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Ihr Ergebnis
Courtage
Vermittlerprovision des Maklers bei Abschluß eines Börsengeschäfts. Sie wird in der Regel in Promille des Kurswerts (bei festverzinslichen Wertpapieren vom Nennwert) berechnet und beträgt beim An- und Verkauf von Aktien und Bezugsrechten 0,06 Prozent, von festverzinslichen Wertpapieren 0,075 Prozent des Kaufpreises (vgl. Spesen).
Kurswert
Wertpapier
Nennwert
Aktie
Bezugsrecht
Bezugsrecht
Spesen

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