der Teezubereitung. In Deutschland werden jährlich 50 Milliarden Tassen Tee in verschiedenen Geschmacksrichtungen getrunken. Das neue Produkt ersetzt komplett den bisher eingesetzten Teebeutel. Unser Produkt ist auch als innovativer Artikel im Kaffeebereich einsetzbar, das eröffnet weiter sehr große Erfolgschancen in ganz Europa.  

Um den deutschen Verbrauchern das bisher unbekannte Flüssigteeprodukt näher zu bringen, ist umfangreiche TV-Werbung erforderlich. Interessierte Investoren werden gebeten, sich unter der Tel. Nr. +49 176 18181311 mit dem Inhaber, Herrn Günther In Verbindung zu setzen, um die Details zu besprechen, die hier nicht veröffentlicht werden können. Es steht ein kurzes Anschauungsvideo zur Verfügung. 

Der Investitionsbedarf beträgt incl. baulicher und maschineller Ausrüstung zur Fertigung der Produkte ca. € 4 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz-und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger bis zu 6,75 % möglich 

Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen ermöglicht. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen mit Gewinnbeteiligung oder Namensschuldverschreibungen möglich. Kurz- und/oder langfristige Anlagemodelle können ebenfalls individuell verhandelt werden. Der in Aussicht gestellte Ertrag darf aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann auch variieren. Alle Vermögensanlagen können ohne Agio angeboten werden. Für nähere Informationen steht der Inhaber, Herr Karl Günther unter der E-Mail-Adresse karlgünther303@gmail.com zur Verfügung.  

Für die angebotenen wertpapierfreien Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.  

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird entsprechend gesetzlicher Pflicht auf die mit diesen Vermögensanlagen verbundenen Risiken hingewiesen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. 

 

 

Kontakt:

Fa. Karl Günther

Geschäftsführer:
Karl Günther

Branche:
Spezialgetränke

Schillerstraße 46
09648 Mittweida

Email:
karlgünther303@gmail.com

Internet:

Tel.: +49 176 18181311

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş., Türkei – Tanklager für Diesel- und Flugkraftstoffe – Beteiligungsmöglichkeiten für Investoren

Die Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş., ansässig in der Türkei, entwickelt ein hochmodernes Tanklager für Diesel- und Flugkraftstoffe und bietet interessierten Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten.

Das Tanklager entsteht am Marmara-Meer, etwa 87 Kilometer von Istanbul entfernt. Es befindet sich aktuell in der Planungsphase und wird nach seiner Fertigstellung höchsten internationalen Standards entsprechen. Der beauftragte Generalunternehmer garantiert die Planung und den Bau durch eine Fertigstellungsbürgschaft mit einer Laufzeit von 24 Monaten.

Die Gesellschaftsform A.Ş. (Anonim Şirket) entspricht einer türkischen Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung für die Aktionäre. Die Aktien sind – ähnlich wie in Deutschland – frei handelbar und börsenfähig. Die Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş.

(www.atlantis-energystorage.com) wird bis Ende April ein eingezahltes Grundkapital in Höhe von 50 Millionen USD vorweisen. Derzeit befinden sich die Anteile zu jeweils 50 % im Besitz zweier Gesellschafter.

Beteiligungsmöglichkeiten für Investoren:

Unternehmen und institutionelle Investoren können sich ab einer Beteiligungssumme von 20 Millionen USD engagieren. Die Beteiligung kann in unterschiedlichen Rechtsformen erfolgen. Bestandteil des Unternehmens ist das gesamte Werksgelände, dessen Wert in der späteren Gesamtkalkulation berücksichtigt ist. Der aktuelle Gesamtwert der Gesellschaft beträgt 250 Millionen USD. Ab einer Beteiligung von 50 Millionen USD besteht zudem die Möglichkeit, eine Grundschuldbesicherung im Grundbuch eintragen zu lassen.

Das Grundstück verfügt über eine Lagerkapazität von 400.000 Kubikmetern. Mit mehreren potenziellen Mietern des Tanklagers wurden bereits Verhandlungen geführt. Ein langfristiger Mietvertrag mit der niederländischen VOPAK oder KINDER MORGAN gilt als wahrscheinlich. Geplant ist eine Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren mit Verlängerungsoptionen.

