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Ihr Ergebnis
Wachstumsaktie 
Aktien von Unternehmen, die auf überdurchschnittlich hohe Investitionen, Umsätze und Erträge hoffen lassen. Dies führt meist zu hohen Aktienkursen, während die Dividenden eher gering ausfallen, da die Aktiengesellschaft ihre Gewinne grösstenteils zur Festigung ihres Wachstums verwendet.

Aktie
Dividende

Wachstumsorientiert 
Bezeichnung einer Anlagestrategie bei Vermögensverwalter. In diesem Fall wird das Portfolio wagemütig geführt; auch risikobehaftete Anlagegegenstände werden einbezogen.

Portfolio
Ausgewogen

Wachstumswerte 
Aktie eines Unternehmens, der Börsenanalysten für die Zukunft noch Umsatz- und Gewinnsteigerungen zutrauen. Typische Wachstumswerte sind beispielsweise Firmen, die sich im Internet engagieren.

Aktie

Wagniskapital 
Finanzmittel für (frisch errichtete) Firmen in neuen Märkten, wie derzeit auf dem Gebiet der Kommunikations- und Informationstechnologie, in der Automatisierungstechnik sowie in der Mikro- und Nanotechnologie (Hightech-Firmen). Zur Beschaffung des Kapitals für solche Unternehmen legten viele Banken besondere Fonds auf; daneben bieten (teilweise staatliche) Venture-Capital-Gesellschaften Beteiligungsfinanzierung an.

Bank

Währungs-Swap 
Vereinbarung zwischen zwei Parteien zum Austausch von Zahlungsströmen über eine bestimmte Laufzeit zu festgelegten Daten in der Zukunft und zu vorgängig fixierten Bedingungen. Der Swapvertrag bezieht sich hier auf den Austausch von Zinszahlungen und Nominalbeträgen in verschiedenen Währungen.


Währungsanleihe 
Anleihe, die in einer anderen als der Landeswährung des Emittenten herausgegeben wird.

Anleihe
Emittent

Währungsklausel 
siehe Valutaklausel

Valutaklausel

Währungsparität 
Aufgrund internationaler Vereinbarungen oder inländischer Bestimmungen festgelegtes bestimmtes oder variables Verhältnis zwischen der Währung eines Landes und der eines anderen.


Währungsreserve 
Der Bestand einer Zentralbank an ausländischen Zahlungsmitteln. Weltweit ist der US-Dollar die bevorzugte Reservewährung und die Zentralbanken halten diese fast immer in Schuldverschreibungen der USA.

Schuldverschreibung

Wall Crossing 
Die Aufsichtsbehörden schreiben vor, dass innerhalb einer Bank Vertraulichkeitsbereiche räumlich und personell getrent sind, um allfällige Interessenkonflikte möglichst auszuschliessen. Ist dies nicht der Fall, so spricht man von Wall Crossing; etwa wenn die Forschungsabteilung und die Handelsabteilung eng zusammenarbeiten.

Aufsichtsbehörde
Bank

Wall Street 
Straße in New York, an der sich die bedeutendste Börse der westlichen Welt, die New York Stock Exchange (NYSE) befindet.

Börse

Wandelanleihe 
Räumt dem Eigentümer das Recht ein, die Anleihe innerhalb einer bestimmten Frist unter gegebenenfalls bestimmten Bedingungen und in einem festen Umwandlungsverhältnis in Aktien des Unternehmens zu tauschen. Da mit dem Wandlungsrecht keine Wandlungspflicht verbunden ist, bietet sich dem Anleger die Chance, bei entsprechender Kursentwicklung an der Substanz und Ertragskraft sowie den Kursgewinnen eines Unternehmens zu partizipieren. Verläuft die Kursentwicklung negativ, verzichtet der Wandelanleihenbesitzer auf sein Wandelrecht und erhält den festen Zins der Anleihe. Wegen des Vorteils der Wandlungsmöglichkeit haben Wandelanleihen in der Regel eine niedrigere Verzinsung als normale Anleihen. Eine Sonderform der Wandelanleihen bildet die Optionsanleihe, insofern die aus der Anleihe erwachsene Schuldverschreibung auch dann weiterbesteht, wenn das mit den dieser Anleihe beigegebenen Optionsscheinen verbundene Bezugsrecht ausgeübt wird.

