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Glossar
Ihr Ergebnis
G10
Beratungsrunde der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten aus 11 Ländern, neben den G7 noch Belgien, Niederlande, Schweiz, Schweden sowie Luxemburg. Der Präsident der EZB nimmt als Beobachter an den Treffen teil.
G7
EZB
G20
Beratungsrunde der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G7-Länder sowie Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea und Türkei. Der Präsident der EZB sowie einige andere Spitzenfunktionäre internationaler Organisationen nehmen an den Sitzungen teil.
G7
EZB
G2B
Abkürzung für government-to-business; wird besonders im E-Geld-Verkehr gebraucht.
G2C
Abkürzung für government-to-consumers (Transferleistungen); wird besonders im E-Geld-Verkehr gebraucht.
G7
Beratungsrunde der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten aus Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, England und den USA.
GAAP
(Generally Accepted Accounting Principles): US-amerkanische Rechnungslegungsvorschriften. Sie sind verpflichtend für alle Unternehmen, die in den USA einen testierten Jahresabschluss zu erstellen haben und schreiben im einzelnen vor, welche Möglichkeiten der Bilanzierung von Unternehmenseinnahmen und -ausgaben zulässig sind. Weil auch Unternehmen aus der EU an den Kapitalmärkten der USA vertreten sind, wenden diese bei ihrer Rechnungsbelegung die GAAP (statt der IAS) an. Seit 2002 (Konkurs des texanischen Energie-Konzerns Enron) besteht allerdings in den USA die Tendenz, die Regeln der IAS anzuwenden.
IAS
Gamma
Gamma misst die Veränderung des Delta in Bezug auf eine Veränderung des Kurses des Basisobjektes. Ändert sich der Kurs des Basisobjektes um eine Einheit nach unten, und sinkt dadurch das Delta von z.B. 51 % auf 49 %, so wäre Gamma = 2.
Delta
Kurs
Gammafaktor
Der Gammafaktor mißt den Umfang der Veränderung des Deltafaktors, welcher eine theoretisch mögliche Veränderung der Optionsprämie aufgrund Kursveränderungen angibt.
Delta
Garantie
Eine Garantie ist die Zusage, für die Erfüllung von Verbindlichkeiten einzustehen. Ein Garantievertrag ist nicht gesetzlich geregelt; bei Bürgschaften ist dies allerdings der Fall.
Garantiefonds
Bei dieser Art von Fonds gibt die Fondsgesellschaft den Anlegern eine konkrete Garantie auf Kapitalerhalt, auf eine minimale Performance oder auf einen Mindest-Ausschüttungsbetrag.
Fondsgesellschaft
GdC
Groupe de Contact: Im Jahr 1972 eingesetzte Arbeitsgruppe auf gesamteuropäischer Ebene mit dem Ziel einer Angleichung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in Europa. Sie dient darüber hinaus dem Informationsaustausch bei vertraulichen bankenaufsichtlichen Einzelfragen.
Gebietsansässige
Die Wirtschaftssubjekte, die ihren dauernden Wohnsitz in einem Staat bzw. in einem Währungsraum haben. Die Zentralbanken unterschieden bei der Mindestreservepflicht Einlagen von Gebietsansässigen und Gebietsfremden.
Mindestreserve
Gebuchte Bruttobeiträge (Bilanz)
Die gebuchten Bruttobeiträge kommen in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherungsunternehmens vor. Sie sind der Brutto-Umsatz der Versicherung. Die gebuchten Bruttobeiträge enthalten die Beiträge der Kunden für Lebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen und alle anderen Produkte, die die Versicherung anbietet. Allerdings werden bei Produkten, bei denen der Kunde das Kapitalrisiko trägt, wie z.B. fondsgebundenen Lebensversicherungen, nur die zur Deckung des Risikos und der Kosten kalkulierten Teile als Beiträge ausgewiesen.
Gewinn
Umsatz
gebundener Agent
Ein gebundener Agent (engl.: agent bound by contract) ist eine Person, welche die Anlage- oder Abschlussvermittlung ausschließlich für Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder Wertpapierhandelsunternehmens im Inland betreibt. Da die Institute die Gewährleistung für die gebundenen Agenten übernommen haben, kann der Kunde bei (Beratungs-)Fehlern des Agenten allfällige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Institut geltend machen, woraus sich ein mitunter erhebliches Haftungsrisiko ergibt. Die Aufsichtsbehörden verlangen daher eine angemessene Abdeckung dieses Haftungsrisikos.
gedeckte Position
1. Eine Transaktion, die durch eine entgegengesetzte, aber gleichwertige Transaktion ausgeglichen ist. Wenn bspw. Gold-Futures gekauft wurden, und später eine Kaufoption mit der gleichen Warenmenge und dem gleichen Andienungstermin verkauft wird, so ist die Optionsposition des Traders gedeckt. Er besitzt einen Terminkontrakt, der lieferbar ist, falls die Option ausgeübt wird. - 2. Dieser Ausdruck wird auch gebraucht, wenn ein vorher verkaufter Kontrakt zurückhekauft wird, also eine Verkaufsposition (short position) durch eine Kaufposition (long position) glattgestellt wurde.
Futures
Kontrakt
Short-Position
Long-Position
gefühlte Inflation
Die von gewissen Verbrauchern wahrgenommene Geldwertverschlechterung, ohne Rücksicht auf die von der amtlichen Statistik berechnete Preissteigerungsrate. Der Begriff kam mit der Einführung des Euro als Umlaufwährung zum 01.01.2002 (Teuro) auf.
Gegenspekulations-Theorie
Annahme, dass ein bestimmter Markttrend (fast) immer auf (falschem) Herdenverhalten beruht. Daher lohnt es sich, ein entgegengesetztes Verhalten zu unternehmen. Denn aus dem starken Kursverfall (bei Verkaufsdruck) bzw. Kursanstieg (bei Übernachfrage) lassen sich bei gegenläufigen Geschäften rasch hohe Gewinne erzielen.
Kurs
Gewinn
Gegenstand der Unternehmens
Informiert Dritte über den Tätigkeitsbereich des Unternehmens und bestimmt die Grenze der Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung.
Vorstand
Geschäftsführung
gehandelter Kursbereich
Alle Kurse innerhalb des Höchst- und Niedrigkurses, zu denen während eines bestimmten Zeitraums (Tag, Woche, Monat, Laufzeit des Kontrakts) Umsätze stattfanden.
Kurs
Geld
Kurszusatz (auch G), der besagt, daß zum angegebenen Kurs nur Kaufaufträge im entsprechenden Wertpapier vorlagen, ein Umsatz mangels Angebot aber nicht zustande kam. Dieser Kurszusatz ist relativ selten, häufiger ist der Zusatz bezahlt Geld (bG) zu finden. Dies bedeutet, daß die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge nur teilweise ausgeführt werden konnten, da zu diesem Kurs noch weitere Nachfrage bestand. Die darüberliegenden Kaufaufträge wurden vollständig ausgeführt (vgl. Kurszusätze) Gegenteil: Brief (B)
Kurs
Wertpapier
Umsatz
bezahlt
Geldausgleich
siehe Clearing
Geldbasis
Die Summe aus Bargeldumlauf plus Sichteinlagen bei der Zentralbank; also Geld, das von der Zentralbank geschaffen wird. Von den Zentralbanken wird dieser statistischen Grösse zurecht sehr grosse Bedeutung zugemessen, und sie spielt daher auch bei ihrer Geldmengensteuerung die erste Rolle.
Geldkapital
Im Gegensatz zum Realkapital ist das Geldkapital frei und kann zu jeder Zeit beispielsweise für Investitionen genutzt werden.
Geldkurs
Der Preis bzw. Kurs, zu dem Käufer bereit sind, Wertpapiere zu kaufen. Im Gegensatz hierzu ist der Briefkurs der Kurs, zu dem Verkäufer bereit sind, Wertpapiere zu verkaufen. Für die Begriffe Geldkurs und Briefkurs werden auch oft die englischen Begriffe Bid und Ask verwendet.
Kurs
Wertpapier
Briefkurs
Geldlücke
In der Berechnung der Zentralbanken die Überschussliquidität (bzw. negativ: das Liquiditätsdefizit) in einem Währungsraum, nach bestimmten Ansätzen ermittelt.
Geldmarkt
Kein konkreter Ort (wie Wochenmarkt), sondern der abstrakte Begriff für sämtliche kurzfristigen Geldgeschäfte, vor allem zwischen Kreditinstituten; also beispielsweise der Markt für kurzfristige Kredite (vgl. Kapitalmarkt). In diesem Sinne sind Geldmarktpapiere verzinsliche oder unverzinsliche Wertpapiere von kurzer Laufzeit (bis zu vier Jahren). Sie werden vor allem von Kreditinstituten zur kurzfristigen Geldanlage gekauft.
Kapitalmarkt
Wertpapier
Laufzeit
Geldmarktpapier
Wertpapier mit kurzer Laufzeit, in der Regel 3 bis 6 Monate.
Wertpapier
Laufzeit
Geldmenge
Bestand an Bargeld und Buchgeld innerhalb eines Währungsraumes.
M1
M2
M3
Geldpolitik
Oberbegriff für alle Massnahmen zur Anpassung der Geldnachfrage an das Geldangebot. Im engeren Sinne das Vorgehen der Zentralbank, um dieses Ziel zu verfolgen.
geldpolitische Zielformulierung
siehe Ausrichtung
Ausrichtung
Geldpolitischer Ausschuss
Gremium des ESZB mit dem Ziel, die aktuellen und längerfristigen Fragen der Geldpolitik des ESZB zu untersuchen und entsprechende Vorschläge an den erweiterten EZB-Rat weiterzugeben.
Geldpolitik
Geldschöpfungssektor
In der EZB-Statistik alle Monetären Finanzinstitute. Sie umfassen die Zentralbanken, die Kreditinstitute im Sinne des EG-Gemeinschaftsrechts sowie alle anderen gebietsansässigen Finanzinstitute, deren wirtschaftliche Tätigkeit darin besteht, Einlagen bzw. Einlagen-Substitute von anderen Wirtschaftssubjekten als MFIs entgegenzunehmen, auf eigene Rechnung Kredite zu gewähren und/oder in Wertpapiere zu investieren (vor allem: Geldmarktfonds).
