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Ihr Ergebnis
Ad-hoc
Ad-hoc Meldungen sollen eine gleichmäßige und vor allem gleichzeitige Information aller Aktionäre einer Gesellschaft sicherstellen. Ereignet sich bei einem deutschen an einer deutschen Börse zum Handel zugelassenen Unternehmen etwas, das geeignet scheint, den Kurs der Aktie erheblich zu beeinflussen, so ist das Unternehmen nach §15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verpflichtet, seine Aktionäre unverzüglich darüber aufzuklären. Meldungen, die häufig auf diese Art verbreitet werden, sind z.B. Umsatz- oder Gewinnwarnungen, Quartals- oder Jahreszahlen, Firmenübernahmen oder ein Wechsel in der Unternehmensleitung.
Aktionär
Börse
Kurs
Aktie
Umsatz

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