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Ihr Ergebnis
Insider-Transaktion
Erlangung eines Vermögensvorteils (in der Regel durch Kauf oder Verkauf börsennotierter Papiere) unter unrechtmässiger Ausnutzung eines Informationsvorsprungs. Derartige Geschäfte sind in Deutschland gesetzlich (§ 14 WpHG) streng untersagt und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen mit der Staatsanwalt verfolgt.
Börse
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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