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Glossar
Ihr Ergebnis
Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Darunter verstehen die Aufsichtsbehörden Firmen mit einem oder mehreren der folgenden Geschäftsbereiche: 1. Das Finanzkommissionsgeschäft: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im eigenen Namen für fremde Rechnung. 2. Den Eigenhandel für andere: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im Wege des Einzelhandels für andere. 3. Die Abschlussvermittlung: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung. 4. Die Anlagevermittlung: die Vermittlung oder der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten. 5. Das Emissionsübernahmegeschäft: die Übernahme von Wertpapieren oder Derivaten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien. 6. Die Finanzportfolioverwaltung: die Verwaltung einzelner in Wertpapieren oder Derivaten angelegter Vermögen für andere mit einem Entscheidungsspielraum. - Unternehmen mit diesen Geschäftsbereichen bedürfen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, deren Überwachung sie auch unterliegen.
Aufsichtsbehörde
Wertpapier
Derivate
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Darunter verstehen die Aufsichtsbehörden Firmen mit einem oder mehreren der folgenden Geschäftsbereiche: 1. Das Finanzkommissionsgeschäft: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im eigenen Namen für fremde Rechnung. 2. Den Eigenhandel für andere: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im Wege des Einzelhandels für andere. 3. Die Abschlussvermittlung: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung. 4. Die Anlagevermittlung: die Vermittlung oder der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten. 5. Das Emissionsübernahmegeschäft: die Übernahme von Wertpapieren oder Derivaten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien. 6. Die Finanzportfolioverwaltung: die Verwaltung einzelner in Wertpapieren oder Derivaten angelegter Vermögen für andere mit einem Entscheidungsspielraum. - Unternehmen mit diesen Geschäftsbereichen bedürfen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, deren Überwachung sie auch unterliegen.
Aufsichtsbehörde
Wertpapier
Derivate
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht