Beteiligungsformen
Jede unternehmerische Beteiligung - egal ob Aktie oder stille Gesellschaft - ist verbunden mit der Chance auf einen vergleichsweise guten Ertrag, birgt aber auch stets das vorhandene Risiko des wirtschaftlichen Misserfolgs des Beteiligungsunternehmens. Das eingesetzte Kapital kann sich im Idealfall vervielfachen, es kann aber auch der Totalverlust eintreten: Je größer die Chance auf Ertrag, desto höher das Risiko eines Kapitalverlustes. Bei der Entscheidung für die Zeichnung einer Beteiligungsemission ist daher nicht nur die sorgfältige Lektüre des Verkaufsprospektes zu empfehlen.

Darüberhinaus sollte man sich auch über die Beteiligungsformen (Aktie, Genussschein, Kommanditgesellschaft, stille Gesellschaft u. a.) an sich und deren Möglichkeiten zur Ausgestaltung informieren. Denn die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten können sich z. T. auch erheblich voneinander unterscheiden, selbst wenn wirtschaftlich für den Anleger jeweils das gleiche Ergebnis erzielt werden kann. Das hängt damit zusammen, daß je nach Beteiligungsform gesetzliche Bestimmungen in ganz unterschiedlichem Umfang vorhanden sind. So sind z. B. die Rechte und Pflichten aus einer Aktienbeteiligung ausführlich und in den Grundsätzen ohne Möglichkeit einer abweichenden Vereinbarung in einem eigenen Gesetz, dem Aktiengesetz, geregelt. Dagegen gibt es zum Inhalt von Genussscheinen keine einzige gesetzliche Regelung. Die Unternehmen haben also die Möglichkeit, ihre Genussrechtsbedingungen ganz nach ihrem unternehmerischen Bedarf auszuformulieren.

Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollte man sich daher umfassend über die Konditionen und Bedingungen einer Geldanlage in eine Unternehmensbeteiligung informieren. Denn nur dann läßt sich das Risiko abschätzen und mit den Chancen abwägen.
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