Monetäres Finanzinstitut (MFI)
Wertpapier
Geldsurrogat
Zahlungsmittel, das nicht Geld im engeren Sinne ist, gleichwohl aber im Geschäftsverkehr wie Geld verwendet wird. Im Allgemeinen sind dies Geldkarten; Schecks und Wechsel.
Geldüberhang
In der Berechnung der Zentralbanken die positive Abweichung der tatsächlichen Geldmenge von einem durch Modellrechnungen ermittelten Sollwert (Gleichgewichtsmenge). Die negative Abweichung nennt man Geldunterhang.
Geldmenge
Geldverleiher letzter Instanz
Die Bereitschaft einer Zentralbank, unvorhergesehene Einlageabflüsse einzelner Banken auszugleichen, allerdings zu hohem Zinssatz. Stellt sich eine Zentralbank als Geldverleiher letzter Instanz zur Verfügung, so kommt es zu Verhaltensänderungen der Banken, die nun Marktrisiken weniger streng beachten.
Geldwäsche
Das Einschleusen von Beträgen aus kriminellen Geschäften in den normalen Finanzkreislauf.
Geldwäsche
Das Einschleusen von Beträgen aus kriminellen Geschäften in den normalen Finanzkreislauf.
Gelegenheitseinbusse
siehe Opportunitätskosten
Opportunitätskosten
Genannter Kurs
In der Börsensprache steht ein genannter Kurs dafür, daß kein Abschluß getätigt wurde. Dies ist aufgrund fehlender Angebote oder fehlender Nachfrage der Fall.
Kurs
Genehmigtes Kapital
Als genehmigtes Kapital wird eine Form der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft genannt. Es dient einer kurzfristig notwendigen Finanzierung und berechtigt zur Ausgabe von Belegschaftsaktien und darf die Hälfte des Grundkapitals nicht überschreiten.
Belegschaftsaktie
Grundkapital
General-Clearing-Mitglied
Börsenmitglied, welches zum Clearing der eigenen Geschäfte sowie der Geschäfte von Börsenteilnehmern ohne Clearing-Lizenz berechtigt ist.
Clearing
Gentlemen´s Agreement
Im besonderen eine formlose (also nicht vertraglich besiegelte) Vereinbarung zwischen der Zentralbank und den Banken. Die Abmachung kann sich auf ein Tun (etwa: Berichterstattung über Auslandstöchter) oder Lassen (etwa: Verzicht auf die Begebung zinsvariabler Anleihen) der Banken beziehen. Wie die Erfahrung zeigt, hielten sich die Banken regelmässig an solche Übereinkünfte. Denn Banken handeln mit einem Gut (Zentralbankgeld), das von einem Monopolisten (der Zentralbank) ausgegeben und reguliert wird. Es ist allemal für die längerfristige Geschäftspolitik von Nachteil, sich mit einem Angebotsmonopolisten zu überwerfen.
Begebung
Genußschein
Stehen als Anlageform zwischen Aktie und festverzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Rechte verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur des Stimmrecht wird dem Genußscheininhaber vorenthalten; dafür übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite festverzinslicher Wertpapiere.
Aktie
Wertpapier
Stimmrecht
Rendite
Genussrecht
In einem Genussschein verbrieftes Recht.
Genussschein
Genussschein
Wertpapier, das im Unterschied zur Aktie keine Mitgliedschaftsrechte, sondern Rechte am Reingewinn oder am Liquidationserlös einer AG verbrieft. Voraussetzung für die wirksame Verbriefung ist ein Hauptversammlungsbeschluß mit qualifizierter Mehrheit. Genussscheininhaber haben nicht das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die verbrieften Rechte können wesentliche Unterschiede aufweisen. So gibt es Genussscheine mit fester oder ergebnisabhängiger Ausschüttung und solche mit Wandelrecht.
Aktie
geregelter Freiverkehr
Gemeinsam mit dem ungeregelten Freiverkehr wurde der geregelte Freiverkehr im allgemeinen Börsensegment Freiverkehr zusammengefasst. Dieser steht für Wertpapiere, die an der Börse weder zur amtlichen Notierung noch zum geregelten Markt zugelassen worden sind.
Freiverkehr
Wertpapier
Börse
amtliche Notierung
geregelter Markt
Geregelter Markt
Seit 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Marktsegment, das hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, der nachzukommenden Publizitätspflicht usw. dem amtlichen Markt nachgeordnet, dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet werden kann. In manchen Fällen wird er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgt hier in Anlehnung an die Verfahrensweise des amtlichen Marktes. Der Geregelte Markt bietet vor allem (noch) kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse, da das Mindestkapital hier nur 500.000 DM oder ein Stückevolumen von mindestens 10.000 Aktien betragen muß.
Börse
Publizitätspflicht
Freiverkehr
Aktie
geregelter Markt
In Deutschland an den Börsen der Handel mit Effekten von Unternehmen, die den strengen Anforderungen an die Zulassung zum amtlichen Handel (noch) nicht genügen. Die Wertpapierkurse im geregelten Markt werden von freien Maklern festgestellt. Dies erfolgt unter Aufsicht des Börsenvorstandes und nach den gleichen Grundsätzen wie im amtlichen Handel.
Börse
Effekten
amtlicher Handel
Makler
Gerichtsstand
Das für eine Streitigkeit zuständige örtliche Gericht.
Gesamtkapitalrendite
Gesamkapitalrendite (Return on Investment) - Kennzahl der Unternehmenskapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrendite errechnet sich aus dem Jahresüberschuß zuzüglich der als Aufwand gebuchten Zinsen für das Fremdkapital, dividiert durch das gesamte von der Unternehmung eingesetzte Kapital. Die Gesamtkapitalrentabilität ist ein Maß dafür, wie effizient das Unternehmen mit den ihm insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln gearbeitet hat. Während das Jahresergebnis dem Eigenkapital zugute kommt, dienen die Fremdkapitalzinsen der Bezahlung der Fremdkapitalnutzung. Daher werden die Fremdkapitalzinsen dem Jahresergebnis wieder hinzugerechnet, so daß eine dem Gesamtkapital inhaltlich entsprechende Ergebnisgröße entsteht. Die Gesamtkapitalrentabilität soll so die Verzinsung des Gesamtkapitals angeben.
Fremdkapital
Eigenkapital
Gesamtkostenquote
Diese Kennzahl wird berechnet in dem man die gesamten Kosten des Fonds durch das Fondsvermögen teilt. Damit erhält man den Prozentsatz der gesamten Kosten am Fondsvermögen.
Fonds
Gesamtzeichnungssumme
Betrag, der sich aus der Summe der gezeichneten Einmal- und der gezeichneten Rateneinlage zusammensetzt.
Rateneinlage
Geschäfts- oder Firmenwert (Bilanz)
Der Firmenwert kommt in der Bilanz in der Passivseite vor. Er gehört zum Eigenkapital. Der Firmenwert ist der Betrag, den ein Käufer bei Übernahme einer Unternehmung als Ganzes unter Berücksichtigung künftiger Ertragserwartungen (Unternehmungswert, Ertragswert) über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und nach Abzug der Schulden (= Substanzwert) hinaus zu zahlen bereit ist (Unternehmungsmehrwert). Einen wirklichkeitsnahen und realisischen Wert für den Firmenwert zu ermitteln ist eine schwierige Aufgabe. Firmenwertbildende Faktoren sind z. B. gutes Management, rationelle Herstellungsverfahren bzw. Betriebsorganisation, Facharbeiterstamm, verkehrsgünstige Lage, Stammkundschaft oder gut qualifiziertes Personal. Bei all diesen Faktoren ist es jedoch schwierig eine Bewertung vorzunehmen.
Bilanz
Eigenkapital
Geschäftsbericht
Der neuerdings auch durch einen Lagebericht und einen entsprechenden Anhang zum Jahresabschluß ersetzbare Bericht zur Bilanz und zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung einer Abrechnungsperiode. Er muß innerhalb von drei Monaten nach Beginn des neuen Geschäftsjahres vom Vorstand erarbeitet und den Abschlußprüfern vorgelegt werden. Da er wichtige Hinweise auf die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung eines Unternehmens gibt, ist er eine der wichtigsten Informationsquellen für den Aktionär und steht im Mittelpunkt der Beratungen der Hauptversammlung, dem obersten Entscheidungsorgan der Aktiengesellschaft.
Bilanz
Gewinn
Vorstand
Aktionär
Hauptversammlung
Aktiengesellschaft
Geschäftsführung
Leitung des Unternehmens durch Rechtsgeschäfte, wie z.B der Abschluss von Verträgen, und tatsächliche Handlungen, wie Anweisungen an die Mitarbeiter
Geschäftshäuser
An Warenbörsen Firmen, die geschäftsmässig und regelmässig ihre Kassapositionen im Terminmarkt absichern (hedging), wie z.B. Getreidemühlenbetriebe, Exporteure oder Getreidelagerhäuser.
Terminmarkt
hedging
Geschäftsleiter
Bei Instituten nach der deutschen Rechtsprache natürliche Personen, welche nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts berufen sind. Vergleiche § 1 II KWG.
Geschlossene Emission
Eine „geschlossene Emission“ bedeutet, dass von einem Unternehmen keine weiteren Anleger mehr angeworben werden. Hierbei spielt u.a. die Art der Beteiligung eine Rolle. So gilt beispielsweise für einer geschlossene Aktienemission, dass für dieses Beteiligungsangebot die Zeichnungsfrist abgelaufen ist.
Geschlossener Fonds
Beteiligungsgesellschaft, deren Mittel durch den Verkauf einer begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Wird das geplante Volumen erreicht, wird der Fonds geschlossen. Anspruch auf Rücknahme der Anteile durch den Emittenten hat der Anleger bei einem Geschlossenen Fonds nicht. Diese können nur an Dritte, gegebenenfalls über eine Börse, verkauft werden.
Fonds
Emittent
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kapital- und Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen, dessen Mindesthöhe EUR 25.000,- beträgt, haftet.