Anleihe
Aktie
Zins
Optionsanleihe
Bezugsrecht
Bezugsrecht

warenbezogene Spreizung 
An Terminbörsen der Kauf bzw. Verkauf einer Rohware (etwa: Erdöl) und der gleichzeitige Verkauf bzw. Kauf eines Produktes dieser Rohware (hier: Raffinierieprodukte wie Benzin, Kerosin; Heizöl usw.).


Warenbörse 
Markt, an dem Rohstoffe, landwirtschaftliche Produkte oder auch Nahrungsmittel gehandelt und entweder als Lokogeschäfte mit sofortiger Erfüllungspflicht oder als Termingeschäfte abgeschlossen werden.

Termingeschäft

Warentermin-Investmentfonds 
Zusammenlegung von Geldsummen einzelner, um Futures oder Futures-Optionen an Warenterminbörsen zu handeln.

Futures

Warentermin-Kontrakt 
Vertragliche Vereinbarung, eine standardisierte Menge bestimmter gegenständlicher Güter (wie Getreide, Metall, Erdöl) zu einem im voraus festgelegten Preis an einem zukünftigen, festgemachten Zeitpunkt zu kaufen bzw. zu verkaufen.

Call-Option
Put-Option

Warrant 
Englische Bezeichnung für Optionsschein.

Optionsschein

Wechselkredit 
Im Eurosystem ist das kreditpolitische Mittel der Diskontpolitik nicht vorgesehen. Freilich darf die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Kategorie-2-Sicherheiten zur Unterlegung von Zentralbankkrediten weiterhin Wechsel zulassen. Dabei genügen zwei Unterschriften (wobei eine das einreichende Kreditinstitut zu leisten hat); die maximale Restlaufzeit kann bis zu 6 Monaten betragen; der Wechsel muss nicht mehr auf Warenlieferungen oder Dienstleistungen beruhen (guter Handelswechsel). Die körperliche Übergabe der Wechsel bei der zuständigen Filiale der Deutschen Bundesbank ist allerdings weiterhin erforderlich.

Kategorie II
Unterlegung
Kredit

Wechselkurs 
Der Preis einer Währung gegenüber einer anderen Währung. Die Währungsstatistik unterscheidet einen nominalen effektiven Wechselkurs als zusammenfassende Messgrösse des Aussenwertes einer Währung gegenüber den Währungen der wichtigsten Handelspartner und den realen effektiven Wechselkurs, den man durch Gewichtung des nominalen effektiven Wechselkurses mit entsprechenden Preisindizes errechnet. In ihrer nominalen Form beruhen die Wechselkurse auf einem gewogenen Durchschnitt verschiedener bilateraler Wechselkurse. Werden diese deflationiert mit einem gewogenen Durchschnitt von ausländischen Preisen (Kosten) im Verhältnis zu den entsprechenden heimischen Preisen (Kosten), so ergibt sich der Wechselkurs in realer Form. Damit ist der Wechselkurs eine Massgrösse für die preisliche (kostenmässige) Wettbewerbsfähigkeit eines Landes.


Wechselkurs-Anpassung 
Veränderung der Leitparität einer Währung, die an einem Wechselkurssystem mit festen, aber anpassbaren Wechselkursrelationen teilnimmt. Im WKM II bedeutet Wechselkurs-Anpassung eine Veränderung des Leitkurses gegenüber dem Euro.

WKM II

Wechselkurs-Berechnung 
Für den Wechselkurs einer Währung sind sowohl ökonomische Grundkräfte als auch aktuelle, plötzlich eintretende Umstände bestimmend. Die Messung der Grundkräfte wirft vielerlei Fragen auf. Die plötzlich eintretenden Umstände (wie Erdbeben, lange Streiks, Krieg) sind in der Regel unvorhersehbar.

