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Grunderwerbsteuerbescheid beim Immobilien-Kauf zwecks Ankaufs-Sicherung mit der Fälligkeit verschieben

Verehrte Anleger und Investoren!

Oft wird versucht, sich eine Immobilie durch einen frühzeitigen Ankauf zu sichern. Dies führt jedoch häufig zu der Überraschung, dass der Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid innerhalb weniger Wochen vom Finanzamt über viele Tausend Euro erhält, womit er noch nicht gerechnet hatte. Wer z.B. erst im Sommer eine Immobilie übernehmen will oder kann, hat gute Möglichkeiten, um einem zu frühen Grunderwerbsteuer-Bescheid zu entgehen. Die Steuerpflicht entsteht mit der Unterschrift des zweiseitigen, notariellen Kaufvertrages. Der Notar schickt diesen binnen zwei Wochen nach der Beurkundung an das zuständige Finanzamt, das anschließend den Steuerbescheid verschickt.  Die Zahlungs-Fälligkeit liegt bei einem Monat (§ 15 Satz 1 Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG) nach Erhalt der Rechnung. Die Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich: zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.In der Regel dauert das bis zu acht Wochen. Die Grundstückssicherung zwecks Vermeidung eines zu frühen Grunderwerbsteuerbescheids ist über Umwege rechtskonform und rechtssicher gestaltbar.

 

Die Grunderwerbsteuer muss unmittelbar nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages vom Käufer gezahlt werden. Das Finanzamt meldet sich nach Abschluss des zweiseitigen Verkaufsvertrages beim Käufer mit der Zahlungsaufforderung. Das zuständige Finanzamt berechnet die Höhe der Grunderwerbsteuer und schickt dem Steuerschuldner den Grunderwerbsteuerbescheid zu - üblicherweise rund sechs bis acht Wochen nach dem Notartermin. Nach Erhalt des Bescheids ist die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zu überweisen. Die Zahlungsfrist beträgt einen Monat. Der zukünftige Erwerber kann sich die Immobilie auch ohne zweiseitigen Kaufvertrag, der die Grunderwerbsteuer auslöst, sichern, ohne bereits im Januar oder Anfang Februar einen fälligen Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt zu bekommen.

 

Der zukünftige Verkäufer und der potentielle Käufer müssen sich nur im Vorfeld des Notariats darauf einigen, lediglich ein bindendes, auf befristete Zeit erklärtes, unwiderrufliches einseitiges Kaufvertrags"angebot" mit kurzer Nachfrist ( z.B. 10 Tage ) abzugeben und für den zukünftigen Käufer im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung mit entsprechenden Löschungsbedingungen eintragen zu lassen.

 

 

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Horst Werner

Die GLOBAL NOVUM GOLD und die VIRUNGA BIOTECH & MINING LTD. stehen für Anleger zur Investition offen

Zwischen den Unternehmen der GLOBAL NOVUM GOLD und der VIRUNGA BIOTECH & MINING LTD. wurde die Zusammenarbeit im Goldminengeschäft beschlossen. Den Bergbauunternehmen geht es schwerpunktmäßig um die Erschließung von Minen und den Abbaugebieten von Gold aus den eigenen Reihen. Hier ist zunächst die Errichtung der integrierten Raffinerie zu sehen. Der Schwerpunkt des Goldbaus befindet sich in der Region 
Sambia. Frau Mara Shirley Trommler. Selbständige Immobilienmaklerin und zertifizierte Bausachverständige für Wertermittlung von bebauten Grundstücken in der BRD und erstklassigen internationalen Business Kontakten und der VIRUNGA BIOTECH & MINING LTD. vertreten durch Herrn Chappidi Durga Srinivas, Indien. Seit über 25 Jahren im Bergbau tätig und lebt seit mehr als 15 Jahren in Sambia, ebenfalls mit erstklassigen Kontakten. Schwerpunkt seines Bergbauunternehmens ist der Goldabbau 

Verehrte, potentielle Investoren, sicherlich haben Sie eine Reihe von Fragen die ich Ihnen auch gern im persönlichen Gespräch erläutern werde, damit Sie erkennen können, was für eine Chance sich hier bietet. Dass wir hier aus Sicherheitsgründen keine genaueren Angaben machen, dafür bitten wir um Verständnis. Schließlich möchten wir keine Überfälle riskieren. Im Sinne des deutschen Kapitalmarktrechtes biete ich meinen Investoren ein geprüftes Vertragswerk an. Die Beteiligungslaufzeit gemäß den Genussrechts-Vertragsbedingungen wird vor Ort mit Interessenten verhandelt und entschieden. Es werden auch weitere Sachvorteile angeboten, die ich unseren Investoren / Kapitalgebern ebenfalls gern im persönlichen Gespräch darlegen werde. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier keine weiteren Informationen geben werde, denn ich denke, dass das persönliche Gespräch schon immer interessant und von Vorteil gewesen ist. 

Lizenzen und Ergebnisse und die persönliche Haftung beider Firmeninhaber können jederzeit im persönlichen Gespräch vorgezeigt und belegt werden. Dies wurde notariell beurkundet und liegt auch den Behörden in Sambia vor. 

Der Abbauplan für die Mine ergibt sich wie folgt :  

Anfangsinvestition für die Mine: Erkundung = 35.000 $  
EIAS-Bericht = 30.000 $ Geologische Untersuchung = Hängt ab Bergbaulizenz = 5.000 $ „Goldabbauplan: Gewinnverteilung = Minenbesitzer – 35 % & Investor = 65 %“ Investition = 772.304 $ „Produktion im 1. Monat = Null Produktion 
Im 2. Monat = 15 kg" "Gewicht = 15 x 1.000 = 15.000 Gramm Preis pro Gramm = 60 $" Wert in USD = 15.000 x 60 $ = 900.000 $ 

Lizenzen und Ergebnisse und die persönliche Haftung beider Firmeninhaber können jederzeit im persönlichen Gespräch vorgezeigt und belegt werden. Dies wurde notariell beurkundet und liegt auch den Behörden in Sambia vor. 

Die Platzierung unserer Genussrechte findet im Rahmen einer prospektfreien Small-Capital-Finanzierung statt und gewährt einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme am Jahresergebnis unseres Goldabbau-Unternehmens. Sicherlich haben die Interessenten nun einige Fragen, die gern im persönlichen Gespräch beantwortet werden, damit Sie erkennen können, was für eine Chance sich hier bietet. Alles was das Herz begehrt: 4,75 % Grunddividende p. a. mit weiteren Übergewinnanteilen. Das Unternehmen bietet einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme am Jahresergebnis unseres Unternehmens. Alle Konditionen sind variabel und verhandelbar.„ Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gemäss § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht.“. 

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können

 

Kontakt:

GLOBAL NOVUM GOLD

Geschäftsführer:
Mara Shirley Trommler

Branche:
Gold

Silicon Oasis DDP
Building A1 - A3

Email:
info@global-novum-gold.com

Internet:
www.global-novum-gold.com

Mobil: 0172 - 858 98 58

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Consulting & Rentals UG des Herrn Thorsten Fischermanns strebt mit Beteiligungsgeldern an, die mit Baumarktprodukten/DIY im Onlinehandel erfolgreiche DUYWAL Concept GmbH zu übernehmen

Der Name ist Thorsten Fischermanns, er ist ausgebildeter Finanzwirt und Steuerexperte und seit über 20 Jahren als Berater in den Bereichen Finanzen und Steuern für mittelständische Konzerne tätig. Herr Fischermanns ist seit 15 Jahren als Berater und Coach sowie Interims Manager in den Bereichen Finanzen, Controlling und Steuern selbständig und unterstützt Unternehmen bei dessen Projektrealisierungen. Dabei hat er bereits unter anderem einige Unternehmen erfolgreich aus der Krise saniert und in die Gewinnzonen gebracht. 