Auch operativ tätige Unternehmen können sich ab einer Investitionssumme von 20 Millionen USD beteiligen. Es stehen sowohl stimmberechtigte Beteiligungsformen als auch Vorzugsaktien ohne Stimmrechte zur Verfügung.

Beteiligungsinteressenten können umfangreiche Unterlagen und einen Businessplan über den CEO erhalten. CEO ist Herr Dipl.-Ing. Erwin Schulze, der auch gleichzeitig 50% der Anteile an der

Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş. hält. Kontakt über die Mailadresse

contact@atlantis-energystorage.com.

 

Kontakt:

Unternehmen

Geschäftsführer:
Herr Dipl.-Ing. Erwin Schulze

Branche:
Energie

Tekirdag
Marmara

Email:
contact@atlantis-energystorage.com

Internet:
atlantis-energystorage.com

Tel.:   + 90 282 613 19 90
Fax:   +90 282 613 28 76
Mobil: +49 1726030955

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

„Sachsenhousing & Virtuelle Arena zur Freizeitgestaltung“ der Kleeberg Immobilien steht für Genussrechtskapital von Anlegern offen

Die Familie Kleeberg ist im August 2021 in die Immobilie in D- 09575 Eppendorf eingezogen. Auch die nebenberufliche Tätigkeit hat Herr Kleeberg aufgegeben und hat auf volle Tätigkeit als Immobilien-Vermarkter umgestellt. Den Beruf als LKW Fahrer hat Herr Kleeberg dann nicht mehr ausgeübt. Zum 01. Mai 2023 hat Herr Kleeberg in Eppendorf die „Virtual Arena Eppendorf“ eröffnet und sich die Lizenz für ganz Sachsen gesichert. Somit hat er hier keinen unmittelbaren Wettbewerb und konnte ein Konzept mit einem Event-Raum für die Arena aufbauen und sich das Monopol sichern. Schon jetzt liegt der Umsatz bei gut € 50.000,00. Tendenz steigend und das ist nur hier in Eppendorf. Herr Kleeberg benötigt € 250.000,00 zusätzliches Investitionskapital, um weitere Arenen in Sachsen zu eröffnen. Die Überlegung ist, weitere Gebäude anzuschaffen / anzumieten, da der Wohnungsbedarf hier in dem Bundesland Sachsen enorm ist und auch Monteurs-Wohnungen knapp sind. 

In dem Beteiligungsexposé, was jeder Interessent kostenfrei anfordern kann, ist sehr viel Bildmaterial vorhanden, so dass man von den „Arenen zur Freizeitgestaltung“ einen umfassenden Eindruck gewinnen kann.

Beteiligungsbeispiel: Investitionsvolumen: 250.000,00 Euro  
Mindestzeichnungssumme: 5.000,00 Euro  
Mindestlaufzeit: 5 Jahre  
Grunddividende: 5,75 % p. a. nur bei Gewinn, 
nachrangig hinter anderen Gläubiger Ansprüchen auszahlbar. 
Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss  
Agio: 3 %  
Alle Konditionen sind - außer der Mindestlaufzeit - frei aushandelbar. 

Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen können ebenfalls auf Anfrage angeboten werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im § 12 Vermögensanlagengesetz muss darauf hingewiesen werden, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.  

Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.  

 

Kontakt:

Kleeberg Immobilien

Geschäftsführer:
Herr Sven Kleeberg

Branche:
Immobilien

Borstendorfer Str. 60
09575 Eppendorf
Deutschland

Email:
sk-buero@gmx.de

Mobil: 0151 - 587 949 08

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Der Film „BIG BUZZ“ ist konzipiert für weltweites Publikum & finanziellen Erfolg

Der weltweite Film- und Unterhaltungsmarkt wurde im Jahr 2021 auf 90,92 Milliarden US-Dollar geschätzt und dürfte von 2022 bis 2030, mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 7,2 %, auf 169,68 Milliarden US-Dollar ansteigen. Das Bruttobudgets des Films „BIG BUZZ“ beträgt 6.100.000 US Dollar.

