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Ihr Ergebnis
Nichtveranlagungsbescheinigung
Vom Finanzamt dem Anleger bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellte Urkunde, wonach dieser nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und ihm deshalb der Gesamtertrag aus dem Besitz an Wertpapieren (Dividende, Zinsen, Erträge aus Investmentanteilen usw.) zusteht. Normalerweise werden Erträge bestimmter Wertpapiere an der Quelle besteuert, das heißt, ihnen werden bei Auszahlung 25 oder 30 Prozent Kapitalertragsteuer abgezogen, die als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der Aktionäre gilt.
Wertpapier
Dividende
Aktionär

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