Wechselkurs

Wechselkursmechanismus II (WKM II) 
Das Abstimmungsverfahren, welches den Rahmen bildet für die wechselkurspolitische Zusammenarbeit zwischen dem Euro-Währungsgebiet und den Mitgliedstaaten der EU, die nicht der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion angehören. Die Teilnahme ist freiwillig. Zurzeit gehört nur die dänische Krone dem WKM II an; für sie gilt eine Schwankungsbreite von ± 2,25% gegenüber dem Euro. Interventionen an dem oberen und unteren Interventionspunkt erfolgen automatisch. Die EZB und die teilnehmenden, nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbanken können automatische Interventionen jedoch aussetzen, falls diese dem vorrangigen Ziel der Gewährleistung der Preisstabilität zuwiderlaufen sollten.

Euro-Währungsgebiet
Preisstabilität

weiche Währung 
Eine Währung, die gegenüber anderen Währungen eher ein Abwertungspotential besitzt, weil sie sich von diesen z. B. wegen einer anhaltend hohen Teuerungsrate oder besonders instabilen politischen Verhältnissen im Innern des Landes unterscheidet.


Weltwährung 
Zentralbankgeld, das bei einer grossen Zahl von Wirtschaftssubjekten auf der Erde bekannt ist und in einer Geldfunktion (vor allem als Zahlungsmittel, Recheneinheit oder Wertaufbewahrungsmittel) Verwendung findet. Praktisch sind dies der US-Dollar, der Euro, in minderem Masse auch der Japanische Yen und der CHF.


Werbebeschränkungen 
In der Regel haben Aufsichtsbehörden die Befugnis, im Falle von Untunlichkeiten bei der Reklame von Banken einzuschreiten. In Deutschland bietet § 23 KWG dazu die rechtliche Handhabe.

Aufsichtsbehörde
Bank

Wertpapier 
Wird eine Urkunde genannt, in der ein privates Recht derart verbrieft ist, dass zur Ausübung des Rechts der Besitz der Urkunde erforderlich ist. Von den Wertpapieren sind Legitimationspapiere zu unterscheiden.

Legitimationspapiere

Wertpapier-Abwicklungssystem 
Ein Verfahren, das die Übertragung von Wertpapieren in nationalem und/oder internationalen Rahmen regelt.

Wertpapier

Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz 
In Deutschland 1990 in Kraft getretenes Gesetz, das die Lauterkeit und Richtigkeit dei Werbeangeboten zum Kauf von Wertpapieren zum Gegenstand hat. Verkaufsprospekte unterliegen der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Wertpapier
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wertpapier-Zentralverwahrung 
siehe Zentralverwahrer

Zentralverwahrer

Wertpapierabwicklungssysteme 
Verfahren zur sparsamen Abwicklung der Emission, Bezahlung (Verrechnung) und Aufbewahrung von Wertpapieren. Die EZB hat sich um europaweite Vereinheitlichung der Verfahren bemüht.

Emission
Wertpapier
EZB

Wertpapieranalyse 
Systematische Beurteilung von Wertpapieren (auch: Wertschriften genannt) als Grundlage für die Anlage- und Depotstrategie. Die Fundamentalanalyse (Finanzanalyse) befasst sich in erster Linie mit der Beurteilung der allgemeinen Finanz- und Geschäftslage der betreffenden Gesellschaft, während die technische Analyse mehr die Marktbewegungen, Kursverlauf, Umsätze usw. einzelner Wertpapiere ins Auge fasst.

