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Ihr Ergebnis
Kreditinstitut
Bezieht sich innerhalb des ESZB gesamthaft immer auf ein Institut gemäss der Definition in Artikel 1 der Ersten Bankrechtskoordinierungs-Richtlinie der EU (77/780/EWG), d. h. ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums (einschliesslich der Erlöse aus dem Verkauf von Bankschuldverschreibungen an das Publikum) entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. In Deutschland sind nach der Definition des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) diejenigen Unternehmen Kreditinstitute, die bestimmte Bankgeschäfte betreiben (aufgezählt sind vor allem Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Investment-, Garantie-, Emissions-, Geldkarten-, Netzgeld- (Computergeld) und Girogeschäfte sowie der Ankauf von Forderungen vor Fälligkeit), sofern der Umfang dieser Aktivitäten einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

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