Der Wahlkampf für die nächste Bundestagswahl ist bereits in vollem Gang. Die CDU hat ihre charmante Allzweckwaffe von der Leyen nach der geschickt inszenierten Altersarmutsdebatte - Sinken des Rentenniveaus bis 2030 auf 43 % und daher Einführung einer Mindestaltersrente von € 850 unter bestimmten Voraussetzungen (noch!) - erneut vorgeschickt, um mit dem Entwurf des alle vier Jahre erscheinenden Armutsberichts ein weiteres Feld in der öffentlichen Debatte zu besetzen und damit der Opposition das Wasser abzugraben. Mit der Passage "die Bundesregierung prüft, ob und wie über die Progression in der Einkommensteuer hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann" hat sie auch den Koalitionspartner FDP herausgefordert, der prompt in einer Art und Weise auf diese Zeilen reagiert, dass er in den Augen der Mehrheit der Bevölkerung als Vertreter der Reichen angesehen wird und damit nicht wählbar ist.
Mit dieser Strategie wird auch deutlich, wo man glaubt, die nächsten Wahlen zu gewinnen: nicht bei den 10% der Bürger, die rund 50 % des Steueraufkommens erbringen und 53 % des Vermögens besitzen, sondern bei den mittleren und vor allem unteren Einkommensschichten und sozial Schwachen, die für eine derartige Politik ein offenes Ohr haben dürften.
Bemerkenswert ist dabei, daß die CDU nicht etwa weitere Einsparungen anstrebt, sondern die Einnahmeseite stärken will. Und es bleibt völlig offen und kann höchst dehnbar interpretiert werden, was man unter "nachhaltiger Finanzierung öffentlicher Aufgaben" verstehen kann.
Die Tendenz aber ist eindeutig: die kleine Schicht der Einkommens- und auch Vermögensstarken soll stärker belastet werden. Jedoch sollen diese zusätzlichen Einnahmen nicht unbedingt zugunsten der Einkommensschwachen und Armen verwendet werden, sondern können auch der Finanzierung von Bildung, Rentenversicherung und Straßenbau dienen. Es ist daher zu befürchten, dass diese Gelder nicht zur direkten Umverteilung verwandt werden, sondern im großen Bundeseinnahmetopf verschwinden und damit Spielmasse für die jeweilige Bundesregierung darstellen.
Beabsichtigt ist offenbar "über die Progression ...hinaus" weitere Abgaben zu erheben wie sie bereits von der Opposition u. a. in Form der Wiedereinführung der Vermögenssteuer erhoben wurde. So leistungsfeindlich eine Anhebung des Einkommensteuersatzes bei hohen Einkommen auch wäre, so nachvollziehbar wäre es, wenn gleichzeitig die Steuerbelastung in den unteren Bereichen entsprechend sinken würde. Aber dafür gibt es nach der jetzigen Formulierung eben keine Garantie.
Fazit: die zusätzlichen Abgaben dienen nicht der Umverteilung, sondern stellen eine Verteilungsmasse für Klientelpolitik dar. Damit nähert sich die CDU der SPD, was Rückschlüsse für die Regierungsbildung nach der nächsten Bundestagswahl erlaubt.
Es muss jedoch bezweifelt werden, ob durch eine solche Erhöhung der Staatsquote die anstehenden Probleme wirklich gelöst werden können. Denn die große Gefahr besteht, dass mit einer weiteren Steuer- und Abgabenerhöhung die Leistungsbereitschaft reduziert wird und die wirklich Reichen Mittel und Wege finden, sich den zusätzlichen Belastungen zu entziehen
Ihr Steuer- und Abgabenkritiker.
In diesem Kontext dürfte es wichtig sein zu wissen, wann eine Verjährung von nicht gezahlten Steuern eintritt. Die Verjährung einer Steuerhinterziehung richtet sich dabei grundsätzlich nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafgesetzbuches (§ 78 ff.), in besonderen Fällen nach § 376 der Allgmeinen Abgabenordnung (AO).
In § 370 AO sind nun verschiedenen Arten der Steuerhinterziehung aufgeführt, unterschieden in "leichtere" - Absatz 1 - und "schwerere" in Absatz 3.
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehungen nach § 370 Absatz 1 AO beträgt fünf Jahre. Sie beginnt jedoch erst mit dem Eintritt des "Hinterziehungserfolges" zu laufen, also z.B. mit dem Datum des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2006, erteilt am 26.08.2007. Nach fünf Jahren am 26.08.2012 plus drei Zustellungstage, also am 29.08.2012 ist die Steuerhinterziehung verjährt. Natürlich hemmen Ermittlungsverfahren die Verjährung. Sie beginnt dann neu zu laufen, endet aber spätestens nach zehn Jahren (doppelte Verjährungsfrist).
Jedoch gilt die Verjährungsfrist von fünf Jahren nicht für alle Fälle einer Steuerhinterziehung. Denn in den in § 370 Absatz 3 Satz 2 unter den Ziffern 1-5 AO aufgeführten "schweren" Fällen von Steuerhinterziehung wird die Verjährungsfrist auf zehn Jahre erweitert. Was ist nun eine "schwere" Steuerhinterziehung?
Neben den in § 370 Absatz 3 Satz 2 aufgeführten "gesetzlichen Regelbeispielen" hat der Bundesgerichtshof 2008 in einem nicht unstrittig gebliebenen Urteil festgelegt, daß eine schwere Steuerhinterziehung vorliegt, wenn der Hinterziehungsbetrag € 50.000 übersteigt. Das gilt insbesondere dann, wenn der Täter aktiv ungerechtfertigte Zahlungen vom Finanzamt erlangt z.B. beim "Umsatzsteuerkarussel". Hat der Täter lediglich steuerrelevante Tatsachen verschwiegen, ist eine schwere Steuerhinterziehung und damit eine zehnjährige Verjährungsfrist in der Regel erst dann anzunehmen, wenn die Steuerhinterziehung mehr als € 100.000 beträgt.
Für den "normalen" Steuerpflichtigen dürfte § 370 Absatz 1, Satz 2 besonders interessant sein, wonach mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft wird, wer "die Finanzbehörden... pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt", wer also z.B. unbesteuerte Zins- oder Mieteinkünfte oder steuerrelevante Sozialleistungen verschweigt. Die Verjährungsfrist beträgt hier unter oben genannten Einschränkungen fünf Jahre.
Dagegen gilt die fortgesetzte Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege zur Erlangung von Steuerverkürzungen oder nicht gerechtfertigten Steuervorteilen als schwere Steuerhinterziehung und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, also keine Geldstrafe mehr. Die Verjährungsfrist beträgt hier zehn Jahre.
Das sollte sich jeder vor Augen halten, der Unterlagen fälscht, Belege ändert oder doppelt einreicht. Allerdings muss dies fortgesetzt, also über einen längeren Zeitraum, erfolgen.
Insgesamt sollte sich jeder Steuerpflichtige aber bewusst machen, daß Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist und es vor allem eine klare Benachteiligung aller anderen ehrlichen Steuerzahler darstellt.
Ihr Steuer- und Abgabenkritiker.
Sie soll nunmehr auf einer zeitgemäßen Basis erhoben werden, da die ihrer Berechnung zugrunde liegenden Einheitswerte aus dem Jahre 1935 für Ostdeutschland und aus dem Jahre 1964 für Westdeutschland stammen. Danach wird ein abrissreifes Gebäude aus der Nachkriegszeit ähnlich bewertet wie ein modernes energiesparendes Gebäude.
Der Bundesfinanzhof hat daher das Berechnungssystem als nicht mehr verfassungskonform angesehen und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt, da das allgemeine Gleichheitsprinzip verletzt werde. Ein Urteil dieses Gerichts wird für das kommende Jahr erwartet.
Die Länderfinanzminister haben inzwischen bereits Modelle zur Neuberechnung entwickelt, bei denen das "Thüringer Modell" am praktikabelsten erscheint und einen Kompromiß zwischen zwei anderen Modellen darstellt. Dabei soll der Bodenwert nach dem Verkehrswert - wie jetzt schon bei Neuerwerbungen üblich - und der Gebäudewert pauschal nach Größe und Nutzung berechnet werden. Das Ganze soll aufkommensneutral erfolgen.
Angesichts der bestehenden erheblichen Bewertungsunterschiede ist eine rasche Neuordnung zu begrüßen unter der Voraussetzung einer Aufkommensneutralität sowie einer leichten Nachvollziehbarkeit der Berechnung. Erfahrungen mit anderen Steuern haben gezeigt, dass eine Steuerneuordnung stets mit einer Erhöhung der Steuerlast einhergeht.
Allerdings werden Steigerungen der Steuer vor allem bei Grundstücken und Gebäuden in Ostdeutschland nicht zu vermeiden sein, da dort die Werte von 1935 nun wirklich nicht mehr realistisch sind.
Eine wertvolle Hilfe bei der umfangreichen Neubewertung könnten die Ergebnisse der regionalen Gutachterausschüsse darstellen, da diese jeweils die aktuellen Verkehrswerte berücksichtigen.
Im übrigen wird man trotz der angestrebten Aufkommensneutralität eine leichte Steuererhöhung nicht vermeiden können, die sowohl Eigentümer als auch Mieter trifft. Dies dürfte aber ein akzeptabler Preis für die nicht mehr länger hinnehmbare Ungleichheit sein, die zu einem erheblich verzerrten Bild der tatsächlichen Werte geführt hat.
Ihr Steuer- und Abgabenkritiker.
Selten erreichen den Bürger derart viele verwirrende Nachrichten über geplante soziale Wohltaten wie Altersmindestrente, Elternbetreuungsgeld, Steuersenkungen (Reduzierung des Mittelstandsbauches), ferner Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags und auf der anderen Seite Erhöhung der Strompreise. Dabei ist es noch ein Jahr hin bis zur Bundestagswahl, aber offenbar hat der Kampf um die Wählergunst schon begonnen mit dem Einsatz von Milliarden von Steuergeldern.
Da wird nach dem nach wie vor höchst umstrittenen und kostspieligen Elternbetreuungsgeld jetzt von der Bundesarbeitsministerin mit der angestrebten Altersmindestrente in Höhe von € 850 monatlich eine neue milliarenschwere Maßnahme angekündigt, die selbst in Regierungskreisen auf Ablehnung stößt. Dies, nachdem die Ministerin mit ihrem teuren Bildungspaket kläglich gescheitert ist, weil die Betroffenen es vielfach nicht angenommen haben und die nicht verbrauchten Millionen jetzt einfach in kommunalen Haushalten verschwinden wie im Bereich Hannover.
Die neue Mindestaltersrente würde auch wieder das Niveau der Nettoaltersrente reduzieren, die schon jetzt - nach den neuesten Prognosen - in nicht allzu ferner Zeit auf 43% sinken dürfte. Oder ihr steuerfinanzierter Anteil, der jetzt bei rund 80 Milliarden Euro liegt, müßte zu Lasten aller Steuerbürger erhöht werden. All diese Probleme stören aber die ministeriellen Überlegungen nicht, es werden fleißig Vorschläge produziert, die den Bürger zu Recht zweifeln lassen, ob seine Zwangszahlungen in die Rentenversicherung das wert sind, was sie einmal waren.
Nur, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, hat sich die Regierung jetzt zu einem Gesetz zu einer Absenkung der monatlichen Rentenversicherungsbeiträge ab Januar 2013 von 19,6% auf 19% durchgerungen, was für den Arbeitnehmer ein kleiner Lichtblick ist. Dieser wird jedoch gleich wieder durch das Vorhaben der Opposition verdunkelt, dieses Gesetz mit CDU-Länderhilfe und einer Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat zu Fall zu bringen. Warum ausgerechnet die Opposition, die angeblich immer für die Arbeitnehmerinteressen eintritt, solch ein Verhalten an den Tag legt, bleibt dem Normalbürger ein Rätsel. Es unterstreicht aber auch die bekannte Tatsache, daß Begehrlichkeiten immer dort entstehen, wo Geld vorhanden ist. Das müssen jetzt die Krankenkassen erfahren, die sich weigerten, ein Teil ihrer Überschüsse an ihre Versicherten zurückzuzahlen. Nun stehen die Ärzte ante portas mit ihren kaum abzuwehrenden Forderungen nach einer angemessenen Honorarerhöhung.
Höhere Kosten für die Bürger sind aber schon beschlossen: Die EEG-Umlage soll zusätzlich zu den Erhöhungen für die Einspeisevergütungen nun noch um 0,25 Cent pro KW/h plus 19% MWST für Haftungsübernahmen steigen. Es zeichnet sich aber jetzt schon ab, daß eine weitere Erhöhung für die Finanzierung des Baues von Leitungsnetzen nicht auszuschließen ist. Schon die Erhöhung der jetzigen EEG-Umlage auf mehr als 6 Cent pro KW/h belastet alle Haushalte erheblich.
Durch alle diese Vorhaben wird der Steuerbürger verunsichert und fragt sich - auch angesichts der anhaltenden Staatsschuldenkrise - zu Recht, wo und wie er sein Geld sicher investieren soll.
Zum Schluß noch eine kaum zu glaubende Nachricht zum Thema Subventionen, die ja auch in den Steuer- und Abgabenbereich gehören: Da werden von einem Bundesligaspitzenverein im Fußballbereich mal so eben 40 Millionen Euro für einen Spieler aus dem Ausland auf den Tisch gelegt, gleichzeitig weigert sich der Verein - zusammen mit anderen Vereinen - die Kosten für den bei Heimspielen notwendigen Polizeieinsatz zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Fußballstadien zu übernehmen, sodaß der Steuerzahler dafür aufkommen muß. Ein solches Gebaren muß bei allem Unterhaltungswert des Fußballs endlich ein Ende haben, wer Kosten verursacht, muß sie auch bezahlen oder eigene Ordnungskräfte vermehrt einsetzen. Es darf nicht sein, dieses dem Steuerzahler aufzubürden, der zusätzlich noch darunter leidet, daß dann Polizeikräfte im kommunalen Bereich fehlen.
Ihr Steuer- und Abgabenkritiker.
