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Stille Reserve
Bezeichnung für eine bilanziell nicht ausgewiesene Rücklage, die durch bilanzielle Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder Überbewertung von Verbindlichkeiten entsteht.
Bezeichnung für eine bilanziell nicht ausgewiesene Rücklage, die durch bilanzielle Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder Überbewertung von Verbindlichkeiten entsteht.