Gesellschaftsformen
Gesellschaftsformen sind die Rechtsformen von Handelsgesellschaften, die für eine Unternehmenstätigkeit gewählt werden können. Man unterscheidet zwischen Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft (oHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Ihnen ist gemein, dass es mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter gibt, der auch mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat. Bei Kapitalgesellschaften dagegen besteht eine solche persönliche Haftung der Gesellschafter nicht. Im einzelnen sind dies die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die eingetragenen Genossenschaft (e.G.). Ferner gibt es sog. Mischformen wie z. B. die GmbH & Co. KG oder die GmbH & Co. KGaA bei denen die persönliche Haftung durch die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft umgangen werden kann.
Gesellschaftsvertrag
Vertragliche Grundlage einer Gesellschaft, die alle wesentlichen Bestimmungen für die Organisation der Gesellschaft und das Verhältnis der Gesellschafter zueinander enthält.
gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren
In der Abgabenordnung geregeltes und vom Betriebsfinanzamt durchgeführtes Verfahren zur einkommensteuerrechtlichen Ermittlung und Zuordnung der Gewinne der atypisch Stillen Gesellschafter. Das Betriebsfinanzamt stellt auf der Basis der von den Unternehmen eingereichten Steuererklärung fest, ob die Voraussetzungen einer atypisch Stillen Gesellschaft gegeben sind, wie hoch der jährlich festzustellende Verlust bzw. Gewinn ist und wie sich der Gewinn auf die atypisch Still Beteiligten verteilt. Danach wird ein sog. Grundlagenbescheid erlassen, der Bindungswirkung für die Wohnsitzfinanzämter der einzelnen Anleger entfaltet.
Abgabenordnung
atypisch Stille Gesellschaft
gesperrte Option
Der Ausübungspreis wird hier in meist regelmässigen Zeitabständen für die folgende Periode dem Kurs des Basiswertes angepasst. Ein allfälliger innerer Wert der Option wird festgehalten (lock-in). Die innerhalb der gesamten Laufzeit anfallenden Lock-ins werden aufgerechnet. - Der Schreiber einer Cliquet-Option hat dem Käufer am Verfalltag neben einem allfälligen inneren Wert der Option auch alle angelaufenden Lock-ins zu bezahlen.
Ausübungspreis
Kurs
Laufzeit
gesperrte Stücke
Bei Aktien als gesperrten Stücken haben sich deren Inhaber verpflichtet, diese über einen bestimmten Zeitraum zu halten und erst nach Ablauf dieses Zeitraumes zu verkaufen.
Aktie
gesprochene Kurse
Wenn keine Umsätze getätigt wurden und lediglich ein Kurs genannt wurde, wird dies als gesprochener Kurs bezeichnet.
Kurs
gestrichen
Kurszusatz (-), der besagen kann, daß weder Kauf- noch Verkaufsaufträge oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung vorgelegen haben; daß eine Streichung auf Veranlassung der Zulassungsstelle erfolgt ist, weil der Emittent die vorgeschriebenen Publikationspflichten nicht erfüllt hat; daß ein anderer wichtiger Grund für die Streichung vorlag. Wenn der Kurs wegen überwiegender Nachfrage gestrichen worden ist, erfolgt die Notierung als -G, bei überwiegendem Angebot heißt sie -B (vgl. Kurszusätze).
Emittent
Kurs
Notierung
Gewerbesteuer
Steuer, der alle im Inland betriebenen Gewerbebetriebe unterliegen und die von den Gemeinden erhoben wird. Besteuerungsgrundlage sind der aus dem tatsächlich erzielten Ergebnis berechnete Gewerbeertrag und ein gesondert zu berechnendes, fiktives Gewerbekapital.
Gewinn
Der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens ist in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzernabschlusses der jeweiligen Firma zu finden. Mit den Worten ist entweder der Gewinn oder der Verlust einer Geschäftsperiode gemeint. Aus allen Erträgen, verrechnet mit den Aufwendungen, verbleibt entweder ein Überschuss im Unternehmen, wenn die Erträge die Aufwendungen einschließlich der Ertragssteuern übersteigen, oder es entsteht ein Verlust, wenn die Aufwendungen die Erträge übertreffen. Das in der GuV ausgewiesene Ergebnis ist das Resultat des reinen Geschäftserfolges.
Ertragssteuer
Gewinn je Aktie
Mit dem Gewinn je Aktie ist gemeint, wieviel von dem erwirtschafteten Jahresüberschuss bzw. Konzernüberschuss auf eine einzelne Aktie entfällt. Die Kennzahl wird errechnet, indem man den Konzernüberschuss durch die Aktienanzahl dividiert. Sie misst die Ertragskraft in Relation zur Aktienanzahl. Gerade bei der amerikanischen Berichterstattung wird dieser Kennzahl die größte Aufmerksamkeit geschenkt. Häufig werden Planziele für ein Quartal bzw. ein Geschäftsjahr an einem bestimmten Gewinn je Aktie festgemacht. Wird dieses Ziel dann erreicht, überschritten oder verfehlt, reagiert der Kurs mit entsprechend starken Schwankungen.
Gewinn
Aktie
Konzern
Aktienanzahl
Kurs
Gewinn- und Verlustkonto
Unterkonto des Kapitalkontos, auf dem die Gewinnanteile und Verlustbeteiligungen des Stillen Gesellschafters gebucht werden
Kapitalkonto
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zwingender Bestandteil des Jahresabschlusses, wonach sämtliche Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums saldiert werden. Der Endsaldo der GuV-Rechnung fungiert als Kennzahl für die Entstehung des betrieblichen Ergebnisses und gewährt somit einen Einblick in die Ertragslage eines Unternehmens. Für die GuV-Rechnung ist die Darstellungsweise der Staffelform nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren vorgeschrieben. Wichtige Posten hierfür sind die Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistung abzüglich der Materialaufwendungen, Zinsen, Abschreibungen, Löhne und Gehälter sowie Steuern.
Jahresabschluss
Gewinnanteil
Der dem Stillen Gesellschafter zustehende Anteil am Jahresüberschuss. Die Quote ergibt sich aus dem Verhältnis des von dem Stillen Gesellschafter eingezahlten Kapital zum eingezahlten Stillen Gesamtkapital und zum Grund- bzw. Stammkapital der Gesellschaft unter Berücksichtigung eines evtl. Vorabgewinns.
Stille Gesellschaft
Grundkapital
Gewinnbeteiligung
Gewinnbeteiligung wird der Anspruch auf die Ausschüttung von Gewinnen genannt. Ein anderer Ausdruck hierfür ist auch Dividende.
Dividende
Gewinnerzielungsabsicht
Wille der Geschäftsführung, einen Jahresüberschuss zu erwirtschaften.
Geschäftsführung
Gewinngutschrift
Betrag, der dem Gewinnanteil des Stillen Gesellschafters entspricht und auf dessen Gewinn- und Verlustkonto gebucht wird.
Gewinnanteil
Gewinn- und Verlustkonto
Gewinnmitnahme
Börsentendenz, die aufgrund vorangegangener Kurssteigerungen die Anleger veranlassen, die aufgelaufenen Gewinne durch Verkauf ihrer Wertpapiere sicherzustellen. Der Hinweis auf Gewinnmitnahmen ist die einfachste Erklärung der Börsianer, wenn Kurse mitten in einem Aufwärtstrend ohne ersichtlichen Grund leicht zurückgehen.
Börsentendenz
Gewinn
Wertpapier
Kurs
Gewinnobligationen
Eine Gewinnobligation gewährt im Gegensatz zu einer Aktie kein Beteiligungsrecht. Es ist eine Gewinnschuldverschreibung, bei der nur ein Gewinnanteil ohne Basiszinsanspruch gewährt wird. Das Risiko hierbei steckt in einem teilweisen oder vollständigen Nutzungsentgeltausfall, welcher bei Nichtrealisierung von Gewinnen eintreten kann.
Aktie
Schuldverschreibung
Gewinnrendite (Bilanz)
Die Gewinnrendite ist im mathematischen Sinn ganz einfach der Kehrwert des KGV. D.h., Gewinn je Aktie dividiert durch den aktuellen Aktienkurs. Damit eine prozentuale Vergleichbarkeit ermöglicht werden kann, wird das Ergebnis mit 100 multipliziert.
KGV
Gewinn
Gewinnrücklagen (Bilanz)
Die Gewinnrücklagen kommen in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz (Passivseite) vor. Der Grund dafür ist, dass ein Teil des Geldes, was das Unternehmen verdient hat (Gewinn), als Rücklage aufgenommen wird und somit passiviert wird. Das heißt, ein Teil des Gewinns fließt in die Bilanz, allerdings passiert das erst für die nächste Geschäftsperiode und nicht in der aktuellen.. Es gibt gesetzliche Vorgaben für Gewinnrückstellungen, die die Firmen einhalten müssen. So ist z.B. die maximale Höhe der Rückstellungen geregelt, die ein Unternehmen halten darf. Prinzipiell kann man Gewinnrücklagen als Notgroschen fürschlechte Zeiten verstehen.
Gewinn
Bilanz
Geld
Gewinnwarnung
Die Berichtigung einer Vorhersage über Ergebnisgrössen in negativer Richtung. Die Aufsichtsbehörden verlangen solche Warnungen im Zuge der Ad-hoc-Mitteilungspflicht; sie kontrollieren auch manipulative Meldungen.
Aufsichtsbehörde
Ad-hoc
gezeichnet
Siehe auch Zeichnung.
Zeichnung
gezeichnetes Kapital
Unter dem gezeichneten Kapital versteht man das Grundkapital (Nennwert aller ausgegebenen Aktien) einer Kapitalgesellschaft. Hierbei ist die Haftung der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Grundkapital
Nennwert
Aktie
Girosammelverwahrung
Bei der Girosammelverwahrung werden die Wertpapiere bei einer Wertpapiersammelbank eingelagert. Die Verwaltung der Wertpapiere erfolgt dabei ausschließlich datengebunden. Der Aktionär erhält nicht mehr die einzelnen Wertpapierstücke ausgehändigt oder Eigentum an einzelnen in der Verwahrung befindlichen Aktien, sondern nur noch einen Miteigentumsanteil an dem Depotbestand bei der Wertpapiersammelbank. Dieser Miteigentumsanteil wird bei der Veräußerung dem Depot des Erwerbers automatisch gutgeschrieben.