Kommissar Öttinger aus Brüssel hat schon mahnend darauf hingewiesen, dass die hohen Strompreise in Deutschland sowohl für die Wirtschaft als auch die Verbraucher zu einer kaum noch tragbaren Belastung werden. Die deutsche Textilindustrie erwägt drei Musterklagen gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wobei sie die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes in Frage stellt und auf den durch das Bundesverfassungsgericht in den neunziger Jahren gekippten Kohlepfennig verweist - und dennoch, die Stromverbraucher müssen weiter tief in die Tasche greifen. Nach neuesten Informationen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft sollen die Stromkunden künftig auch an den milliardenschweren Risiken für den Betrieb der Netze und Windanlagen auf hoher See beteiligt werden.
Bereits in 2011 betrug die EEG-Umlage 16,6 Milliarden Euro! Dieses Jahr wird die Abgabe vor allem aufgrund rasant gestiegener Photovoltaikanlagen im ersten Halbjahr mit 4.370 Megawatt (2011: 1.700 MW) vermutlich auf über 5 Cent, zuzüglich 19 % MWSt auf über 6 Cent pro kw/h ansteigen! Eine merkliche Verringerung zeichnet sich nicht ab, im Gegenteil, im Bundesrat wurde die von der Bundesregierung vorgeschlagene Kürzung künftiger Fördersätze reduziert!
Da hilft auch die beschlossene Kürzung der sogenannten "Marktprämie" - als Anreiz vor allem für Stromverkäufe aus Windenergieanlagen in nachfragestarken Zeiten - ab 2013 von 400 auf 200 Mio € nicht viel.
Eine maßlos überzogene Förderung der Solaranlagen, die falsche Anreize gesetzt hat, rächt sich jetzt bitter. Zwar ist zu begrüßen, daß die nach der plötzlichen Abschaltung zahlreicher Kernkraftwerke entstandene Stromlücke rasch durch erneuerbare Energien geschlossen wird und es ist auch klar, daß diese aus politischen Gründen erfolgte Abschaltung für die Stromverbraucher teuer wird, aber daß das EEG sich zu einer derartigen Belastung für alle Stromverbraucher entwickeln würde, haben die Politiker wohl nicht geahnt. Dabei gab es in der Vergangenheit genügend Anzeichen für diese Kostenexplosion. Was nutzt eine Senkung der Rentenversicherungsbeiträge - wie jetzt ab 2013 geplant -, die ohnehin nur Arbeitnehmern hilft, aber nicht den Millionen von Empfängern von Renten und Pensionen, wenn z.B. für eine vierköpfige Familie sich die Stromkosten aufgrund der EEG-Umlage um mehr als € 125 im Jahr verteuern ?
Statt über staatliche Hilfen für private Haushalte nachzudenken, die ihren Strom nicht mehr bezahlen können, sollte möglichst rasch eine Änderung oder Abschaffung des EEGs in Angriff genommen werden. Vor allem sollte sofort eine Kürzung der Fördersätze für Solarenergie erfolgen, da diese nahezu die Hälfte aller Fördermittel - 2011 waren es 7,8
Milliarden Euro - verschlingt mit rasant steigender Tendenz, aber nur rund 4% zur Stromerzeugung beiträgt (für Strom aus Biomasse fielen 2011 4,5 Milliarden € an EEG-Umlagekosten an, für Windenergeianlagen 4,3 Milliarden €). Für 2012 zeichnet sich schon jetzt ein EEG-Umlagebetrag von mehr als 20 Milliarden € ab.
Es ist auch nicht verständlich, warum die Opposition die Bemühungen der Bundesregierung zur Senkung der Fördersätze im Bundesrat torpediert hat, zusammen mit Bundesländern, die um die Arbeitsplätze ihrer Solarindustrie fürchteten. Denn die Steigerung der EEG-Umlage wirkt sich gerade für die vielen einkommensschwachen Bürger sehr belastend aus, die sich keine Solaranlage leisten können, um damit Geld zu verdienen.
Die Bundesregierung sollte das Problem aber nicht aussitzen, sondern erneut versuchen, die steigenden Energiekosten zu reduzieren, sonst gerät der Wirtschaftsstandort Deutschland in Gefahr und die Abgabenlast für den Stromverbraucher - das sind alle Bürger und Bürgerinnen - wird eklatant steigen und für manche kaum noch bezahlbar sein.
Ihr Steuer- und Abgabenkritiker.
Bis Ende 2012 werden sich die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland auf rund 29 Milliarden Euro erhöhen. Nach geltendem Recht muss der Beitragssatz - derzeit 19,6 % - gesenkt werden, wenn die Rücklage von 1,5 Monatsausgaben für die rund 20 Millionen Rentner überschritten wird. Daher rechnet die Rentenversicherung selber mit einer Senkung der Beitragssätze, eine anhaltende positive Wirtschaftsentwicklung vorausgesetzt, ab 1. Januar 2013 auf 19 %, ja sogar 18,9 % werden für möglich gehalten.
Seltsamerweise verweigern nun sowohl Politiker der regierenden CDU als auch der Oppositions-SPD genau das und fordern stattdessen eine Abschaffung der gesetzlichen Vorgabe der Beitragssenkung oder wollen die Rentenreserve auf drei Monatsausgaben erhöhen oder das Geld zur Bekämpfung von Altersarmut einsetzen. Nur Ministerin von der Leyen und die FDP fechten noch für eine Beitragssenkung.
Es ist schon skurril: da verweigern Vertreter der größten Regierungspartei die gesetzliche vorgeschriebene Rückgabe der Überschüsse an diejenigen, die schon jetzt eine große Abgabenlast tragen und die den Überschuss erst ermöglicht haben mit dem Hinweis auf Beitragsstabilität und größerer Rücklagenbildung. Haben sie noch immer nicht gelernt, dass in der jetzigen Zeit größere Rücklagen geradezu Begehrlichkeiten von allen Seiten herausfordern wie wir es in der Diskussion über die Hilfen für die Haushalte zahlreicher südeuropäischer Länder gerade erleben? Und sollte man als Regierungspartei gesetzliche Vorgaben einfach so umgehen? Was für ein Verständnis haben diese Politiker für die Anwendung von Gesetzen? Diese Haltung ist wahrlich kein gutes Beispiel und zeugt von geringer Verantwortung für eine beständige und verlässliche Politik!
Man kann nur hoffen, dass die Ministerin von der Leyen sich zusammen mit der FDP durchsetzt und die Überschüsse dahin leitet, wo sie herkommen: an die Versicherten!
Dass die Opposition auch gegen die Senkung des Beitragssatzes eintritt, kann man nur mit dem schon begonnenen Bundestagswahlkampf erklären und damit, der Bundesregierung nicht das Schwarze unter den Fingernägeln zu gönnen. Denn das gerade die Partei, die besonders die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten behauptet, gerade diese Arbeitnehmer nicht durch eine signifikante Beitragssenkung entlasten will, ist nicht nachzuvollziehen und höchst unverständlich.
Merke: Steuer- und Abgabenerhöhungen werden immer rasch beschlossen, eine Reduzierung dieser Belastungen dagegen dauert trotz gesetzlicher Vorgaben!
Ihr Steuer- und Abgabenkritiker.
Über 20 Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mittlerweile als Guthaben angesammelt. Viele meinen, dies sei vor allem auf die gute Wirtschaftskonjunktur zurückzuführen. Doch dies allein ist nicht der Grund für die ständig steigenden Einnahmen. Vielmehr ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, dass man als Rentner und Angehöriger einer gesetzlichen Krankenkasse nicht nur für die eigene Rente den hälftigen Beitrag von in der Regel 15,5 % bezahlen muss, sondern auf alle anderen Einkünfte den vollen Beitrag von 15,5 %, bei Mieteinkünften allerdings nur 14,9 %. Diese gesetzlich geregelten Abgaben werden mit dem Solidaritätsprinzip begründet. Denn Leistungen für diese Krankenkassenbeiträge erhält man niemals, sie füllen nur die Krankenkassentöpfe!
Im konkreten Fall einer Witwe, die selbst eine schmale Rente von € 500 erhält, wovon in 2012 auch noch 72 % steuerpflichtig sind und die auf die Rente den hälftigen Versicherungsbeitrag von 7,75 % zahlen muss, wird ihr von der Pension in Höhe von € 1.000, die sie nach ihrem verstorbenen Ehemann erhält, noch ein Anteil von 15,5 % für die Krankenkasse und rund 2 % für die Pflegeversicherung abgezogen. Versteuern muss sie die € 1.000 auch noch. Im besten Fall verbleiben also noch rund € 1.200. Dass damit keine großen Sprünge gemacht werden können, ist nachvollziehbar. Bedenken sollte man auch, dass diese Abzugsbeiträge die Rendite von Mietobjekten erheblich mindern.
Was machen nun die mehr als 130 gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Überschüssen? Zunächst einmal geben sie es für üppige Gehälter und Boni ihrer Vorstände aus und denken nicht im Traum daran - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - Krankenkassen zu fusionieren. Denn dann könnten so schöne Privilegien ja entfallen. Dann verkünden sie medienwirksam, es für ihre Versicherten auszugeben für oft recht dubiose Kurse in den Bereichen richtige Bewegung, gesunde Ernährung, Stressbewältigung und Entspannung und Verzicht auf Suchtmittel wie z.B. Raucherentwöhnung, bis zu zweimal im Jahr, sogar in Fitnesscentern. Dies kostet Millionen und man muss sich fragen, weshalb die Masse der Versicherten mit diesen Dingen belastet wird, die zum größten Teil selbstverschuldet sind.
Und einer Abschaffung der verwaltungstechnisch aufwendigen Praxisgebühr von € 10 im Quartal, für deren Eintreibung die Ärzte haften, verweigern sich die Krankenkassen bisher hartnäckig. Dabei ist diese Forderung, vor allem erhoben von der FDP, aber auch unterstützt von der SPD, den Grünen und den Linken angesichts der angesammelten 20 Milliarden Euro verständlich und nachvollziehbar. Sie würde unmittelbar allen Patienten zugutekommen und den Ärzten mehr Zeit für die Behandlung lassen.
Es wird höchste Zeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen endlich zumindest einen Teil ihrer erzielten Überschüsse an die Versicherten zurückgeben und dass die unter dem Vorwand der Solidarität erhobenen Beiträge auf andere Einkünfte als die eigene Rente abgeschafft werden, da ihnen keine Leistungen gegenüberstehen.
Ihr Steuer- und Abgabenkritiker.
Auf den ersten Blick erscheint dies alles verständlich und in Teilen auch nachvollziehbar. Aber beim genaueren Hinsehen muss man sich fragen, ob nicht bei jedem Kauf einer Steuer-CD durch ein Bundesland und der dann folgenden Auswertung und den zusätzlichen Steuereinnahmen klammheimliche Freude bei Minister Schäuble aufkommt. Denn das Einkommensteueraufkommen wird derzeit nach dem Schlüssel 42,5 : 42,5 : 15 zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt ! Von jedem zusätzlichen Steuer-Euro erhält der Bund bei dieser Aktion ohne eigene Kosten fast die Hälfte!
Das dürfte auch mit ein Grund sein, weshalb Minister Schäuble nicht allzu sehr darauf drängt, das erwähnte Abkommen im Bundesrat zu behandeln, wo er sich bei der jetzigen Konstellation zweifellos eine Abfuhr holen würde. Der Bundesfinanzminister kann sich daher beruhigt zurücklehnen, die Steuereinnahmen steigen weiter und Kosten fallen beim Bund dafür nicht an.
Die Zukunft des Steuerabkommens mit der Schweiz sieht jedoch düster aus; das wird zwar alle diejenigen freuen, die ihr Geld aus der Schweiz noch nicht zurückgeholt, nachdeklariert oder in andere Länder wie z. B. Singapur verbracht haben.
Gleichwohl ist dieser abkommenslose Zustand sehr unbefriedigend und unwirtschaftlich.
Und unter einer neuen, von der jetzigen Opposition geführten Bundesregierung dürfte es ein Abkommen mit der Schweiz zu den jetzigen Konditionen nicht mehr geben. Ähnlich wie die USA wird man die Offenlegung aller Daten verlangen, so dass die Geldanleger nicht mehr anonym bleiben können. Und wenn man die Vorzeichen aus Frankreich richtig deutet, wo eine sozialistische Regierung gerade nahezu konfiskatorische Steuerregelungen beschlossen hat und wenn man die SPD-Parteitagsbeschlüsse ernst nimmt, wonach die Abgeltungssteuer von 25% auf 32 % zuzüglich Soli erhöht werden soll, dann sieht es für Geldanleger düster aus, zumal bei den derzeitig niedrigen Zinsen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass eine noch florierende Konjunktur und entsprechende Steuereinnahmen dazu beitragen, dass keine radikalen Beschlüsse gefasst werden.
Ihr Steuerkritiker.
Unser förderales System führt zu sonderbaren Verrenkungen auf steuerlichem Gebiet, sofern die jeweilige Bundesregierung nicht auch die Mehrheit im Bundesrat besitzt. Es macht sie erpressbar wie sich jetzt wieder in der anvisierten Finanztransaktionssteuer als Voraussetzung der Zustimmung der Opposition zur europäischen Regelung des Finanz- und Haushaltswesens zeigt. Und es führt mindestens zu einer zeitraubenden Feilscherei wie die Verhandlungen über die Förderung der Gebäudesanierung, die kaum nachvollziehbare Bürokratien zeugen wird. Dies wird manchen davon abhalten, diese Förderung in Anspruch zu nehmen. Und im übrigen am Ziel vorbeischießt, wenn sie sich nur auf die Sanierung öffentlicher Gebäude beschränken sollte.
Man muss sich fragen, wie lange können wir uns dieses System noch leisten, das sich auch verheerend auf andere Sektoren erstreckt wie etwa der Schulpolitik, die auf dem Rücken der Kinder und Eltern ständig geändert wird je nach Wahlergebnis in den einzelnen Bundesländern.
Auf steuerlichen Gebiet ist das Durcheinander noch größer. Zum Beispiel: die Umsatzsteuer wird nach entsprechendem Gezerre zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, die Kfz-Steuer steht den Ländern zu, weshalb der Bund sie auch nicht abschaffen kann. Dankbar kann man noch sein, daß sie nicht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich erhoben wird wie die Grunderwerbsteuer, natürlich ständig mit dem Trend nach oben. Sie betrug früher einmal zwei Prozent (!).
