Aktien
Was sind Aktien?
Die Aktie ist ein Wertpapier, das wirtschaftliches Miteigentum an einer Aktiengesellschaft und Mitgliedschaftsrechte verbrieft. Der Aktionär ist Mitinhaber der Gesellschaft und nicht - wie bei anderen Wertpapieren - deren Gläubiger. Die Höhe seines Anteils am Gesamtvermögen der AG ergibt sich aus Nennwert der Aktie oder- bei Stückaktien- aus dem rechnerischen Anteil der Aktie am Grundkapital. Mit der Mitgliedschaft in einer Aktiengesellschaft sind bestimmte Rechte, wie z. B. die Gewinnbeteiligung, aber auch Pflichten, wie z. B. die Pflicht zur Leistung der Einlage, verbunden.
Wie bin ich am Erfolg der AG beteiligt?
Der Erfolg einer Aktienbeteiligung schlägt sich in der Höhe der Dividende und den Kursgewinnen der Aktie nieder. Während der Kursgewinn nur durch die Veräußerung der Aktien realisiert werden kann, ist der Dividendenanspruch mit dem Besitz der Aktie verbunden. Die Dividende ist die jährliche Gewinnausschüttung für eine Aktie. Sie ist kein Zins, sondern abhängig von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn, der dann auf die Aktionäre und andere am Unternehmen Beteiligte aufgeteilt wird. Grundsätzlich gilt: Je höher der erwirtschaftete Jahresüberschuss, desto höher die Dividende. Abgesehen von Kursgewinnen und Dividenden kann der Aktionär durch die Umwandlung von Rücklagen in Aktienkapital am Erfolg der Gesellschaft beteiligt werden. In diesem Fall werden sog. Gratisaktien ausgegeben, die zwar nicht das Vermögen des Anlegers erhöhen, aber ebenfalls dividendenberechtigt sind.
Welche Steuern fallen bei Aktienbeteiligungen an?
Die Dividenden rechnen steuerlich zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Einkommensteuer. Die steuerliche Veranlagung erfolgt dabei in zwei Schritten: Erst wird die pauschal berechnete Steuer von der Aktiengesellschaft als Steuergutschrift des Anlegers an das Finanzamt abgeführt, anschließend wird im Rahmen der persönlichen Steuerveranlagung diese Gutschrift mit der individuellen Steuerschuld verrechnet.
Die Dividenden bleiben steuerfrei, soweit sie zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen des Aktionärs den Sparer-Freibetrag (EURO 1.370,-) zzgl. Werbungskosten-Pauschbetrag (EURO 51,-) nicht übersteigen. Da nach dem Halbeinkünfteverfahren nur die Hälfte der Dividende steuerpflichtig ist, dürfen Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte nur zur Hälfte herangezogen werden.
Hält der Anleger die Aktien im Privatvermögen, unterliegt der Veräußerungsgewinn - auch Spekulationsgewinn genannt - der Einkommensteuer, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Aktien nicht mehr als ein Jahr liegt. Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine Freigrenze von EURO 512,- pro Jahr.
Wie sicher ist die Anlageform Aktie?
Besonderheit der Aktie als Anlageform ist, dass ihr Kurs in starken Maße von Umständen abhängt, die sich einer rationalen Bewertung entziehen. Neben der allgemeinen unternehmerischen Situation bestimmen vor allem die allgemeine Tendenz am Aktienmarkt, die von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird, und das Anlageverhalten anderer Marktteilnehmer die Höhe des Aktienkurses. Bei einem kurzfristigen Investment besteht deshalb das Risiko, dass die Aktie erheblich an Wert verliert. Umgekehrt besteht aber auch die Chance, dass der Kurs überproportional steigt. Bei einer langfristigen Betrachtung verschiebt sich die Risiko-Chancen-Relation aber eindeutig zugunsten der Chancen, da sich die besonders erträglichen und die besonders verlustreichen Jahre ausgleichen. Das Kursrisiko der Aktienanlage richtet sich demnach vornehmlich nach der Anlagedauer.
Dagegen orientiert sich die Dividende hauptsächlich an dem erzielten Gewinn der Aktiengesellschaft und ist somit vom Geschäftsumfeld der Gesellschaft und den unternehmerischen Fähigkeiten des Managements abhängig.
Neben allgemeinen wirtschaftlichen Risiken, mit denen eine unternehmerische Beteiligung immer verbunden ist, besteht bei nicht börsennotierten Aktien ein Fungibilitätsrisiko, da für diese nur ein begrenzter bzw. ggf. sogar gar kein Markt existiert. Die Veräußerbarkeit auf dem freien Markt kann sehr erschwert oder gar unmöglich sein.
Die Aktienbeteiligung ist demzufolge eine Chancen- und Risikoanlage, wobei den erhöhten Renditechancen ein (Teil-)Verlustrisiko gegenübersteht, d. h. ein Verlust des eingesetzten Kapitals kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Wie lange ist mein Kapital an eine Aktie gebunden?