Glattstellung
Die Lösung eines eingegangenen Börsengeschäfts durch Verkauf der Position.
Glattstellung
Im banktechnischen Sinne die Bezahlung einer Schuld auf dem Konto. Im Terminhandel die Aufhebung der Verpflichtung zur Lieferung oder Annahme der Lieferung des effektiven Gutes (Finanzinstrument; Ware) durch Eingehen einer gleichwertigen, aber entgegengesetzten Futures-Position. Um eine Option glattzustellen, muss also dieselbe Option gekauft oder verkauft werden.
Finanzinstrument
Futures
Option
Gleitende Durchschnittslinie
Trendindikator in der Chartanalyse, abgekürzt GDL. Die (geglättete) Kursverlaufslinie, die sich ergibt, wenn man die Kurse einer bestimmten Anzahl (200, 100, 38 usw.) zurückliegender Tage addiert und durch die Anzahl dieser Tage teilt. Je länger der Zeitraum, um so größer die Verzögerung, mit der diese Linie reagiert. Je weniger Tage eingesetzt werden, um so enger verläuft die GDL an den Kursen entlang. Die gleitende Durchschnittslinie bewegt sich also moderater als der tägliche Kursverlauf; sie hinkt quasi hinterher. Kursbewegungen werden auf diese Weise geglättet, und der Trend wird mit der GDL je nach Steigung oder Gefälle sichtbar.
Chartanalyse
Kurs
Trend
Global Asset Management
Weltweit operierende, institutionell gestützte Vermögensberatung durch ein Expertenteam.
Global Custody
Zentrale Verwaltung aller bei verschiedenen Banken hinterlegten Vermögensgegenwerte. Basis ist ein einheitliches, konsolidiertes Reporting zur Überwachung der Anlageziele und zur Bewertung verschiedener Vermögensverwalter.
GmbH
Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH-Gesetz
Enthält alle für die Organisation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und für das Verhältnis der Gesellschafter zueinander und im Verhältnis zur Gesellschaft maßgeblichen Vorschriften.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Going Public
Going Public bedeutet im herkömmlichen Sinne die Einführung der Aktien eines Unternehmens an einer Börse. Darüber hinaus wird heutzutage auch die Einwerbung von Beteiligungskapital mittels eines Emissionsprospektes am freien Kapitalmarkt, unabhängig von der Beteiligungsform, als Going Public bezeichnet. Going Public ist also der Gang eines Unternehmens an die Öffentlichkeit, um Kapital einzuwerben.
Goldparität
Der fixierte Wert einer Währungseinheit gegenüber dem Goldpreis. Mit anderen Worten: Die Menge Gold in Gramm, die man für eine Währungseinheit erhält.
Goodwill
Der Begriff Goodwill steht für den Geschäftswert eines Unternehmens. Er liegt über dem ausgewiesenen Vermögenswert und ist nur sehr schwer zu bewerten. Das englische Wort für Wohlwollen bringt zum Ausdruck, dass es sich hierbei um subjektive Einschätzungen handelt, die Konsumenten und Investoren von Unternehmen respektive seinen Produkten haben. Kriterien wie gutes Management, Stammkundschaft, Kreativität und Reputation sowie die Branche, in der das Unternehmen tätig ist, sind ausschlaggebend für die Ermittlung des Goodwills.
In der New Economy spielt der Goodwill besonders für die Start-up-Unternehmen eine bedeutende Rolle, da diese Unternehmen zum Großteil noch tiefrote Zahlen schreiben. Er drückt aus, wie viel Vertrauen Investoren in die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens und dessen potenzielle Wertsteigerung haben.
Die Einbeziehung des Goodwills in den Unternehmenswert führte Ende des 20. Jahrhunderts zu Unternehmenskaufpreisen, die nach der Talfahrt der Börsen in den Jahren 2000/2001oft als überhöht bezeichnet wurden.
Granularität
Mass für die Anzahl und Höhe der einzelnen Forderungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der Kredite einer Bank; näherhin ein Streuungsmass der Kredite nach betragsmässigen Grössen. Hohe Granularität wirkt CETERIS PARIBUS risikomindernd und nach Basel II daher kapitalentlastend.
Kredit
Bank
Basel-II
Gratis- oder Berichtigungsaktien
Als Gratis- oder Berichtigungsaktien werden die Aktien bezeichnet, die Unternehmen im Rahmen der Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital ausgeben. Sie werden den Aktionären einer Gesellschaft in einem bestimmten Verhältnis zugeteilt, ohne dass diese eine Gegenleistung erbringen müssen. Aus diesem Grund werden diese Papiere oftmals als Gratisaktien bezeichnet. Da sich das Aktienkapital ebenso wie das Aktienvermögen des Anteilseigners aber durch eine solche Kapitalerhöhung nicht verändert, sondern lediglich auf mehr Aktien verteilt wird, ist der Begriff Gratisaktie (wie auch Zusatzaktie, Aufstockungsaktie, Kapitalberechtigungsaktie, Wertberichtigungsaktie) eher irreführend.
Denn durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der damit verbundenen Ausgabe von Berichtigungsaktien, erhält das Unternehmen keinerlei zusätzliche Eigenmittel. Die für eine derartige Kapitalerhöung erforderlichen Mittel werden nämlich den versteuerten Reserven des Unternehmens entnommen. Es erfolgt lediglich eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital. Durch diesen Passivtausch verändert sich nichts am absoluten Vermögen der Gesellschaft. Hieraus wird deutlich, dass dem Altaktionär nichts geschenkt wird, da er an diesen Reserven oder Rücklagen bereits vorher mit seinen Aktien beteiligt war.
Für den Aktionär ermäßigt sich im Verhältnis der Grundkapitalaufstockung rechnerisch der Aktienkurs (Teilsplitting). Die Aussicht auf Berichtigungsaktien sowie die mit dem Teilsplitting verbundene optische Verbilligung führt meistens zu Kurssteigerungen der entsprechenden Aktie. Nach erfolgter Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln müssen die Ergebnisse pro Aktie rückwirkend bereinigt werden (Bezugsrecht).
Greenshoe
Der Greenshoe ist eine Vereinbarung zwischen dem Emittenten und dem mit der Emission beauftragten Konsortium bei Platzierungen im Bookbuilding-Verfahren. Es ist eine Option, Mehrzuteilungen bei der Emission durch weitere Aktien aus einer Kapitalerhöhung oder aus Beständen der Altaktionäre abzudecken. Dies geschieht in der Regel dann, wenn die Nachfrage nach den emittierten Stücken das vorgesehene Emissionsvolumen erheblich übersteigt. Der Platzierungspreis der Greenshoe Aktien entspricht dem für die übrigen Aktien aus der Emission. Der Greenshoe dient auch der Kursstabilisierung im Zeitraum unmittelbar nach der Aufnahme des Börsenhandels der emittierten Aktien.
Grössenvertrauen
Auf Finanzmärkten die Erwartung der Marktteilnehmer, dass im Falle von Krisen sehr grosse Banken durch Staatshilfen unterstützt werden. Hier wird eine besondere Moral Hazard-Gefahr gesehen, weil die entsprechenden Grossbanken geneigt sein könnten, höhere Risiken einzugehen. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Aufsichtsbehörden in der Regel Grossbanken besonders im Auge haben und jede Staatsgarantie für eine Bank als wettbewerbsverzerrend gilt.
Moral-Hazard
Aufsichtsbehörde
Grosskredit
Ausleihung an einen Kreditnehmer, die in der Regel 10% des haftenden Eigenkapitals einer Bank erreicht oder gar übersteigt. Grundsätzlich gilt für einen solchen Kredit eine Meldepflicht. Vergleiche auch §§ 13, 14 KWG.
Evidenz-Zentrale
Grundkapital
In einer Geldsumme ausgedrücktes satzungsmäßiges Garantiekapital der Aktiengesellschaft. Die Einlagen auf das Grundkapital dürfen von der Aktiengesellschaft weder verzinst noch an die Aktionäre zurückgezahlt werden. Es muß mindestens EUR 50.000,- betragen. Es wird eingeteilt in eine entsprechende Anzahl von Aktien, deren Nennwert grundsätzlich auf mindestens EUR 1,- lautet. Wird das Grundkapital in nennwertlose Aktien (Stückaktien) aufgeteilt, muß deren rechnerischer Wert (Grundkapital dividiert durch Anzahl der Aktien) mindestens EUR 1,- entsprechen
Aktiengesellschaft
Aktie
Stückaktien
Grundstücke (Bilanz)
Im buchhalterischen Sinn, gehören die Grundstücke zu den aktiven Bestandteilen einer Unternehmung. Die Grundstücke sind Wertgegenstände bzw. Kapitalanlagen einer Unternehmung. Definiert sind Grundstücke als begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile der Erdoberfläche. Grundstücke werden im Grundbuch eingetragen.
Kapitalanlage
Gutgeführt
Begriff aus dem Aufsichtsrecht der USA. In Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz aus dem Jahre 2000. Der Rang einer gutgeführten Bankholding wird darin sehr genau anhand verschiedener Rating-Vorgaben festgestellt. So müssen Ratings für bestimmte operationelle Faktoren in der Konzernbilanz die Stufe 1 und 2 (von 5 vorgegebenen Stufen) haben und auch die Qualität des Managements bewertet sein. Ausserdem muss nachgewiesen werden, dass Bankdienstleistungen vor Ort in befriedigendem Masse angeboten werden.
Rating
Gutkapitalisiert
Begriff aus dem Aufsichtsrecht der USA in Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz aus dem Jahre 2000 muss eine Bankholding ein bestimmtes, im einzelnen sehr genau vorgeschriebenes Risikomanagement nachweisen. Eine Auslandsbank gilt nach dem amerikanischen Aufsichtsrecht dann als gutkapitalisiert, wenn ihre Heimataufsicht bestimmte Vorgaben festgestellt hat.