Die Hundesteuer und die Grundsteuer steht den Kommunen zu, wobei es bei ersteren eine erstaunliche Vielfalt gibt und bei der letzteren das Land Mindestsätze vorschreiben kann, wenn sich die Kommune in einer finanziellen Notlage befindet, was bei den meisten Gemeinden der Fall ist.
An dieser Situation dürfte sich leider in absehbarer Zeit wegen der auf Eigenständigkeit pochenden Bundesländer auch kaum etwas ändern. Es sei denn, daß eine Bundesregierung auch in der Länderkammer über eine ausreichende Mehrheit verfügt und mit der erforderlichen Priorität steuerpolitische Vorhaben umsetzt. Allein dies könnte dazu beitragen, das steuerpolitische Wirrwarr zu verringern. Ganz zu beseitigen dürfte wegen der unterschiedlichen Interessenlagen kaum möglich sein.
Ihr Steuerkritiker.
Es ist durchaus vorstellbar, dass in der Analyse des Ergebnisses der nächsten Bundestagswahl diese Entscheidung als Beginn eines anhaltenden und sich verstärkenden Zustimmungsverlustes der Bundesregierung ausgemacht wird. Denn die Einführung des Betreuungsgeldes, das ja nicht nur von der Wirtschaft und den Gewerkschaften, sondern auch von der Opposition, die ja weithin für die Verteilung von sozialen Wohltaten bekannt ist, vehement abgelehnt wird, setzt die Kette der unheilvollen Steuergeldverschwendung fort. Ferner ist nicht auszuschließen, dass alsbald die Forderung nach einer Erhöhung laut werden dürfte, da der Betrag von € 150 nicht ausreichen würde.
Im Kern ist dies nicht nur eine kaum vertretbare Verpulverung von Steuergeldern, sondern auch ein eklatantes Zeichen von Führungsschwäche, da es ein Einknicken vor Forderungen darstellt, die vor dem Hintergrund der im nächsten Jahr stattfindenden Landtagswahlen in Bayern erhoben werden. Man muss sich fragen, was man von dieser Bundesregierung auf dem Steuer- und Haushaltssektor bis zur nächsten Bundestagswahl noch erwarten kann. Angesichts dieser Entscheidung muss man die Erwartungen wohl auf Null reduzieren, da diese Maßnahme konträr zu allen Sparbemühungen verläuft und gegen die Mehrheit der Opposition im Bundesrat auf dem Finanz- und Steuersektor ohnehin nichts mehr durchzusetzen ist.
Diese Entscheidung zeigt aber auch, daß die Bundesregierung zunehmend beratungsresistent wird. Statt auf die Ergebnisse der nächsten Landtagswahlen zu schielen, hätte den Ländern und Kommunen mit einem gleichen klotzigen Betrag von zwei Milliarden Euro beim Ausbau der Kitas geholfen werden können, bei denen man durch die Mehrwertsteuereinnahmen aus den Baumaßnahmen sogar noch Steuerrückflüsse erzielt hätte. Oder man hätte ohne großen Verwaltungsaufwand, den der jetzige Beschluss mit sich bringt, das Kindergeld erhöhen können.
Verwirrt fragt man sich auch, wem das Betreuungsgeld Nutzen bringt: das dürfte nach Ansicht von Experten ein großer Teil der oft sehr kinderreichen Migrantenfamilien sein, bei denen das Betreuungsgeld keinen Anreiz darstellt, ihre Kinder in Kitas zu schicken - die oft überhaupt nicht vorhanden sind -, sondern eine höchst willkommene zusätzliche Einnahme zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes. Es entsteht ein reiner Mitnahmeeffekt und das Ziel, die Kinder aus diesen Familien besser und rascher zu integrieren, dürfte dadurch nicht erreicht werden.
Nach den bisherigen Ankündigungen der Bundesregierung ist leider zu befürchten, dass diese soziale Wohltat leider nicht die letzte vor den Bundestagswahlen im nächsten Jahr sein wird. Die Bürger und Steuerzahler werden daher vergeblich in den nächsten 15 Monaten auf eine merkliche Steuerersparnis und einen ausgeglichenen Bundeshausshalt warten, von einer Steuervereinfachung ganz zu schweigen. Schade!
Ihr Steuerkritiker.
Betrachtet man die Staatseinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben insgesamt, so liegt die Quote in den EU-Ländern im Durchschnitt bei 38 %, in Deutschland mit 38,4 % leicht darüber. Dies ist weit höher als in anderen Industrieländern wie den USA mit 25 % und Japan mit 27 %. Lediglich in Kanada und Neuseeland beträgt sie über 30 %.
Die hohe europäische aber vor allem deutsche Quote resultiert aus dem hohen Anteil an Sozialabgaben. Dies ist kein Wunder, wenn man auf die lange Liste der Abgaben schaut: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung machen bei jedem Arbeitnehmer neben der Lohnsteuer, der Solidaritätsabgabe und der Kirchensteuer (fakultativ) einen erheblichen Abzugsbetrag aus, der im Jahre 2011 um 5,9 % stieg, so stark wie seit 17 Jahren nicht mehr. Dabei zahlte nach Angaben des Bundesarbeitministeriums ein Durchschnittsverdiener in 2011 insgesamt € 9.943 an Steuern und Sozialabgaben, gegenüber € 9.390 ein Jahr zuvor. Die ab 2013 geplante Senkung des Rentenversicherungsbeitrags auf 19,2 % ist deshalb nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Dagegen ist der Anteil von Unternehmens- und Kapitalsteuern an den Staatseinnahmen in Deutschland so niedrig wie in keinem anderen EU-Land. Insofern dürfte es auch fraglich sein, ob die von der Bundesregierung anvisierte Unternehmenssteuerreform in dieser Legislaturperiode noch verabschiedet wird. Sie reicht von einer Reform des Reisekostenrechts bis hin zur Abschaffung des Bürokratiemonsters Gewinnabführungsvertrag und sollte den Unternehmen Erleichterungen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro bringen. Die Realisierung dieser Reformpläne wird auch wegen der erforderlichen Zustimmung des Bundesrates, in dem die Opposition über die Mehrheit verfügt, immer unwahrscheinlicher, da diese aus wahltaktischen Gründen schon jetzt jeden Ansatz der Bundesregierung blockiert. Zwar legitim, dennoch ein Trauerspiel, das jede Verantwortung vermissen lässt und zunehmend die Frage aufwirft, ob unser jetziges förderales System den wachsenden Aufgaben noch gerecht wird.
Ihr Steuerkritiker
Die Kulturausgaben in Deutschland haben sich von 2005 bis 2010 von acht Milliarden € auf 9,6 Milliarden € erhöht. Das von Bund und Ländern stark alimentierte Berlin leistet sich immer noch drei Opernhäuser während man in Bonn und Köln wegen der fehlenden Mittel und der steigenden Kosten über eine Zusammenlegung der Opernhäuser diskutiert.
Und wer sich der Problematik auch noch kritisch nähert wie die Autoren des neuen Buches "Der Kulturinfarkt", wird sogleich von höchst einflußreichen und eloquenten Vertretern der Kulturszene quasi als Kulturbanause beschimpft, die jede Kritik an der staatlichen Subventionierung als Sakrileg betrachten. Man begibt sich also auf ein heißes Pflaster, wenn man sich diesem Thema der Verwendung öffentlicher Steuergelder widmet.
Nun kann man in der Tat trefflich darüber streiten, ob und wieviel öffentliche Mittel der Staat für die Finanzierung der Kultur bereitstellen sollte. Das beginnt bei der Musikschule einer Gemeinde oder Stadt, wo die desolate Finanzlage eine freiwillige finanzielle Unterstützung der Musikschule nur durch die Erhöhung der Grundsteuer, die alle Bürger trifft, finanziert wird und endet nicht bei Theater- und Opernaufführungen, wo wegen fehlender Nachfrage der einzelne Sitzplatz oft mit den erwähnten € 150 oder gar mehr subventioniert werden muss. In der Öffentlichkeit kaum nachvollziehbare Gehaltsforderungen von Dirigenten und Intendanten, kaum verständliche Inszenierungen sogar klassischer Stücke nach dem Motto "was gefällt, hat schon verloren" gehen am Geschmack des breiten Publikums vorbei und lassen die Frage aufkommen - insbesondere bei Theater und Oper - ob diese Art des Kulturangebots wirklich Kultur für alle ist und nicht lediglich für einen kleinen elitären Kreis.
Die FAZ beschrieb es treffend: "Orientierung an den Wünschen des Kunden gilt als geschmacklos und kreativitätstötend". Auf diese Art und Weise gewinnt man aber keine neuen jüngeren Zuschauer und die immer älter werdende Generation dürfte damit ohnehin abgeschreckt werden.
Angesichts der steigenden Zahl der Hartz IV-Empfänger und der Grundsicherung beziehenden Personen, die sich ohnehin kaum einen Theater- oder Opernbesuch leisten können, muß die Angemessenheit der jetzigen staatlichen Förderung mit Steuergeldern neu diskutiert werden, wobei mehr Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Anbietern sicher für mehr Freiheit und für eine Belebung der Kulturszene führen dürfte. Eine Subventionierung im bisherigen Ausmaß ist nicht mehr bezahlbar und vertretbar.
Ihr Steuerkritiker.
Was sich bereits vor der NRW-Wahl bei der Ablehung der Kürzung der Solarförderung und des dt.-schweizerischen Steuerabkommens durch den Bundesrat abzeichnete, dürfte sich - allen anders lautenden Gerüchten zum Trotz - auch nach der NRW-Wahl fortsetzen: keine irgendwie geartete Zustimmung der Opposition zu jedwedem steuerpolitischen Vorhaben der Bundesregierung bis zur Bundestagswahl im kommenden Herbst! Diesem Grundsatz scheint die Opposition alles andere unterzuordnen und nimmt dafür auch höhere Schulden in Kauf, die - das läßt sich aus dem NRW-Wahlergebnis ableiten - ohnehin die Bürger nicht weiter zu interessieren scheinen, zumal es bei den Stützungsmaßnahmen der Bundesregierung für andere EU-Länder um beträchtlich höhere Summen geht. Dafür verzichtet die Opposition auch auf mögliche Steuerermäßigungen und bereitet durch ihre Zustimmung zu den bisherigen Solarfördersätzen eine neue Strompreiserhöhung für den Bürger vor, da die Förderung auf den Strompreis umgelegt wird (derzeit mit steigender Tendenz € 14 Milliarden!). Ebenso wird durch den Verzicht auf die Steuerzahlungen aus der Schweiz verhindert, daß der Bundeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung schon im nächsten oder übernächsten Jahr auskommt.
Natürlich sind derartige Strategien legitim. Sie zeugen aber nicht von großem Verantwortungsbewußtsein und schaden dem Steuerbürger erheblich, der ungewollt den Stillstand der Steuerpolitik für die nächsten 16 Monate ertragen muß. Denn die Bundesregierung hat in diesem Bereich nur wenig Spielraum, da sie in den allermeisten Fällen auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen ist, in dem derzeit die Opposition über eine Mehrheit verfügt. So werden schon Überlegungen laut, die Solidarabgabe zu reduzieren, was die Bundesregierung aufgrund eigener Kompetenz tun kann und wo sie nicht auf die Zustimmung der Länder angewiesen ist. Rein rechnerisch würde sich für den Steuerbürger eine solche Maßnahme aber kaum bemerkbar machen und sich zu einem großen Teil bei älteren Personen, die nur über Renteneinkünfte verfügen, überhaupt nicht auswirken. Insofern sollte die Bundesregierung sehr sorgfältig abwägen, ob ein derartiges kostspieliges Vorhaben überhaupt sinnvoll ist. Denn in den ostdeutschen Ländern würde dies nicht gerade auf Zustimmung stoßen!
So ist leider zu befürchten, daß die Opposition ihre bisher erfolgreiche Strategie zum Nachteil der Steuerzahler weiter fortsetzen wird und sich an den internen Auseinandersetzungen der Bundesregierung z. B. über das Betreuungsgeld erfreuen kann. Eine tolle Win-Win-Situation für die Opposition, aber nicht für den Steuerzahler!
Ihr Steuerkritiker.
Vier Bundesländer - Hessen (CDU), Schleswig-Holstein (CDU), Bremen (SPD) und Rheinland-Pfalz (SPD) - haben einen Elf-Punkte-Plan zur Steuervereinfachung vorgelegt, der auf der nächsten Länderfinanzministerkonferenz am 31.5/1.6.2012 beraten werden soll. Wichtige Punkte dieses Vorhabens sind:
- die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages bei den Werbungskosten von € 1.000 auf neu € 1.150,
- höhere Pauschbeträge für Behinderte und
- ein vereinfachter Abzug von Pflegekosten.
- eine Änderung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, gedacht ist dabei an eine Absetzbarkeit erst von € 300 an - und
- einer schärferen Handhabung der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen.
- Bei den Kinderbetreuungskosten soll es künftig eine Obergrenze geben und die Freigrenze für Sachbezüge soll gesenkt werden.
- Für die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers ist ein Pauschbetrag von monatlich € 100 vorgesehen.
Auch die Ergebnisse der anstehenden Landtagswahlen dürften kaum zu einer wesentlichen Änderung der jetzigen Positionen führen. Dabei könnten von einer Erhöhung des Grundfreibetrages auch die Hartz-IV-Empfänger in den kommenden beiden Jahren mit monatlich € 8 profitieren. Aber auf die Steuerbürger und Hartz-IV-Empfänger nimmt die Opposition leider keine Rücksicht, solange ihre Boykotthaltung Aussicht auf Erfolg verspricht.
Noch ein Punkt ist bemerkenswert: offenbar sind die Finanzverwaltungen zunehmend überfordert mit der Überprüfung von geringen Lohnleistungen bei Handwerkerrechnungen, sodass sie jetzt eine Mindestgrenze von € 300 fordern. Das würde natürlich wieder die Masse der Steuerzahler treffen, deren Handwerkerrechnungen hinsichtlich der angefallenen Löhne in den wenigsten Fällen über € 300 liegen dürften.