Das Aktienrecht verbietet die Rückgewähr des Kapitals an die Aktionäre. Dies bedeutet aber nicht, dass sein Kapital verloren ist. Vielmehr kann der Anleger seine Aktien durch Verkauf verwerten und somit bei Kurssteigerungen einen Gewinn erzielen.
Um Aktien eines Unternehmens zu erwerben, genügt die Unterschrift auf dem Zeichnungsschein und die Überweisung der Zeichnungssumme an das Unternehmen. Bei börsennotierten Aktien kann die Zeichnung auch bei einer Bank oder die Abbuchung des Kurswertes vom Geldkonto eines Wertpapierdepots erfolgen.
Welche Kosten sind mit dem Erwerb der Aktien verbunden?
Da neben der Aktiengesellschaft und den potentiellen Aktionären regelmäßig Finanzdienstleister als Mittelspersonen bei der Anschaffung von Aktien tätig werden, fallen bei dem Erwerb der Aktien zusätzliche Kosten an. Diese Kosten hat grundsätzlich der Aktionär zu tragen. Sie werden entweder bei der Festsetzung des Ausgabebetrages berücksichtigt oder im Rahmen eines zusätzlichen Agios von der Gesellschaft geltend gemacht. Darüber hinaus fallen noch sog. Depotgebühren an, wenn die Aktien von einer Bank oder einem anderen Wertpapierhandelsunternehmen verwaltet werden.
Mit Annahme der Zeichnungserklärung durch die Gesellschaft entsteht für den Aktionär die Pflicht zur Leistung seiner Einlage. Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Ausgabebetrag der gezeichneten Aktien zu zahlen ist. Darüber hinaus gehende Pflichten bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in der Aktienurkunde genannt werden.
Dem Aktionär stehen zwar keine Geschäftsführungsbefugnisse zu. Er kann aber durch sog. Verwaltungsrechte die Geschicke des Unternehmens teilweise mitbestimmen. Die wichtigsten Rechte sind das Stimmrecht in und das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Hauptversammlung beschließt u. a. über die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen sowie über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Falls börsennotierte Aktien von einer Bank verwahrt werden, wird das Kreditinstitut dem Anleger die Einzelheiten der Hauptversammlung mitteilen, andernfalls muss der Aktionär sich selbst aus dem Bundesanzeiger informieren. An den Beschlussfassungen kann man durch die Ausübung des Stimmrechts mitwirken, sofern man Inhaber sog. Stammaktien ist. Den Inhabern von Vorzugsaktien, die regelmäßig einen höheren Dividendenanspruch haben, steht dagegen nur in Ausnahmefällen ein Stimmrecht zu. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht persönlich ausüben oder einen Vertreter schriftlich mit der Wahrnehmung beauftragen. Das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung wird durch ein Auskunftsrecht ergänzt. Der Vorstand ist über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten rechenschaftspflichtig, sofern die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Dem Aktionär können weitere Rechte zustehen, falls diese in der Satzung der AG verankert sind.
Neben der bereits erwähnten Dividendenberechtigung steht dem Aktionär bei einer Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht zu. D. h., die neuen Aktien sind zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis zu ihrer Beteiligung am Kapital anzubieten. Übt der Aktionär sein Bezugsrecht nicht aus, kann er es selbstständig veräußern.
Kann ich meine Aktien verkaufen?
Die Übertragbarkeit von Aktien richtet sich nach der Art der Aktie. Bei den sog. Inhaberaktien, bei denen der Inhaber der Aktie nicht namentlich genannt ist, ist ein Eigentumswechsel - wie bei anderen Sachen auch - ohne die Einhaltung besonderer Formalitäten möglich. Lauten die Aktien dagegen auf den Namen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person, sog. Namensaktien, ist für einen wirksamen Erwerb der Aktie eine schriftliche Erklärung des bisherigen Aktionärs auf der Rückseite der Aktie und die Eintragung des Eigentumsübergangs in das Aktienbuch der Gesellschaft erforderlich. Bei den sog. vinkulierten Namensaktien ist die Übertragung der Aktie zusätzlich noch an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden.
Für die Veräußerbarkeit von Aktien ist nicht nur die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Aktiengattung, sondern auch die Größe des Käufermarktes ausschlaggebend. Es werden grundsätzlich notierte und unnotierte Aktien unterschieden. Bei den nicht an einer Börse gehandelt Werten - unnotierte Aktien - handelt es sich um marktenge Papiere, d. h. sie können nicht jederzeit zu einem marktgerechten Preis verkauft werden. Aufgrund fehlender Nachfrage können diese Aktien sogar unverkäuflich sein bzw. werden. Bei den notierten Werten besteht dagegen eine unterschiedlich große Nachfrage, die sich regelmäßig nach Börsensegment, an dem die Aktien notiert sind, und der Popularität der Aktie richtet. Die Veräußerbarkeit von notierten Aktien ist also nur selten eingeschränkt.
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