Geplant ist, die DUYWAL Concept GmbH (nachfolgend DUYWAL genannt) eine erfolgreiche Gesellschaft die im Bereich des Onlinehandels von Baumarktprodukten/DIY - und Haushaltswaren tätig ist, im Rahmen eines Share Deals zu erwerben. Aus steuerlichen Gründen wird die operative GmbH (DUYWAL) durch meine bereits bestehende TF Consulting & Rentals UG als Holding erworben, wo ich 100%iger Gesellschafter und Geschäftsführer bin. Die Holdinggesellschaft soll auch das Kapital erhalten und wird das Kapital per Darlehen an die operative GmbH strukturintern weiterreichen. Die Due-Dilligence Phase der DUYWAL wurde erfolgreich abgeschlossen und wir würden nun den nächsten Schritt vornehmen und einen Übernahmevertrag mit den Verkäufern verhandeln. 

Für die Übernahme werden Genussrechte in Höhe von € 650.000 ausgegeben. Der Gesamtkapitalbedarf für die Übernahmen liegt bei € 1 Mio. Die Differenz wird über Eigenkapital oder Verkäuferdarlehen finanziert. 1. Transaktionsübersicht: Thorsten Fischermanns wird über die TF Consulting & Rentals UG im Rahmen eines Share Deals die DUYWAL Concept GmbH erwerben, die Inhaberin der ethablierten Marken FAIRMO sowie KUNSTLI als auch der Marken Primavella, Don Vito, Percy und Mateo ist. Durch die Transaktion der beiden Marken unter einer gemeinsamen Unternehmensstruktur, sollen Synergien genutzt werden und Wachstum in den Segmenten DIY/Baumarktprodukte (FAIRMO) sowie stilvolle Haushaltswaren (KUNSTLI) realisiert werden. Nach der Transaktion ist die schrittweise Abspaltung der noch vorhandenen Marken Primavella, Don Vito, Percy und Mateo in eine eigenständige fremde Gesellschaft (Gesellschafter sind die jetzigen Verkäufer) geplant, um die strategische Fokussierung auf die Hauptmarke FAIRMO zu stärken. Der Name der Gesellschaft DUYWAL Concept GmbH wird nach Übernahme in TF Concept GmbH geändert, um eine Identität zur TF Gruppe zu schaffen.

Für die Investitionen werden renditeträchtige und gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeit 7 Jahre ) mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 4,75 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Weitere Vertragskonditionen können erfragt werden. Alle Vertragsdetails sind individuell verhandelbar.  

Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen können ebenfalls auf Anfrage angeboten werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im § 12 Vermögensanlagengesetz muss darauf hingewiesen werden, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust odergar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.  

Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.  

 

Kontakt:

TF´ Consulting & Rentals UG

Geschäftsführer:
Thorsten Fischermanns

Branche:
Immobilien

Am Kleckers 13a
D-47839 Krefeld

Email:
t.fischermanns@gmail.com

Mobil: 0178 - 497 97 94

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Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

DT Coaching Tahiri ist ein dreisprachiges Beratungsunternehmen mit hervoragenden Kontakten, das für Anleger und Unternehmer offen steht

Der Name der Inhaberin ist Diona Tahiri (PH.D.ND), Geb. im Jahr 1978 und lebt in Rosbach. Sie ist Expertin in Executive Recruting von Fach & Führungskräften. Erfahrene , Hands-On Führungskraft. Sprachen: Deutsch, Englisch, Bosnisch (Verhandlungssicher).Ganz gleich, ob es um die Besetzung von Schlüsselpositionen, innovative Recruiting-Ansätze oder die Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke geht. Ich stehe Ihnen als zuverlässiger und engagierter Partner in allen Aspekten zur Seite. Dies ist nicht nur Ihr Beruf, sondern Ihre Passion ! 

Die Bedürfnisse und Anforderungen jedes Unternehmens sind einzigartig. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Recruiting von Fach- und Führungskräften entwickelte ich für Sie maßgeschneiderte Strategien und begleite Sie bis hin zum Erfolg - stets mit dem Fokus auf eine optimale Personalgewinnung,-entwicklung und hervorragender Candidate Experience. Meine langjährige Recruiting -Expertise in einem größeren und dynamischen Umfeld einzubringen, die Erfolgsgeschichte eines führenden Unternehmens aktiv mitzugestalten und gleichzeitig persönlich langfristig zu wachsen, sind für mich die zentralen Motivatoren für eine berufliche Veränderung. 