Alles in allem: so begrüßenswert Initiativen zur Steuervereinfachung und Steuerminderung auch sind, dies dürfte ein Schuss in den Ofen werden, die Erfolgsaussichten sind nur als sehr gering anzusehen!
Ihr Steuerkritiker.
In einer Studie des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung aus dem Jahre 2006 über die Zukunftsfähigkeit deutscher Regionen wurden bereits präzise und detaillierte Prognosen über die demografische und wirtschaftliche Entwicklung in ganz Deutschland bis zum Jahr 2020 veröffentlicht, die schon damals auf das "Wolfserwartungsland" deutlich hinwiesen.
In einem neuerlichen Beitrag hat nunmehr der Direktor dieses Instituts die Bunderegierung kritisiert, dass diese immer noch mit erheblichen Steuermitteln und Ansiedlungsprämien eine Gleichwertigkeit aller Lebensbedingungen in allen Regionen Deutschlands herzustellen versucht, es aber an einer Gesamtstrategie zur Bewältigung dieses seit langem bekannten demografischen Problems fehle. Eine solche Strategie müsse eine schonungslose Analyse, klare Zielvorgaben und die Darstellung der Eingriffsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel enthalten.
Man muss sich daher fragen, ob das Konzept der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen deutschen Regionen durch die tatsächliche Entwicklung nicht längst überholt ist und auch mit noch so großen staatlichen Fördermaßnahmen nicht erreicht werden kann. Denn die Vergeblichkeit der fast krampfartigen staatlichen Bemühungen spiegelt sich in der anhaltenden Abwanderungsquote der jüngeren arbeitsfähigen Bevölkerungsteile in Mittelzentren oder Großstädte wider. Hier wird auch künftig die Mehrzahl der neuen Arbeitsplätze entstehen, weil die Unternehmen ihre Investitionsentscheidung zu einem großen Teil auch von der vorhandenen Infrastruktur und der Bevölkerungsdichte abhängig machen. Diesen Trend umkehren zu wollen, ist ein hoffnungsloses Unterfangen und sollte nicht weiterhin noch mit teuren Steuergeldern unterstützt werden.
Leider ist davon in dem neuen Demografiekonzept der Bundesregierung wenig zu spüren. Statt sich mutig mit den schon seit langem bekannten negativen Auswirkungen der Demografie zu beschäftigen - schon jetzt können mit dramatisch zunehmender Tendenz Ausbildungsplätze nicht besetzt werden, was zeigt, wie unsinnig die immer wieder erhobene Forderung nach einer Ausbildungsplatzabgabe ist - , vertändelt sich die Bundesregierung im Streit um weitere sozialpolitische höchst kostspielige Wohltaten, um der Opposition auf diesem Sektor im bereits eingeläuteten Bundestagswahlkampf keine Angriffsflächen zu bieten. Um all das zu finanzieren und außerdem noch einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung zu realisieren, ist zu befürchten, dass der Ausweg wieder einmal in Steuererhöhungen mündet, aber natürlich erst nach der Wahl!
Ihr Steuerkritiker.
Während die SPD weiterhin die Umsetzung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens blockiert und die Zugriffswut des US-Fiskus jetzt auch auf deutsche Banken wächst, nimmt der Streit um das Betreuungsgeld für Kinder von 1.-3. Lebensjahr schon fast skurrile Züge an. Auch diese "soziale Wohltat" soll aus Steuergeldern finanziert werden.
Betrachtet man die gerade vom Bundesrechnungshof(BRH) gerügte und sehr teure Praxis der Auszahlung des Kindergeldes durch sage und schreibe 8500 Familienkassen - wobei die 200 größten Kassen 98% der Auszahlungen vornehmen - mit insgesamt 38,8 Milliarden €, so öffnet dieses Verfahren Tor und Tür für Betrügereien und jahrelange unentdeckte Doppelzahlungen. Ein ähnliches Szenario ist für die sich abzeichnende Zahlung des Betreuungsgeldes denkbar. Ein weiteres Loch, in dem unsere Steuern versenkt werden.
Zweifelsohne könnte die Absicht, Familien mit Kindern stärker als bisher zu unterstützen, begrüßenswert sein. Doch ist zu fragen, ob dies derart kompliziert wie vorgesehen realisiert werden muss. Warum erhöht man nicht generell das Kindergeld für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr und stützt damit insbesondere sozial schwache Familien, wohl wissend, dass diese Gelder oftmals zur Finanzierung des Familienlebensunterhaltes herangezogen und weniger direkt für das betroffene Kind ausgegeben werden. Das ganze Problem dann noch mit dem Besuch oder Nichtbesuch einer - in den meisten Fällen nicht vorhandenen - Kindertagesstätte zu befrachten, erschwert es zusätzlich, akzeptable und verständliche Lösungen zu finden. Hinzu kommt, dass die dies Vorhaben vehement fordernde regional begrenzte Partei zur Begründung auf die ländliche Bevölkerung verweist, die ihre Kinder überwiegend zuhause erzieht. In dieser Region finden im nächsten Jahr wichtige Landtagswahlen statt. Wie sehr eine auf ihre Klientel ausgerichtete Politik einer Partei schaden kann, hat gerade die FDP mit ihrer Steuerbegünstigung für den Hotelleriebereich erlebt. Anscheinend dauern Lernprozesse bei manchen Politikern etwas länger.
Auf jeden Fall kostet dieses Vorhaben, wenn es denn beschlossen wird, etliche Milliarden Euro mit steigender Tendenz. Es wird höchste Zeit, dass der Bundesfinanzminister derartigen Einzelprojekten Einhalt gebietet und die Bundesregierung ein Gesamtkonzept für derartige Aktivitäten vorlegt und beschließt, damit nicht ständig vor Landtagswahlen die Steuerversenkungsmaschine angeworfen und eine für die Gesamtbevölkerung schädliche Klientelpolitik betrieben wird.
Ihr Steuerkritiker.
Zwar stehen die beabsichtigten Vorhaben unter einem Finanzierungsvorbehalt, aber bisher konnte man dazu nichts vom Bundesfinanzminister hören. So steht zu befürchten, dass die Regierung in einen Wettbewerb um soziale Wohltaten mit der Opposition eingetreten ist, der jegliche Versuche zunichtemacht, in den kommenden Jahren keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Das ist umso bedauerlicher als die finanzielle Gesamtsituation des Bundes aufgrund der weiter sprudelnden Steuereinnahmen, der bisher geringen Inanspruchnahme aus dem ESF und ESM und eventuellen Sonderzuflüssen wie aus dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen sowie der Ablehnung des geplanten Steuersenkungspakets (Anhebung des Grundfreibetrags, Reduzierung der kalten Progression) in Höhe von mehr als sechs Milliarden € durch die Opposition im Bundesrat grundsätzlich als sehr positiv angesehen werden muss.
Dabei muss man wissen, dass nach einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die Steuerbelastung in Deutschland unter den 27 EU-Staaten ausgesprochen hoch ist. Deutschland steht hierbei an 21. Stelle, nur in sechs Staaten ist die Steuerbelastung höher. Und sollte die Opposition die nächste Bundestagswahl gewinnen, so dürfte die effektive Steuerbelastung noch erheblich zunehmen, wenn die bisherigen steuerpoltischen Oppositionsbeschlüsse umgesetzt werden sollten. Dabei hatten Experten gehofft, dass es in dieser Legislaturperiode wenn schon nicht zu einer Steuervereinfachung, dann doch zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerlast kommen würde. Davon ist nichts übrig geblieben, im Gegenteil. Zusätzlich werden durch die Inflation Lohn- und Gehaltsanhebungen fast gänzlich wieder wettgemacht, sodass kaum eine Reallohnsteigerung zu verspüren ist. Insgesamt also keine guten Aussichten.
Ihr Steuerkritiker.
Ebenso wie das erwähnte Abkommen dürften sämtliche beabsichtigten Maßnahmen des Bundesfinanzministers wie z.B. die Erhöhung des Grundfreibetrages oder die Verringerung der kalten Progression auf tönernen Füßen stehen. Denn nachdem die Opposition wieder einmal die gängige Gerechtigkeitslücke - im Wahlkampf oft sehr wirksam - bemüht hat, ist zu befürchten, dass bis zur nächsten Bundestagswahl auf dem Gebiet des Steuerrechts Stillstand herrschen wird. Selbst unter Verzicht auf die Einnahmen, die durch die Verzögerung des deutsch-schweizer Abkommens wegen der Verjährung für ein Jahr verloren gehen. Dieses Szenario würde durch eine Bestätigung der jetzigen rot-grünen NRW-Regierung noch wahrscheinlicher.
Es ist auch kaum nachzuvollziehen, warum der Bundesfinanzminister sich nicht frühzeitig und intensiv in Gesprächen mit der Opposition um eine einvernehmliche Lösung dieser höchst sensiblen Frage bemüht hat, zumal nach dem Verlust der Mehrheit im Bundesrat und in Kenntnis der Blockadepolitik, die die Opposition schon einmal mit Erfolg praktiziert hat.
Ein solches Vorgehen kann man nur als dilettantisch bezeichnen. Und nicht nur Experten fragen sich zu Recht, warum das vorgesehene Abkommen mit der Schweiz in den beanstandeten Punkten nicht nachverhandelt worden ist, zumal die deutsche Position bei geschätzten 130-180 Milliarden Euro in der Schweiz lagernder deutscher Schwarzgelder mindestens ebenso günstig ist wie die der USA, die für tausende von US-Bürgern die Aufhebung ihrer anonymen schweizerischen Konten bereits erreicht hat.
Die allergrößte Mehrheit der deutschen Steuerbürger, die über keine Schwarzgeldkonten in der Schweiz verfügen dürfte, wird vom deutsch-schweizer Steuerabkommen nicht tangiert. Aber sie müssen sich ständig mit oft sehr kleinlichen Finanzbeamten um wenige Euros streiten und haben daher kein Verständnis für die geplante äußerst großzügige Zinsabgeltungsregelung für in die Schweiz gebrachte Schwarzgelder. Das sollten die Bundesregierung und vor allem der Bundesfinanzminister bedenken.
Ihr Steuerkritiker.
Die Beispiele dieser Streichliste spiegeln vor allem den mächtigen Einfluss der Lobbyisten in Berlin wider, die für ihre Klienten möglichst umfangreiche Steuergelder für oft unsinnige Projekte zu erreichen versuchen, um damit auch ihre Existenzberechtigung nachzuweisen. Hinzu kommt, dass auch die Bundesregierung selbst Klientelpolitik, insbesondere im Agrarbereich, betreibt und der Bundesminister der Finanzen trotz scharfer Kontrollen nicht hinter jede, oftmals in den einzelnen Ressorts gut versteckte Subventionsmaßnahme kommt.
Wie an dieser Stelle bereits vorhergesagt, droht das Steuerabkommen mit der Schweiz an der Haltung der oppositionellen Bundesländer nun endgültig zu scheitern und das aus leicht zu durchschauenden politischen Gründen. Dabei würde ein Großteil der von der Schweiz zu zahlenden Gelder an die Bundesländer gehen, allein an NRW im ersten Schritt € 300 Mio. an Baden-Württemberg € 200 Mio. und an Rheinland-Pfalz € 40 Mio. Doch diese lassen lieber € 700 Mio. jährlich verfallen als dass sie dem Bundesfinanzminister den Erfolg gönnen. Stattdessen wird lieber gegen den Solidarpakt demonstriert und wird die Finanznot der Kommunen beklagt wie in NRW, wo am 13. Mai 2012 Neuwahlen stattfinden werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Kaum erzielen die gesetzlichen Krankenkassen durch Konzentrationsprozesse und Verringerung ihrer immerhin noch € 9,4 Milliarden betragenden Verwaltungskosten wieder Überschüsse und Rücklagen - man spricht von € 19,5 Milliarden, da wird auch schon der Ruf nach einer Abschaffung der Praxisgebühr, der Senkung oder Rückgewähr von Beiträgen laut. Dabei sagen viele Experten, dass diese Rücklagen dringend erforderlich sind für die weiter steigenden Krankenhauskosten und das rasant ansteigende Krankengeld (plus 9,4 %).
Dabei hat die Bundesarbeitsministerin mit der neuen Zuschussrente bis zu € 850 für Geringverdiener schon wieder eine neue soziale "Wohltat" kreiert, die den Steuerzahler noch sehr teuer zu stehen kommen wird. Die Kosten dafür, nach ersten Berechnungen zwischen 2-3 Milliarden €, sollen zwar aus Beiträgen und Steuern finanziert werden, doch wieder einmal wirkt sich dies negativ auf die angestrebte Verringerung der Neuverschuldung des Bundes aus, trotz aller positiven Prognosen des Bundesfinanzministers. Als ob die Politiker nichts gelernt hätten, ...aber nächstes Jahr sind ja Bundestagswahlen!
Ihr Steuerkritiker.
Gleichzeitig prüft der BMF, ob bei Außer-Haus-Lieferung von warmem Essen dieses mit 19 % statt wie bisher mit 7 % zu besteuern ist. Betroffen davon wären vor allem das "Essen auf Rädern", vorwiegend für ältere und hilfsbedürftige Senioren sowie die Schulspeisung. Das dürfte insbesondere einen Personenkreis treffen, der nicht zu den einkommensstärksten Gruppen gehört. Das gilt ebenso für die erwähnten Freiwilligen. Dort Einkommensteuer zu erheben, dürfte außerdem mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden sein, der die angeblich ohnehin niedrigen Steuereinnahmen kaum rechtfertigt.
Was der BMF in den geschilderten Fällen mit der ihm eigenen "Konsequenz" verfolgt und damit vorwiegend einkommensschwache Personen weiter belastet, lässt er andererseits unbeachtet, wenn es gilt, Kosten der Ausbildung entsprechend einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) umzusetzen. Dann sorgt der BMF durch eine rasante Gesetzesänderung oder durch Nichtanwendungserlasse für eine "BMF-Konsequenz", die der Normalbürger kaum nachvollziehen kann. Das ist weder sozial noch gerecht, sondern in höchstem Maße inkonsequent!