Beratungsrunde der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten aus 11 Ländern, neben den G7 noch Belgien, Niederlande, Schweiz, Schweden sowie Luxemburg. Der Präsident der EZB nimmt als Beobachter an den Treffen teil.
G7
EZB
G20
Beratungsrunde der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G7-Länder sowie Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea und Türkei. Der Präsident der EZB sowie einige andere Spitzenfunktionäre internationaler Organisationen nehmen an den Sitzungen teil.
G7
EZB
G2B
Abkürzung für government-to-business; wird besonders im E-Geld-Verkehr gebraucht.
G2C
Abkürzung für government-to-consumers (Transferleistungen); wird besonders im E-Geld-Verkehr gebraucht.
G7
Beratungsrunde der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten aus Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, England und den USA.
GAAP
(Generally Accepted Accounting Principles): US-amerkanische Rechnungslegungsvorschriften. Sie sind verpflichtend für alle Unternehmen, die in den USA einen testierten Jahresabschluss zu erstellen haben und schreiben im einzelnen vor, welche Möglichkeiten der Bilanzierung von Unternehmenseinnahmen und -ausgaben zulässig sind. Weil auch Unternehmen aus der EU an den Kapitalmärkten der USA vertreten sind, wenden diese bei ihrer Rechnungsbelegung die GAAP (statt der IAS) an. Seit 2002 (Konkurs des texanischen Energie-Konzerns Enron) besteht allerdings in den USA die Tendenz, die Regeln der IAS anzuwenden.
IAS
Gamma
Gamma misst die Veränderung des Delta in Bezug auf eine Veränderung des Kurses des Basisobjektes. Ändert sich der Kurs des Basisobjektes um eine Einheit nach unten, und sinkt dadurch das Delta von z.B. 51 % auf 49 %, so wäre Gamma = 2.
Delta
Kurs
Gammafaktor
Der Gammafaktor mißt den Umfang der Veränderung des Deltafaktors, welcher eine theoretisch mögliche Veränderung der Optionsprämie aufgrund Kursveränderungen angibt.
Delta
Garantie
Eine Garantie ist die Zusage, für die Erfüllung von Verbindlichkeiten einzustehen. Ein Garantievertrag ist nicht gesetzlich geregelt; bei Bürgschaften ist dies allerdings der Fall.
Garantiefonds
Bei dieser Art von Fonds gibt die Fondsgesellschaft den Anlegern eine konkrete Garantie auf Kapitalerhalt, auf eine minimale Performance oder auf einen Mindest-Ausschüttungsbetrag.
Fondsgesellschaft
GdC
Groupe de Contact: Im Jahr 1972 eingesetzte Arbeitsgruppe auf gesamteuropäischer Ebene mit dem Ziel einer Angleichung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in Europa. Sie dient darüber hinaus dem Informationsaustausch bei vertraulichen bankenaufsichtlichen Einzelfragen.
Gebietsansässige
Die Wirtschaftssubjekte, die ihren dauernden Wohnsitz in einem Staat bzw. in einem Währungsraum haben. Die Zentralbanken unterschieden bei der Mindestreservepflicht Einlagen von Gebietsansässigen und Gebietsfremden.
Mindestreserve
Gebuchte Bruttobeiträge (Bilanz)
Die gebuchten Bruttobeiträge kommen in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherungsunternehmens vor. Sie sind der Brutto-Umsatz der Versicherung. Die gebuchten Bruttobeiträge enthalten die Beiträge der Kunden für Lebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen und alle anderen Produkte, die die Versicherung anbietet. Allerdings werden bei Produkten, bei denen der Kunde das Kapitalrisiko trägt, wie z.B. fondsgebundenen Lebensversicherungen, nur die zur Deckung des Risikos und der Kosten kalkulierten Teile als Beiträge ausgewiesen.
Gewinn
Umsatz
gebundener Agent
Ein gebundener Agent (engl.: agent bound by contract) ist eine Person, welche die Anlage- oder Abschlussvermittlung ausschließlich für Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder Wertpapierhandelsunternehmens im Inland betreibt. Da die Institute die Gewährleistung für die gebundenen Agenten übernommen haben, kann der Kunde bei (Beratungs-)Fehlern des Agenten allfällige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Institut geltend machen, woraus sich ein mitunter erhebliches Haftungsrisiko ergibt. Die Aufsichtsbehörden verlangen daher eine angemessene Abdeckung dieses Haftungsrisikos.
gedeckte Position
1. Eine Transaktion, die durch eine entgegengesetzte, aber gleichwertige Transaktion ausgeglichen ist. Wenn bspw. Gold-Futures gekauft wurden, und später eine Kaufoption mit der gleichen Warenmenge und dem gleichen Andienungstermin verkauft wird, so ist die Optionsposition des Traders gedeckt. Er besitzt einen Terminkontrakt, der lieferbar ist, falls die Option ausgeübt wird. - 2. Dieser Ausdruck wird auch gebraucht, wenn ein vorher verkaufter Kontrakt zurückhekauft wird, also eine Verkaufsposition (short position) durch eine Kaufposition (long position) glattgestellt wurde.
Futures
Kontrakt
Short-Position
Long-Position
gefühlte Inflation
Die von gewissen Verbrauchern wahrgenommene Geldwertverschlechterung, ohne Rücksicht auf die von der amtlichen Statistik berechnete Preissteigerungsrate. Der Begriff kam mit der Einführung des Euro als Umlaufwährung zum 01.01.2002 (Teuro) auf.
Gegenspekulations-Theorie
Annahme, dass ein bestimmter Markttrend (fast) immer auf (falschem) Herdenverhalten beruht. Daher lohnt es sich, ein entgegengesetztes Verhalten zu unternehmen. Denn aus dem starken Kursverfall (bei Verkaufsdruck) bzw. Kursanstieg (bei Übernachfrage) lassen sich bei gegenläufigen Geschäften rasch hohe Gewinne erzielen.
Kurs
Gewinn
Gegenstand der Unternehmens
Informiert Dritte über den Tätigkeitsbereich des Unternehmens und bestimmt die Grenze der Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung.
Vorstand
Geschäftsführung
gehandelter Kursbereich
Alle Kurse innerhalb des Höchst- und Niedrigkurses, zu denen während eines bestimmten Zeitraums (Tag, Woche, Monat, Laufzeit des Kontrakts) Umsätze stattfanden.
Kurs
Geld
Kurszusatz (auch G), der besagt, daß zum angegebenen Kurs nur Kaufaufträge im entsprechenden Wertpapier vorlagen, ein Umsatz mangels Angebot aber nicht zustande kam. Dieser Kurszusatz ist relativ selten, häufiger ist der Zusatz bezahlt Geld (bG) zu finden. Dies bedeutet, daß die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge nur teilweise ausgeführt werden konnten, da zu diesem Kurs noch weitere Nachfrage bestand. Die darüberliegenden Kaufaufträge wurden vollständig ausgeführt (vgl. Kurszusätze) Gegenteil: Brief (B)
Kurs
Wertpapier
Umsatz
bezahlt
Geldausgleich
siehe Clearing
Geldbasis
Die Summe aus Bargeldumlauf plus Sichteinlagen bei der Zentralbank; also Geld, das von der Zentralbank geschaffen wird. Von den Zentralbanken wird dieser statistischen Grösse zurecht sehr grosse Bedeutung zugemessen, und sie spielt daher auch bei ihrer Geldmengensteuerung die erste Rolle.
Geldkapital
Im Gegensatz zum Realkapital ist das Geldkapital frei und kann zu jeder Zeit beispielsweise für Investitionen genutzt werden.
Geldkurs
Der Preis bzw. Kurs, zu dem Käufer bereit sind, Wertpapiere zu kaufen. Im Gegensatz hierzu ist der Briefkurs der Kurs, zu dem Verkäufer bereit sind, Wertpapiere zu verkaufen. Für die Begriffe Geldkurs und Briefkurs werden auch oft die englischen Begriffe Bid und Ask verwendet.
Kurs
Wertpapier
Briefkurs
Geldlücke
In der Berechnung der Zentralbanken die Überschussliquidität (bzw. negativ: das Liquiditätsdefizit) in einem Währungsraum, nach bestimmten Ansätzen ermittelt.
Geldmarkt
Kein konkreter Ort (wie Wochenmarkt), sondern der abstrakte Begriff für sämtliche kurzfristigen Geldgeschäfte, vor allem zwischen Kreditinstituten; also beispielsweise der Markt für kurzfristige Kredite (vgl. Kapitalmarkt). In diesem Sinne sind Geldmarktpapiere verzinsliche oder unverzinsliche Wertpapiere von kurzer Laufzeit (bis zu vier Jahren). Sie werden vor allem von Kreditinstituten zur kurzfristigen Geldanlage gekauft.
Kapitalmarkt
Wertpapier
Laufzeit
Geldmarktpapier
Wertpapier mit kurzer Laufzeit, in der Regel 3 bis 6 Monate.
Wertpapier
Laufzeit
Geldmenge
Bestand an Bargeld und Buchgeld innerhalb eines Währungsraumes.
M1
M2
M3
Geldpolitik
Oberbegriff für alle Massnahmen zur Anpassung der Geldnachfrage an das Geldangebot. Im engeren Sinne das Vorgehen der Zentralbank, um dieses Ziel zu verfolgen.
geldpolitische Zielformulierung
siehe Ausrichtung
Ausrichtung
Geldpolitischer Ausschuss
Gremium des ESZB mit dem Ziel, die aktuellen und längerfristigen Fragen der Geldpolitik des ESZB zu untersuchen und entsprechende Vorschläge an den erweiterten EZB-Rat weiterzugeben.
Geldpolitik
Geldschöpfungssektor
In der EZB-Statistik alle Monetären Finanzinstitute. Sie umfassen die Zentralbanken, die Kreditinstitute im Sinne des EG-Gemeinschaftsrechts sowie alle anderen gebietsansässigen Finanzinstitute, deren wirtschaftliche Tätigkeit darin besteht, Einlagen bzw. Einlagen-Substitute von anderen Wirtschaftssubjekten als MFIs entgegenzunehmen, auf eigene Rechnung Kredite zu gewähren und/oder in Wertpapiere zu investieren (vor allem: Geldmarktfonds).