Seit Jan. 2016 - bis heute war Frau Tahiriin der Homola Personalberatung tätig. Weitere Tätigkeiten und Mandatierungen im Bereich Personalberatungen kann sie  Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch erläutern. Sie dürfen versichert sein, dass es spannende Beschäftigungen in namhaften Unternehmen gewesen sind.... 

Frau Tahiri beabsichtige, sich im April 2025 im Bereich hochwertiger und individueller Personal-Coachings in das bestehende Unternehmen “Homola-Projektmanagement“ zu integrieren. Sie wird  die avisierten Tätigkeiten im Rahmen des bestehenden Unternehmens „Homola-Projektmanagement“ anbieten. Es wird von ihr das Segment Personalberatung in das Unternehmen „Homola Projektmanagement“ integriert und mein Unternehmen in Kooperation geführt. Die Zielgruppe umfasst insbesondere Fachkräfte wie Immobilienmakler, Projektentwickler, Bauträger und Führungskräfte aus der Immobilienbranche. Ich möchte mit individuellem und intensivem Coaching die Führungskompetenzen der Kunden stärken und weiterhin Verhandlungsstrategien, Konfliktmanagement sowie das effektive Team-und Projektmanagement stärken , damit diese nicht nur konkurrenzfähig auf dem Immobilienmarkt auftreten, sondern auch Herausforderungen meistern und überzeugen können. 

Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am wachsenden Erfolg der DT Coaching Tahiri“ teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 5.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeiten ab 5 Jahren ) mit einer jährlichen Ausschüttung ab 4,75 % plus Übergewinnanteile. Die Detailkonditionen sind jeweils frei verhandelbar. Frau Tahiri bietet ihren Investoren / Kapitalgebern neben der Geld-Dividende noch weitere Beratungsvorteile an, die sie im persönlichen Gespräch darlegen wird, in dem die Interessenten hierzu weitere Informationen erhalten.  

Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz, da max. nur 20 Verträge abgeschlossen werden.

 

 

Kontakt:

DT Coaching Tahiri

Geschäftsführer:
Diona Tahiri

Branche:
Personalberatung

Am Errlich 1
D-61191 Rosbach

Email:
d.tahiri@homola.de

Mobil: 0160 - 449 89 80

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Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Fa. Karl Günther als Getränkespezialist bietet innovativen Flüssigtee auf einem europäischen Milliardenmarkt zum Verkauf und gewährt Beteiligungen für Investoren

Die Fa. Karl Günther in D-09648 Mittweida vertreibt u.a. Getränkespezialitäten. Dazu gehört auch eine neuartige Art der Teezubereitung. In Deutschland werden jährlich 50 Milliarden Tassen Tee in verschiedenen Geschmacksrichtungen getrunken. Das neue Produkt ersetzt komplett den bisher eingesetzten Teebeutel. Unser Produkt ist auch als innovativer Artikel im Kaffeebereich einsetzbar, das eröffnet weiter sehr große Erfolgschancen in ganz Europa.  

Um den deutschen Verbrauchern das bisher unbekannte Flüssigteeprodukt näher zu bringen, ist umfangreiche TV-Werbung erforderlich. Interessierte Investoren werden gebeten, sich unter der Tel. Nr. +49 176 18181311 mit dem Inhaber, Herrn Günther In Verbindung zu setzen, um die Details zu besprechen, die hier nicht veröffentlicht werden können. Es steht ein kurzes Anschauungsvideo zur Verfügung. 

Der Investitionsbedarf beträgt incl. baulicher und maschineller Ausrüstung zur Fertigung der Produkte ca. € 4 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz-und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger bis zu 6,75 % möglich 

Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen ermöglicht. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen mit Gewinnbeteiligung oder Namensschuldverschreibungen möglich. Kurz- und/oder langfristige Anlagemodelle können ebenfalls individuell verhandelt werden. Der in Aussicht gestellte Ertrag darf aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann auch variieren. Alle Vermögensanlagen können ohne Agio angeboten werden. Für nähere Informationen steht der Inhaber, Herr Karl Günther unter der E-Mail-Adresse karlgünther303@gmail.com zur Verfügung.  

