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Glossar
Ihr Ergebnis
Abfindung
Zahlungsanspruch des Anlegers gegen die Gesellschaft nach Beendigung der Beteiligung, der sich regelmäßig aus dem Anteil des Anlegers an den seit seinem Beitritt gebildeten Stillen Reserven, dem Anteil am Wert des Unternehmes und dem Stand seines Kapitalkontos zusammensetzt.
Stille Reserve
Zahlungsanspruch des Anlegers gegen die Gesellschaft nach Beendigung der Beteiligung, der sich regelmäßig aus dem Anteil des Anlegers an den seit seinem Beitritt gebildeten Stillen Reserven, dem Anteil am Wert des Unternehmes und dem Stand seines Kapitalkontos zusammensetzt.
Stille Reserve