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Ihr Ergebnis
Bezugsrecht
Das einem Aktionär zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens mit neuen Aktien bedacht zu werden, und zwar im Verhältnis seines bisherigen Anteils am Grundkapital zur vorgenommenen Erhöhung. Wird z. B. ein Kapital von 10 Millionen auf 12 Millionen DM heraufgesetzt, kann der Altaktionär auf zehn alte zwei neue/junge Aktien zu einem von der Gesellschaft festgelegten Kurs beziehen; das Bezugsverhältnis beträgt in diesem Falle 10:2. Macht er von dem Angebot dagegen nicht Gebrauch, kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte über die Börse veräußern. Der Veräußerungsgewinn ist dann die Entschädigung für den Kursverlust, den er auf seinen Aktienbesitz nach Bezugsrechtsabschlag hinnehmen muß und der dadurch entsteht, daß sich der Kurswert aller bisher ausgegebenen Aktien zusammengenommen aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhung auf eine höhere Anzahl von Aktien verteilt.
Aktionär
Kapitalerhöhung
Aktie
Grundkapital
Kurs
Bezugsverhältnis
Börse
Kurswert
Bezugskurs

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