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Ihr Ergebnis
Vertrag
Bei der EZB ist damit gemeint der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, d. h. der ursprüngliche EWG-Vertrag (Römische Verträge) in der Fassung des Vertrages über die Europäische Union (EUV), wie er am vom 2. Oktober 1997 unterzeichnet wurde (Vertrag von Amsterdam).

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