Die Filmstory des Films „BIG BUZZ“ ist kurz zusammengefasst: Jimmy King, der berühmteste Filmregisseur der Welt, wird auf dem roten Teppich der Premiere seines neuesten Films erschossen. Während er um sein Leben kämpft, wird er plötzlich von alten Filmfiguren heimgesucht, die er in der Vergangenheit erfunden, aber nie in einem seiner Filme umgesetzt hat. Sie drängen ihn, nur noch einen letzten Film mit ihnen zu drehen, bevor er stirbt.

Die Produktions- und Filmfinanzierungsgesellschaft in Luxemburg ist die OOL-Production Sarl: Sie arbeitet mit einem Team von Filmfinanzierungsprofis und externen Brokern auf Seiten der Executive Producers und Senior Equity. Wir bieten Investoren eine Vielzahl von Formaten, wie z.B. steuerbegünstigte Programme, Umsatzbeteiligungen oder eine innovative Möglichkeit für Produktplatzierungen, um in die Kinobranche zu investieren.

Das Nettobudget beträgt 4.300.000 US-Dollar und mulipliziert sich auf das Bruttobudget durch staatliche gewährte Steuerrückzahlungen, den sogenannten Tax-Credits. Für uns ist das Nettobudget von 4.300.000 US-Dollar interessant, weil das die Summe ist, die wir dann letzlich von den Umsätzen als Kosten abziehen.

Wir arbeiten daran, einen bedeutenden, bankfähigen Schauspieler für die Hauptrolle des Films zu bekommen. Wir arbeiten zur Zeit mit Casting-Direktoren aus Los Angeles und London zusammen. 

Eine Reihe von europäischen Ländern gewähren zur Förderung Steuergutschriften, z. B. die italienische Steuergutschrift: Italienische Service-Produzenten können 40 % der italienischen Steuergutschrift für alle in Italien ausgegebenen Gelder gewähren. Aufgrund ihres großen Produktionsvolumens pro Jahr können sie die Steuergutschriften aus vorangegangenen Produktionen einbringen. Spanische Steuergutschrift: Die kanarische Steuergutschrift beträgt 54 % für die erste Million Euro. Aufgrund des Drehbuchs und der Handlung besteht die Möglichkeit, einen Teil des Films in einem abgelegenen Leuchtturm zu drehen. Diese Szenen könnten auch im spanischen Baskenland gedreht werden, wo es die gleiche Steuergutschrift von 54 % für die erste Million Euro gibt.

Der einfache Grund für den Erfolg, die renommiertesten Partner und Filmexperten in Hollywood und weltweit für diesen Film zusammenzubringen, ist das brillante Drehbuch von BIG BUZZ, welches als ein Meisterwerk gehandelt wird. 

„...das ist wahrscheinlich das schönste Drehbuch, das ich in den gesamten 40
      Jahren meiner Karriere je gelesen habe!“

Bewertungen wie diese von Ronnie Yeskel, die seit Generationen zu den angesehensten und erfolgreichsten Casting-Direktoren Hollywoods gehört, ermöglichen es, eine herausragende Qualität an Schauspielern zu erreichen.

Für interessierte Kapitalanleger werden wahlweise mehrere Beteiligungs-Möglichkeiten mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsen bzw. Gewinnbeteiligungen angeboten: Es werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 4 Jahre bei einem angemessenen Zinssatz p.a. angeboten oder können nachverhandelt werden. Die Stille Gesellschaftsbeteiligung kann ab Euro 10.000,- Einlage , Mindestlaufzeit: 5 Jahre, Grunddividende: 5 % zzgl. Überschussdividende anteilig aus 10% des Jahresüberschusses vereinbart werden und die Genussrechtsbeteiligung ist ab Euro 20.000,- Zeichnungssumme, Mindestlaufzeit: 7 Jahre mit einer höheren Grunddividende p.a. zzgl. Überschussdividende anteilig aus 10% des Jahresüberschusses erhältlich. Auch eine Anleihe als Namensschuldverschreibung kann ab Euro 10.000,- mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit einer Festverzinsung gezeichnet werden. Alles ist verhandelbar.

Potentielle Kapitalanleger nehmen bitte einen ersten Kontakt zu dem Ansprechpartner und Geschäftsführer, Herrn Aurelio Agliata unter der Mailadresse aurelio@agliata.com auf.