Für die angebotenen wertpapierfreien Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.  

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird entsprechend gesetzlicher Pflicht auf die mit diesen Vermögensanlagen verbundenen Risiken hingewiesen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. 

 

 

Kontakt:

Fa. Karl Günther

Geschäftsführer:
Karl Günther

Branche:
Spezialgetränke

Schillerstraße 46
09648 Mittweida

Email:
karlgünther303@gmail.com

Internet:

Tel.: +49 176 18181311

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Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş., Türkei – Tanklager für Diesel- und Flugkraftstoffe – Beteiligungsmöglichkeiten für Investoren

Die Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş., ansässig in der Türkei, entwickelt ein hochmodernes Tanklager für Diesel- und Flugkraftstoffe und bietet interessierten Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten.

Das Tanklager entsteht am Marmara-Meer, etwa 87 Kilometer von Istanbul entfernt. Es befindet sich aktuell in der Planungsphase und wird nach seiner Fertigstellung höchsten internationalen Standards entsprechen. Der beauftragte Generalunternehmer garantiert die Planung und den Bau durch eine Fertigstellungsbürgschaft mit einer Laufzeit von 24 Monaten.

Die Gesellschaftsform A.Ş. (Anonim Şirket) entspricht einer türkischen Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung für die Aktionäre. Die Aktien sind – ähnlich wie in Deutschland – frei handelbar und börsenfähig. Die Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş.

(www.atlantis-energystorage.com) wird bis Ende April ein eingezahltes Grundkapital in Höhe von 50 Millionen USD vorweisen. Derzeit befinden sich die Anteile zu jeweils 50 % im Besitz zweier Gesellschafter.

Beteiligungsmöglichkeiten für Investoren:

Unternehmen und institutionelle Investoren können sich ab einer Beteiligungssumme von 20 Millionen USD engagieren. Die Beteiligung kann in unterschiedlichen Rechtsformen erfolgen. Bestandteil des Unternehmens ist das gesamte Werksgelände, dessen Wert in der späteren Gesamtkalkulation berücksichtigt ist. Der aktuelle Gesamtwert der Gesellschaft beträgt 250 Millionen USD. Ab einer Beteiligung von 50 Millionen USD besteht zudem die Möglichkeit, eine Grundschuldbesicherung im Grundbuch eintragen zu lassen.

Das Grundstück verfügt über eine Lagerkapazität von 400.000 Kubikmetern. Mit mehreren potenziellen Mietern des Tanklagers wurden bereits Verhandlungen geführt. Ein langfristiger Mietvertrag mit der niederländischen VOPAK oder KINDER MORGAN gilt als wahrscheinlich. Geplant ist eine Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren mit Verlängerungsoptionen.

Auch operativ tätige Unternehmen können sich ab einer Investitionssumme von 20 Millionen USD beteiligen. Es stehen sowohl stimmberechtigte Beteiligungsformen als auch Vorzugsaktien ohne Stimmrechte zur Verfügung.

Beteiligungsinteressenten können umfangreiche Unterlagen und einen Businessplan über den CEO erhalten. CEO ist Herr Dipl.-Ing. Erwin Schulze, der auch gleichzeitig 50% der Anteile an der

Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş. hält. Kontakt über die Mailadresse

contact@atlantis-energystorage.com.

 

Kontakt:

Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş.

Geschäftsführer:
Herr Dipl.-Ing. Erwin Schulze

Branche:
Energie

Tekirdag
Marmara

Email:
contact@atlantis-energystorage.com

Internet:
atlantis-energystorage.com

Tel.:   + 90 282 613 19 90
Fax:   +90 282 613 28 76
Mobil: +49 1726030955

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

aktuelle Börsenkurse und Indizes von

Anlegermessen, Finanzmessen bzw. Investorentreffs in Deutschland


Anlegertag
Messe und Vortragsveranstaltung für Privatanleger
Zutritt: Fachbesucher und Privatbesucher
05. April 2025

