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Freiverkehr
Wertpapiere, die nicht zum amtlicher Handel zugelassen sind, werden im Freiverkehr gehandelt. Hier sind die Anforderungen nicht so hoch wie im Geregelten Markt. Die Geschäfte werden von freien Maklern getätigt und unterliegen der Aufsicht der Börsengeschäftsführung. Allerdings müssen auch hier die Wertpapiere bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Freiverkehr wird auch als außerbörslicher Handel bezeichnet. Eine Publizitätspflicht (Ad-hoc-Mitteilung) nach § 15 Abs.1 WpHG besteht im Freiverkehr nicht.
amtlicher Handel

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