Dabei würde sich anbieten - wie von der Opposition gefordert, ohne deren Zustimmung im Bundesrat auf dem Finanzsektor kaum etwas beschlossen werden kann - endlich mit konsequenter Härte das bereits paraphierte deutsch-schweizerische Steuerabkommen lediglich in zwei Punkten (Inkrafttreten und Behandlung der Zinsen in der Vergangenheit) nachzuverhandeln und zum Abschluss zu bringen, um nicht wegen der Zehnjahresfrist von Jahr zu Jahr Milliarden zu verschenken. Das wäre auf jeden Fall ergiebiger als das Nachjagen nach minimalen Steuerbeträgen!
Ihr Steuerkritiker.
Der zweitgrößte Brocken ist der Bereich Arbeitsmarkt, wo 40,3 Mrd € angesetzt worden sind.
In den Kommunen ergibt sich ein ähnliches Bild, auch wenn genaue Angaben über den Anteil der Kosten der sozialen Sicherung wie Grundsicherung, Asylantenunterkünfte, Kindergarteneinrichtungen usw. seltsamerweise dort nur sehr schwer zu erhalten sind. Jedenfalls wird deutlich, daß diese steigenden Kosten den Gemeinden kaum noch Luft zum Atmen lassen und zunehmend Nothaushalte an der Tagesordnung sind.
Darunter leiden nicht nur die oft stark renovierungsbedürftigen Schulen und Sporthallen, sondern durch die Streichung von freiwilligen Leistungen auch die Mitglieder von Sportvereinen, die einen erheblichen Beitrag zur Integration leisten. Es sind aber auch direkt oder indirekt alle Bürger der Gemeinde oder Stadt betroffen durch immer schlechter werdende Straßen, für deren Renovierung kein Geld vorhanden ist und durch die Erhöhung der Grundsteuer, die auch auf die Mieter umgelegt werden kann. Eine Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: immer mehr Gemeinden halten sich nur durch kurzfristige Kassenkredite über Wasser.
Es wird höchste Zeit, die Belastung der Kommunen zu überdenken und zu ändern; denn sie haben außer der Gewerbesteuer, Hundesteuer und Verwarnungsgelder kaum wesentliche eigene Einnahmen. Die Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund kann nur ein erster Schritt sein.
Auch ist zu fragen, ob der ständig steigende Anteil der Kosten der sozialen Sicherung noch hinzunehmen ist. Denn selbst bei einem Verzicht auf jegliche Rentenerhöhungen werden sich diese Kosten aufgrund einer immer älter werdenden Bevölkerung erhöhen, so daß wir in nicht allzu ferner Zeit bald zwei Drittel unseres Steueraufkommens für die Kosten der sozialen Sicherung verwenden müssen.
Eine solche Steuerverwendung wirft die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit und der Generationengerechtigkeit auf, da ein erheblicher Bevölkerungsanteil gar keinen Anspruch auf Rentenleistungen hat, diese aber über Steuerzahlungen mitfinanziert. Auf Dauer wird die Belastungsfähigkeit der Gesellschaft auf eine harte Probe gestellt werden. Und letzten Endes ist dies auch aufgrund der Begrenzung der Nettoneuverschuldung in der Verfassung nicht mehr bezahlbar, insbesondere angesichts der neuen Herausforderungen einer globalisierten Welt.
Ihr Steuerkritiker.
Das gesamte Aufkommen aus dieser Abgabe wird für 2012 auf 12 Milliarden (Mrd) € geschätzt, wovon allein 50% auf die Solarenergieerzeuger entfallen, die damit aber nur rund drei Prozent des Stroms erzeugen. Das dokumentiert eine gefährliche und ausufernde Fehlentwicklung, die allein auf einer total verkehrten Förderpolitik beruht und vom RWE-Chef
Jürgen Großmann mit der bissigen Bemerkung kommentiert wurde, "Sonnenstrom in Deutschland zu produzieren ist so sinnvoll, wie Ananas in Alaska zu züchten". Die Bundesregierung hat nach monatelangem, kaum nachvollziebaren Auseinandersetzungen zwischen dem Wirtschafts- und Umweltministerium nunmehr die Reißleine gezogen und die Solarförderung deutlich gekürzt, für viele Experten allerdings viel zu spät.
Interessant dürfte aber auch die Verteilung der EEG-Zahlungsströme nach Bundesländern sein. Dabei stehen nicht etwas die sonnenreichen Südländer - abgesehen von Bayern - , sondern Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern an der Spitze, während die Bürger von Nordrhein-Westfalen mehr als 2,2 Mrd € mehr an EEG-Abgabe zahlten als sie erhielten für die Ökostromförderanlagen aus dem EEG-Abgabetopf. Negativ war auch die Bilanz für die Länder Baden-Württemberg (minus 362 Mio €, Berlin 349 Mio € und Hessen 291 Mio €). Allein Bayern erzielte den höchsten Überschuß mit 1,1 Mrd €. Dies ist ein Abbild der verqueren Situation, die mit einer verkorksten Förderpolitik das Marktgeschehen außer Kraft setzt. Man kann nur hoffen, daß durch die aktuelle Reduzierung der Solarenergieförderung und durch den Wettbewerb unter den Stromlieferanten die Strompreise für den Bürger auch künftig noch im bezahlbaren Bereich bleiben werden.
Ihr Steuerkritiker.
Und für das laufende Jahr sehen die Zahlen aufgrund der guten Konjunktur und den damit einhergehenden sprudelnden Steuereinnahmen noch besser aus. Geplant sind 26,1 Mrd. €, die jedoch ohne die Beiträge zum Europäischen Rettungsschirm ESM auf unter 10 Mrd. € sinken würden. Und kurioserweise könnte dank der Mithilfe der Opposition sogar eine Null erreicht werden. Denn diese befindet sich in einer echten Zwickmühle: verweigert sie wie bisher im Bundesrat den Plänen der Bundesregierung zur Ausweitung des Grundfreibetrages und der Verringerung der kalten Progression - beide Maßnahmen entlasten den Bürger nicht wesentlich - ihre Zustimmung, kann Minister Schäuble weitere sechs Mrd. € einsparen. Das gilt ebenso für die geplante Unternehmenssteuerentlastung in Höhe von zwei Mrd. €. Des Weiteren ist beabsichtigt, sowohl bei der Renten- als auch der Krankenversicherung aufgrund deren guter Kassenlage jeweils die Zuschüsse um je zwei Mrd. € zu kürzen, was an dieser Stelle schon vor kurzem aufgezeigt und gefordert wurde. Insgesamt also 12 Mrd. €! Die Opposition hat es also in der Hand, der Bundesregierung im Bundestagswahljahr 2013 einen zugkräftigen Wahlkampfschlager -Nullneuverschuldung - zu liefern oder aber in den sauren Apfel der Zustimmung zu den Steuersenkungsplänen zu beißen! Beides dürfte für die Opposition wenig glücklich sein. Hinzu kommt das deutsch-schweizerische Steuerabkommen, dem die Opposition ebenfalls ihre Zustimmung verweigert, das zwar in der Tat nach Ansicht von Experten gerade für die Vergangenheit verbesserungsbedürftig ist und Schlupflöcher aufweist, aber gleichwohl dem deutschen Fiskus mindestens insgesamt rund zehn Mrd. € bringen dürfte, davon im ersten Jahr sofort zwei Mrd. SFr.
Alles in allem zeichnet sich ab, dass die Bundesregierung ihr Ziel schon vor 2016 erreichen wird, die Neuverschuldung nicht über 0,35 % des BSP steigen zu lassen bzw. weit unter zehn Mrd. € zu halten.
Angesichts einer solch glänzenden Situation könnte man von der Bundesregierung erwarten, noch kurz vor der Bundestagswahl im September 2013 die Bürger mit spürbaren Steuersenkungen zu überraschen, sofern die Opposition dies nicht verhindert. Doch das scheint sehr zweifelhaft, zumal die Oppositionsparteien sich bisher für spürbare Steuererhöhungen ausgesprochen haben.
Experten haben ferner die Befürchtung, dass auch nach der Bundestagswahl keine signifikante Steuersenkung für den Bürger beschlossen, sondern aus wahltaktischen Gründen auf spätere Jahre verschoben werden wird. Ob dies jedoch auch politisch durchsetzbar erscheint, ist eine völlig offene Frage, zumal wenn andere Abgaben wie z.B. zur Pflegeversicherung wieder steigen und der Unmut der Bevölkerung über die ungelösten Probleme der Steuervereinfachung weiter zunehmen wird.
Ihr Steuerkritiker.
Und hier zeichnet sich trotz der Finanznot vieler von der Opposition regierten Bundesländer, die dringend auf Gelder wie z. B. Anteile aus dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen angewiesen sind, eine nicht nachvollziehbare Boykottpolitik der Opposition wie vormals unter Lafontaine ab. Und es zu befürchten, daß dieser Zustand bis zu den nächsten Bundestagswahlen noch rund 18 Monate andauern wird! Denn nicht nur in Sachen Steuern ist keine Bewegung zu erkennen, auch bei der Finanzierung von energiesparenden Maßnahmen kommt man bisher keinen Schritt voran. Damit gibt es für die Wirtschaft und Unternehmen keine Planungssicherheit und folglich werden auch Investitionen zurückgestellt.
Dabei müsste bei einsichtigen Oppositionspolitikern doch die Erkenntnis wachsen, daß auch in den von ihnen regierten
Bundesländern die Finanznöte immer größer werden, nicht zuletzt auch noch durch die Neuordnung des für verfassungs-
widrig erklärten kommunalen Finanzausgleichs.
Deutschland kann sich angesichts der immensen globalen und speziell europäischen Herausforderungen keinen derartigen Stillstand leisten, wenn es denn seine derzeit noch sehr gute Position halten will. Das ständige Schielen auf die nächsten Wahltermine ist wenig hilfreich und zudem oft bitter bestraft worden.
Und während die Bundesregierung ihre wenig realistischen Steuersenkungspläne verkündet, wird still und leise der Bürger
ganz konkret mit steuerlichen Mehrbelastungen konfrontiert wie z.B. der Verringerung des sogenannten Vorwegabzugs in diesem Jahr von € 2.700 auf € 2.400. Desweiteren geistern noch Meldungen durch die Lande, daß alle Dientleistungen wie der Lieferservice von zum sofortigen Verzehr geeigneten Essen künftig mit 19% statt wie bisher mit 7% belegt werden sollen.
Man fragt sich, wer da noch durchblickt ?
Fazit: es werden keine Ankündigungen oder Pläne benötigt, die ohnehin kaum zu realisieren sind, sondern konkrete und mit der Opposition im Vorfeld bereits abgestimmte Maßnahmen, die auch rasch umgesetzt werden können!
Ihr Steuerkritiker.
Die einmalig hohen Steuereinnahmen des Bundes im Dezember 2011 von rund 71 Mrd. Euro wecken natürlich Begehrlichkeiten, nicht nur im Inland, sondern vor allem im Ausland. Um sich dagegen zu wehren, wird verständlich, dass Minister Schäuble eine Neuverschuldung von 26 Mrd. Euro angesetzt hat, die sich allerdings durch die Beiträge zum europäischen Krisenmanagement noch beträchtlich erhöhen dürfte. Experten sind jedoch der Ansicht, dass mit verringerten Zuschüssen zur gutgehenden Renten- und Krankenversicherung und anderen Sparmaßnahmen sich die Neuverschuldung des Bundes in 2012 hätte auf null zurückfahren lassen.
Andererseits muss der Bund für neue Schulden derzeit nur einen gegen Null tendierenden Zinssatz bezahlen, was die Schuldenaufnahme natürlich erheblich erleichtert.
Man kann jedoch angesichts der teilweise mit kaum nachvollziehbaren Beschimpfungen und Vorwürfen verbundenen finanziellen Forderungen anderer EU-Länder nicht genügend auf die Tatsache hinweisen, dass bei der Staatsverschuldung Deutschland mit einer Gesamtverschuldung von 2,1 Billionen Euro an der Spitze aller EU-Länder steht vor Italien (1,9 Billionen €), Frankreich (1,7 Billionen €) und Großbritannien (1,5 Billionen €) und damit eine Verschuldensquote von 81 % des Bruttosozialprodukts (BSP) erreicht. Nur sechs Länder - Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Belgien und Frankreich - haben eine höhere Verschuldensquote. Die Maastricht-Grenze von 60 % Verschuldensquote wird damit weit überschritten.
Experten fragen sich zu Recht, wieweit angesichts dieser Belastung Deutschland noch weitere Zahlungen zum Euro-Rettungsschirm zugemutet werden können, zumal sich das Wirtschaftswachstum und damit auch die Steuereinnahmen noch in 2012 erheblich verringern werden.
In diesem Gesamtkontext der Milliardenforderungen aus den EU-Ländern wird verständlich, dass Minister Schäuble wesentliche Steuererleichterungen im Inland zurückstellen muss. Ob dies auch für das Wahljahr 2013 gilt, bleibt abzuwarten.
Denn nur mit einer geringen Erhöhung des Grundfreibetrages und einer für die Mehrheit der Bevölkerung kaum spürbaren Verringerung der kalten Progression lassen sich keine Wähler gewinnen.
Ihr Steuerkritiker
- den Steinkohlenabsatz und die Stahlindustrie (1,3 Mrd. €)
- die Förderung energetischer Gebäudesanierung (840 Mio. €)
- die Wohnungsbauprämien (480 Mio. €).
- Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (2,3 Mrd. €)
- Steuerbefreiung für Schichtzulagen (2,2 Mrd. €)
- Steuerbefreiung für Renovierungsaufwand (1,5 Mrd. €)
- Steuerbefreiung für Altersvorsorge (1,4 Mrd. €)
- Steuerbefreiung für Eigenheimzulagen (1,2 Mrd. €).
Dazu gehört auch die vielfach kritisierte Ermäßigung von Beherbergungserlösen seit 2010 mit 915 Mio. € in 2012.
Nicht zu den Subventionen werden die Sozialleistungen wie Hartz IV oder Grundsicherung gerechnet.
Zwar ist die Liste der Subventionen immer noch sehr umfangreich, doch zeigt ein Blick über den Zaun nach Österreich wie kreativ man dort ist. Insbesondere bei der Familienförderung wird dort so ziemlich alles gefördert mit Zuschüssen für den Familienurlaub bis hin zur Mehrwegwindel! Ferner Harley-Treffen in Kärnten, Puppentheater in Vorarlberg bis hin zu Unterstellplätzen für Samsonzwerge der Karnevalsumzüge in Salzburg.