Motorworld
München, Deutschland

Invest Stuttgart
Leitmesse und Kongress für Finanzen und Geldanlage
Zutritt: für Publikumsmesse
09. - 10. Mai 2025

Messe Stuttgart
Stuttgart, Deutschland

Grünes Geld
Messe und Kongress für nachhaltiges Investment
Zutritt: für Fachbesucher und Privatbesucher
09. - 10. Mai 2025

Messe Stuttgart
Stuttgart, Deutschland

Anlegertag
Die Privatanlagermesse
Zutritt: Publikumsmesse
06. September 2025

Classic Remise
Düsseldorf, Deutschland

Börsentag Berlin
Messe für Privatanleger und Profis
Zutritt: Publikumsmesse
18. Oktober 2025

Ludwig-Erhard-Haus
Berlin, Deutschland

Invest Stuttgart
Leitmesse der Finanz- und Versicherungsbranche
Zutritt: für Fachbesucher
28. - 29. Oktober 2025

Messe Dortmund
Dortmund, Deutschland
Eigenkapital-Erhöhungen durch die Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile z.B. GmbH-Anteile, Kommandit-Anteile oder Aktien bei der AG

von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Dr. Horst Werner

Liquiditätsverbesserungen und Eigenkapitalerhöhungen können auch über das Gesellschaftskapital ( Grundkapital oder Stammkapital ) von zukünftigen Miteigentümern ( Mitgesellschaftern )  erfolgen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Derartige Kapitalerhöhungen sind jeweils rechtsform-gebunden ( eine Erhöhung mit Aktienkapital ist nur bei einer Aktiengesellschaft möglich ). Bei einer Kommanditgesellschaft kann nur mit KG-Beteiligungen das Kapital mit Kommanditeinlagen erhöht werden. Eine derartige Rechtsformbindung besteht bei Mezzaninekapital-Beteiligungen nicht. Mezzaninekapital ( = stimmrechtsloses Beteiligungskapital ) kann jedes Unternehmen gleich welcher Rechtsform begeben. Es findet dann keine Stimmrechtsverwässerung statt. Dementsprechend kann jede Handelsgesellschaft unabhängig von ihrer Rechtsform z.B.  stille Gesellschaftsanteile ( = stille Beteiligungen ) ausgeben. Das Mezzaninekapital ist also von der Rechtsformbindung des Finanzierungskapitals befreit.

Miteigentümer- und Mitinhaberschaften der neuen Gesellschafter ( Aktionäre, GmbH-Gesellschafter, Kommanditgesellschafter etc. )

Die neuen Gesellschaftskapital-Geber werden ( bei einer Kapitalerhöhung durch Geldeinlage oder durch Sacheinlage ) Miteigentümer und Mitinhaber, die auf diesem Wege auch Mitverwaltungsrechte und Stimmrechte erwerben. Die Kapitalgeber müssen zu mindestens einmal jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlungen eingeladen werden. Dabei sind diese Einladungen mit gesetzlichen Förmlichkeiten verbunden, die nur einvernehmlich abgeändert werden dürfen. Die Einladungsfristen zu den Gesellschafterversammlungen und Einladungsförmlichkeiten ( Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ) sind zu beachten.

In der AG darf zudem nur über die Punkte abgestimmt werden, die in der Einladungs-Tagesordnung benannt sind. Damit ist die Aktiengesellschafts-Hauptversammlung relativ unflexibel. Über spontan aufgetauchte Fragen oder Probleme oder zufällig vergessene Punkte darf keine Abstimmung herbeigeführt werden. Dies kann erst in einer weiter einzuladenden Hauptversammlung geschehen. Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist in diesem Punkt flexibler.