 

Kontakt:

Out of Limbo Production

Geschäftsführer:
Aurelio Agliata

Branche:
Film

9, Esplanade
L-5533 Remich

Email:
aurelio@agliata.com

Internet:
ool-production.com

Tel.: 00352621717996

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Weinmanufaktur Tullius mit neuen Investitionen in mehr Weinproduktion und besseres Marketing steht für Anleger mit verschiedenen mobilen Besicherungen sowie auf Wunsch mit Grundbuchbesicherungen offen

Der Inhaber Dipl.Ing. Manfred Tullius und seine Verlobte Lea leiten das Familienunternehmen seit fünf Jahren gemeinsam in zweiter Generation, unterstützt durch die wertvolle Erfahrung von Hans Werner Tullius, der in inzwischen sein 81. Lebensjahr erreicht hat. 

Die Weinmanufaktur ( https://www.tullium-wein.de/ ) hat eine große Anzahl an Privatkunden. Aber wenige  eigenen Maschinen; wie z. B. keine eigene Abfüllanlage. Zudem soll ein eigener Webshop eröffnet werden. 

Die Weinmanufaktur will zur Vergrößerung und Erweiterung des Betriebes sowie zur Markterweiterung die erforderlichen Investitionen tätigen. Für die gestiegenen Weinmengen müssen weitere Weinfässer und ein größerer Lieferwagen angeschafft werden.

In einem 7,5 Tonner Lkw ist mehr Platz für mehr Weinkisten, die Manfred Tullius bzw. das Unternehmen nächstes Jahr seinen Kunden persönlich bringen will. Mit größeren Ladungen fährt er längere Touren und weniger oft leer zurück. Persönliche Lieferungen stärken die Kundenbindung.

Ferner benötigt das Unternehmen eine eigene Abfüllanlage. Im Jahr 2025/26 sind ca. 25.000 abgefüllte Flaschen das Produktionsziel. In den weiteren Produktionsjahre wird das Unternehmen 30.000 Flaschen und dann 40.000 Weinflaschen erarbeiten. Das Anlegerkapital wird die Erträgnisse und Gewinne des Unternehmens in den sechsstelligen Bereich anheben. Der Gewinn bleibt im Unternehmen für Zinsen und Tilgung der Anlegergelder. Die Familie lebt von anderen Einkünften. 

Ein Online-Webshop soll neue Kunden ansprechen, die gerne Wein trinken, von renommierten Nahe-Weinen vielleicht schon gehört haben aber Tullius noch nicht kennen. Jüngere Kunden, die auch sonst online kaufen, was sie können, um nicht durch Läden streifen, an Kassen warten und Einkäufe mit Flaschen schleppen zu müssen.   

Auf der Internetseite der Weinmanufaktur ( https://www.tullium-wein.de/ ) gibt es Weinkarten für Weiss- und Rotweine sowie Bestellscheine. 

Die Weinmanufaktur wird zudem weitere  Firmenimmobilien anschaffen, die nur gering im Verhältnis des Immobilienwerts belastet werden sollen. Sämtliche getätigten Investitionen werden vollständig in das Anlagevermögen der Weinmanufaktur einfließen, was zusätzliche Sicherheit für Investoren bieten wird.  

Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen angeboten. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen möglich. Kurz- und langfristige Anlagemodelle stehen ebenfalls zur Verfügung. Der in Aussicht gestellte Ertrag darf gesetzlich, aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann daher variieren. Alle Vermögensanlagen werden mit oder ohne Agio angeboten. Für nähere Informationen steht Herr Tullius zur Verfügung.  

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile angeboten werden. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.  

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird auf die mit dieser Vermögensanlage verbundenen Risiken hingewiesen.

