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Ihr Ergebnis
Publizitätspflicht
Unternehmen, die ihre Aktien an einer Börse handeln lassen wollen, unterwerfen sich damit einer besonderen Verpflichtung zur regelmäßigen Bekanntgabe von Informationen über die Entwicklung ihrer Geschäfte. Manche AGs gehen aber noch weiter und veröffentlichen darüber hinaus weitere Informationen über ihre Vermögens- und Ertragslage, über Forschung und Entwicklung, über Investitionspläne usw., um ihre Aktionäre und die Öffentlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten. Art und Umfang der Publizitätspflicht richten sich nach den Bestimmungen, die für die verschiedenen Marktsegmente der Börse (amtlicher Handel, geregelter Markt usw.) erlassen worden sind. Kommen die Unternehmen dieser Verpflichtung nicht oder nur in ungenügendem Ausmaß nach, kann die Kursfeststellung auf Betreiben des Zulassungsausschusses ausgesetzt bzw. die Zulassung zum Handel zurückgezogen werden.
Aktie
Börse
Vermögen
Ertragslage
Aktionär

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