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Ihr Ergebnis
Spekulationsfrist
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in bestimmten Fällen einkommensteuerpflichtig. Das trifft insbesondere für Aktien und Investmentanteile zu. Wenn ein Besitzer solche Wertpapiere vor Ablauf von zwölf Monaten, vom Tag des Erwerbs an gerechnet, wieder verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, so liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Gewinne aus solchen Spekulationsgeschäften, die eine Freigrenze von 500 € im Jahr übersteigen, sind steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne, die nach Ablauf dieser Spekulationspflicht erzielt werden, sind dagegen steuerfrei. Seit dem 01.01.99 wird bei Optionsscheinen nicht mehr zwischen dem Verkauf und der Ausübung von Optionsscheinen unterschieden. Beides gilt als Veräußerungsgeschäft. Ebenfalls steuerfrei, und zwar ohne Beachtung einer Frist zwischen Kauf und Verkauf, sind Gewinne aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen wie Pfandbriefen, Kommunalobligationen, öffentlichen Anleihen oder Industrieobligationen.
Gewinn
Wertpapier
Aktie
Optionsschein
Anleihe

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