 

 

Kontakt:

Weinmanufaktur Tullius

Inhaber:
Manfred Tullius

Branche:
Weinmanufaktur

Ringstr. 2
67824 Feilbingert

Email:
Manfred.tullius@tullium-wein.de

Internet:
www.tullium-wein.de

Telefon: 06708/6692622
Telefon: 0176/29049600

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

aktuelle Börsenkurse und Indizes von

Anlegermessen, Finanzmessen bzw. Investorentreffs in Deutschland


Anlegertag
Messe und Vortragsveranstaltung für Privatanleger
Zutritt: Fachbesucher und Privatbesucher
05. April 2025

Motorworld
München, Deutschland

Invest Stuttgart
Leitmesse und Kongress für Finanzen und Geldanlage
Zutritt: für Publikumsmesse
09. - 10. Mai 2025

Messe Stuttgart
Stuttgart, Deutschland

Grünes Geld
Messe und Kongress für nachhaltiges Investment
Zutritt: für Fachbesucher und Privatbesucher
09. - 10. Mai 2025

Messe Stuttgart
Stuttgart, Deutschland

Anlegertag
Die Privatanlagermesse
Zutritt: Publikumsmesse
06. September 2025

Classic Remise
Düsseldorf, Deutschland

Börsentag Berlin
Messe für Privatanleger und Profis
Zutritt: Publikumsmesse
18. Oktober 2025

Ludwig-Erhard-Haus
Berlin, Deutschland
Eigenkapital-Erhöhungen durch die Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile z.B. GmbH-Anteile, Kommandit-Anteile oder Aktien bei der AG

von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Dr. Horst Werner

Liquiditätsverbesserungen und Eigenkapitalerhöhungen können auch über das Gesellschaftskapital ( Grundkapital oder Stammkapital ) von zukünftigen Miteigentümern ( Mitgesellschaftern )  erfolgen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Derartige Kapitalerhöhungen sind jeweils rechtsform-gebunden ( eine Erhöhung mit Aktienkapital ist nur bei einer Aktiengesellschaft möglich ). Bei einer Kommanditgesellschaft kann nur mit KG-Beteiligungen das Kapital mit Kommanditeinlagen erhöht werden. Eine derartige Rechtsformbindung besteht bei Mezzaninekapital-Beteiligungen nicht. Mezzaninekapital ( = stimmrechtsloses Beteiligungskapital ) kann jedes Unternehmen gleich welcher Rechtsform begeben. Es findet dann keine Stimmrechtsverwässerung statt. Dementsprechend kann jede Handelsgesellschaft unabhängig von ihrer Rechtsform z.B.  stille Gesellschaftsanteile ( = stille Beteiligungen ) ausgeben. Das Mezzaninekapital ist also von der Rechtsformbindung des Finanzierungskapitals befreit.

Miteigentümer- und Mitinhaberschaften der neuen Gesellschafter ( Aktionäre, GmbH-Gesellschafter, Kommanditgesellschafter etc. )

Die neuen Gesellschaftskapital-Geber werden ( bei einer Kapitalerhöhung durch Geldeinlage oder durch Sacheinlage ) Miteigentümer und Mitinhaber, die auf diesem Wege auch Mitverwaltungsrechte und Stimmrechte erwerben. Die Kapitalgeber müssen zu mindestens einmal jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlungen eingeladen werden. Dabei sind diese Einladungen mit gesetzlichen Förmlichkeiten verbunden, die nur einvernehmlich abgeändert werden dürfen. Die Einladungsfristen zu den Gesellschafterversammlungen und Einladungsförmlichkeiten ( Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ) sind zu beachten.

In der AG darf zudem nur über die Punkte abgestimmt werden, die in der Einladungs-Tagesordnung benannt sind. Damit ist die Aktiengesellschafts-Hauptversammlung relativ unflexibel. Über spontan aufgetauchte Fragen oder Probleme oder zufällig vergessene Punkte darf keine Abstimmung herbeigeführt werden. Dies kann erst in einer weiter einzuladenden Hauptversammlung geschehen. Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist in diesem Punkt flexibler.

Die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien mit den verschiedenen Aktienformen

Die Aktiengesellschaft ist vom gesetzlichen Typus her eine kapitalistisch strukturierte Gesellschaftsform, die im Gegensatz zur GmbH ( = personalistisch strukturiert ) als Massen- bzw. Publikumsgesellschaft angelegt ist. Eine (unbegrenzte) Vielzahl von Aktionären nimmt ihre Rechte in der Hauptversammlung als oberstes Beschlussorgan wahr. Die AG entsteht, wie die GmbH, erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Das Mindestkapital einer AG beträgt 50.000 Euro. Die Aktiengesellschaft ist ebenso wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft und damit juristische Person. Sie ist gleichzeitig Handelsgesellschaft im Sinne des HGB und unterliegt dem Kaufmannsrecht ( z:B. mündlich wirksame Bürgschaftserklärung).