So begrüßenswert ein Rückgang der Subventionen in Deutschland auch erscheint - er betrug zwischen 2009 und 2011 für den Bund, die Länder und Kommunen insgesamt rund sieben Mrd. € (von knapp 56 Mrd. € auf gut 49 Mrd. €), so beseitigen Subventionen keineswegs Marktversagen, sondern verhindern als staatlicher Eingriff das Zustandekommen von effizienten Marktlösungen. Experten sprechen Subventionen die Leistungsanreizfunktion ab und betrachten sie eher als Sozialpolitik für Unternehmen. Subventionen fördern eine Mentalität, wonach Unternehmen eine Investition erst dann tätigen, wenn eine entsprechende Förderung erfolgt. Hinzu kommt, dass damit in zahlreichen Fällen Klientelpolitik betrieben wird. Vielfach fehlt auch eine entsprechende Erfolgskontrolle.
Angesichts der Tatsache, dass in 2012 die Subventionen des Bundes mit 22,6 Mrd. € immer noch mehr als fünf Prozent des gesamten Bundeshaushaltes betragen, sollte die Bundesregierung weiterhin energisch bemüht sein, weitere Reduzierungen vorzunehmen.
Ihr Steuerkritiker.
Davon kann man in Deutschland nur träumen; denn hier fordern Grüne und SPD die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 % zuzüglich Soli und Kirchensteuer für natürliche Personen. Und auch die FDP hat nunmehr ganz offiziell ihre Steuersenkungspläne aufgegeben. Dabei entgehen dem deutschen Staat nach einem neuesten Gutachten des Bundesrechnungshofes (BRH) Millionen, wenn nicht gar Milliarden vor allem durch Missmanagement und fehlendem Personal in den Finanzämtern sowie durch permanente Änderung der Rechtsvorschriften. Der BRH hat ermittelt, dass pro Bearbeitungsfehler ein durchschnittlicher Schaden für den Staat in Höhe von € 630 entsteht, allein bei der fehlerhaften Berechnung - aufgrund falscher Angaben! - der Fahrtkilometer zum Arbeitsplatz trotz Computereinsatz durchschnittlich ein Schaden von € 333,-!
Laut BRH hat es in der Zeit von 2006 - 2011 im Einkommensteuerrecht alle fünf Wochen eine Änderung gegeben! Hinzu kommen noch ständige Nichtanwendungserlasse des Bundesministers der Finanzen, der Urteile des Bundesfinanzhofes praktisch außer Kraft setzt, indem er sie auf den Einzelfall beschränkt. Hier sei die Frage erlaubt, ob diese Praxis mit der Verfassung vereinbar ist. Es ist aufgrund dieses Geschehens nicht verwunderlich, dass selbst ausreichend qualifizierten Finanzbeamten des Öfteren Fehler unterlaufen und die Zahl der fehlerhaften Einkommensteuerbescheide erheblich ist.
Eine Verbesserung zeichnet sich nicht ab und ist auch solange nicht zu erwarten, wie das Einkommensteuerrecht nicht vereinfacht wird und die Einkommensteuererklärung "auf einem Bierdeckel" gemacht werden kann!
Ihr Steuerkritiker.
- Steuervereinfachungen wird es trotz der wiederholten Ankündigungen der Bundesregierung in 2012 nicht geben. Eher zeichnet sich das Gegenteil ab, auch bedingt durch vermehrte Nichtanwendungserlasse des Bundesministers der Finanzen (BMF), zuletzt in Sachen Absetzbarkeit von Prozeßkosten als außergewöhnliche Belastung, die der Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen BFH VI R 42/10 anerkannt hatte, der BMF aber nun mit Schreiben vom 20.12.2011 IV C 4-S2284/07/003:0021 auf den Einzelfall beschränkte.
- Steuersenkungen wird es ebenfalls trotz der vom Bundeskabinett bereits verabschiedeten Pläne über rd. sechs Mrd. € (Veringerung der kalten Progression, Erhöhung des Grundfreibetrages in zwei Schritten in 2013 und 2014 um insgesamt € 350, was für die Mehrheit der Steuerzahler eine monatliche Nettoersparnis von weniger als 10 € bedeutet) nicht geben. Dagegen mehren sich die Stimmen, die mehr oder weniger offen für höhere Steuern und größere Subventionen eintreten (Anhebung des Einkommensteuerspitzensatzes auf 49 % plus Soli = 51,7 % (SPD, Grüne), Erhöhung des Abgeltungssatzes für Kapitaleinkünfte von bisher 25 auf 32 % plus Soli = 33,7 % (SPD), Änderung des Rentenbeginns mit 67 Jahren (SPD, Grüne, CSU und Teile der CDU), wobei die Rentenversicherung schon jetzt mit rund 80 Mrd. € jährlich aus dem Bundeshaushalt subventioniert wird.
- Dagegen dürfte eine Autobahngebühr für PKWs in Form einer Vignette kaum durchsetzbar sein, da die Zielsetzung der Entlastung der deutschen Autofahrer von dieser Gebühr - es handelt sich um ca. vier Mrd. € - und die Erhebung nur für ausländische Autofahrer - das würde nur 300 Mio € erbringen - nicht mit europäischem Recht vereinbar ist und zudem die Verwaltungs- und Kontrollkosten ebenfalls 300 Mio € betragen. Am ehesten ist hier eine Erhöhung der Mineralölsteuer zu befürchten, die pro 1 Cent 400 Mio einbringen würde und unter dem Deckmantel der Finanzierung des ungeliebten E 10 Kraftstoffes propagiert würde.
- Aufgrund des erheblich zurückgegangenen Wähleranteils der selbsterklärten Steuersenkungspartei FDP dürfte in der Bundesregierung auch die Tendenz zunehmen ähnlich wie die Opposition die Steuer im oberen Einkommensbereich zu erhöhen, um damit die Masse der Wähler, die sich mehrheitlich im unteren und mittleren Einkommensbereich befinden, für sich zu gewinnen. Begründet wird das als Antwort auf die lauter gewordenen Rufe nach einem starken und fürsorglichen Staat.
- Im europäischen Bereich befürchten Experten, daß die EU-Kommission in Brüssel im Zuge der Bewältigung der europäischen Finanzkrise nicht nur eine Kontrolle der Staatshaushalte der einzelnen EU-Länder ausüben wird, sondern darüber hinaus auch anstrebt, die Steuer in allen EU-Ländern zu harmonisieren. Damit würde der Steuerwettbewerb zwischen den EU-Ländern wegfallen, was sicher dem deutschen Export nutzen würde. Offen bleibt aber, ob dies zu einer Erhöhung oder Verringerung der Steuer führen würde.
Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Neues Jahr 2012
Ihr Steuerkritiker.
Vielmehr ist das Gegenteil einer Steuervereinfachung eingetreten: Während der Bundesfinanzhof (BFH) seine für den Steuerzahler überwiegend freundliche Rechtsprechung fortsetzt - siehe Absetzbarkeit der Kosten des Erststudiums - kassiert der Gesetzgeber in den meisten Fällen diese Urteile rasch durch eine neue Gesetzgebung und oder beschränkt sie auf den Einzelfall durch sogenannte "Nichtanwendungserlasse", um angeblich größere Steuerausfälle zu vermeiden.
Es bedarf daher keiner großartigen Prognosefähigkeit um vorherzusagen, dass sich dieses kleinkarierte und mitunter kaum nachvollziehbare Gerangel um die steuerliche Abziehbarkeit von Kosten auch im neuen Jahr fortsetzen wird. Als exemplarisches Beispiel kann dafür die Absetzbarkeit der Fahrtkosten zur Arbeitsstätte angeführt werden, wo der BFH nunmehr entscheiden muss, ob eine längere Strecke (mit mehr Kilometern) nur dann anerkannt wird, wenn dabei mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten herausspringt. Man fragt sich, mit welchem Recht sich der Gesetzgeber - das ist der Bundestag und seine offensichtlich in diesen Dingen hoffnungslos überforderten Abgeordneten - sich anmaßt, zu entscheiden, welchen Arbeitsweg der ohnehin durch ständig zunehmenden Verkehr geplagte Bürger aus steuerlichen Gründen zu nehmen hat. Als ob der Arbeitsweg eine Urlaubsfahrt darstellt oder nach dem Motto erfolgt: je länger, je lieber. In unserer schnelllebigen Zeit mit einem permanent zunehmenden Arbeitsdruck kommt es oftmals auf jede Minute an. Hier eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten pro einfache Strecke zu verlangen, geht an der Wirklichkeit vorbei. Die ganze Chuzpe dieser Regelung zeigt sich auch darin, dass die Mehrzahl der Arbeitnehmer einen Arbeitsweg von unter einer Stunde hat und daher schon technisch nicht in der Lage ist, diese Vorgabe der Zeitersparnis von 20 Minuten zu erfüllen.
Solange der Gesetzgeber mit derart spitzfindigen und weltfremden Regelungen dem arbeitenden Steuerzahler das Leben erschwert, ist nicht einmal im Ansatz eine Steuervereinfachung erkennbar. Dabei ist es für den einzelnen Bundestagsabgeordneten sicherlich nicht einfach, sich in diese diffizile Materie einzuarbeiten und/oder sich dem Fraktionszwang oder den deutlich drohenden Hinweisen des BMF auf eventuelle Steuerausfälle zu entziehen. Hinzu kommt die massive Lobbyarbeit der Interessenvertretungen und Verbände, die ein Haupthindernis für eine Steuervereinfachung darstellen dürfte, die zu befriedigen aber aus Gründen der Machterhaltung der jeweiligen Regierung eine Notwendigkeit ist.
Zusätzlich erschwert wird dies alles noch durch eines fast 70 Jahre alten Finanzminister, der schon zweimal seinen Rücktritt angeboten und um seine Entlassung gebeten hat und daher kaum mit dem erforderlichen Einsatz für eine Steuervereinfachung eintritt, zumal - fairerweise zugegeben - andere Dinge für ihn wichtiger erscheinen, der allerdings auch ständig Steuersenkungen ankündigt, die ohnehin nicht realisiert werden, es sei denn mit Zustimmung der Opposition, was nicht zu erwarten ist.
Wäre es nicht sehr viel sinnvoller und für den Steuerzahler auch überzeugender stattdessen die höchstrichterlichen BFH-Urteile anzunehmen und umzusetzen und nicht durch "Nichtanwendungserlasse" zu beschränken? Es wird allerhöchste Zeit, dass sich der BMF nicht mehr wie ein Feudalherr aufführt, sondern sich auch an die die die Exekutive bindenden Urteile hält und dafür auch Steuerausfälle in Kauf nimmt, selbst wenn sie erheblichen Umfang haben. Ein solches Verhalten würde sich für die Regierung mittelfristig mehr auszahlen als die Gewährung von oft dubiosen Steuervorteilen für einzelne Interessengruppen!
Ein besinnliches und hoffentlich steuerfreies Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr wünscht Ihnen
Ihr Steuerkritiker.
Man reibt sich verwundert die Augen und fragt sich
- Hat der Bundesfinanzminister das Scheitern dieses Vorhabens schon einkalkuliert, um dann mit den ersparten sechs Milliarden die mittlerweile durch zwingende Zahlungen an den Europäischen Rettungsschirmfonds im nächsten Jahr auf mehr als 30 Mrd. gestiegene Nettoneuverschuldung zu verringern?
- Ist das eine wohlkalkulierte Vorwahlkampfstrategie, um dann später das Scheitern der Opposition anlasten zu können?
Die tragenden Kräfte in der Bundesregierung treten dagegen grundsätzlich für Steuersenkungen ein, haben aber keinen finanziellen Spielraum dafür und versuchen es deshalb mit Ankündigungen, deren Umsetzung äußerst fraglich erscheint und auch bei einer Realisierung dem Normalbürger wenig bringen, zumal dies durch Inflation, steigende Energiepreise und höhere kommunale Abgaben in der Regel mehr als aufgezehrt wird. Die Bundesregierung scheint hier wieder einmal den Normalbürger zu unterschätzen, der diese Strategiespiele durchschaut und wenig Verständnis dafür aufbringen dürfte.
Hinzu kommt, dass kaum nachvollziehbar ist, dass die Bundesregierung in Brüssel zwar erfolgreich eine stärkere Haushaltsdisziplin in den einzelnen EU-Mitgiedsstaaten - bis auf Großbritannien - erreicht hat, selber aber nicht mit gutem Beispiel vorangeht, sondern die Neuverschuldung noch um mehr als 50 % in 2012 erhöhen will. Dies lädt andere EU-Länder zu ähnlichem Vorgehen geradezu ein.
Noch ein Nachtrag zu einem früheren Beitrag: es zeichnet sich ab, dass die noch 153 gesetzlichen Krankenkasse dieses Jahr einen Überschuss von mehr als vier Mrd. € erwirtschaften. Wie wäre es denn mit einer Kürzung des Zuschusses aus Steuermitteln von mehr als 15 Mrd. € um diesen Betrag?
Und ein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag: die Einführung einer Weihnachtsbaumsteuer - wie in den USA geplant und erst in letzter Minute verhindert - von 15 Cent pro Baum zur Sanierung des Bundeshaushalts, zumal Erweiterungen möglich sind z. B. auf den Verkauf von Osterhasen!?
Eine besinnliche Adventszeit wünscht Ihnen
Ihr Steuerkritiker
Was sich hier abzeichnet, ist ein Desaster für den deutschen Bundesfinanzminister, der die aus dem Abkommen zu zahlenden Milliarden - man spricht von bis zu zehn Milliarden - sehr gut hätte gebrauchen können. Dabei war dieses Desaster genau vorauszusehen: denn wer selbstherrlich ohne stille Einbindung der Opposition - die man dafür im Bundesrat benötigt - und ohne vertrauliche vorherige Konsultation der Kommission in Brüssel dieses äußerst sensible Vorhaben umsetzt, dem fehlt dafür das notwendige Fingerspitzengefühl oder der will es von vornherein scheitern lassen.