Monetäres Finanzinstitut (MFI)
Wertpapier
Geldsurrogat
Zahlungsmittel, das nicht Geld im engeren Sinne ist, gleichwohl aber im Geschäftsverkehr wie Geld verwendet wird. Im Allgemeinen sind dies Geldkarten; Schecks und Wechsel.
Geldüberhang
In der Berechnung der Zentralbanken die positive Abweichung der tatsächlichen Geldmenge von einem durch Modellrechnungen ermittelten Sollwert (Gleichgewichtsmenge). Die negative Abweichung nennt man Geldunterhang.
Geldmenge
Geldverleiher letzter Instanz
Die Bereitschaft einer Zentralbank, unvorhergesehene Einlageabflüsse einzelner Banken auszugleichen, allerdings zu hohem Zinssatz. Stellt sich eine Zentralbank als Geldverleiher letzter Instanz zur Verfügung, so kommt es zu Verhaltensänderungen der Banken, die nun Marktrisiken weniger streng beachten.
Geldwäsche
Das Einschleusen von Beträgen aus kriminellen Geschäften in den normalen Finanzkreislauf.
Geldwäsche
Das Einschleusen von Beträgen aus kriminellen Geschäften in den normalen Finanzkreislauf.
Gelegenheitseinbusse
siehe Opportunitätskosten
Opportunitätskosten
Genannter Kurs
In der Börsensprache steht ein genannter Kurs dafür, daß kein Abschluß getätigt wurde. Dies ist aufgrund fehlender Angebote oder fehlender Nachfrage der Fall.
Kurs
Genehmigtes Kapital
Als genehmigtes Kapital wird eine Form der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft genannt. Es dient einer kurzfristig notwendigen Finanzierung und berechtigt zur Ausgabe von Belegschaftsaktien und darf die Hälfte des Grundkapitals nicht überschreiten.
Belegschaftsaktie
Grundkapital
General-Clearing-Mitglied
Börsenmitglied, welches zum Clearing der eigenen Geschäfte sowie der Geschäfte von Börsenteilnehmern ohne Clearing-Lizenz berechtigt ist.
Clearing
Gentlemen´s Agreement
Im besonderen eine formlose (also nicht vertraglich besiegelte) Vereinbarung zwischen der Zentralbank und den Banken. Die Abmachung kann sich auf ein Tun (etwa: Berichterstattung über Auslandstöchter) oder Lassen (etwa: Verzicht auf die Begebung zinsvariabler Anleihen) der Banken beziehen. Wie die Erfahrung zeigt, hielten sich die Banken regelmässig an solche Übereinkünfte. Denn Banken handeln mit einem Gut (Zentralbankgeld), das von einem Monopolisten (der Zentralbank) ausgegeben und reguliert wird. Es ist allemal für die längerfristige Geschäftspolitik von Nachteil, sich mit einem Angebotsmonopolisten zu überwerfen.
Begebung
Genußschein
Stehen als Anlageform zwischen Aktie und festverzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Rechte verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur des Stimmrecht wird dem Genußscheininhaber vorenthalten; dafür übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite festverzinslicher Wertpapiere.
Aktie
Wertpapier
Stimmrecht
Rendite
Genussrecht
In einem Genussschein verbrieftes Recht.
Genussschein
Genussschein
Wertpapier, das im Unterschied zur Aktie keine Mitgliedschaftsrechte, sondern Rechte am Reingewinn oder am Liquidationserlös einer AG verbrieft. Voraussetzung für die wirksame Verbriefung ist ein Hauptversammlungsbeschluß mit qualifizierter Mehrheit. Genussscheininhaber haben nicht das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die verbrieften Rechte können wesentliche Unterschiede aufweisen. So gibt es Genussscheine mit fester oder ergebnisabhängiger Ausschüttung und solche mit Wandelrecht.
Aktie
geregelter Freiverkehr
Gemeinsam mit dem ungeregelten Freiverkehr wurde der geregelte Freiverkehr im allgemeinen Börsensegment Freiverkehr zusammengefasst. Dieser steht für Wertpapiere, die an der Börse weder zur amtlichen Notierung noch zum geregelten Markt zugelassen worden sind.
Freiverkehr
Wertpapier
Börse
amtliche Notierung
geregelter Markt
Geregelter Markt
Seit 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Marktsegment, das hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, der nachzukommenden Publizitätspflicht usw. dem amtlichen Markt nachgeordnet, dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet werden kann. In manchen Fällen wird er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgt hier in Anlehnung an die Verfahrensweise des amtlichen Marktes. Der Geregelte Markt bietet vor allem (noch) kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse, da das Mindestkapital hier nur 500.000 DM oder ein Stückevolumen von mindestens 10.000 Aktien betragen muß.
Börse
Publizitätspflicht
Freiverkehr
Aktie
geregelter Markt
In Deutschland an den Börsen der Handel mit Effekten von Unternehmen, die den strengen Anforderungen an die Zulassung zum amtlichen Handel (noch) nicht genügen. Die Wertpapierkurse im geregelten Markt werden von freien Maklern festgestellt. Dies erfolgt unter Aufsicht des Börsenvorstandes und nach den gleichen Grundsätzen wie im amtlichen Handel.
Börse
Effekten
amtlicher Handel
Makler
Gerichtsstand
Das für eine Streitigkeit zuständige örtliche Gericht.
Gesamtkapitalrendite
Gesamkapitalrendite (Return on Investment) - Kennzahl der Unternehmenskapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrendite errechnet sich aus dem Jahresüberschuß zuzüglich der als Aufwand gebuchten Zinsen für das Fremdkapital, dividiert durch das gesamte von der Unternehmung eingesetzte Kapital. Die Gesamtkapitalrentabilität ist ein Maß dafür, wie effizient das Unternehmen mit den ihm insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln gearbeitet hat. Während das Jahresergebnis dem Eigenkapital zugute kommt, dienen die Fremdkapitalzinsen der Bezahlung der Fremdkapitalnutzung. Daher werden die Fremdkapitalzinsen dem Jahresergebnis wieder hinzugerechnet, so daß eine dem Gesamtkapital inhaltlich entsprechende Ergebnisgröße entsteht. Die Gesamtkapitalrentabilität soll so die Verzinsung des Gesamtkapitals angeben.
Fremdkapital
Eigenkapital
Gesamtkostenquote
Diese Kennzahl wird berechnet in dem man die gesamten Kosten des Fonds durch das Fondsvermögen teilt. Damit erhält man den Prozentsatz der gesamten Kosten am Fondsvermögen.
Fonds
Gesamtzeichnungssumme
Betrag, der sich aus der Summe der gezeichneten Einmal- und der gezeichneten Rateneinlage zusammensetzt.
Rateneinlage
Geschäfts- oder Firmenwert (Bilanz)
Der Firmenwert kommt in der Bilanz in der Passivseite vor. Er gehört zum Eigenkapital. Der Firmenwert ist der Betrag, den ein Käufer bei Übernahme einer Unternehmung als Ganzes unter Berücksichtigung künftiger Ertragserwartungen (Unternehmungswert, Ertragswert) über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und nach Abzug der Schulden (= Substanzwert) hinaus zu zahlen bereit ist (Unternehmungsmehrwert). Einen wirklichkeitsnahen und realisischen Wert für den Firmenwert zu ermitteln ist eine schwierige Aufgabe. Firmenwertbildende Faktoren sind z. B. gutes Management, rationelle Herstellungsverfahren bzw. Betriebsorganisation, Facharbeiterstamm, verkehrsgünstige Lage, Stammkundschaft oder gut qualifiziertes Personal. Bei all diesen Faktoren ist es jedoch schwierig eine Bewertung vorzunehmen.
Bilanz
Eigenkapital
Geschäftsbericht
Der neuerdings auch durch einen Lagebericht und einen entsprechenden Anhang zum Jahresabschluß ersetzbare Bericht zur Bilanz und zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung einer Abrechnungsperiode. Er muß innerhalb von drei Monaten nach Beginn des neuen Geschäftsjahres vom Vorstand erarbeitet und den Abschlußprüfern vorgelegt werden. Da er wichtige Hinweise auf die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung eines Unternehmens gibt, ist er eine der wichtigsten Informationsquellen für den Aktionär und steht im Mittelpunkt der Beratungen der Hauptversammlung, dem obersten Entscheidungsorgan der Aktiengesellschaft.
Bilanz
Gewinn
Vorstand
Aktionär
Hauptversammlung
Aktiengesellschaft
Geschäftsführung
Leitung des Unternehmens durch Rechtsgeschäfte, wie z.B der Abschluss von Verträgen, und tatsächliche Handlungen, wie Anweisungen an die Mitarbeiter
Geschäftshäuser
An Warenbörsen Firmen, die geschäftsmässig und regelmässig ihre Kassapositionen im Terminmarkt absichern (hedging), wie z.B. Getreidemühlenbetriebe, Exporteure oder Getreidelagerhäuser.
Terminmarkt
hedging
Geschäftsleiter
Bei Instituten nach der deutschen Rechtsprache natürliche Personen, welche nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts berufen sind. Vergleiche § 1 II KWG.
Geschlossene Emission
Eine „geschlossene Emission“ bedeutet, dass von einem Unternehmen keine weiteren Anleger mehr angeworben werden. Hierbei spielt u.a. die Art der Beteiligung eine Rolle. So gilt beispielsweise für einer geschlossene Aktienemission, dass für dieses Beteiligungsangebot die Zeichnungsfrist abgelaufen ist.
Geschlossener Fonds
Beteiligungsgesellschaft, deren Mittel durch den Verkauf einer begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Wird das geplante Volumen erreicht, wird der Fonds geschlossen. Anspruch auf Rücknahme der Anteile durch den Emittenten hat der Anleger bei einem Geschlossenen Fonds nicht. Diese können nur an Dritte, gegebenenfalls über eine Börse, verkauft werden.
Fonds
Emittent
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kapital- und Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen, dessen Mindesthöhe EUR 25.000,- beträgt, haftet.