Die Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung :

  • Der Vorstand als Geschäftsführungsorgan führt die Geschäfte der AG in eigener Verantwortung und vertritt die AG im Geschäftsverkehr.  Er wird durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Er erstattet Bericht an den Aufsichtsrat und legt diesem z. B. den Jahresabschluss zur Beschlussfassung vor. -  Der Aufsichtsrat ist bei der Aktiengesellschaft ein Pflichtorgan und als Kontrollorgan bestellt der AR den Vorstand  und überwacht ihn. Der Aufsichtsrat hat allerdings nur dann ein Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand, soweit dies satzungsrechtlich bestimmt ist. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss (einschließlich des Anhangs und Lageberichts) und beruft die Hauptversammlungen ein.
  • Die Hauptversammlung als Gesellschafterorgan besteht aus den Aktionären der AG. Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates und beschließt auch über Grundsatzentscheidungen der Aktiengesellschaft. So müssen z. B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen etc. durch die Hauptversammlung ( gestzlich zwingend mit dreiviertel Mehrheit ) beschlossen werden. Die Aktionäre beschließen ebenso über die Verwendung des Bilanzgewinnes (Ausschüttung oder Thesaurierung). Häufig werden die Stimmrechte der Aktionäre von Banken im Rahmen des abgetretenen Depot-Stimmrechts wahrgenommen.

Die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien erhalten ihr Grundkapital durch die Ausgabe von Aktien. Die Aktie verkörpert das Anteilsrecht und ist grundsätzlich frei übertragbar. Es gibt börsennotierte Aktiengesellschaften ( ca. 1.300 in  Deutschland ) und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften ( insgesamt ca. 13.800 in Deutschland ). Die Aktionäre erhalten als Anteilseigner ihre Gewinnanteile in Form von Dividenden. Darüber hinaus haben Aktionäre weitere Rechte, z. B. die Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimm- und Auskunftsrechte und Einspruchsrechte gegen Hauptversammlungsbeschlüsse. 

Bei den Aktien kann es sich um Inhaberaktien oder Namensaktien handeln, die ins Aktienbuch einzutragen sind. Namensaktien werden regelmäßig mit einer Vinkulierung versehen, wodurch die Übertragbarkeit der Aktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig ist. Die Aktien können als vollstimmberechtigte Stammaktien oder als eingeschränkt stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben werden. Aktien werden regelmäßig als Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,- ausgegeben; sie können jedoch auch mit einem festen Nennwert von Euro 1,- ( = Nennwert-Aktien ) oder höher versehen werden.

Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien sind die satzungsrechtlich bestimmten Komplementäre die gesetzlichen Vertreter als Vorstände. Anders als bei der normalen Aktiengesellschaft, in der die Vorstände durch den Aufsichtsrat alle fünf Jahre neu gewählt oder wiederbestellt werden müssen.

Formerfordernisse bei der Kapitalerhöhung und Kostenbelastungen

Bei der GmbH kann eine zusätzliche Stammeinlage durch ( weitere potentielle ) GmbH-Gesellschafter erfolgen, wobei eine GmbH-Kapitalerhöhung immer notariell zu beurkunden ist. Lediglich bei der KG und bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) ist zur Kapitalerhöhung keine Beurkundung erforderlich, so dass auch keine zusätzlichen Kapitalerhöhungskosten anfallen. Bei der Kapitalerhöhung der Gesellschaftsmittel müssen zudem die übrigen Gesellschafter immer mit einer 75%-tigen Mehrheit ( einer sogen. qualifizierten Mehrheit ) zustimmen, da sich die Einflussrechte und Stimmrechte verschieben (könnten), wenn die bereits vorhandenen Gesellschafter ihre Bezugsrechte nicht wahrnehmen. Ein Gesellschafter, der die Sperrminorität von 25% plus einer Stimme besitzt kann also immer eine Kapitalerhöhung beim Grund- bzw. Stammkapital verhindern.

