Kommanditgesellschaften
Was ist eine Kommanditgesellschaft?
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft zum Betrieb eines Handelsgewerbes, bei der zwei Arten von Gesellschaftern - Komplementär und Kommanditist - unterschieden werden. Während der Komplementär unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat, haftet der Kommanditist grundsätzlich nur bis zur Höhe seiner Einlage und, nach Leistung der Einlage, nur mit dieser. Anleger werden in der Regel als Kommanditisten in die Gesellschaft aufgenommen. Die Mitgliedschaft in dem Unternehmen wird nicht wie bei einer Aktiengesellschaft in einem Wertpapier verbrieft. Die Rechte und Pflichten eines Kommanditisten ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch.
Wie bin ich am Erfolg der Kommanditgesellschaft beteiligt?
Der Anleger ist mit seinem Kommanditanteil am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt. Der Vermögensanteil richtet sich danach, in welchem Verhältnis der einzelne Gesellschafter vermögensmäßig an der Gesellschaft beteiligt ist und ist somit von der Höhe seiner Einlage und der Gesamteinlage aller anderen Gesellschafter abhängig. Vom Jahresgewinn gebührt allen Gesellschaftern, soweit nichts anderes vereinbart, zunächst ein Anteil in Höhe von 4 % seines Vermögensanteils. Der weitere Gewinn wird in einem angemessenen Verhältnis, das im Gesellschaftsvertrag genau zu regeln ist, verteilt. Die Auszahlung von Gewinnanteilen kann der Anleger nur verlangen, solange sein Vermögensanteil nicht unter die Einlagesumme gemindert wird.
Welche Steuern fallen bei einer Kommanditbeteiligung an?
Die Einkünfte aus der Beteiligung als Kommanditist zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Etwas anderes gilt nur für Einkünfte aus Immobilienbeteiligungen, die zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen.
Besteuert wird der von den Kommanditisten erzielte Gewinn und der während der Beteiligungsdauer eintretende Verlust. Maßgeblich ist das Jahr der Entstehung des Gewinns oder Verlustes ausgehend vom Jahresabschluss des Unternehmen. Eventuell entstehende Verluste können grundsätzlich mit Einkünften aus derselben Einkunftsart oder aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.
Mit Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2001 ist Geltendmachung von steuerlichen Verlusten aus Unternehmensbeteiligungen teilweise eingeschränkt worden. Die Verluste können dann nicht mehr mit Gewinnen bzw. Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden, wenn im Vordergrund der Beteiligung die Erzielung eines steuerlichen Vorteils steht.
Beendet der Kommanditist seine Beteiligung durch Kündigung oder scheidet er durch Veräußerung der Beteiligung aus, so gehört der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. Vermietung/Verpachtung und unterliegt einer gesonderten Besteuerung. Wenn der Anleger das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig ist, so wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag nur dann zur Einkommensteuer herangezogen, soweit er den Betrag EURO 45.000 übersteigt. Der Freibetrag ist jedem Steuerpflichtigen nur einmal zu gewähren. Er ermäßigt sich um den Betrag, um den der Aufgabegewinn EURO 136.000,- übersteigt.
Wie sicher ist die Anlageform Kommanditbeteiligung?
Wie jede andere Beteiligung an einem Unternehmen enthält auch die Kommanditbeteiligung neben den Chancen auf Gewinnbeteiligung und Vermögenszuwachs auch wirtschaftliche Risiken. Die Auszahlungen orientieren sich an dem erzielten Gewinn des Unternehmens und sind somit vom Geschäftsumfeld der Gesellschaft und denunternehmerischen Fähigkeiten des Managements abhängig. Neben den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken besteht für Kommanditbeteiligungnen außerdem ein Fungibilitätsrisiko, da für diese nur ein begrenzter bzw. ggf. gar kein Markt besteht. Die Veräußerbarkeit kann also sehr erschwert oder gar unmöglich sein. Bei Übertragung des Kommanditanteils besteht auch für den Veräußerer kraft Gesetz noch eine fünfjährige Haftung in Höhe seiner Einlage, sofern ihm kein vertraglicher Befreiungsanspruch gegen das Unternehmen oder den Erwerber des Anteils zu steht.
Wie lange ist mein Kapital bei einer Kommanditbeteiligung gebunden?
Die Anlagedauer ist grundsätzlich unbestimmt. Innerhalb der ersten Jahre der Beteiligung ist eine Kündigung ausgeschlossen (sog. Mindestvertragsdauer). Eine Beendigung der Kommanditbeteiligung kann durch Kündigung frühestens mit Ablauf der gewählten Mindestvertragsdauer unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen. Bei vorzeitiger vertragswidriger Beendigung des Beteiligungsvertrages ist der Anleger meist dazu verpflichtet, eine Abgangsentschädigung zu zahlen. Ein eventuelles Abfindungsguthaben wird meist um den geschuldeten Betrag gekürzt. Fehlbeträge sind in der Regel sofort vom Anleger auszugleichen.
Wie werde ich Kommanditist?
Der Kommanditist ist zwar per Gesetz von der Geschäftsführung ausgeschlossen, er kann aber durch sog. Verwaltungsrechte die Geschicke des Unternehmens mitbestimmen. Hier ist vor allem das Recht, die Abschrift der Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht in Papiere und Bücher zu prüfen, zu nennen. Weiterhin stehen ihm umfangreiche Informationsrechte zu, die hauptsächlich bei der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung ausgeübt werden können. Neben den Verwaltungsrechten hat er auch Vermögensrechte (siehe „Wie bin ich am Gewinn des Unternehmens beteiligt“).
Welche Kosten sind mit dem Erwerb eines Kommanditanteils verbunden?
Neben der Einlagesumme ist der Anleger meist zur Zahlung eines sog. Agio, das zur Deckung der Emissionskosten verwendet wird, verpflichtet. Weitere Gebühren fallen in der Regel nicht an.
Welche Pflichten habe ich als Kommanditist?
Für den Kommanditisten besteht nur die Pflicht zur Erbringung seiner Einlage. Darüber hinausgehende Verpflichtung, insbesondere Nachschussverpflichtungen, können aber vertraglich begründet werden.
Welche Rechte habe ich als Kommanditist?
Der Kommanditist ist zwar per Gesetz von der Geschäftsführung ausgeschlossen, er kann aber durch sog. Verwaltungsrechte die Geschicke des Unternehmens mitbestimmen. Hier ist vor allem das Recht, die Abschrift der Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht in Papiere und Bücher zu prüfen, zu nennen. Weiterhin stehen ihm umfangreiche Informationsrechte zu, die hauptsächlich bei der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung ausgeübt werden können. Neben den Verwaltungsrechten hat er auch Vermögensrechte (siehe „Wie bin ich am Gewinn des Unternehmens beteiligt“).
Kann ich meine Kommanditanteile verkaufen?
Die Übertragung des Kommanditanteils ist nur möglich, wenn der Gesellschaftsvertrag die Übertragung zulässt oder wenn alle anderen Gesellschafter zustimmen. Der Übergang der Beteiligung wird durch die Eintragungsänderung ins Handelsregister oder bei der Einschaltung eines Treuhänders durch Änderung des Beteiligungsbuches dokumentiert.
Suche         starten 
Termine