Gesellschaftsformen
Gesellschaftsformen sind die Rechtsformen von Handelsgesellschaften, die für eine Unternehmenstätigkeit gewählt werden können. Man unterscheidet zwischen Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft (oHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Ihnen ist gemein, dass es mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter gibt, der auch mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat. Bei Kapitalgesellschaften dagegen besteht eine solche persönliche Haftung der Gesellschafter nicht. Im einzelnen sind dies die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die eingetragenen Genossenschaft (e.G.). Ferner gibt es sog. Mischformen wie z. B. die GmbH & Co. KG oder die GmbH & Co. KGaA bei denen die persönliche Haftung durch die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft umgangen werden kann.
Gesellschaftsvertrag
Vertragliche Grundlage einer Gesellschaft, die alle wesentlichen Bestimmungen für die Organisation der Gesellschaft und das Verhältnis der Gesellschafter zueinander enthält.
gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren
In der Abgabenordnung geregeltes und vom Betriebsfinanzamt durchgeführtes Verfahren zur einkommensteuerrechtlichen Ermittlung und Zuordnung der Gewinne der atypisch Stillen Gesellschafter. Das Betriebsfinanzamt stellt auf der Basis der von den Unternehmen eingereichten Steuererklärung fest, ob die Voraussetzungen einer atypisch Stillen Gesellschaft gegeben sind, wie hoch der jährlich festzustellende Verlust bzw. Gewinn ist und wie sich der Gewinn auf die atypisch Still Beteiligten verteilt. Danach wird ein sog. Grundlagenbescheid erlassen, der Bindungswirkung für die Wohnsitzfinanzämter der einzelnen Anleger entfaltet.
Abgabenordnung
atypisch Stille Gesellschaft
gesperrte Option
Der Ausübungspreis wird hier in meist regelmässigen Zeitabständen für die folgende Periode dem Kurs des Basiswertes angepasst. Ein allfälliger innerer Wert der Option wird festgehalten (lock-in). Die innerhalb der gesamten Laufzeit anfallenden Lock-ins werden aufgerechnet. - Der Schreiber einer Cliquet-Option hat dem Käufer am Verfalltag neben einem allfälligen inneren Wert der Option auch alle angelaufenden Lock-ins zu bezahlen.
Ausübungspreis
Kurs
Laufzeit
gesperrte Stücke
Bei Aktien als gesperrten Stücken haben sich deren Inhaber verpflichtet, diese über einen bestimmten Zeitraum zu halten und erst nach Ablauf dieses Zeitraumes zu verkaufen.
Aktie
gesprochene Kurse
Wenn keine Umsätze getätigt wurden und lediglich ein Kurs genannt wurde, wird dies als gesprochener Kurs bezeichnet.
Kurs
gestrichen
Kurszusatz (-), der besagen kann, daß weder Kauf- noch Verkaufsaufträge oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung vorgelegen haben; daß eine Streichung auf Veranlassung der Zulassungsstelle erfolgt ist, weil der Emittent die vorgeschriebenen Publikationspflichten nicht erfüllt hat; daß ein anderer wichtiger Grund für die Streichung vorlag. Wenn der Kurs wegen überwiegender Nachfrage gestrichen worden ist, erfolgt die Notierung als -G, bei überwiegendem Angebot heißt sie -B (vgl. Kurszusätze).
Emittent
Kurs
Notierung
Gewerbesteuer
Steuer, der alle im Inland betriebenen Gewerbebetriebe unterliegen und die von den Gemeinden erhoben wird. Besteuerungsgrundlage sind der aus dem tatsächlich erzielten Ergebnis berechnete Gewerbeertrag und ein gesondert zu berechnendes, fiktives Gewerbekapital.
Gewinn
Der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens ist in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzernabschlusses der jeweiligen Firma zu finden. Mit den Worten ist entweder der Gewinn oder der Verlust einer Geschäftsperiode gemeint. Aus allen Erträgen, verrechnet mit den Aufwendungen, verbleibt entweder ein Überschuss im Unternehmen, wenn die Erträge die Aufwendungen einschließlich der Ertragssteuern übersteigen, oder es entsteht ein Verlust, wenn die Aufwendungen die Erträge übertreffen. Das in der GuV ausgewiesene Ergebnis ist das Resultat des reinen Geschäftserfolges.
Ertragssteuer
Gewinn je Aktie
Mit dem Gewinn je Aktie ist gemeint, wieviel von dem erwirtschafteten Jahresüberschuss bzw. Konzernüberschuss auf eine einzelne Aktie entfällt. Die Kennzahl wird errechnet, indem man den Konzernüberschuss durch die Aktienanzahl dividiert. Sie misst die Ertragskraft in Relation zur Aktienanzahl. Gerade bei der amerikanischen Berichterstattung wird dieser Kennzahl die größte Aufmerksamkeit geschenkt. Häufig werden Planziele für ein Quartal bzw. ein Geschäftsjahr an einem bestimmten Gewinn je Aktie festgemacht. Wird dieses Ziel dann erreicht, überschritten oder verfehlt, reagiert der Kurs mit entsprechend starken Schwankungen.
Gewinn
Aktie
Konzern
Aktienanzahl
Kurs
Gewinn- und Verlustkonto
Unterkonto des Kapitalkontos, auf dem die Gewinnanteile und Verlustbeteiligungen des Stillen Gesellschafters gebucht werden
Kapitalkonto
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zwingender Bestandteil des Jahresabschlusses, wonach sämtliche Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums saldiert werden. Der Endsaldo der GuV-Rechnung fungiert als Kennzahl für die Entstehung des betrieblichen Ergebnisses und gewährt somit einen Einblick in die Ertragslage eines Unternehmens. Für die GuV-Rechnung ist die Darstellungsweise der Staffelform nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren vorgeschrieben. Wichtige Posten hierfür sind die Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistung abzüglich der Materialaufwendungen, Zinsen, Abschreibungen, Löhne und Gehälter sowie Steuern.
Jahresabschluss
Gewinnanteil
Der dem Stillen Gesellschafter zustehende Anteil am Jahresüberschuss. Die Quote ergibt sich aus dem Verhältnis des von dem Stillen Gesellschafter eingezahlten Kapital zum eingezahlten Stillen Gesamtkapital und zum Grund- bzw. Stammkapital der Gesellschaft unter Berücksichtigung eines evtl. Vorabgewinns.
Stille Gesellschaft
Grundkapital
Gewinnbeteiligung
Gewinnbeteiligung wird der Anspruch auf die Ausschüttung von Gewinnen genannt. Ein anderer Ausdruck hierfür ist auch Dividende.
Dividende
Gewinnerzielungsabsicht
Wille der Geschäftsführung, einen Jahresüberschuss zu erwirtschaften.
Geschäftsführung
Gewinngutschrift
Betrag, der dem Gewinnanteil des Stillen Gesellschafters entspricht und auf dessen Gewinn- und Verlustkonto gebucht wird.
Gewinnanteil
Gewinn- und Verlustkonto
Gewinnmitnahme
Börsentendenz, die aufgrund vorangegangener Kurssteigerungen die Anleger veranlassen, die aufgelaufenen Gewinne durch Verkauf ihrer Wertpapiere sicherzustellen. Der Hinweis auf Gewinnmitnahmen ist die einfachste Erklärung der Börsianer, wenn Kurse mitten in einem Aufwärtstrend ohne ersichtlichen Grund leicht zurückgehen.
Börsentendenz
Gewinn
Wertpapier
Kurs
Gewinnobligationen
Eine Gewinnobligation gewährt im Gegensatz zu einer Aktie kein Beteiligungsrecht. Es ist eine Gewinnschuldverschreibung, bei der nur ein Gewinnanteil ohne Basiszinsanspruch gewährt wird. Das Risiko hierbei steckt in einem teilweisen oder vollständigen Nutzungsentgeltausfall, welcher bei Nichtrealisierung von Gewinnen eintreten kann.
Aktie
Schuldverschreibung
Gewinnrendite (Bilanz)
Die Gewinnrendite ist im mathematischen Sinn ganz einfach der Kehrwert des KGV. D.h., Gewinn je Aktie dividiert durch den aktuellen Aktienkurs. Damit eine prozentuale Vergleichbarkeit ermöglicht werden kann, wird das Ergebnis mit 100 multipliziert.
KGV
Gewinn
Gewinnrücklagen (Bilanz)
Die Gewinnrücklagen kommen in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz (Passivseite) vor. Der Grund dafür ist, dass ein Teil des Geldes, was das Unternehmen verdient hat (Gewinn), als Rücklage aufgenommen wird und somit passiviert wird. Das heißt, ein Teil des Gewinns fließt in die Bilanz, allerdings passiert das erst für die nächste Geschäftsperiode und nicht in der aktuellen.. Es gibt gesetzliche Vorgaben für Gewinnrückstellungen, die die Firmen einhalten müssen. So ist z.B. die maximale Höhe der Rückstellungen geregelt, die ein Unternehmen halten darf. Prinzipiell kann man Gewinnrücklagen als Notgroschen fürschlechte Zeiten verstehen.
Gewinn
Bilanz
Geld
Gewinnwarnung
Die Berichtigung einer Vorhersage über Ergebnisgrössen in negativer Richtung. Die Aufsichtsbehörden verlangen solche Warnungen im Zuge der Ad-hoc-Mitteilungspflicht; sie kontrollieren auch manipulative Meldungen.
Aufsichtsbehörde
Ad-hoc
gezeichnet
Siehe auch Zeichnung.
Zeichnung
gezeichnetes Kapital
Unter dem gezeichneten Kapital versteht man das Grundkapital (Nennwert aller ausgegebenen Aktien) einer Kapitalgesellschaft. Hierbei ist die Haftung der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Grundkapital
Nennwert
Aktie
Girosammelverwahrung
Bei der Girosammelverwahrung werden die Wertpapiere bei einer Wertpapiersammelbank eingelagert. Die Verwaltung der Wertpapiere erfolgt dabei ausschließlich datengebunden. Der Aktionär erhält nicht mehr die einzelnen Wertpapierstücke ausgehändigt oder Eigentum an einzelnen in der Verwahrung befindlichen Aktien, sondern nur noch einen Miteigentumsanteil an dem Depotbestand bei der Wertpapiersammelbank. Dieser Miteigentumsanteil wird bei der Veräußerung dem Depot des Erwerbers automatisch gutgeschrieben.