Die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien mit den verschiedenen Aktienformen

Die Aktiengesellschaft ist vom gesetzlichen Typus her eine kapitalistisch strukturierte Gesellschaftsform, die im Gegensatz zur GmbH ( = personalistisch strukturiert ) als Massen- bzw. Publikumsgesellschaft angelegt ist. Eine (unbegrenzte) Vielzahl von Aktionären nimmt ihre Rechte in der Hauptversammlung als oberstes Beschlussorgan wahr. Die AG entsteht, wie die GmbH, erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Das Mindestkapital einer AG beträgt 50.000 Euro. Die Aktiengesellschaft ist ebenso wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft und damit juristische Person. Sie ist gleichzeitig Handelsgesellschaft im Sinne des HGB und unterliegt dem Kaufmannsrecht ( z:B. mündlich wirksame Bürgschaftserklärung).

Die Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung :

  • Der Vorstand als Geschäftsführungsorgan führt die Geschäfte der AG in eigener Verantwortung und vertritt die AG im Geschäftsverkehr.  Er wird durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Er erstattet Bericht an den Aufsichtsrat und legt diesem z. B. den Jahresabschluss zur Beschlussfassung vor. -  Der Aufsichtsrat ist bei der Aktiengesellschaft ein Pflichtorgan und als Kontrollorgan bestellt der AR den Vorstand  und überwacht ihn. Der Aufsichtsrat hat allerdings nur dann ein Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand, soweit dies satzungsrechtlich bestimmt ist. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss (einschließlich des Anhangs und Lageberichts) und beruft die Hauptversammlungen ein.
  • Die Hauptversammlung als Gesellschafterorgan besteht aus den Aktionären der AG. Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates und beschließt auch über Grundsatzentscheidungen der Aktiengesellschaft. So müssen z. B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen etc. durch die Hauptversammlung ( gestzlich zwingend mit dreiviertel Mehrheit ) beschlossen werden. Die Aktionäre beschließen ebenso über die Verwendung des Bilanzgewinnes (Ausschüttung oder Thesaurierung). Häufig werden die Stimmrechte der Aktionäre von Banken im Rahmen des abgetretenen Depot-Stimmrechts wahrgenommen.

Die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien erhalten ihr Grundkapital durch die Ausgabe von Aktien. Die Aktie verkörpert das Anteilsrecht und ist grundsätzlich frei übertragbar. Es gibt börsennotierte Aktiengesellschaften ( ca. 1.300 in  Deutschland ) und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften ( insgesamt ca. 13.800 in Deutschland ). Die Aktionäre erhalten als Anteilseigner ihre Gewinnanteile in Form von Dividenden. Darüber hinaus haben Aktionäre weitere Rechte, z. B. die Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimm- und Auskunftsrechte und Einspruchsrechte gegen Hauptversammlungsbeschlüsse. 

Bei den Aktien kann es sich um Inhaberaktien oder Namensaktien handeln, die ins Aktienbuch einzutragen sind. Namensaktien werden regelmäßig mit einer Vinkulierung versehen, wodurch die Übertragbarkeit der Aktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig ist. Die Aktien können als vollstimmberechtigte Stammaktien oder als eingeschränkt stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben werden. Aktien werden regelmäßig als Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,- ausgegeben; sie können jedoch auch mit einem festen Nennwert von Euro 1,- ( = Nennwert-Aktien ) oder höher versehen werden.

Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien sind die satzungsrechtlich bestimmten Komplementäre die gesetzlichen Vertreter als Vorstände. Anders als bei der normalen Aktiengesellschaft, in der die Vorstände durch den Aufsichtsrat alle fünf Jahre neu gewählt oder wiederbestellt werden müssen.

Formerfordernisse bei der Kapitalerhöhung und Kostenbelastungen

Bei der GmbH kann eine zusätzliche Stammeinlage durch ( weitere potentielle ) GmbH-Gesellschafter erfolgen, wobei eine GmbH-Kapitalerhöhung immer notariell zu beurkunden ist. Lediglich bei der KG und bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) ist zur Kapitalerhöhung keine Beurkundung erforderlich, so dass auch keine zusätzlichen Kapitalerhöhungskosten anfallen. Bei der Kapitalerhöhung der Gesellschaftsmittel müssen zudem die übrigen Gesellschafter immer mit einer 75%-tigen Mehrheit ( einer sogen. qualifizierten Mehrheit ) zustimmen, da sich die Einflussrechte und Stimmrechte verschieben (könnten), wenn die bereits vorhandenen Gesellschafter ihre Bezugsrechte nicht wahrnehmen. Ein Gesellschafter, der die Sperrminorität von 25% plus einer Stimme besitzt kann also immer eine Kapitalerhöhung beim Grund- bzw. Stammkapital verhindern.