Wertpapier
Fundamentalanalyse
technische Analyse

Wertpapierdienstleistungsunternehmen 
Darunter verstehen die Aufsichtsbehörden Firmen mit einem oder mehreren der folgenden Geschäftsbereiche: 1. Das Finanzkommissionsgeschäft: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im eigenen Namen für fremde Rechnung. 2. Den Eigenhandel für andere: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im Wege des Einzelhandels für andere. 3. Die Abschlussvermittlung: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung. 4. Die Anlagevermittlung: die Vermittlung oder der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten. 5. Das Emissionsübernahmegeschäft: die Übernahme von Wertpapieren oder Derivaten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien. 6. Die Finanzportfolioverwaltung: die Verwaltung einzelner in Wertpapieren oder Derivaten angelegter Vermögen für andere mit einem Entscheidungsspielraum. - Unternehmen mit diesen Geschäftsbereichen bedürfen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, deren Überwachung sie auch unterliegen.

Aufsichtsbehörde
Wertpapier
Derivate
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wertpapierkennnummer 
Die Hausnummer der Wertpapiere. Jede Aktie, jede Anleihe, jedes Investmentzertifikat und jeder Optionsschein ist durch eine sechsstellige Wertpapierkennummer (WKN) eindeutig identifizierbar. Um Verwechslungen auszuschließen, sollten Anleger bei jedem Kauf- oder Verkaufsauftrag die WKN des Papiers nennen.

Wertpapier
Aktie
Anleihe
Optionsschein

Wertpapiernebendienstleistung 
Nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland umfasst dies die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren, sofern nicht das Depotgesetz anwendbar ist; die Gewährung von Krediten oder Darlehen zwecks Durchführung von Wertpapierdienstleistungen durch den Darlehensgeber; die Beratung bei der Anlage von Wertpapieren aller Art und bestimmte Arten von Devisengeschäften oder Devisentermingeschäften, die in Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung stehen. - Die Kontrolle dieser Geschäfte obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die bezügliche Richtlinien in Anlehnung an das EU-Recht sowie an internationale Vereinbarungen herausgibt.

Wertpapier
Kredit
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wertpapierrat 
In Deutschland ein Gremium zur Beratung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in grundlegenden Fragen der Aufsichtstätigkeit. Ihm gehören Vertreter der sechzehn Bundesländer, ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, der Justiz und für Wirtschaft sowie der Deutschen Bundesbank an.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wertpapierzuteilungsinformation 
In Deutschland aufsichtsrechtliche Pflicht, bei Zeichnung und anteilsmässiger Zuweisung von Wertpapieren die Privatkunden über das Zuteilungsverfahren allgemein und über die Zuteilung allfälliger Überzeichnung im besonderen zu informieren. - Die näheren Umstände dieser Pflicht regelt durch entsprechende Richtlinien die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche auch die Einhaltung der Vorschriften überwacht.

Wertpapier
Überzeichnung
Überzeichnung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wertrecht 
siehe Schuldbuchforderung

Schuldbuchforderung

Widerrufsbelehrung 
Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis, dass der Anleger innerhalb einer Frist von einer Woche die Beitrittserklärung als Gesellschafter widerrufen kann. Die Belehrung muß ausdrücklich auf die Widerrufsmöglichkeit hinweisen und optisch von den anderen Vertragsregeln abgesetzt sein. Sie ist von dem Anleger gesondert zu unterschreiben.


Widerstandslinie 
Ein in der charttechnischen Analyse geläufiger Begriff für die Kursregion, in der es einem Wertpapier oder einem Gesamtmarkt besonders schwer gelingen dürfte, sich weiter nach oben zu bewegen. Gegensatz: Unterstützungslinie

Wertpapier
Unterstützungslinie

WKM II 
siehe Wechselkursmechanismus II


Wohnsitzfinanzamt 
Finanzamt am Wohnsitz des Anlegers.


WOOPEE-Geschäft 
Als WOOPEE-Geschäft werden Finanzdienstleistungen an die Personengruppe der über 50jährigen Wohlhabenden bezeichnet, die von vielen Banken und Finanzdienstleistern als gewinnträchtiges Marktsegment besonders gepflegt werden. WOOPEE = well-off older People, vermögende ältere Leute.


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