Glattstellung
Die Lösung eines eingegangenen Börsengeschäfts durch Verkauf der Position.
Glattstellung
Im banktechnischen Sinne die Bezahlung einer Schuld auf dem Konto. Im Terminhandel die Aufhebung der Verpflichtung zur Lieferung oder Annahme der Lieferung des effektiven Gutes (Finanzinstrument; Ware) durch Eingehen einer gleichwertigen, aber entgegengesetzten Futures-Position. Um eine Option glattzustellen, muss also dieselbe Option gekauft oder verkauft werden.
Finanzinstrument
Futures
Option
Gleitende Durchschnittslinie
Trendindikator in der Chartanalyse, abgekürzt GDL. Die (geglättete) Kursverlaufslinie, die sich ergibt, wenn man die Kurse einer bestimmten Anzahl (200, 100, 38 usw.) zurückliegender Tage addiert und durch die Anzahl dieser Tage teilt. Je länger der Zeitraum, um so größer die Verzögerung, mit der diese Linie reagiert. Je weniger Tage eingesetzt werden, um so enger verläuft die GDL an den Kursen entlang. Die gleitende Durchschnittslinie bewegt sich also moderater als der tägliche Kursverlauf; sie hinkt quasi hinterher. Kursbewegungen werden auf diese Weise geglättet, und der Trend wird mit der GDL je nach Steigung oder Gefälle sichtbar.
Chartanalyse
Kurs
Trend
Global Asset Management
Weltweit operierende, institutionell gestützte Vermögensberatung durch ein Expertenteam.
Global Custody
Zentrale Verwaltung aller bei verschiedenen Banken hinterlegten Vermögensgegenwerte. Basis ist ein einheitliches, konsolidiertes Reporting zur Überwachung der Anlageziele und zur Bewertung verschiedener Vermögensverwalter.
GmbH
Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH-Gesetz
Enthält alle für die Organisation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und für das Verhältnis der Gesellschafter zueinander und im Verhältnis zur Gesellschaft maßgeblichen Vorschriften.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Going Public
Going Public bedeutet im herkömmlichen Sinne die Einführung der Aktien eines Unternehmens an einer Börse. Darüber hinaus wird heutzutage auch die Einwerbung von Beteiligungskapital mittels eines Emissionsprospektes am freien Kapitalmarkt, unabhängig von der Beteiligungsform, als Going Public bezeichnet. Going Public ist also der Gang eines Unternehmens an die Öffentlichkeit, um Kapital einzuwerben.
Goldparität
Der fixierte Wert einer Währungseinheit gegenüber dem Goldpreis. Mit anderen Worten: Die Menge Gold in Gramm, die man für eine Währungseinheit erhält.
Goodwill
Der Begriff Goodwill steht für den Geschäftswert eines Unternehmens. Er liegt über dem ausgewiesenen Vermögenswert und ist nur sehr schwer zu bewerten. Das englische Wort für Wohlwollen bringt zum Ausdruck, dass es sich hierbei um subjektive Einschätzungen handelt, die Konsumenten und Investoren von Unternehmen respektive seinen Produkten haben. Kriterien wie gutes Management, Stammkundschaft, Kreativität und Reputation sowie die Branche, in der das Unternehmen tätig ist, sind ausschlaggebend für die Ermittlung des Goodwills.
In der New Economy spielt der Goodwill besonders für die Start-up-Unternehmen eine bedeutende Rolle, da diese Unternehmen zum Großteil noch tiefrote Zahlen schreiben. Er drückt aus, wie viel Vertrauen Investoren in die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens und dessen potenzielle Wertsteigerung haben.
Die Einbeziehung des Goodwills in den Unternehmenswert führte Ende des 20. Jahrhunderts zu Unternehmenskaufpreisen, die nach der Talfahrt der Börsen in den Jahren 2000/2001oft als überhöht bezeichnet wurden.
Granularität
Mass für die Anzahl und Höhe der einzelnen Forderungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der Kredite einer Bank; näherhin ein Streuungsmass der Kredite nach betragsmässigen Grössen. Hohe Granularität wirkt CETERIS PARIBUS risikomindernd und nach Basel II daher kapitalentlastend.
Kredit
Bank
Basel-II
Gratis- oder Berichtigungsaktien
Als Gratis- oder Berichtigungsaktien werden die Aktien bezeichnet, die Unternehmen im Rahmen der Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital ausgeben. Sie werden den Aktionären einer Gesellschaft in einem bestimmten Verhältnis zugeteilt, ohne dass diese eine Gegenleistung erbringen müssen. Aus diesem Grund werden diese Papiere oftmals als Gratisaktien bezeichnet. Da sich das Aktienkapital ebenso wie das Aktienvermögen des Anteilseigners aber durch eine solche Kapitalerhöhung nicht verändert, sondern lediglich auf mehr Aktien verteilt wird, ist der Begriff Gratisaktie (wie auch Zusatzaktie, Aufstockungsaktie, Kapitalberechtigungsaktie, Wertberichtigungsaktie) eher irreführend.
Denn durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der damit verbundenen Ausgabe von Berichtigungsaktien, erhält das Unternehmen keinerlei zusätzliche Eigenmittel. Die für eine derartige Kapitalerhöung erforderlichen Mittel werden nämlich den versteuerten Reserven des Unternehmens entnommen. Es erfolgt lediglich eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital. Durch diesen Passivtausch verändert sich nichts am absoluten Vermögen der Gesellschaft. Hieraus wird deutlich, dass dem Altaktionär nichts geschenkt wird, da er an diesen Reserven oder Rücklagen bereits vorher mit seinen Aktien beteiligt war.
Für den Aktionär ermäßigt sich im Verhältnis der Grundkapitalaufstockung rechnerisch der Aktienkurs (Teilsplitting). Die Aussicht auf Berichtigungsaktien sowie die mit dem Teilsplitting verbundene optische Verbilligung führt meistens zu Kurssteigerungen der entsprechenden Aktie. Nach erfolgter Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln müssen die Ergebnisse pro Aktie rückwirkend bereinigt werden (Bezugsrecht).
Greenshoe
Der Greenshoe ist eine Vereinbarung zwischen dem Emittenten und dem mit der Emission beauftragten Konsortium bei Platzierungen im Bookbuilding-Verfahren. Es ist eine Option, Mehrzuteilungen bei der Emission durch weitere Aktien aus einer Kapitalerhöhung oder aus Beständen der Altaktionäre abzudecken. Dies geschieht in der Regel dann, wenn die Nachfrage nach den emittierten Stücken das vorgesehene Emissionsvolumen erheblich übersteigt. Der Platzierungspreis der Greenshoe Aktien entspricht dem für die übrigen Aktien aus der Emission. Der Greenshoe dient auch der Kursstabilisierung im Zeitraum unmittelbar nach der Aufnahme des Börsenhandels der emittierten Aktien.
Grössenvertrauen
Auf Finanzmärkten die Erwartung der Marktteilnehmer, dass im Falle von Krisen sehr grosse Banken durch Staatshilfen unterstützt werden. Hier wird eine besondere Moral Hazard-Gefahr gesehen, weil die entsprechenden Grossbanken geneigt sein könnten, höhere Risiken einzugehen. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Aufsichtsbehörden in der Regel Grossbanken besonders im Auge haben und jede Staatsgarantie für eine Bank als wettbewerbsverzerrend gilt.
Moral-Hazard
Aufsichtsbehörde
Grosskredit
Ausleihung an einen Kreditnehmer, die in der Regel 10% des haftenden Eigenkapitals einer Bank erreicht oder gar übersteigt. Grundsätzlich gilt für einen solchen Kredit eine Meldepflicht. Vergleiche auch §§ 13, 14 KWG.
Evidenz-Zentrale
Grundkapital
In einer Geldsumme ausgedrücktes satzungsmäßiges Garantiekapital der Aktiengesellschaft. Die Einlagen auf das Grundkapital dürfen von der Aktiengesellschaft weder verzinst noch an die Aktionäre zurückgezahlt werden. Es muß mindestens EUR 50.000,- betragen. Es wird eingeteilt in eine entsprechende Anzahl von Aktien, deren Nennwert grundsätzlich auf mindestens EUR 1,- lautet. Wird das Grundkapital in nennwertlose Aktien (Stückaktien) aufgeteilt, muß deren rechnerischer Wert (Grundkapital dividiert durch Anzahl der Aktien) mindestens EUR 1,- entsprechen
Aktiengesellschaft
Aktie
Stückaktien
Grundstücke (Bilanz)
Im buchhalterischen Sinn, gehören die Grundstücke zu den aktiven Bestandteilen einer Unternehmung. Die Grundstücke sind Wertgegenstände bzw. Kapitalanlagen einer Unternehmung. Definiert sind Grundstücke als begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile der Erdoberfläche. Grundstücke werden im Grundbuch eingetragen.
Kapitalanlage
Gutgeführt
Begriff aus dem Aufsichtsrecht der USA. In Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz aus dem Jahre 2000. Der Rang einer gutgeführten Bankholding wird darin sehr genau anhand verschiedener Rating-Vorgaben festgestellt. So müssen Ratings für bestimmte operationelle Faktoren in der Konzernbilanz die Stufe 1 und 2 (von 5 vorgegebenen Stufen) haben und auch die Qualität des Managements bewertet sein. Ausserdem muss nachgewiesen werden, dass Bankdienstleistungen vor Ort in befriedigendem Masse angeboten werden.
Rating
Gutkapitalisiert
Begriff aus dem Aufsichtsrecht der USA in Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz aus dem Jahre 2000 muss eine Bankholding ein bestimmtes, im einzelnen sehr genau vorgeschriebenes Risikomanagement nachweisen. Eine Auslandsbank gilt nach dem amerikanischen Aufsichtsrecht dann als gutkapitalisiert, wenn ihre Heimataufsicht bestimmte Vorgaben festgestellt hat.