Kritiker der Berliner Mentalität sagen, daß diese Mentalität nach dem Motto "ich bin der Größte und was kümmert mich das Geschwätz der anderen" hier fröhlichen Einstand feiert, leider - nicht zum ersten Mal - mit negativen Folgen für die deutsche Politik. Es ist ebenso nicht nachzuvollziehen, warum die geplante Neuverschuldung von über 26 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2012 noch höher sein soll als die gegenwärtige mit nur rund 20 Milliarden und daß bei weiterhin positiven Steuereinnahmen. Höchste Zeit also, daß dieser Dilettantismus in Sachen Steuern endlich beendet wird.
Ihr Steuerkritiker
Die sich abzeichnende weitere Bezuschußung aus öffentlichen Steuergeldern der mehr als 150 gesetzlichen Krankenkassen trotz eines positiven Saldos von rund 2,4 Mrd. € in der ersten Jahreshälfte 2011 konterkariert die rasche Sanierung des Bundeshaushaltes ebenso wie die vom Bundeskabinett beschlossene Senkung der Beiträge zur Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent, wo ohnehin schon aus Steuermitteln mehr als 80 Milliarden Euro jedes Jahr gezahlt werden, weil die Beitragszahlungen der Versicherten nicht ausreichen.
Statt nun wiederholt Steuersenkungen anzukündigen, die angeblich nichts oder nur wenig kosten dürfen und auf die Steuermilliarden aus dem Steuerabkommen mit der Schweiz zu hoffen, das in der vorgesehenen Fassung kaum verabschiedet werden dürfte wegen des Widerstandes aus der Opposition und der Kommission in Brüssel, sollte man ehrlicherweise einer zusehends älter werdenden Bevölkerung sagen, daß mehr ärztliche und moderne Behandlungen und Arneimittel auch mehr kosten und daher die Beiträge erhöht werden müßten. Das wäre ein echter Beitrag zur Haushaltssanierung!
Ihr Steuerkritiker.
Die Steuerschätzer erwarten nunmehr in den Jahren 2011-2015 gegenüber ihrer letzten Annahme von Mai 2011 Steuermehreinnahmen von € 39,5 Mrd. wobei in 2011 allein auf den Bund € 16,2 Mrd. (2012: 7,4 Mrd.) entfallen sollen.
Der neueste Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) wiederum weist auf Steuerverschwendung in Milliardenhöhe hin. Und der FDP-Vorsitzende Rösler erklärt, "für große Steuerentlastungen gibt es keinen Spielraum mehr". Schließlich geraten in Europa weitere Länder in den Sog der Finanzspekulation, der - so sagen die Experten - nur mit einer Sanierung der öffentlichen Haushalte wirksam begegnet werden kann. Der Bundesfinanzminister dagegen plant für den Bundeshaushalt 2012 eine neue Schuldenaufnahme von mehr als 26 Mrd. €. Und zusätzlich verbreiten nahezu alle Medien die Nachricht von der Eurokrise, was beim Normalbürger die Angst um sein Erspartes verständlicherweise wachsen lässt.
Zunächst: für alle Rentner - und davon gibt es aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr - ist die Erhöhung ihrer Einkünfte ebenso erfreulich wie für die abhängig Beschäftigten Arbeiter und Angestellten die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge. Im Hinblick auf das Hauptziel, die Sanierung der öffentlichen Haushalte, sind diese Maßnahmen jedoch ausgesprochen kontraproduktiv, zumal die Rentenversicherung ohnehin schon jedes Jahr aus dem Bundeshaushalt einen Zuschuss von rund 80 Mrd. erhält, da die Einnahmen bei weitem nicht die Ausgaben decken. Warum also eine Rentenerhöhung und eine Beitragssenkung zum jetzigen Zeitpunkt, wo sich zusätzlich schon wieder ein erheblicher Rückgang des Wirtschaftswachstums abzeichnet ? Und die nächste Bundestagswahl noch weit entfernt ist?
Von den beträchtlichen Steuermehreinnahmen dieses Jahres für den Bund von mehr als 16 Mrd. hört man auch nichts mehr.
Zwar wird für 2012 eine magere Steuerreduzierung in Aussicht gestellt, aber deren Umsetzung erscheint aufgrund der Konstellationen im Bundesrat höchst fraglich. Man muss sich wirklich fragen, warum nicht jetzt mit den sehr üppigen und nicht erwarteten Mehreinnahmen die Umschuldung auf null gesenkt wird und keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden oder wo sonst das Geld verbleibt. Der BRH zeigt es in seinem neuesten Bericht stellenweise mit zum Teil grotesken Beispielen der Verschwendung und des Missmanagements auf, die zwar mehr als nur Reibungsverluste einer ausufernden Bürokratie darstellen, aber nicht das Verschwinden von Steuermehreinnahmen erklären können.
Die Zeit der großen Steuerentlastung ist vorbei, erklärt der Vorsitzende der selbsternannten Steuersenkungspartei. Als ob diese Zeit in den letzten Jahren je bestanden hätte, außer für die Hotelbranche! Wenn denn nun keine Steuersenkungen mehr vorgenommen werden, wird erwartet, dass endlich "geliefert" wird und die Mehreinnahmen nicht in Santa Nirgendwo verschwinden, sondern vielmehr klotzig zur Sanierung der öffentlichen Haushalte verwendet werden, auch als Beispiel für andere europäische Länder!
Ihr Steuerkritiker
Erst im Jahr 2013 soll im Einkommensteuertarif der Grundfreibetrag von jetzt € 8004 um € 126 auf € 8130 und im Jahre 2014 von € 8130 um € 224 auf € 8.354 erhöht werden. Um diese Beträge ermäßigt sich durchgängig der gesamte ESt.-Tarif, sodass auf diese Weise auch die besonders im mittleren Einkommensbereich zunehmende "kalte Progression" gemildert werden soll.
Gleichzeitig soll der Pflegebeitrag ab 2013 von bisher 1,95 % bzw. 2,2 % (für Kinderlose) um 0,1 Prozentpunkte d.h. um rund 5 % steigen.
Die geplante Steuerermäßigung wird sich je nach zu versteuerndem Einkommen unterschiedlich auswirken. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler reduziert sich insgesamt die Einkommensteuer (ESt.) ab 2014 jährlich bei einem zu versteuernden Einkommen von € 10.000 um € 61,- (19 %), bei € 20.000 um € 119 (4,4 %), bei € 30.000 um € 167 (3 %), bei € 40.000 um € 167 (2,6 %) und bei € 100.000 um € 284 (1,1 %).
Hauptzweck soll die Entlastung der unteren Einkommen sein. Das Vorhaben ist zustimmungspflichtig durch den Bundesrat, auch weil die Länder sich an der Finanzierung der Kosten von rund sechs Milliarden Euro (das schließt auch andere Maßnahmen wie Verkehrsinfrastruktur mit ein) beteiligen sollen. Die Zustimmung des Bundesrates dürfte fraglich sein, da die SPD-regierten Länder und auch das CDU-Saarland keine Zustimmung signalisieren und die Opposition sogar das Bundesverfassungsgericht anrufen will.
Man muss sich wirklich fragen, ob das Ergebnis von € 5 bis weniger als € 10 monatlich im unteren und mittleren Einkommensbereich bei gleichzeitiger Erhöhung der Pflegeversicherung den enormen Aufwand lohnt und ob dieses Vorhaben überhaupt in die politische und finanzielle Landschaft passt. Die Antwort kann nur lauten: NEIN; denn den Bürgern eine Steuersenkung anzukündigen, deren Umsetzung höchst ungewiss ist, ist weder korrekt noch zeugt sie von politischem Fingerspitzengefühl. Auch kann ihre Auswirkung geradezu kontraproduktiv für die Bundesregierung im Wahljahr 2013 sein, wenn die Steuersenkung nicht realisiert wird.
Ebenfalls passt dieses Vorhaben überhaupt nicht in die europäische Landschaft, da gerade jetzt zahlreiche südeuropäische Länder verzweifelt versuchen, ihre Finanzen in Ordnung zu bringen und eine solche Steuersenkung nur noch mehr Begehrlichkeiten gegenüber Deutschland in diesen Ländern, in Brüssel und beim IWF weckt.
Auch Frankreich dürfte kaum Verständnis für diese Initiative haben, werden doch dort die Steuern erhöht und die Staatsausgaben gesenkt.
Was hat also die Parteivorsitzenden der Regierungskoalition geritten, gerade zum jetzigen Zeitpunkt diese Maßnahme zu beschließen und zu verkünden? Es kann nur die Rücksicht auf einen Koalitionspartner sein, dessen Wiederwahlchancen schon seit geraumer Zeit im Tiefflug sind und der sich auf diese Weise mit den von ihm immer wieder geforderten Steuersenkungen qualifizieren möchte. Daran hätte man jedoch schon vor den unseligen Steuersenkungen für Hotels denken sollen. Denn die Bürger haben ein längeres und besseres Gedächtnis als mancher Politiker zu wissen glaubt!
Ihr Steuerkritiker.
Eine solche Fehlerquote ist in der Wirtschaft nicht vorstellbar. Sie zeigt auch, dass alle bisherigen Bemühungen einer Steuervereinfachung kläglich gescheitert sind und aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten auch in naher Zukunft scheitern werden.
Davon zeugt als Beispiel die Initiative der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Schleswig-Holstein unter dem schönen Titel "Gesetz zur Entlastung der Steuerverwaltung" den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten von nunmehr € 1.000,-- in drei Beträge für Fahrtkosten, Computerkosten und übrige Werbungskosten zu unterteilen und die € 44 Freigrenze für Sachbezüge abzuschaffen. Es dürften dann alsbald Zustände wie im Schulbereich in den Bundesländern herrschen, für den Steuerbürger nicht mehr nachvollziehbar, aber für die ausführenden Finanzbeamten auch kaum.
Dafür gibt es weiteres Beispiel: dauern die Bemühungen um gesetzliche Regelungen zum Schutz der Bürger vor Abzocke meistens Monate oder gar Jahre, so ist das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28.07.2011, wonach künftig die Kosten der Erstausbildung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, mit einer rasanten Geschwindigkeit durch den Bundestag korrigiert worden, die man sich auch für andere Vorhaben sehnlichst wünscht. Es bleibt daher bei dem Grundsatz, dass die Erstausbildung Privatsache ist, denn unser Bundesfinanzminister befürchtete einen Steuerausfall von € 1,1 Milliarden. Lediglich die Absetzbarkeit von Ausbildungskosten als Sonderausgaben soll jährlich von € 4.000,- auf € 6.000,- heraufgesetzt werden, wobei Sonderausgaben nur im Jahr ihrer Entstehung abgesetzt und nicht als Verlust auf spätere Jahre vorgetragen werden können.
Und dann wird der Steuerbürger mit der Diskussion über die Reduzierung der kalten Progression oder aber eine Minderung des Solidaritätszuschlags noch weiter verwirrt. Es ist zu befürchten, dass dieser Zustand auch noch weiter anhalten wird. Das macht verlässliche Prognosen auch künftig sehr schwer und trägt maßgeblich zur Unsicherheit bei Investitionsentscheidungen sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich bei.
Ihr Steuerkritiker.
Pünktlich zum Bundestagswahljahr 2013 will die Bundesregierung die sogenannte kalte Progression mit rund sechs Milliarden Euro reduzieren, damit von künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen nicht mehr soviel durch eine überproportional ansteigende Lohn- und Einkommenssteuer einbehalten wird.
Dabei ist in der Vergangenheit vor allem im unteren Bereich schon einiges getan worden:
Betrug die Durchschnittsbelastung für einen Ledigen mit € 20.000,-- zu versteuerndem Jahreseinkommen Mitte der sechziger Jahre noch 30,8 %, so sank sie über 1986 mit 25 % und 1990 mit 20 % auf nur noch 17,9 % im Jahre 2000 und betrug in 2010 lediglich noch 13,5 %. Nicht ganz so günstig gestaltete es sich für einen Ledigen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von € 50.000,--: hier ermäßigte sich die durchschnittliche Steuerbelastung von 41,6 % Mitte der sechziger Jahre auf 39,6 % in 1986 und weiter auf 30,4 % in 1990 auf 25,7 % in 2010. Entsprechend sanken auch die Kirchensteuerabgaben.
Allerdings nagten in der Vergangenheit nicht nur die Steuern am Bruttoeinkommen, sondern vor allem die Sozialabgaben wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Insgesamt verblieb einem Ledigen im Jahre 2010 mit einem monatlichen Bruttoeinkommen in den alten Bundesländern von € 3.916,-- ein Betrag von € 2.331,-- oder 59,5 %. In 2009 waren es nur 57 % und in 2007 sogar nur 56,7 %.
Insgesamt wird damit deutlich, daß sich die Gesamtsituation in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert hat und die oftmals beklagte kalte Progression im mittleren Einkommensbereich ständig reduziert worden ist und jetzt noch weiter gemildert wird. Fraglich ist aber wieder einmal die politische Umsetzung; denn die Opposition hat schon angedroht, dieses zustimmungspflichtige Vorhaben im Bundesrat scheitern zu lassen, aus - wie Experten meinen -sehr durchsichtigen Gründen wie seinerzeit La Fontaine mit seiner radikalen Obstruktionspolitik. Sollte dies eintreten, so könnte die Bundesregierung noch mit Hilfe eines ermäßigten Solidaritätszuschlages, der als Bundessteuer nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat ist, dem Steuerbürger entgegen kommen. Es bleibt weiterhin spannend, zumal die Nagelprobe hinsichtlich des Abkommens mit der Schweiz auch noch bevorsteht.
Ihr Steuerkritiker.
Ferner zeigt die Studie auf, dass die Studiengebühr vor allem solche Personen von einem Studium abhält, die ohnehin nicht studieren wollen, sondern nur die damit einhergehenden Vergünstigungen wie Semesterticket, Sozialversicherung, günstige Mensapreisen erhalten wollen. Daher weist die Studie daraufhin, dass nicht jede Reduzierung von Immatrikulationszahlen als Anzeichen sozial ungerechter Finanzierungshürden angesehen werden kann.
Das Bemerkenswerteste ist dabei, dass es überhaupt keinen Rückgang der Studierenden gab. Weder bei den Studienberechtigten insgesamt, noch bei den Frauen noch bei solchen aus einkommensschwächeren Familien !
