Info-Center
Glossar
Ihr Ergebnis
Einlagesumme
Betrag der tatsächlich gezahlten Vermögenseinlage als Stiller Gesellschafter. Die Beteiligung des Stillen Gesellschafters am Verlust des Unternehmens ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Einlage begrenzt.
Betrag der tatsächlich gezahlten Vermögenseinlage als Stiller Gesellschafter. Die Beteiligung des Stillen Gesellschafters am Verlust des Unternehmens ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Einlage begrenzt.