Beim Mezzaninekapital bleiben die Einflussrechte und Stimmrechte immer unverändert, so dass keine Verwässerung der Stimmrechtseinflüsse der Altgesellschafter stattfindet. Allerdings besteht bei der  Aktiengesellschaft ein Zustimmungserfordernis durch die Hauptversammlung bei der Ausgabe von Genussrechtskapital oder atypisch stillen Beteiligungen gem. § 221 AktG. Bei allen anderen Handelsgesellschaftsformen kann die Geschäftsführung allein über die Ausgabe von mezzaninen Beteiligungsformen entscheiden.

Die Aktiengesellschaft, die KGaA und die Kommanditgesellschaft als Publikumsgesellschaften

An der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien  ( KGaA ) und an der Kommanditgesellschaft als kapitalistisch geprägte Gesellschaftsformen ( im Gegensatz zur GmbH, die eher personalistisch strukturiert ist ) können sich Einzelinvestoren, Private Equity Gesellschaften oder Venture Capital Gesellschaften beteiligen und über ihre Einheits-Stimmrechtsmacht erheblichen Einfluß ausüben. Soweit die Gesellschaftsanteile unter Privatanlegern breit gestreut sind, spricht man von einer sogen. "Publikumsgesellschaft", in der die Stimmrechte zersplittert sind. Dies gibt sodann den Hauptaktionären in der AG oder den Komplementären in der KG eine stärkere und unabhängigere Stellung nach dem Motto "divide et impera".

Mehrere Aktionäre oder Kommanditisten können jedoch ihre Stimmrechts-Zersplitterung beseitigen, in dem sie einen sogen. Stimmrechtsbindungsvertrag abschließen und sich in einer GbR als Stimmrechtseinheit organisieren. Dann werden auf vorgängigen Beschluss die Stimmrechte durch einen Stimmrechtsführer einheitlich ausgeübt.

Weitere Informationen dazu kostenfrei von Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

 

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The Thinking Machine

Jensen Huang, Nvidia und der begehrteste Mikrochip der Welt

von Stephen Witt.

Aus dem en von Stephan Gebauer-Lippert

Hardcover gebunden
Erscheinungstermin: 20.03.2025
ISBN 9783593520582

Lisa Hegemann, ZEIT Online, 23.03.2025

Das Sachbuch erlaubt einen seltenen und tiefen Einblick in das Denken des Mannes, der mit seinen Chips überhaupt erst ChatGPT und damit den jetzigen Hype um künstliche Intelligenz ermöglicht hat. Und es verdeutlicht, warum Huangs Rationalität in der oft dystopisch geführten Diskussion um die Folgen von KI häufiger durchscheinen sollte.

FOCUS, 14.03.2025

[Das] Buch taucht tief ein in die Geschichte der Billionen-Dollar-Firma – und ihres faszinierenden Gründers Jensen Huang.

Über das Buch

Wie ein Hersteller von Videospielkomponenten das Silicon Valley schockierte, indem er den Markt für KI-Hardware eroberte und dabei den Computer neu erfand: Der renommierte Journalist Stephen Witt liefert einen faszinierenden Bericht vom Aufstieg des Technologieunternehmens Nvidia und seines charismatischen, kompromisslosen Gründers Jensen Huang. Er erhielt exklusiven Zugang zu ihm, seinen Freunden, Investoren und Mitarbeitenden.

  • Die einzigartige und fesselnd erzählte Geschichte eines entschlossenen Unternehmers
  • Die Geschichte einer Revolution in der Computertechnologie und der kleinen Gruppe von verwegenen Ingenieuren, die sie möglich machte
  • Die Geschichte der so fantastischen wie beängstigenden KI-Zukunft mit chipgesteuerten hyperrealistischen Avataren und autonomen Robotern

»Ein fantastisches, aktuelles und informatives Buch. Stephen Witt ist ein mitreißender und kenntnisreicher Autor, seine Recherche und seine Erzählkunst sind beispielhaft.« Nick Hornby, The Sunday Times (zu »How Music Got Free«)

 

 

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