Als Schlussfolgerung wird in der Studie eine Versachlichung der Diskussion angeregt, wonach das pathetische, aber leere Gerede von der Bildungsmauer der Studiengebühr endlich aufhören sollte.
Ob dies jedoch Erfolg haben wird, ist fraglich: erheben doch nur noch die Länder Bayern, Niedersachsen und Saarland Studiengebühren, Nordrhein-Westfalen hat zu diesem Wintersemester die Studiengebühren gerade abgeschafft und versprochen, die Universitäten in NRW dafür mit insgesamt rund 250 Mio. € aus dem Haushalt d.h. aus Steuermitteln zu entschädigen. Experten halten dies für keineswegs ausreichend. Angesichts der nach wie vor sehr hohen Zahl von Studienabbrechern muss man sich fragen, ob die Abschaffung der Studiengebühr, die ja nur ein kleiner Beitrag zu den Gesamtinvestitionen des Staates für die Ausbildung von Studenten darstellt, als sinnvoll und problemlösend angesehen werden kann.
Ihr Steuerkritiker.
Zwar ist die Begründung des Urteils etwas weit hergeholt, denn der BFH weist darauf hin, dass nach dem Einleitungssatz zu § 12 EStG die Kosten im Sinne des § 12 Nr. 5 EStG für die erstmalige Berufsausbildung weder als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten noch als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können, soweit nichts anderes bestimmt ist! Nun ist aber in § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG festgelegt, dass Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben abziehbar sind.
Aus dem Einleitungssatz zu § 10 EStG ergibt sich jedoch, dass Aufwendungen nur dann als Sonderausgaben behandelt werden, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Dabei hat der Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten Vorrang vor einem Abzug als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung.
Es bleibt aber beim Abzugsverbot, wenn die Ausbildungskosten in keinem Zusammenhang mit einer gegenwärtigen oder künftig konkret beabsichtigten beruflichen Tätigkeit stehen, sie sind dann als Kosten der privaten Lebensführung anzusehen.
Dieses Urteil ist für alle diejenigen Personen hochinteressant und von finanzieller Bedeutung, die sehr gezielt im Hinblick auf einen späteren Beruf ihre Ausbildung gestalten. Denn die Kosten können im Rahmen einer ESt-Erklärung als Verlustvortrag festgehalten und später bei erstmals erzielten Einkünften mit diesen verrechnet werden. Auf diese Weise wird sich die Steuerlast in der Regel erheblich verringern.
Es ist allerdings zu befürchten, dass bei der Vielzahl von Auszubildenden und Studenten der BMF Maßnahmen ergreift, um die finanziellen negativen Auswirkungen auf den Haushalt zu begrenzen. Das wiederum wirft die grundsätzliche Frage auf, ob und inwieweit die dritte Gewalt im Staat überhaupt noch von der Exekutive respektiert wird.
Ihr Steuerkritiker.
Mit zwei Urteilen vom 28.07.2011 hat der BFH ferner entschieden, dass ein Werbungskostenabzug für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium möglich ist, wenn diese unmittelbar nach Schulabschluss erfolgt, und zwar als vorab entstandene Werbungskosten, die als Verlustvortrag gesammelt bei späteren Einnahmen gegengerechnet werden können.
Zwei weitere der oben erwähnten vier Urteile beziehen sich auf die außergewöhnlichen Belastungen. Hier hat der BFH deutlich gemacht, dass die bisherigen Nachweisanforderungen bei Krankheitskosten zu hoch sind - Urteil vom 11.11.2010 - und dass Zivilprozesskosten abziehbar sind - Urteil vom 15.05.2011 -, sofern der Ausgang des Prozesses hinreichend Aussicht auf Erfolg verspricht, was in aus Sicht der Prozessbeteiligten in den meisten Fällen gegeben sein dürfte. In der Konsequenz dieses Urteils liegt dann auch die Abzugsfähigkeit der Kosten von Sozial-, Verkehrs-, Verwaltungs- und Steuerverfahren.
Mit diesen Urteilen insgesamt ist die Fehde zwischen dem bürgerfreundlichen BFH und dem restriktiven Bundesfinanzministerium (BMF) deutlich geworden. Denn hat sich der BMF im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 nur mühsam zu einer Erhöhung der Werbungskostenpauschale von € 920 auf € 1.000,-- im Jahr durchgerungen und ferner u. a. die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erleichtert, so darf man gespannt sein, wann der BMF zur bekannten Methode eines Nichtanwendungserlasses hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Kosten eines Erststudiums greifen wird.
Ihr Steuerkritiker.
Wandelanleihen als Wandel-Schuldverschreibungen (Convertible Bonds), sind Zinspapiere mit Wertpapiercharakter (ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de), die ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht (Umtauschrecht) in Aktien der emittierenden oder einer anderen Gesellschaft verbriefen. Wandel- und Optionsanleihen sind börsenfähige Finanzierungsinstrumente, die der Unternehmensfinanzierung mit einem hybriden Gläubiger-/Eigenkapital dienen. Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung mit qualifizierter (75%iger) Mehrheit der Hauptversammlung. Das Umtauschverhältnis des Anleihekapitals in Aktien ist bei Begebung der Wandelanleihe im Voraus festzulegen. Der Anleihezeichner kann somit errechnen, wie sich der Aktienkurs entwickeln muss, damit der Umtausch der Wandelanleihe in Aktien für ihn einen Vorteil bzw. Gewinn bietet. Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt, bleibt die Anleihe bestehen. Wandelschuldverschreibungen können auch in der Unterart des Wandelgenussscheins mit Gewinn- und Verlustbeteiligung begeben werden.
Wandelanleihen sind für Unternehmen ein vorteilhaftes Instrument der Unternehmensfinanzierung, zumal eine Wandelanleihe im Gegensatz zu einer normalen Unternehmensanleihe deutlich niedriger verzinst sind. Der Finanzierungsaufwand bleibt also gering. Zudem hat das Unternehmen die Chance, dass der Kapitalgeber seinen Gläubigerstatus aufgibt und Eigenkapitalgeber wird. Die ausgebende Gesellschaft einer Wandelanleihe muss nicht mit der Aktiengesellschaft identisch sein, deren Aktien als Basiswert für die Wandelanleihe dienen. So kann – was in Mode gekommen ist – z. B. eine Investmentbank eine Wandelanleihe auf Aktien eines anderen börsennotierten Unternehmens auflegen, deren Entwicklung positiv eingeschätzt wird.
Wandelanleihen verbinden die Renditeträchtigkeit von festen Zinsausschüttungen bei der Anleihe mit der Chance, bei der Ausübung der Option am Unternehmenswert bzw. der Share-holder-value-Entwicklung der Aktie teilzuhaben. Anleihen bieten daher zum einen eine feste Verzinsung sowie Rückzahlungsansprüche am Ende der vereinbarten Laufzeit und zum anderen das Wahlrecht auf einen Kursgewinn, soweit die Aktie während der Laufzeit im Börsenkurs gestiegen ist. Bei der Wandelanleihe liegt die Verzinsung in der Regel unterhalb der Rendite vergleichbarer Unternehmensanleihen. Andererseits hat der Anleger das Recht, die Wandelanleihe in einem zuvor festgelegten Wandlungsverhältnis in die dem Rentenpapier zugrundeliegende Aktie zu tauschen. Die Wandlung ist bis zu einem bestimmten, festgelegten Zeitpunkt (Wandlungsfrist) oder auch innerhalb einer definierten Zeitspanne der Laufzeit der Anleihe möglich. Somit verkörpert die Wandelschuldverschreibung hybrides Kapital: Während am Anfang ein Gläubigerverhältnis besteht, wird bei Umtausch in Aktien der Investor zum Aktionär und die Wandelschuldverschreibung erlischt.
Die Wandelanleihe bietet dem Kapitalgeber die Chance, an Kursgewinnen der Aktie teilzuhaben. Bei steigenden Kursen kann der Anleger durch Ausübung des Options- und Umtauschrechts an Wertsteigerungen der Aktie teilhaben und beim Verkauf der Aktien zusätzliche (Kurs-)Gewinne realisieren. Bei unveränderten oder fallenden Kursen wird das Wandlungsrecht regelmäßig nicht ausgeübt. Der Anleger erhält weiterhin die vertraglich vereinbarten Anleihezinsen und behält seinen Anspruch auf Rückzahlung des Anleihekapitals zum Nennwert. Den Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts, also des Übergangs vom Gläubiger zum Eigentümer, kann der Anleger innerhalb der Umtauschfrist selbst bestimmen.
Die Einwerbung von Beteiligungskapital im Wege eines Private Placements kann also eine gute Finanzierungsalternative ohne Verwässerung von Stimmrechtseinflüssen sein und dem Unternehmen die Freiräume verschaffen, die erforderlich sind, um sinnvolle Investitionen bankenunabhängig zu realisieren. Im Familienunternehmen bleibt man weiter alleiniger Entscheidungsträger und das Unternehmen bleibt voll im Eigentum der Familie.
Das Finanzamt erhebt von jeweils € 100 eine Einkommensteuer von € 45 sowie zusätzlich darauf 8% bzw. 9 % Kirchensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag. Es verbleiben dann weniger als € 49.
Spendet man den gleichen Betrag von € 100 dagegen an eine politische Partei, so erhält man vom Finanzamt 50 % zurück, wobei es allerdings Spendenhöchstbeträge gibt.
Sollten sich die Pläne der SPD realisieren, die einen Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 49 % vorsehen - ferner die Erhöhung der Abgeltungssteuer bei Kapitaleinkünften, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, Änderung der Erbschaftssteuer - so dürften Parteispenden noch attraktiver werden!
Dabei erbringen schon jetzt nur 10 % der Steuerzahler rund die Hälfte des gesamten Lohn- und Einkommensteuer, d. h. 90 % der Steuerzahler kommen für die andere Hälfte auf. Es wird nicht schwerfallen, unter diesen eine Mehrheit für eine Erhöhung der Spitzensteuersätze zu finden, aber irgendwann dürfte auch der "breaking point" erreicht sein, wo die Meisten der sogenannten Reichen - der Spitzensteuersatz wird jetzt schon bei rund € 53.000,-- Jahreseinkommen fällig - nicht mehr gewillt sind, als Melkkuh zu dienen.
P.S.: Wie schon befürchtet und angedeutet, wird das von der Bundesregierung mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen kaum realisiert werden können, da sich im von der SPD-regierten Bundesrat bereits jetzt schon erhebliche Widerstände gezeigt haben. Der NRW-Finanzminister soll das Ergebnis als "skandalös" bezeichnet haben, da "reiche Straftäter" zu billig davonkämen.
Ihr "Steuerkritiker".
Auch ohne Kavallerie ist es dem Bundesminister der FInanzen (BMF) gelungen, das seit Jahrzehnten ungelöste Problem der Besteuerung deutschen Kapitals in der Schweiz zu einem vorläufigen Abschluss zu bringen; denn trotz der vertraglich vereinbarten ersten Rate der Schweizer in Höhe von zwei Milliarden Franken - insgesamt ist sogar von 4 bis 10 Milliarden Euro die Rede, die aus der Schwiz nach Deutschland fließen sollen, sofern der Vertrag wie vorgesehen Anfang 2013 in Kraft tritt - sind noch zahlreiche Hürden zu überwinden. So muss nicht nur der von der Opposition beherrschte Bundesrat zustimmen, es könnte auch das Bundesverfassungsgericht, sofern es angerufen wird, die bereits paraphierte Regelung ablehnen.
Dem Bundesfinanzminister käme dieser warme Regen für seinen Haushalt 2013 gerade recht: könnten doch damit im Wahljahr weniger Schulden aufgenommen oder die von der FDP seit langem geforderte Steuersenkung umgesetzt werden. Ob ihm das aber die Opposition gönnt, ist sehr unwahrscheinlich, sie hat sich unter dem Stichwort ungerechte Ungleichbehandlung schon dagegen ausgesprochen, obwohl doch gerade der frühere Minister Per Steinbrück nach der Kavallerie gerufen hatte. Aber beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf und da die Bundesländer dringend Geld benötigen, um insbesondere ihre stetig steigenden Sozialausgaben zu decken, ist auch eine Lösung "manus manum lavat" vorstellbar, wobei der Bund den Ländern finanziell in anderen Bereichen entgegenkommen dürfte.
Was ändert sich durch dieses Abkommen, das die Schweiz - dem Vernehmen nach - inhaltsgleich mit Großbritannien abgeschlossen hat ? In Zukunft muß eine Person mit Wohnsitz in Deutschland, die Zinseinkünfte aus dem in der Schweiz befindlichen Kapital erzielt, auf diese Zinsen 26,375 % an Abgaben in der Schweiz entrichten. Das ist genau der Steuersatz, der auch in Deutschland anfällt - 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf. Damit entfällt ein ganz wesentlicher Anreiz, neues Kapital aus Deutschland in die Schweiz zu bringen!
Was passiert nun mit den in der Schweiz erzielten und teilweise nicht versteuerten Zinseinkünften der Deutschen der zurückliegenden Jahre? Wenn man davon ausgeht, daß allein in der Schweiz annähernd 150 Milliarden Euro lagern, die von Deutschen dorthin verbracht wurden, so sind die dem deutschen Steuerfiskus entgangenen Beträge erheblich. Daher ist vorgesehen, daß diese Beträge mit Steuersätzen zwischen 19 % und 34 % belegt werden, wenn der Steuerpflichtige in der Anonymität verbleiben will. Der genaue Steuersatz soll der Einzelfallbeurteilung unterliegen und von den erzielten Einkünften abhängen und im Einzelfall sogar höher sein als bei einer Selbstanzeige!
Abgesehen von den rechtlich und politisch noch ungeklärten Fragen stellt das Abkommen einen wichtigen Schritt zur Gleichbehandlung der Zinseinkünfte in Europa dar und kann daher nur begrüßt werden. Anleger, die sich den Vorgaben des Abkommens entziehen und anonym bleiben wollen, müssen sich dann ein anderes Steuerparadies als die Schweiz suchen.
Aber man sollte sich keinen Illusionen hingeben: die BMF-Kavallerie reitet weiter!