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Glossar

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Effekten
Effekten sind Wertpapiere, die sich durch zwei Erfordernisse kennzeichnen lassen. Zum einen müssen die Wertpapiere fungibel, d.h. gegenseitig vertretbar, wegen ihrer Gleichartigkeit im Verkehr nach Anzahl und Stück bestimmbar (§ 91 Bürgerliches Gesetzbuch BGB) und daher jederzeit austauschbar sein, und zum anderen müssen sie auf den periodischen Ertrag eines Anlagekapitals lauten.
Effekten sind Wertpapiere, die sich durch zwei Erfordernisse kennzeichnen lassen. Zum einen müssen die Wertpapiere fungibel, d.h. gegenseitig vertretbar, wegen ihrer Gleichartigkeit im Verkehr nach Anzahl und Stück bestimmbar (§ 91 Bürgerliches Gesetzbuch BGB) und daher jederzeit austauschbar sein, und zum anderen müssen sie auf den periodischen Ertrag eines Anlagekapitals lauten.