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Courtage
Vermittlerprovision des Maklers bei Abschluß eines Börsengeschäfts. Sie wird in der Regel in Promille des Kurswerts (bei festverzinslichen Wertpapieren vom Nennwert) berechnet und beträgt beim An- und Verkauf von Aktien und Bezugsrechten 0,06 Prozent, von festverzinslichen Wertpapieren 0,075 Prozent des Kaufpreises (vgl. Spesen).
Kurswert
Wertpapier
Nennwert
Aktie
Bezugsrecht
Bezugsrecht
Spesen
Vermittlerprovision des Maklers bei Abschluß eines Börsengeschäfts. Sie wird in der Regel in Promille des Kurswerts (bei festverzinslichen Wertpapieren vom Nennwert) berechnet und beträgt beim An- und Verkauf von Aktien und Bezugsrechten 0,06 Prozent, von festverzinslichen Wertpapieren 0,075 Prozent des Kaufpreises (vgl. Spesen).
Kurswert
Wertpapier
Nennwert
Aktie
Bezugsrecht
Bezugsrecht
Spesen