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Ihr Ergebnis
Auslagerung
Bei Banken die Verlegung von Teilbereichen des Betriebs (betriebliche Funktionen) an andere Unternehmen. In Deutschland ist die Auslagerung durch § 25a II KWG mit Auflagen verbunden. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und danach die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben in den letzten Jahren besonders auch das Outsourcing bei Auslandsbanken ins Auge gefasst. Denn aufgrund ihres Geschäftsumfangs und ihrer besonderen Geschäftsausrichtung ist es für Auslandsbanken aus Kosten- und Qualitätsgründen besonders reizvoll, von der Möglichkeit der Auslagerung von Tätigkeiten an andere Unternehmen Gebrauch zu machen.
Ausrichtung
Auslandsbank

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