Beim Mezzaninekapital bleiben die Einflussrechte und Stimmrechte immer unverändert, so dass keine Verwässerung der Stimmrechtseinflüsse der Altgesellschafter stattfindet. Allerdings besteht bei der  Aktiengesellschaft ein Zustimmungserfordernis durch die Hauptversammlung bei der Ausgabe von Genussrechtskapital oder atypisch stillen Beteiligungen gem. § 221 AktG. Bei allen anderen Handelsgesellschaftsformen kann die Geschäftsführung allein über die Ausgabe von mezzaninen Beteiligungsformen entscheiden.

Die Aktiengesellschaft, die KGaA und die Kommanditgesellschaft als Publikumsgesellschaften

An der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien  ( KGaA ) und an der Kommanditgesellschaft als kapitalistisch geprägte Gesellschaftsformen ( im Gegensatz zur GmbH, die eher personalistisch strukturiert ist ) können sich Einzelinvestoren, Private Equity Gesellschaften oder Venture Capital Gesellschaften beteiligen und über ihre Einheits-Stimmrechtsmacht erheblichen Einfluß ausüben. Soweit die Gesellschaftsanteile unter Privatanlegern breit gestreut sind, spricht man von einer sogen. "Publikumsgesellschaft", in der die Stimmrechte zersplittert sind. Dies gibt sodann den Hauptaktionären in der AG oder den Komplementären in der KG eine stärkere und unabhängigere Stellung nach dem Motto "divide et impera".

Mehrere Aktionäre oder Kommanditisten können jedoch ihre Stimmrechts-Zersplitterung beseitigen, in dem sie einen sogen. Stimmrechtsbindungsvertrag abschließen und sich in einer GbR als Stimmrechtseinheit organisieren. Dann werden auf vorgängigen Beschluss die Stimmrechte durch einen Stimmrechtsführer einheitlich ausgeübt.

Weitere Informationen dazu kostenfrei von Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

 

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Erscheinungstermin: 20.03.2025
ISBN 9783593520582

Lisa Hegemann, ZEIT Online, 23.03.2025

Das Sachbuch erlaubt einen seltenen und tiefen Einblick in das Denken des Mannes, der mit seinen Chips überhaupt erst ChatGPT und damit den jetzigen Hype um künstliche Intelligenz ermöglicht hat. Und es verdeutlicht, warum Huangs Rationalität in der oft dystopisch geführten Diskussion um die Folgen von KI häufiger durchscheinen sollte.

FOCUS, 14.03.2025

[Das] Buch taucht tief ein in die Geschichte der Billionen-Dollar-Firma – und ihres faszinierenden Gründers Jensen Huang.

Über das Buch

Wie ein Hersteller von Videospielkomponenten das Silicon Valley schockierte, indem er den Markt für KI-Hardware eroberte und dabei den Computer neu erfand: Der renommierte Journalist Stephen Witt liefert einen faszinierenden Bericht vom Aufstieg des Technologieunternehmens Nvidia und seines charismatischen, kompromisslosen Gründers Jensen Huang. Er erhielt exklusiven Zugang zu ihm, seinen Freunden, Investoren und Mitarbeitenden.

  • Die einzigartige und fesselnd erzählte Geschichte eines entschlossenen Unternehmers
  • Die Geschichte einer Revolution in der Computertechnologie und der kleinen Gruppe von verwegenen Ingenieuren, die sie möglich machte
  • Die Geschichte der so fantastischen wie beängstigenden KI-Zukunft mit chipgesteuerten hyperrealistischen Avataren und autonomen Robotern

»Ein fantastisches, aktuelles und informatives Buch. Stephen Witt ist ein mitreißender und kenntnisreicher Autor, seine Recherche und seine Erzählkunst sind beispielhaft.« Nick Hornby, The Sunday Times (zu »How Music Got Free«)

 

 

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