Info-Center
Glossar
Ihr Ergebnis
Spezialfonds
Sie sind nicht für die breite öffentlichkeit konzipiert, unterliegen jedoch wie Publikumsfonds dem KAGG. Sondervermögen i.S.d. KAGG, deren Anteilscheine jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden.
Sie sind nicht für die breite öffentlichkeit konzipiert, unterliegen jedoch wie Publikumsfonds dem KAGG. Sondervermögen i.S.d. KAGG, deren Anteilscheine jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden.